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Oliver Bayer zur Pkw-Maut-Gesetzgebung

Mittwoch, 18. März 2015   Top 10. E i l a n t r a g Verfassungswidrige Pkw-Maut-Gesetzgebung stoppen – Interessen von Nordrhein-Westfalen schützen Eilantrag auf Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/8177 Unser Redner: Oliver Bayer Abstimmungsempfehlung: Zustimmung Audiomitschnitt

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Generalangriff auf freie #WLAN-Netzwerke stoppen: Verschärfung der #Störerhaftung verhindern!

Die von der Bundesregierung geplante verschärfte Störerhaftung schadet dem Internet-Standort NRW. Die neuen Regeln widersprechen dem gemeinsamen Entschlussstand im Landtag NRW. Ich fordere in der nächsten Plenarsitzung in einem Antrag die Landesregierung auf, sich gegen diese schädliche Neuregelung einzusetzen und die Verschärfung der Störerhaftung zu verhindern. Die geplante Neuregulierung der Haftung von WLAN-Anbietern versetzt Freifunk-Initiativen den Todesstoß. Sie stellt eben keine rechtliche Klarstellung dar, sondern eröffnet neue Felder für die Abmahnindustrie. Der Entwurf ist ein Rückschritt auf dem Weg zur Informationsgesellschaft und steht dem digitalen Wandel im Weg. Das schadet dem Internet-Standort Deutschland und insbesondere NRW und passt so gar nicht zur gerade von der Landesregierung ausgerufenen ´Digitalen Reform´ NRW 4.0. Dienstanbieter haften bislang nicht ohne Kenntnis Im §8 des Telemediengesetzes (TMG) ist das sogenannte Providerprivileg von Internet-Diensteanbietern geregelt. Hierin ist niedergelegt, dass Dienstanbieter für fremde Informationen, die durch ihre Netze und Angebote durchgeleitet werden, ohne eigene Kenntnis oder Mitwirkung grundsätzlich nicht verantwortlich sind. In der deutschen Rechtsprechung gab es bisher unterschiedliche Interpretationen, ob derjenige, der einen drahtlosen Netzwerkzugang bereitstellt, ebenso als Internet-Diensteanbieter zu gelten hat, und inwieweit er von der Haftung für fremde Inhalte freigestellt ist. Aufgrund dieser Unklarheiten hat sich eine Abmahnindustrie darauf spezialisiert, Betreiber von WLAN-Netzwerken abzumahnen, indem ihnen Verantwortung für fremde Inhalte aufgrund einer angenommenen Störerhaftung zugewiesen wird. Die Bundesregierung plant, den §8 des Telemediengesetzes zu überarbeiten. Es sollen zwei weitere Absätze hinzugefügt werden, die zur rechtlichen Klarstellungen dienen sollen. Ein entsprechender Entwurf ist an die Öffentlichkeit gelangt. Dieser gibt Anlass zu Besorgnis, denn er führt zu einer Verschlechterung der Lage von WLAN-Anbietern und ruft neue rechtliche Unsicherheiten hervor. Zwar wird im Entwurf die Haftungsfreistellung explizit auf Betreiber von WLAN-Netzwerken ausgedehnt. Gleichzeitig wird dem Netzwerkbetreiber auferlegt “zumutbare Maßnahmen” zu ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. Es soll, so der Entwurf, “in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen” verhindert werden, dass sich “außenstehende Dritte” unberechtigten Zugriff auf das jeweilige WLAN verschaffen. Auferlegte Maßnahmen sabotieren Freifunk Damit ist der Betrieb eines echten Freifunknetzes nicht mehr möglich. Dieses richtet sich ausdrücklich an jedermann im Netzbereich, ohne dass die Identität jedes Nutzers bekannt ist. Gerade durch den Verzicht auf Verschlüsselung oder Zutrittskontrolle steht ein solches Netz jedem Menschen im Einzugsbereich zur Verfügung, auch Passanten und Besuchern. Es ist schlichtweg nicht möglich, jeden im Einzugsbereich eines Freifunknetzes zu registrieren und zu identifizieren. Der “digitale Schluck Wasser”, den man seinen Nachbarn und Passanten seines Hauses anbieten möchte, wird dadurch faktisch ausgeschlossen. Dies ist ein fatales Signal für den Standort Deutschland: In nahezu allen Ländern Europas ist ein freier WLAN-Zugang an allen Orten eine Selbstverständlichkeit. Man kann sich überall in den Städten und öffentlichen Verkehrsmitteln bewegen und findet an vielen Orten freie Netzwerkzugänge ohne Registrierung und Namenspflicht. Nur in Deutschland kann es solche Zugänge dann nicht mehr geben. Damit schließt sich Deutschland selbst vom digitalen Fortschritt, Partizipation und Teilhabe im Netz aus. Die Breitbandstrategie von Bund und Ländern wird konterkariert. Breitbandzugang, der laut Bundesgerichtshof Teil der materiellen Lebensgrundlage der Menschen ist, wird verkompliziert und verwehrt. Aber selbst ein verschlüsseltes WLAN mit Zutrittskontrolle ist … Weiterlesen

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Online-Frasi HEUTE 06.03. – 19 Uhr

Vom 18. bis 20. März 2015 steht die nächste Plenarsitzung an. Und das heißt auch: wir mumblen wieder und machen unsere Online-Frasi für ALLE! Heute, Freitag, 06.03.2015, ab 19 Uhr, Mumble: Gliederungen/Nordrhein-Westfalen/temporäre Räume/Fraktion In unserer Online-Fraktionssitzung diskutierten wir mit allen Interessierten unsere

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Runter vom toten Pferd! Angstmache beenden, Vorratsdatenspeicherung ablehnen!

Wir haben heute zu einem CDU-Antrag, der eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fordert, einen Entschließungsantrag eingereicht: “Runter vom toten Pferd! Angstmache beenden, Vorratsdatenspeicherung ablehnen!” (Drucksache 16/7849). Dazu habe ich das folgende Pressestatement abgegeben: Die Vorratsdatenspeicherung ist ein datenschutztechnischer Alptraum. Mit ihr werden die Kommunikationsdaten und damit die persönlichen Informationen über Millionen Bürger anlasslos, massenhaft und grundlos gespeichert. Demgegenüber steht die anlassbezogene Datenspeicherung, bei der in einem Verdachts- oder Ermittlungsfall selbstverständlich ganz gezielt Daten von bestimmten Verdächtigen gesammelt werden. In der Debatte gehen diese beiden Arten von Datenspeicherung wild durcheinander. Die eine wird mit der anderen begründet. Diese absichtsvolle Vermischung darf nicht toleriert werden. Verwerflich ist auch die Instrumentalisierung der Opfer der Anschläge von Paris, um die Vorratsdatenspeicherun zu rechtfertigen. Bisherige Versuche auf bundesdeutscher oder europäischer Ebene, eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung einzuführen, sind an verfassungsrechtlichen Bedenken gescheitert. In Deutschland darf es keine Einführung der Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte geben. Sicherheit gibt es nur durch mehr Freiheit, nicht durch den Abbau von Freiheitsrechten. Der beste Datenschutz ist immer noch, sowenig Daten wie möglich zu sammeln. Und Datenschutz erhöht unser aller Sicherheit.

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Vorratsdatenspeicherung ablehnen

Zum Entschließungsantrag Runter vom toten Pferd! Angstmache beenden, Vorratsdatenspeicherung ablehnen! Drucksache 16/7849 zum Antrag der CDU-Fraktion „Nordrhein-Westfalen fordert eine verfassungskonforme Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung“ Daniel Schwerd, Netz- und Medienpolitischer Sprecher: Die Vorratsdatenspeicherung ist ein datenschutztechnischer Alptraum. Mit ihr werden die Kommunikationsdaten

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Tagesordnung der 79. Plenarsitzung

Freitag, 30. Januar 2015

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Daniel Schwerd zur personellen Verstärkung der Sicherheitsbehörden

Freitag, 30. Januar 2015   TOP 3. Bürger wirksam schützen statt überwachen – Sicherheit braucht personalstarke Sicherheitsbehörden statt anlasslose Vorratsdatenspeicherung Antrag der Fraktion der   FDP Drucksache 16/7775 in Verbindung damit direkte Abstimmung Nordrhein-Westfalen fordert eine verfassungskonforme Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung Antrag

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Haushalt 2015

Wir sind angetreten, um es anders zu machen. Um den Parlamentarismus bürgerfreundlicher zu gestalten. Und da für uns 5 Minuten ehrliche und offene Debatte wichtiger sind, als 40 Minuten Schaumschlägerei, haben wir uns dazu entschlossen, die heutige Rede zum Haushalt

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Sicherheit statt Freiheit: CDU beschließt Innenpolitik von vorgestern

Folgenden Gastbeitrag von mir hat das Neue Deutschland am 17.12. in der Print-Ausgabe und online veröffentlicht: Auf ihren Kölner Parteitag in der vergangenen Woche hat die CDU ein Positionspapier zur inneren Sicherheit beschlossen, das sämtliche Schubladen der Angstmache aufmacht: Salafisten, ausländische Einbrecherbanden, Crystal Meth, jugendliche Verbrecher, Cyberkriminelle und Pädophile werden darin als akute Bedrohung ausgemacht. Selbst die Warnung vor dem Internet, das kein »rechtsfreier Raum« sein dürfe, war nicht zu abgedroschen, um sie nicht in dem Text mit dem Titel »Mit einem starken Staat für Freiheit und Sicherheit« unterzubringen. Die Autoren setzen darin auf das ganze Gruselarsenal von Sicherheitsinstrumenten, das uns seit Jahren schon verfolgt. Schon im zweiten Satz wird die innere Sicherheit als Grundrecht der Menschen definiert. Das »Supergrundrecht« des ehemaligen Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich (CSU) lässt grüßen. Von Freiheit ist im weiteren Verlauf nicht mehr die Rede. Wie die CDU diese sichern und schützen will, bleibt also offen. Die Christdemokraten fordern in dem Text die Vorratsdatenspeicherung, eine spezielle Technik zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation und die Verstärkung der Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten. Die verfassungsrechtlichen Grenzen der anlasslosen Datensammlung finden keine Erwähnung, ebenso wenig die umfassende Missachtung unserer Privatsphäre durch Maßnahmen westlicher Geheimdienste – Stichwort NSA. Dabei sind doch gerade Datensammlungen ein beliebtes Ziel von Kriminellen – solche Informationshalden erhöhen die Unsicherheit der Bürger und Unternehmen, genauso wie die Kompromittierung von Hard- und Software durch staatliche Trojaner und Wanzen auf unseren Computern. Weiterhin wird das Internet als rechtsfreier Raum dargestellt. Es sei ein Deckmantel für Straftaten, heißt es, die Videoplattform »Youtube« diene der Miliz Islamischer Staat als Werbemittel und Vorratsdaten seien notwendig zur Bekämpfung von Kinderpornografie, die mittlerweile vor allem online ihre Verbreitung findet. Die Chancen des World Wide Web werden dagegen nicht erwähnt. Und auch nicht die Gefahren einer ausufernden Überwachung, die immer mehr Bereiche unseres täglichen Lebens einnehmen. Man denke nur an die Elektronische Gesundheitskarten, die seit geraumer Zeit an die Krankenversicherten verteilt werden. Nach Vorstellung der CDU reicht das alles noch nicht. So wollen die Christdemokraten mit mehr Videokameras im öffentlichen Raum und softwarebasierten Kriminalitätsprognosen die innere Sicherheit erhöhen – ob das durch mehr Technik überhaupt möglich ist, darf mit Fug und Recht bezweifelt werden. Durch Kameras wurde jedenfalls noch kein einziges Verbrechen verhindert – weder in der Berliner U-Bahn noch auf einem Münchener S-Bahn-Gleis. Und das Vorhersagen von möglichen Verbrechen erinnert an Zukunftsdystopien, in denen programmierten Algorithmen mehr Vertrauen entgegengebracht wird als Menschen. Mehr als bedenklich sind außerdem die zur Sprache gebrachten Beschränkungen der Reisefreiheit, zum Beispiel durch den Entzug von Pässen. Selbst die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit wird zur Terrorbekämpfung gefordert, als ob sich dadurch ein potenzieller Attentäter von seinem Vorhaben abbringen lassen würde. Die CDU will darüber hinaus das Strafrecht verschärfen. Nach ihren Vorstellungen soll seltener Jugend- und mehr Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. Auch das ist eine Forderung aus der innenpolitischen Mottenkiste. Die Androhung härterer Strafen hat nur in wenigen Ausnahmefällen zu einer niedrigeren Kriminalitätsrate geführt. Das sollten eigentlich auch Konservative wissen, schließlich ist das Lesen von Polizeistatistiken kein Privileg der politischen Linken. Es scheint, als wolle … Weiterlesen

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NRW muss PKW-Maut stoppen: keine Totalüberwachung in NRW

Oliver Bayer, Sprecher im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr zur Aktuellen Stunde zur PKW-Maut: Der Patientin Verkehrsinfrastruktur geht es nicht gut. Eine jahrzehntelange falsche Verkehrspolitik haben sie stark geschwächt. Und jetzt verabreicht Stillstands-Minister Dobrindt mit der PKW-Maut ein

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