Wie sollte der WDR-Rundfunkrat künftig arbeiten?

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Wie sollte der WDR-Rundfunkrat künftig arbeiten?
Ein Gastbeitrag für das „Meinungsbarometer Digitaler Rundfunk“.

Aktuelle Ereignisse wie der Skandal um den Vertrag zu „Gottschalk live“ und die Löschung der Hart-aber-fair-Sendung „Nieder mit den Ampelmännchen“ aus der WDR-Mediathek haben die Arbeit des Rundfunkrates in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Diese beiden Ereignisse sind unterschiedlich zu bewerten und betreffen verschiedene Bereiche der Kompetenzen des Rundfunkrates.

Gerade das Zustandekommen des Vertrages mit Thomas Gottschalk und die Diskussion im Anschluss an die Absetzung der Sendung zeigen, wie wichtig und sinnvoll die Arbeit des WDR-Rundfunkrates sein könnte. An dieser Stelle benutze ich ganz bewusst den Konjunktiv, da diese Verträge am Rundfunkrat vorbei geschlossen worden sind und damit die Kontrollfunktion des Rundfunkrates ausgehebelt wurde. Man sollte also eher dafür plädieren, die Befugnisse des Rundfunkrates auszubauen, statt seine Arbeit in Frage zu stellen. Bis zur Gottschalk-Affäre musste von den Gremien keine Zustimmung eingeholt werden, wenn es sich um werbefinanzierte Produktionen gehandelt hat. Hier ist die Sachlage mittlerweile eine andere, denn in der Folge wurde mit den ARD-Intendanten eine Ausweitung der Kompetenzen vereinbart, so dass solche Geschehnisse in Zukunft vermieden werden sollen. Das ist begrüßenswert.

Die Verbannung der Plasberg-Sendung aus der WDR-Mediathek dagegen zeigt ein Defizit anderer Art auf. Die mediale Kritik, die im Anschluss an die Löschung losgetreten wurde, und die dem Rundfunkrat eine Form der Zensur vorgeworfen hat, geht in dieser Hinsicht meiner Meinung nach ins Leere, sowohl auf struktureller sowie auch auf rein inhaltlicher Ebene. Zunächst einmal muss festgehalten werden, dass es sich bei der Empfehlung des Rundfunkrates, die Sendung aus der Mediathek zu entfernen, tatsächlich um nichts weiter als eine reine Handlungsempfehlung gehandelt hat. Der Rundfunkrat besitzt keinerlei Befugnis, die Umsetzung seiner Empfehlung zu erzwingen, die Entscheidungsgewalt liegt allein beim Intendanten. Man kann also nicht von einem Eingriff in die Programmhoheit seitens des Rundfunkrates sprechen.

Inhaltlich lässt sich über die Entfernung der Sendung aus der Mediathek streiten. Zwar handelt es sich nicht, wie in einigen Printmedien zu lesen war, um einen Akt der Zensur, trotzdem hat die ARD in dieser Angelegenheit keine gute Figur abgegeben und alles andere als überlegt gehandelt. Das Verhalten des Senders lässt sich als eine Art missglückter, negativer Qualitätssicherung beschreiben. Die Sendung kann man am ehesten, um es freundlich auszudrücken, als qualitativ schlecht bezeichnen. Und diese Einsicht schien sich nach entsprechenden Protesten auch innerhalb des Senders durchzusetzen. Die sicherlich kurzsichtige Entscheidung, die Sendung dann aus der Mediathek zu entfernen, betrachte ich als problematisch. Meines Erachtens wäre das richtige Vorgehen hier gewesen, die Sendung in kommentierter Form und mit einer entsprechenden Gegendarstellung weiterhin für die Zuschauer bereitzustellen. Dies wäre die journalistisch korrekte und dem berufsspezifischen Ethos entsprechende Vorgehensweise gewesen. Auch lässt sich in der heutigen Zeit eine Sendung auch gar nicht mehr einfach „löschen“. Das Internet vergisst nichts: Die Sendung ist weiterhin auf YouTube abrufbar. Die Wirkung der Verbannung aus der Mediathek war somit konträr zu dem, was eigentlich intendiert war. Letztlich zeigt sich an dieser Stelle das Eintreten des sogenannten Streisand-Effekts, also des Phänomens, dass gewisse Informationen und Zusammenhänge gerade dann besondere Aufmerksamkeit erlangen, wenn man sie zu unterdrücken versucht.

Im vorliegenden Fall lag meiner Meinung nach der Rundfunkrat mit seiner Empfehlung falsch, dennoch würde ich weiterhin dafür plädieren, die Kompetenzen und Befugnisse des Gremiums eher zu stärken als zu beschneiden. Allerdings sollte dann auch dafür Sorge getragen werden, dass inhaltliche Expertise angewendet wird. Darum haben wir uns auf politischer Ebene stets dafür eingesetzt, dass die Mitglieder des Rundfunkrates in Zukunft nicht länger aus den Reihen der parlamentarischen Fraktionen generiert, sondern analog zu unserer Vorgehensweise per öffentlicher Ausschreibung möglichst nach qualitativen Gesichtspunkten staatsfern ausgewählt werden.

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Flüchtlingsgipfel: Erst zu spät, dann zu knapp bemessen

Zu den Ergebnissen des Bund-Länder-Gipfels sagt Dietmar Schulz, Haushaltspolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Der Flüchtlingsgipfel bringt viel Licht, aber auch viel Schatten. Die Länder haben die Not der Flüchtlinge und die Last der Kommunen für ein kurzfristiges Aufatmen der Finanzminister regelrecht verkauft.  Das Gipfelergebnis kann nur ein erster Anfang sein. 670 Euro pro Flüchtling für die ersten fünf Monate sind der wichtige Einstieg in eine strukturelle Finanzierung dieser großen Aufgabe durch den Bund. Die Frage, was nach diesen fünf Monaten passiert, bleibt aber völlig offen. Dennoch müssen die jetzt verabredeten Gelder schnellstens dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden: in den Kommunen. Wir fordern schon lange einheitliche Standards für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge – Zuwendungen müssen an diese Standards geknüpft werden. Sonst machen Pauschalen keinen Sinn.“

Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion NRW im Innenausschuss:

„Wir befinden uns in der bisher größten humanitären Notlage in Europa in diesem Jahrtausend. Bund und Länder stellen aber lediglich eine Portokasse zur Verfügung. Das Ergebnis des Gipfels ist eine Pleite für die Landesregierung. Für die Kommunen bleibt völlig offen, wie aktuell die Lasten weiter geschultert werden sollen. Die weitere für das Jahr 2015 angekündigte Milliarde vom Bund bedeutet für NRW nach Königsteiner Schlüssel rund 217 Millionen Euro. Diese Zahlung muss vollständig an die Kommunen ausgezahlt werden und zwar zusätzlich zu den vom Land bereits angekündigten 217 Millionen Euro. Alles andere wäre ein Vertrauensbruch gegenüber den Kommunen.“

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Aufhebung der Immunität von Daniel Düngel

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, die Immunität des Abgeordneten Daniel Düngel aufzuheben. Die Leitende Oberstaatsanwältin in Dortmund hat dies beantragt. Das Plenum stimmt hierüber am Mittwoch, den 30.09.2015, ab.

Die aktuellen Vorwürfe betreffen eine Demonstration gegen Rechts am 23. August 2014 in Dortmund. Daniel Düngel war dort Versammlungsleiter einer spontan angemeldeten Versammlung, die anschließend ordnungsgemäß beendet wurde. Zu der zeitlich und örtlich versetzten unangemeldeten Sitzblockade hat Herr Düngel weder aufgerufen noch aktiv an ihr teilgenommen, wie ihm seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird.

Michele Marsching, Vorsitzender der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Demonstrationen gegen Rechts sind und bleiben grundsätzlich gut. Wir alle müssen uns den Nazis in den Weg stellen. Im vorliegenden Fall wird allerdings offenbar versucht, mit formaljuristischen Vorwürfen das Engagement gegen Rechts einzuschüchtern. Die Piratenfraktion steht geschlossen hinter Daniel Düngel. Wir danken ihm für sein Engagement gegen Rechts und unterstützen ihn hierbei.“

Die Piraten haben im Rechtsausschuss gegen die Aufhebung der Immunität gestimmt, weil der Antrag der Leitenden Oberstaatsanwältin zahlreiche Fragen offen lässt, die nicht zeitnah beantwortet werden konnten.

Daniel Düngel wird sich – mit Blick auf das laufende Verfahren – hierzu nicht äußern.

 

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Ende Gelände: Polizei und Landesregierung beharren auf ihrer Version der Wahrheit

Zum Polizeieinsatz im Braunkohletagebau Garzweiler II bleiben viele Fragen ungeklärt. Der von den Piraten angeforderte Bericht der Landesregierung enthält zahlreiche Widersprüche zu Bild- und Videomaterialien sowie Augenzeugenberichten von Aktivisten und Journalisten: Die Absprachen zwischen Polizei und RWE-Werksleuten, die Beteiligung an Einkesselungen durch den RWE-Werkschutz, der Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken, der Umgang mit Journalisten. Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion NRW im Innenausschuss:

„Auch in der heutigen Innenausschusssitzung wollte die Landesregierung die Widersprüche zwischen Polizeibericht und Augenzeugenberichten nicht auflösen und Fehler einräumen. Sie hält an dem widersprüchlichen Bericht fest. Wieder einmal zeigt sich, dass die Polizei eine selbstkritische Auseinandersetzung mit Einsätzen nicht kann oder will. Die Polizei muss endlich ehrlich agieren und eine faire Fehlerkultur fördern. Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass sich eine Fehlerkultur bei der Polizei überhaupt entwickeln kann. Ansonsten bleibt bei den Menschen im Land nicht nur ein schaler Beigeschmack bei solchen Einsätzen zurück, sondern auch Misstrauen in Polizeiarbeit und Politik. Weiterlesen ›

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Politische Geisterfahrer!

Diese Landesregierung hat schon etliche Gesetze verabschieden lassen, die im Nachgang vom Landesverfassungsgerichtshof kassiert worden sind.

Doch daraus hat man nichts gelernt. Stattdessen macht die CDU jetzt mit, sodass sich drei Altparteien eine Klatsche vom Verfassungsgerichtshof abholen werden. Das zeigt nur, wie wirksam kleine Parteien und Initiativen im Kommunalen die Machenschaften von SPD/CDU und inzwischen Grüne aufdecken und verhindern. Die Postenschacherei im Kommunalen, die Verschwendung von Steuergeldern für persönliche Projekte einiger Oberbürgermeister, das Gerangel um gut dotierte Geschäftsführerposten kommunaler Ausgründungen – all das soll durch eine Sperrklausel verhindert werden. Aber der Abschied von den Geld- und Machttrögen fällt anscheinend so schwer, dass man selbst Verfassungsgerichtsurteile ignoriert. Das neben den großen Altparteien, die es sich jahrzehntelang auf Kosten der Steuerzahler haben gut gehen lassen auch die Grünen mitmachen, ist ein Schlag ins Gesicht der gesamten Grünen-Basis in NRW.

Nach der Entscheidung der Grünen-Landtagsfraktion zu Datteln IV, zeigen auch Grüne-Politiker erneut sehr deutlich, dass ihnen Machterhalt über alles liegt. Nicht kleine Parteien und Bürgerinitiativen zerstören die kommunale Demokratie, sondern Gesetze von SPD/CDU/Grüne.

Dem Trend zu mehr demokratischer Beteiligung außerhalb von Parteien wollen SPD/CDU/Grüne einen Riegel vorschieben. Statt daran zu arbeiten, dass die Wahlbeteiligung steigt, werden immer mehr Menschen vom demokratischen Prozess ausgeschlossen.

Die Verfassungsgerichtsurteile von 1999 und 2008 beschreiben deutlich, dass es im Kommunalen nur unter ganz engen, nachgewiesenen Bedingungen eine Sperrklausel im Kommunalen geben darf.

Hier geht es weder um Vermutungen oder Befürchtungen, es geht um wissenschaftliche Beweise. Diese Beweise konnten bisher in zwei Gutachten nicht vorgelegt werden, weil es diese Nachweise nicht gibt. Politische Geisterfahrer halt.

Weder ist ein Rat bisher arbeitsunfähig, noch hat sich durch die Anzahl verschiedener Parteien in den Räten das Arbeitsaufkommen dermaßen gesteigert, das es nicht mehr ehrenamtlich bewältigt werden könnte. Und wenn eine Haushaltsdebatte im Kommunalen jetzt 4 statt 3 Stunden dauert, zeigt hauptsächlich das in den kommunalen Haushalten einiges schief läuft.

Die Verfassungskommission im Landtag ist für die Verfassungsänderungen in dieser Legislatur eingesetzt. Von allen Fraktionen im Einvernehmen.

Dass jetzt dieses Einvernehmen von SPD, CDU und Grüne aufgekündigt wurde, macht die Arbeit in der Verfassungskommission extrem schwer. Dazu wird die Piratenfraktion jetzt selbstverständlich auch alle zurückgestellten Verfassungsänderungen in den Landtag einbringen.

Hierbei handelt es sich zunächst um:

Verbraucherschutz als Staatsziel
Ausländerwahlrecht in den Kommunen
Ausländerwahlrecht mit Lebensmittelpunkt Regelung
Auflösung aller Religionsbezüge in der Verfassung, wie in WRV Art. 138 codifiziert
Wahlalter offen und ohne ideologische Scheuklappen bewerten
Kommunalfinanzen auf transparente Füße stellen

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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3. Nachtragshaushalt 2015 – Warum erst jetzt?

Es wäre zu müßig, wiederholt darauf hinzuweisen, dass sämtliche Flüchtlingsorganisationen und auch die Piratenfraktion seit deutlich mehr als einem Jahr auf starkes Anwachsen der Flüchtlingszugänge in Europa und auch in Deutschland hingewiesen haben. Aber sicher seit Mitte 2015 war klar, dass die Maßnahmen und Ausgabenprognosen der Landesregierung um Hunderte Millionen EUR hinter den sich abzeichnenden Erfordernissen zurück bleiben. Seit Mitte August fordert die Piratenfraktion den 3. Nachtragshaushalt.

Dietmar Schulz, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der Fraktion zum jetzt vorgelegten 3. Nachtragshaushalt:

Warum legt die Landesregierung den 3. Nachtragshaushalt für Flüchtlinge erst Ende September 2015 vor? Die Zahlen waren Mitte August klar; die hieraus resultierenden Anforderungen auch, nämlich hochgerechnet am Prognose-Volumen 800T Flüchtlinge. Der 3. Nachtragshaushalt hätte Anfang September im letzten Plenum vorgelegt werden können und müssen, falls die Landesregierung ihre Hausaufgaben rechtzeitig gemacht hätte. Stattdessen gab es viele Worte der Absichtserklärungen, um diese Untätigkeit zuzuschütten. Wollte oder konnte die Landesregierung nicht? Weiterlesen ›

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IT-Sicherheit: Weniger ist zu wenig

Zu der Entscheidung der Landesregierung, ein Maßnahmenpaket gegen Cyber-Attacken zu schnüren und im nächsten Jahr 60 Stellen für Sicherheitsbeauftragte in den Behörden zu schaffen, sagt Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss:

„IT-Sicherheit ist kein Selbstzweck – es geht um unsere Daten, die geschützt werden müssen.

Minister Jäger führt die Menschen an der Nase herum. Noch im vergangenen Jahr strich er 10 Millionen Euro aus dem IT-Budget. Heute feiert er sich, weil er 8,3 Millionen Euro wieder in das Budget einführt. Wer rechnen kann, wird erkennen: unterm Strich sind es 1,7 Millionen Euro weniger, als noch vor zwei Jahren. Weiterlesen ›

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Wir klagen gegen die Sperrklausel

Mit der heutigen Einreichung eines Gesetzentwurfes von SPD, CDU und Grüne werden sich künftig die Gerichte beschäftigen, kündigt Torsten Sommer, Mitglied in der Verfassungskommission für die Piratenfraktion im Landtag NRW, an:

„Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Frechheit. SPD, CDU und Grüne haben alle Mitglieder des Landtags belogen – nicht zu letzt haben sie die Menschen im Land betrogen. Eine Sperrklausel ist und bleibt verfassungswidrig. Die Verfassungsgerichtsurteile von 1999 und 2008 sprechen eine deutliche Sprache – diese zu ignorieren, ist arrogant.

Mit dieser heutigen Entscheidung erklären SPD, CDU und Grüne bereits im Vorfeld abgegenene Wählerstimmen für ungültig. Nur weil eine Stimme nicht mehr als 2,5 Prozent an Gleichgesinnten findet, wird sie bei künftigen Wahlen weggeschmissen. Dies ist demokratiefeindlich. Wenn das Interesse an Wahlen künftig noch weiter abnimmt, geht die sinkende Wahlbeteiligung auf das Konto von SPD, CDU und Grüne. Weiterlesen ›

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Fraktionssitzung vom 22.09.2015

In dieser Sitzung hatten wir den Bundesveorsitzenden der Poratenpartei Stefan Körner (@sekor) und Generalsekretärin der Partei Stephanie Schmiedtke (@h3rmi). Außerdem haben wir Anträge fürs kommende Plenum besprochen.

Live-Protokoll der Sitzung

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Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP): Viele Worte, wenige Argumente, noch weniger Sinn!

2015-09-22_Oliver Bayer_ Anhörung PPPWeshalb wir keine Partnerschaft mit der ÖPP-Mafia brauchen!

Immer noch und immer wieder soll uns der Nutzen sogenannter Öffentlich-Privater-Partnerschaften (ÖPP) bzw. Public Private Partnerships (PPP) nahe gebracht werden. Die Befürworter präsentieren ÖPP als „neue, innovative“ Lösung für Finanzierungsprobleme bei der Verkehrsinfrastruktur. Doch ÖPP löst diese Probleme nicht und innovativ ist ÖPP auch nicht – nicht einmal neu. Dennoch gibt es kaum positive Beispiele. Die wenigen müssen als Beweis für das komplette Luftschloss herhalten.

Mit wirklich neuen Technologien und dem Wandel der Gesellschaft können und müssen wir die Probleme mit der Verkehrsinfrastruktur anders lösen als vor 30 Jahren. ÖPP brächte dagegen eine Verschlimmbesserung, um eine kaputte Verkehrspolitik weiter zu betreiben.
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