E-Government-Gesetz NRW: Jetzt online kommentieren

Heute hat die Landesregierung ihren Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW veröffentlicht.

Der Entwurf sollte eigentlich schon Anfang dieses Jahres in die Verbändeanhörung gehen und leider deutlich später als geplant. Das E-Government-Gesetz des Bundes vom 31. Juli 2013 hat zahlreiche Veränderungen gebracht, die NRW jetzt mit diesem Gesetz in Landesrecht umsetzen möchte. Die Gelegenheit, hier Meilensteine im Bereich OpenGovernment zu erfüllen, wurde leider nicht genutzt. Stattdessen beschränkt sich die Landesregierung in vielen Fällen auf die handwerkliche Umsetzung der Bundesvorgaben auf Landesebene.

Wer Lust hat, sich für Bürgerbeteiligung, OpenData und freie Formate einzusetzen, kann ab heute unter egovg.nrw.de den Gesetzentwurf öffentlich kommentieren, daher möchte ich hier auf ein paar Passagen des EGovG NRW hinweisen, die hierzu besonders wichtig sind. (Für Verbände und Vereine gibt es außerdem die Möglichkeit, gesondert Stellungnahmen einzureichen.)

Beteiligung und Partizipation

Beteiligungs- und Partizipationsformen sind ein wesentlicher Bestandteil von OpenGovernment, im Entwurf der Landesregierung findet sich dazu aber nahezu nichts, lediglich:

§ 18 Elektronische Beteiligungen
(1) Die Behörden können die Möglichkeit für elektronische Beteiligungen eröffnen. Nach anderen Rechtsvorschriften geregelte Beteiligungsverfahren bleiben unberührt.
(2) Die Ergebnisse durchgeführter Beteiligungen sind bekannt zu geben.

Kurz, knapp, freiwillig. Leider keinerlei Vorgaben ob, wie und für was Beteiligungsverfahren genutzt werden sollen.

OpenData

Zu OpenData finden sich leider nur folgende Regelungen:

§ 16 Anforderungen an das Bereitstellen von Daten
Stellen Behörden über öffentlich zugängliche Netze Daten auf elektronischem Weg bereit, so sind diese in maschinenlesbaren Formaten und möglichst offen anzubieten. Ein Format ist ‚maschinenlesbar, wenn die enthaltenen Daten durch Software automatisiert, ausgelesen und verarbeitet werden können. Die Daten sind mit Metadaten bereitzustellen. Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über technische Formate, ,in denen Daten verfügbar zu machen sind, gehen vor, soweit sie Maschinenlesbarkeit gewährleisten. Die Sätze 1 bis 3 gelten für Daten, die vor dem (einsetzen: Datum des Inkrafttretens gemäß § 26 Absatz 1 dieses Gesetzes) erstellt wurden, nur, wenn sie grundlegend überarbeitet werden. Die Pflichten nach den Sätzen 1 bis 3 gelten nicht, soweit Rechte Dritter oder geltendes Recht entgegenstehen.

sowie

§23 Verordnungsermächtigung und Verwaltungsvorschriften
(1) Das für Informationstechnik zuständige: Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten und den Ministerien durch Rechtsverordnung Bestimmungen über die Nutzung der Daten und Ausgestaltung der Metadaten nach § 16 zu erlassen.

Zusätzlich soll der neue „IT-Kooperationsrat“ Empfehlungen zu  Daten und Metadaten abgeben (§21 Abs. 4 ).

Hier werden lediglich Anforderungen an Datenportale geschaffen, falls es überhaupt welche geben sollte.
Denn es gibt an keiner Stelle die Verpflichtung von öffentlichen Stellen, weder im Land noch in den Kommunen, Daten bereitzustellen. Hier sollte OpenData per Gesetz eingeführt werden – verbindlich und für alle Ebenen in NRW.

Zu den Anforderungen selbst lässt sich anmerken, dass „in maschinenlesbaren Formaten und möglichst offen“ sehr unbestimmt ist und die wesentlichen Konditionen, unter denen die Daten bereitgestellt werden können, nicht per Gesetz sondern in einer Rechtsverordnung bestimmt werden sollen. Hier könnten lokale OpenData-Projekte der Kommunen gefährdet sein, wenn die Rechtsverordnung restriktivere Bedingungen vorgibt, etwa eine Lizenzierung unter der Datenlizenz-Deutschland.

Freie Formate

Freie Formate sind im Entwurf nicht vorgesehen, stattdessen zieht man sich auf „offene Standards“ aus dem „European Interoperability Framework“ (Mitteilung der Kommission „Interoperabilisierung europäischer öffentlicher Dienste“, vom 16.12.2010, COM(2010) 744 final, Anhang 2, Punkt 5.2.1) zurück.

In § 4 Abs. 3 findet sich folgender Punkt zum Dateiaustausch mit Bürgerinnen und Bürgern:

Werden an Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen Dateien übermittelt, sollen für diese Dateiformate genutzt werden, deren Spezifikation folgende Voraussetzungen erfüllt:
1. Alle Beteiligten können gleichberechtigt an der Entwicklung der Spezifikation mitwirken und eine öffentliche Überprüfung ist Bestandteil des Entscheidungsprozesses,
2. die Spezifikation steht jedermann zur Prüfung zur Verfügung und
3. die Lizenzierung der Urheberrechte an der SpezifIkation erfolgt zu fairen, angemessenen und diskriminierungs freien Bedingungen oder gebührenfrei in einer Weise, die eine Integration sowohl in proprietäre als auch quelloffene Software zulässt.
Von Nummer 1 kann abgewichen werden, wenn die Spezifikation durch die Vermessungsverwaltungen des Bundes und der Länder für Geobasisdaten definiert worden ist.

Freie Formate zeichnen sich dadurch aus, dass sie frei sind von Besitzrechten Dritter. Das heißt,  öffentlich einsehbare Standards, die von jeder Person ohne Lizenzierung, Entgelt oder Einschränkungen genutzt werden kann.
Die vorgeschriebene Nutzung von „Offenen Formaten“ durch die öffentliche Hand sichert einzelnen Unternehmen langfristig Lizenzeinnahmen und schafft so Oligopole. Dies behindert insbesondere die Entwicklung freier Software und schadet dem freien Wettbewerb.
In der Begründung des Gesetzentwurfes wird weiterhin ausgeführt:

Es entsteht keine Verpflichtung, aktiv offene Standards für Bereiche zu entwickeln, in denen kein solcher Standard vorhanden ist.

Das ist natürlich auch nicht schön und sollte geändert werden. Das werden wir im weiteren Verlauf der Beratungen zu dem Gesetz natürlich einfordern. Über Unterstützung in Form von Eingaben und Anregungen unter egovg.nrw.de freuen wir uns und sicher auch die Landesregierung, denn dort ist noch viel Beratung notwendig!

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Über die Notwendigkeit deutlicher Worte

Oder: Warum der Versuch, neutral sein zu wollen, die Neonazis stärkt:

In diesen Tagen, in denen in Freital ein rassistischer Mob vor einem Flüchtlingsheim steht, kann man im Internet, z.B. bei Twitter immer wieder Diskussionen über die Bezeichnung der Rassist*innen führen. Da wird allerlei euphemistische Wortschöpfung bemüht, wie „Asylgegner*innen“ oder „Asylkritiker*innen“, ähnlich wie es auch bei Pegida die Tendenz zur Verharmlosung mittels des Begriffs „Islamkritiker*innen“ gab und gibt. 

Die Argumentationen reichen von der Idee, man könne damit „analytische Distanz“ wahren bis zu der Absurdität der Behauptung, das seien nicht alle Rassist*innen/Nazis. 

Machen wir uns es mal ganz klar: Diese Verharmlosung ist Teil des Problems. Dieses Hübschreden, Kleinreden durch Politiker*innen und teilweise von Pressevertreter*innen verschlimmert und verstärkt rassistische Tendenzen. Je unklarer man die Benennung wählt, desto eher fühlen sich Menschen in ihrem rassistischen Handeln bestätigt. Sie sehen sich selber offenbar nicht als Neonazis, obwohl sie Seite an Seite mit diesen marschieren. Es ist vielen klar, dass Rassist*innen und Neonazis von der Gesellschaft zumindest in großen Teilen abgelehnt werden. Wenn man nun eine neue Kategorie der „Asylkritiker*innen“ aufmacht, fühlt es sich gleich (ungerechtfertigt) besser an. Dies wiederum verschleiert nun die im Kern rassistische Einstellung. In der weiteren Folge kann dies eine Veränderung von Normen nach sich ziehen. Rassistische Einstellungen werden legitimiert, als normal, als akzeptiert angesehen. Das Problem heißt Rassismus. Jedes Herumgewiesel bei der Formulierung verstärkt diesen. 

Eine ähnliche Wirkung hat auch die Gleichsetzung der Neonazis/Rassist*innen, die gegen geflüchtete Menschen hetzen mit den Menschen, die sich vor eine Unterkunft stellen, um diese davor zu schützen. Im schlimmsten Fall kommt es noch zu einer Umkehr, in der in perfider Weise den antifaschistischen Menschen vorm Heim eine Schuld zugesprochen wird an den Aktionen der Neonazis. 

Ich plädiere also für deutliche Wortwahl. Wer mit Neonazis/Rassist*innen gemeinsame Sache macht, sich ihnen nicht entgegenstellt, ist Neonazi/Rassist*in. Es ist nicht unsere Aufgabe, Mitläufer*innen zu schützen. Es ist unsere Aufgabe, Klarheit in den Formulierungen zu haben und dies an jeder uns möglichen Stelle einzufordern. 

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Der Konvent kuscht: Ein Gefallen für den Koalitionspartner

Foto: Arne Müseler / arne-mueseler.de  Lizenz: CC-BY-SA-3.0

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Lizenz: CC-BY-SA-3.0

Eine gekürzte Fassung dieses Beitrags ist am 27.06. in der Tageszeitung „neues deutschland“ in der Rubrik „Meinung“ erschienen.

Vergangenen Samstag hat der SPD-Parteikonvent den Antrag der Parteispitze zur Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikations-Verbindungsdaten in Deutschland mehrheitlich angenommen. Hinter verschlossenen Türen berieten 250 Delegierte über die Zukunft der Privatsphäre in Deutschland, während die versammelte Presse vor den Türen, und wir alle vor den Fernsehgeräten mit Phoenix-TV-Programm warteten.

Der Parteivorsitz hatte sich zuvor eindeutig für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen: Nur zwei der 35 Führungsmitglieder stimmten letztlich dagegen. Ganz anders die Parteibasis: Über 100 Gliederungen der SPD, darunter 11 Landesverbände, hatten sich gegen die Vorratsdatenspeicherung positioniert. Widerspruch kam von SPD-Netzpolitikern. Auch aus der Jugendorganisation der SPD rumorte es gewaltig.

Gabriel und Fahimi holten die große Keule der „Regierungsfähigkeit“ heraus, Rücktrittsdrohungen standen im Raum, und auf dem Konvent wurden Kritiker und Befürworter in geschickter Reihenfolge orchestriert: Und der Konvent kuschte. Letztlich sprachen sich 124 der Delegierten für, 88 gegen den Vorstandsantrag aus. Mit knapp 60% setzt die SPD ihre Beschlusslage auf Bundesebene Pro Vorratsdatenspeicherung fort. Überraschend ist das also im Grunde nicht.

Große Keulen geschwungen

Es wackelt der Schwanz mit dem Hund: Wie kommt es, dass die Delegierten all dieser SPD-Gliederungen entgegengesetzt stimmen? Wenn sich sämtliche politischen Schwergewichte eindeutig positionieren, so sorgt das offenbar in der offenen Abstimmung für Eindruck. Womöglich hat aber auch das Dauerfeuer polemischer Argumentation für Überwachung zu langsamer Gehirnerosion geführt. So twitterte der SPD-Landtagsabgeordnete Reinhold Gall aus Baden-Württemberg am Abend nach der Abstimmung: „Ich verzichte gerne auf vermeintliche Freiheitsrechte wenn wir einen Kinderschänder überführen“ (Das Komma fehlt bereits im Original). Sehr schön ist erkennbar, wie nachhaltig erfolgreich die unbewiesene Behauptung ist, Vorratsdatenspeicherung würde Kinderleid verhindern, ebenso wie das Mantra, man müsse auf Freiheiten verzichten, um Sicherheit zu gewinnen. Es traut sich offenbar niemand, diese Behauptungen zu hinterfragen – wenn man sich dann im Ruf eines Kinderschänderfreundes wiederfinden muss.

Schmallippig diktiert der Bundesvorsitzende auf der Pressekonferenz kurz nach der Abstimmung den Journalisten in den Block, dass Freiheit und Sicherheit sich nicht ausschließen – und das unmittelbar nach den Diskussionen, die gerade das eine gegen das andere erfolgreich ausgespielt haben. Angesprochen auf die Terroranschläge von Paris weist er darauf hin, niemals die Vorratsdatenspeicherung in diesem Fall angeführt zu haben, die in Frankreich bestand und die ganz offensichtlich keinen Beitrag zur Verhinderung dieser Taten leistete. Leider spricht ihn keiner der anwesenden Journalisten auf den Anschlag durch Anders Breivik an, zu dem Gabriel schon mehrfach behauptete, die Vorratsdatenspeicherung wäre in diesem Fall erfolgreich gewesen, obgleich sie in Norwegen technisch zu diesem Zeitpunkt gar nicht umgesetzt war, also keinen Beitrag geleistet haben kann.

Linke Positionen ohne Not geräumt

Derweil ist es seitens der CDU auffallend still: Weder wurde vorher erkennbar Druck auf den Parteikonvent ausgeübt, noch wurde anschließend die Entscheidung genüsslich kommentiert – die CDU kann sich hier vollkommen zurücklehnen, denn der ganze Empörungssturm geht ausschließlich auf die SPD nieder. NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft soll nach Medienberichten gesagt haben, sie ärgere sich, dass die SPD das Thema auf sich gezogen habe. Und damit hat sie Recht: Die SPD hat ohne Not ein polarisierendes Thema durchgekämpft, in dem sie dem großen Koalitionspartner einen Gefallen tut und bei dem sie nichts gewinnen kann. Umso unverständlicher, warum der große Vorsitzende sein gesamtes Gewicht dafür in die Waagschale warf. Merkel ist da geschickter, sich aus unangenehmen Themen vollkommen herauszuhalten.

Die Hoffnungen liegen erneut auf dem Bundesverfassungsgericht. Denn an der grundsätzlichen Konstruktion, dass Daten massenhaft, flächendeckend und anlasslos gespeichert werden, hat auch der neue Gesetzentwurf nichts geändert. Darüber wird der neue Name „Mindestspeicherfrist“ nicht hinwegtäuschen. Amüsantes Detail am Rande: Selbst Gabriel nennt die Maßnahme immer wieder „Höchstspeicherfrist“ – die Unsinnigkeit dieser Sprachverwirrung wird deutlich, wenn beide Begriffe synonym verwendet werden können. Von glaubwürdiger Netzpolitik hat die SPD jedenfalls Abstand genommen.

Übrig bleibt eine innen- und bürgerrechtspolitisch deutlich nach rechts gerückte SPD: Da, wo die CDU bereits ist. Das ist keine profilschärfende Maßnahme, im Gegenteil: Eine CDU „light“ braucht niemand. Ohne Not räumen die Sozialdemokraten reihenweise Positionen links der Mitte. Sie erledigen damit die schmutzige Arbeit der Union, der nachher die Früchte zufallen werden – der SPD wird das niemand danken. Ich sehe jedenfalls schwarz für die nächsten Wahlen.

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Top 6. Stefan Fricke zur Stärkung des Binnenschifffahrtsstandorts NRW

Freitag, 26. Juni 2015

 

Top 6. Binnenschifffahrtsstandort  Nordrhein-Westfalen stärken – Landesregierung muss endlich ein neues

Wasserstraßenverkehrs- und Hafenkonzept vorlegen
Antrag der Fraktion der  FDP
Drucksache 16/8993
MdL Stefan Fricke | Foto Tobias M. EckrichUnser Redner: Stefan Fricke
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
Audiomitschnitt der Rede von Stefan Fricke anhören

Audiomitschnitt der Rede von Stefan Fricke als Download

 

 

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Präsidium bleibt unvollständig

Beschämendes Ergebnis für den Landtag NRW

Nach der verlorenen Wahl zur vierten Vizepräsidentin des Landtags NRW sagt Monika Pieper, Abgeordnete der Piratenfraktion NRW:

„Ich bedanke mich bei allen 32 Abgeordneten, die mir ihre Stimme gegeben haben. Sie haben Demokratie gelebt. Sie pflegen den Anspruch, fair mit einander umzugehen. Das Gesamtergebnis ist dennoch ernüchternd. Den meisten Abgeordneten scheint die Achtung der Minderheitenrechte nicht wichtig zu sein. Ohne eine Vertretung im Präsidium und mit einer Stimme weniger im Ältestenrat wurden wir zu einer Fraktion zweiter Klasse abgestempelt. Eine konstruktive Zusammenarbeit auf Augenhöhe ist offenbar nicht mehr gewünscht.

Eine Fraktion aus dem Präsidium vorsätzlich auszuschließen, entbehrt jeglichem Demokratiegedanken und ist weit entfernt von dem Anspruch fair mit einander umgehen zu wollen.

Was heute passiert ist, ist für den Landtag NRW beschämend.“

Von den 208 abgegebenen Stimmen votierten 32 Abgeordnete für Monika Pieper, 169 stimmten mit Nein, 7 enthielten sich.

 

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Liebe verdient Respekt: Ehe für alle!

Die Ehe ist für alle da. Die Landesregierung muss den rot-grünen Antrag „Ehe für alle“ aus dem Bundesrat erweitern. Alle Menschen sollen ungeachtet ihres Geschlechtes das gleiche Recht haben, einander zu heiraten. Auch nicht-monogame, auf dauerhafte Verantwortung angelegte Partnerschaften und Lebensgemeinschaften müssen berücksichtigt werden. (Drucksache 16/8972)

Daniel Düngel, Familienpolitischer Sprecher:

Warum müssen wir das diskutieren? Ehe für alle öffnen – fertig. Auch polyamouröse Verantwortungsgemeinschaften halten es für möglich und machbar, ihre Liebe in ethischer Verantwortung mit mehreren Menschen auf Augenhöhe zu teilen und allen in gleicher Weise gerecht zu werden. Wir setzen uns für die völlige, diskriminierungsfreie Gleichstellung ein.

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Top 5. Nicolaus Kern zur Umsetzung der internationalen Nachhaltigkeitsziele

Freitag, 26. Juni 2015

 

Top 5. Post-2015-Agenda  für nachhaltige Entwicklung – Nordrhein-Westfalen als Vorreiter bei der  Umsetzung der internationalen Nachhaltigkeitsziele

Antrag der Fraktion der  SPD und der Fraktion  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 16/8988
direkte  Abstimmung
Nico Kern MdL | Foto Tobias M. EckrichUnser Redner: Nicolaus Kern
Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
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Audiomitschnitt der Rede von Nicolaus Kern als Download

 

 

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Zur Aktuellen Stunde PKW-Maut

PKW-Maut darf nicht blockieren – wir brauchen eine moderne Verkehrswende

Oliver Bayer, Sprecher der Piratenfraktion im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr:

Die PKW-Maut nach Dobrindt ist kein ernstgemeintes Finanzierungsinstrument, sondern ein gefährliches, diskriminierendes Marketinginstrument. Das wird 2017 hoffentlich nicht mehr eingesetzt.

 

Wir Piraten werden alles daran setzen, dass die Dobrindt-Maut keinen Schaden anrichten kann – nicht im Alltag des Grenzlands, nicht durch Geldverschwendung, nicht durch Totalüberwachung der Autofahrenden und eine Straßen-Vorratsdatenspeicherung. Die Dobrindt-Maut darf aber auch nicht weiter die echten Maßnahmen blockieren, die NRW dringend benötigt. Die politische Debatte selbst muss sich von dieser PKW-Maut verabschieden. Weiterlesen ›

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Top 4. Daniel Düngel zu Alkohol während der Schwangerschaft

Freitag, 26. Juni 2015

 

Top 4. Alkohol in der  Schwangerschaft – jeder Schluck kann das werdende Leben dauerhaft schädigen

Antrag der Fraktion der  CDU
Drucksache 16/8980
Unser 1. Redner: Daniel Düngel
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
Audiomitschnitt der Rede von Daniel Düngel anhören (folgt)
Audiomitschnitt der Rede von Daniel Düngel als Download (folgt)
Videomitschnitt der Rede von Daniel Düngel (folgt)
Protokoll der Rede von Daniel Düngel (folgt)

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Top 4. Michele Marsching zu Alkohol während der Schwangerschaft

Freitag, 26. Juni 2015

 

Top 4. Alkohol in der  Schwangerschaft – jeder Schluck kann das werdende Leben dauerhaft schädigen

Antrag der Fraktion der  CDU
Drucksache 16/8980
MdL Michele Marsching Foto Anke KnipschildUnser Redner: Michele Marsching
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
Audiomitschnitt der Rede von Michele Marsching anhören

Audiomitschnitt der Rede von Michele Marsching als Download

 

 

Protokoll der Rede von Michele Marsching: Weiterlesen ›

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