Donnerstag, 17. Oktober 2013
Top 12. Gesetz zur Offenlegung der Bezüge von Sparkassenführungskräften im Internet
Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN
Block I
1. Lesung
Wir legen einen Gesetzentwurf vor, demzufolge endlich alle Sparkassen verpflichtet werden, die Bezüge ihrer Vorstandsmitglieder barrierefrei im Internet offenzulegen. Zur Schaffung von Transparenz im Sinne barrierefreier Politik, genügt es nicht, Daten in Jahresberichten schwierig auffindbar willkürlich zur Verfügung zu stellen. Vielmehr ist es notwendig, dass die Daten maschinenlesbar und zentral abrufbar sind. Außerdem sollen auch diejenigen Sparkassen dazu gebracht werden, Daten über die Vorstandsbezüge zu veröffentlichen, die sich bislang beharrlich weigern. Schließlich stellt sich die Veröffentlichungsfrage jedes Jahr aufs Neue, wenn sich z. B. nach einer Kommunalwahl Vorstände und Verwaltungsräte neu zusammensetzen.
Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion: „Schluss mit der Geheimniskrämerei! Die Sparkassen müssen als öffentliche Unternehmen zur Veröffentlichung der Vorstandsgehälter verpflichtet werden – und zwar verfassungskonform im Internet. Leider hat Rot-Grün unsere Gesetzesänderung vom vergangenen Juli mehrheitlich abgelehnt. Aber wir lassen nicht locker, um endlich transparente Fakten im Sparkassen-Land NRW zu schaffen. Der stereotype Hinweis der Regierungsfraktionen auf Ungesetzlichkeit zieht nicht. Er wird lediglich vom politischen Unwillen getragen.“
Abstimmungsergebnis: Der Gesetzentwurf wurde einstimmig an den Haushalts- und Finanzausschuss (federführend) sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen.
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