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Generalangriff auf freie #WLAN-Netzwerke stoppen: Verschärfung der #Störerhaftung verhindern!

Die von der Bundesregierung geplante verschärfte Störerhaftung schadet dem Internet-Standort NRW. Die neuen Regeln widersprechen dem gemeinsamen Entschlussstand im Landtag NRW. Ich fordere in der nächsten Plenarsitzung in einem Antrag die Landesregierung auf, sich gegen diese schädliche Neuregelung einzusetzen und die Verschärfung der Störerhaftung zu verhindern. Die geplante Neuregulierung der Haftung von WLAN-Anbietern versetzt Freifunk-Initiativen den Todesstoß. Sie stellt eben keine rechtliche Klarstellung dar, sondern eröffnet neue Felder für die Abmahnindustrie. Der Entwurf ist ein Rückschritt auf dem Weg zur Informationsgesellschaft und steht dem digitalen Wandel im Weg. Das schadet dem Internet-Standort Deutschland und insbesondere NRW und passt so gar nicht zur gerade von der Landesregierung ausgerufenen ´Digitalen Reform´ NRW 4.0. Dienstanbieter haften bislang nicht ohne Kenntnis Im §8 des Telemediengesetzes (TMG) ist das sogenannte Providerprivileg von Internet-Diensteanbietern geregelt. Hierin ist niedergelegt, dass Dienstanbieter für fremde Informationen, die durch ihre Netze und Angebote durchgeleitet werden, ohne eigene Kenntnis oder Mitwirkung grundsätzlich nicht verantwortlich sind. In der deutschen Rechtsprechung gab es bisher unterschiedliche Interpretationen, ob derjenige, der einen drahtlosen Netzwerkzugang bereitstellt, ebenso als Internet-Diensteanbieter zu gelten hat, und inwieweit er von der Haftung für fremde Inhalte freigestellt ist. Aufgrund dieser Unklarheiten hat sich eine Abmahnindustrie darauf spezialisiert, Betreiber von WLAN-Netzwerken abzumahnen, indem ihnen Verantwortung für fremde Inhalte aufgrund einer angenommenen Störerhaftung zugewiesen wird. Die Bundesregierung plant, den §8 des Telemediengesetzes zu überarbeiten. Es sollen zwei weitere Absätze hinzugefügt werden, die zur rechtlichen Klarstellungen dienen sollen. Ein entsprechender Entwurf ist an die Öffentlichkeit gelangt. Dieser gibt Anlass zu Besorgnis, denn er führt zu einer Verschlechterung der Lage von WLAN-Anbietern und ruft neue rechtliche Unsicherheiten hervor. Zwar wird im Entwurf die Haftungsfreistellung explizit auf Betreiber von WLAN-Netzwerken ausgedehnt. Gleichzeitig wird dem Netzwerkbetreiber auferlegt “zumutbare Maßnahmen” zu ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. Es soll, so der Entwurf, “in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen” verhindert werden, dass sich “außenstehende Dritte” unberechtigten Zugriff auf das jeweilige WLAN verschaffen. Auferlegte Maßnahmen sabotieren Freifunk Damit ist der Betrieb eines echten Freifunknetzes nicht mehr möglich. Dieses richtet sich ausdrücklich an jedermann im Netzbereich, ohne dass die Identität jedes Nutzers bekannt ist. Gerade durch den Verzicht auf Verschlüsselung oder Zutrittskontrolle steht ein solches Netz jedem Menschen im Einzugsbereich zur Verfügung, auch Passanten und Besuchern. Es ist schlichtweg nicht möglich, jeden im Einzugsbereich eines Freifunknetzes zu registrieren und zu identifizieren. Der “digitale Schluck Wasser”, den man seinen Nachbarn und Passanten seines Hauses anbieten möchte, wird dadurch faktisch ausgeschlossen. Dies ist ein fatales Signal für den Standort Deutschland: In nahezu allen Ländern Europas ist ein freier WLAN-Zugang an allen Orten eine Selbstverständlichkeit. Man kann sich überall in den Städten und öffentlichen Verkehrsmitteln bewegen und findet an vielen Orten freie Netzwerkzugänge ohne Registrierung und Namenspflicht. Nur in Deutschland kann es solche Zugänge dann nicht mehr geben. Damit schließt sich Deutschland selbst vom digitalen Fortschritt, Partizipation und Teilhabe im Netz aus. Die Breitbandstrategie von Bund und Ländern wird konterkariert. Breitbandzugang, der laut Bundesgerichtshof Teil der materiellen Lebensgrundlage der Menschen ist, wird verkompliziert und verwehrt. Aber selbst ein verschlüsseltes WLAN mit Zutrittskontrolle ist … Weiterlesen

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Generalangriff auf freie WLAN-Netzwerke stoppen

Die von der Bundesregierung geplante verschärfte Störerhaftung schadet dem Internet-Standort NRW. Die neuen Regeln widersprechen dem gemeinsamen Entschlussstand im Landtag NRW. In einem Antrag bei der nächsten Plenarsitzung fordert die Piratenfraktion die Landesregierung auf, sich gegen diese schädliche Neuregelung einzusetzen

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EINLADUNG: Kommunalvernetzungstreffen

Wir laden alle Kommunalpiraten, sachkundigen Bürger und politisch interessierte Menschen zum fachlichen Austausch ein. Samstag, den 7. März 2015, ab 10 Uhr, Unperfekthaus 4. Etage (Friedrich-Ebertstr. 18, 45127 Essen) Folgende Themen wollen wir mit Euch bearbeiten:

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Digitaler Wandel: Redeteil 1 zur Regierungserklärung – Joachim Paul

Piraten-Reden zu TOP 1: Regierungserklärung „Gestaltung des digitalen Wandels in Nordrhein-Westfalen“ in Verbindung damit Die Digitale Zukunft Nordrhein-Westfalens benötigt ein eigenes „Internetministerium“ sowie einen „Internetausschuss“ Antrag der Piratenfraktion, Drucksache 16/7773 Es gilt das gesprochene Wort.

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Joachim Paul zur Gestaltung des digitalen Wandels in Nordrhein-Westfalen

Donnerstag, 29. Januar 2015   TOP 1. Regierungserklärung Gestaltung des digitalen Wandels in Nordrhein-Westfalen in Verbindung damit Schnelles Netz für Alle:  Europäische Kostensenkungsrichtlinie konstruktiv begleiten Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/7771 in Verbindung damit Die Digitale Zukunft   Nordrhein-Westfalens benötigt

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Alles Gute für 2015

Unser Rückblick 2014 und Ausblick 2015: Das Jahr 2014 war erfolgreich für uns. Auch wenn unsere Umfragewerte im Keller sind, auch wenn das Plenum in den meisten Fällen unsere Anträge ablehnt – unsere Bilanz für das Jahr 2014 kann sich

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2014/2015: Kultur und Medien

Medien Im Novellierungsverfahren des Landesmediengesetzes NRW haben wir es geschafft, einige unserer zentralen Forderungen durchzusetzen: Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien wird zukünftig staatsferner besetzt, Vertreter des Staates und von Parteien dürfen nur noch ein Drittel der Mitglieder stellen. Jetzt

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Undemokratisches Gekungel um Medienkommission aus der Steinzeit

Seit der Novellierung des Landesmediengesetzes NRW in diesem Sommer haben gesellschaftlich relevante Gruppen die Möglichkeit, sich um eine Mitgliedschaft in der Medienkommission der Landesanstalt für Medien zu bewerben. Heute hat der Landtag NRW mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die

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Landtag Intern, Ausgabe 11, 17.12.2014

Piraten wirken – auch ohne Zustimmung des Plenums Das Jahr 2014 war erfolgreich für die Piraten. Auch wenn unsere Umfragewerte im Keller sind, auch wenn das Plenum in den meisten Fällen unsere Anträge ablehnt – unsere Bilanz für das Jahr

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Lukas Lamla besucht Arnsberg – die erste Stadt in NRW mit Freifunk-Versorgung

Mehr zur parlamentarischen Initiative der Fraktion zu Freifunk-Versorgung

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