Kabinettsumbildung: Lachnummer statt Neuanfang

Die Landesregierung NRW ist angezählt

Michele Marsching, Vorsitzender der Piratenfraktion NRW zur angekündigten Kabinettsumbildung:

„Die Landesregierung ist angezählt. Ministerpräsidentin Kraft verwechselt das Gaspedal mit der Bremse. Anstatt mit einer Umbildung ihres Kabinetts neue und wichtige Akzente bei den vielen aktuellen Problemen in NRW zu setzen, verspielt sie ihre letzte Glaubwürdigkeit als Regierungschefin. Frau Kraft lässt sich bei ihren Personalentscheidungen mal wieder mehr von Parteiinterna und Regionalproporz leiten als von echten Qualifikationen. Der dringend benötigte Neuanfang wird damit zur völligen Lachnummer. Weiterlesen ›

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DANKE an alle Helfenden!

Die Menschen in Deutschland zeigen Haltung, im Gegensatz zur Bundesregierung

Für uns als Dortmunder Piraten war es in den letzten Wochen wunderbar zu sehen, wie viele Menschen bereit sind einfach zu helfen. Die mehr als 1.000 Freiwilligen, die in den letzten Wochen unermüdlich im Dietrich-Keuninghaus halfen, haben gezeigt, das Menschen, darunter auch viele Piraten, sich einbringen. Da wo Menschen direkt helfen und etwas bewegen können, ist von Müdigkeit keine Spur.
DANKE an alle Helfenden!

Die Selbstorganisation und die gezeigte Professionalität hätte man eigentlich von bundesdeutschen Behörden erwartet. Doch das Versagen des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und anderer Behörden wurde an allen Ecken und Enden überdeutlich.Ohne die tausendfache Hilfe der Menschen in Dortmund und im ganzen Land hätte man die geflüchteten Menschen nicht vernünftig aufnehmen und verteilen können. Doch es geht den Dortmundern nicht nur um ein kurzfristiges Engagement. Inzwischen haben sich mehr als 2.000 Menschen bei verschiedenen Projekten gemeldet, die dauerhaft den Geflüchteten helfen wollen. Zum Beispiel beim Projekt Ankommen e. V.

Die Menschen in Deutschland haben gezeigt, dass sie Flüchtlingen wirklich Asyl geben wollen. Und was ist die Reaktion der Bundesregierung? Erst werden Flüchtlinge pressewirksam willkommen geheißen, nur um im Nachgang Gesetze zu verschärfen und unser sowieso schon dünnes Asylrecht bis aufs Mark zu entkernen.

Es ist davon auszugehen, dass die gleichen Bundespolitiker, die erst zusammen mit Geflüchteten in Kameras lächeln, im Hinterzimmer daran arbeiten, dass nach Ungarn, das anscheinend freiwillig mitmacht, alle Balkanstaaten dazu gezwungen werden ihre Grenzen dicht zu machen. Anders ist der Politikwechsel z. B. in Kroatien kaum zu erklären. Es ist Zeit die unsägliche Drittstaatenregelung aus den Dublin III Verträgen zu beenden und selbst Verantwortung zu übernehmen.

Diese Politik der Abschottung ist eine Bankrotterklärung der EU als Union der Menschen. 

Festzuhalten bleibt, die allermeisten Menschen in Deutschland nehmen die Geflüchteten gerne auf, und das aus moralischen und humanitären Gründen. Aber selbst wenn man rein wirtschaftlich denkt, wie es unsere Bundesregierung wohl macht, ist es, ausnahmsweise, mal wirklich alternativlos zu helfen.

Als eines der reichsten Länder der Welt (Zusammenfassung, Studie) mit
einem Wohnungsleerstand von mehr als 1,7 Mio. Wohnungen können wir uns das nicht nur leisten, es ist im Hinblick auf unsere Demografie überlebensnotwendig für unser Land. Schließlich werden in Deutschland seit 1972 jedes Jahr weniger Menschen geboren als sterben (Publikation S. 21).

Deutschland ist sei
t Jahrhunderten ein Einwanderungsland, eine Information, die einem Innenminister namens „de Maizière“ mal bewusst werden sollte.
Dieser Artikel erschien zuerst bei den Piraten Dortmund und wurde von Dirk Pullem, Wolfgang Schlunder, Dieter McDevitt und Torsten Sommer erstellt.

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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TOP 5, 04.09.2015, LT NRW, Abschlussbericht der Enquetekommission III, „Tragfähigkeit der Haushalte …“

ek3-titelbild300Abschlussbericht der Enquetekommission III „Bewertung der Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte in Nordrhein-Westfalen unter den Bedingungen der Schuldenbremse und des demografischen Wandels in der Dekade 2020 bis 2030“ gemäß § 61 Absatz 3 der Geschäftsordnung, Drucksache 16/9500 zu dem Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/2133 (Neudruck)

Eine Anmerkung vorab: Mit Enquetekommissionen ist das ja so eine Sache. Schnittstelle zwischen Politik und Wissenschaft sollen sie sein und sich an der Zukunft und weniger am parteipolitischen Kleinklein orientieren. Deshalb darf ja auch jede Fraktion einen Sachverständigen benennen, der kein parlamentarisches Mandat hat, in der Enquete jedoch voll stimmberechtigt ist. Des Weiteren sollen diese Enquetes möglichst konsensorientiert arbeiten. In dieser Kommission war das jedoch trotz allen Bemühens nicht möglich. Jede(r), der sich dafür interessiert, kann sich den Abschlussbericht herunterladen: Drucksache 16/9500

Ab Seite 251 – pdf-Zähler, nicht Seitennummerierung – finden sich die beiden großen Sondervoten der Piratenfraktion und des von den Piraten benannten Sachverständigen, des Volkswirten Prof. Dr. Heinz-Josef Bontrup.

Mein Dank gilt zunächst unserer Referentin, der Volkswirtin Elisabet Paskuy und meinen Abgeordnetenkollegen Dietmar Schulz und Torsten Sommer, die letzte Inputs für die Abfassung unseres Sondervotums gegeben haben. Einen Kurzabriss enthält meine Rede zum Abschlussbericht.

Aus dem Plenarprotokoll ->

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Für die Piraten spricht jetzt Herr Dr. Paul.

Dr. Joachim Paul (PIRATEN): Vielen lieben Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Raum und zu Hause! Ich bin heute in friedvoller Stimmung, und als Erstes möchte ich mich ganz ausdrücklich bei den Kommissionsmitarbeitern des Landtags bedanken, die der Enquetekommission effizient und geräuschlos zugearbeitet haben. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN, der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Mein Dank gilt bei allem Dissens auch den Sachverständigen und den Kommissionskollegen der anderen Fraktionen. Ich habe in den zwei Jahren viel von euch gelernt – manchmal sogar, wie man es nicht macht. – Danke.

(Beifall von den PIRATEN)

Besonders hervorheben möchte ich aber Ihre Kommissionsleitung, sehr geehrte Frau Birkhahn, liebe Astrid.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Ich weiß, Sie hatten es nicht leicht mit uns Piraten. Ihre Moderationskompetenz wurde durch ein zugegeben immer wieder insistierendes Verhalten dann und wann auf eine sehr harte Probe gestellt – zum einen von mir, zum anderen von unserem sehr geschätzten Piraten-Sachverständigen, Herrn Prof. Dr. Heinz-Josef Bontrup. Was bleibt einem Wissenschaftler, einem gestandenen Volkswirt, angesichts eklatanter, selbstauferlegter Denkverbote aber auch anderes übrig, als renitent zu werden?

Sie haben es in Ihren einführenden Worten selber gesagt, Frau Birkhahn: Die Kommission hat eine Best-case-Annahme gemacht, nämlich die, die Schuldenbremse einzuhalten. Ich würde von einer Enquetekommission, in der sich Politik und Wissenschaft treffen, erwarten, dass man die Randbedingungen, die für die Behandlung eines Sachverhaltes wichtig sind, auch ein Stück weit variiert. Sonst wird der Zusammenhang – die Kurve dazwischen – irgendwie beliebig. Ich bin nur ein kleiner dummer Naturwissenschaftler, aber ich habe es so gelernt, dass man die Randbedingungen mit diskutiert.

(Marcel Hafke [FDP]: Sie hätten ja einen Vorschlag machen können!)

– Das haben wir ja gemacht. Er wurde abgelehnt: Die Schuldenbremse wird gehalten. Variieren ist notwendig, Herr Hafke.

(Beifall von den PIRATEN – Marcel Hafke [FDP]: Das steht in der Verfassung!)

– Ja, gut, das Grundgesetz ist aber kein Naturgesetz, und es gibt Zusammenhänge in dieser Welt, die sich uns nicht erschließen. Deshalb müssen manche Dinge vielleicht einmal in den Blick genommen werden – gerade von einer zukunftsorientierten Kommission.

Es wurde ja auch verwiesen, und in der Verfassungskommission wird das ja auch parallel diskutiert, aber dort diskutieren leider nur Juristen.

Mir kam es ein bisschen so vor – Sie werden sich vielleicht noch erinnern – wie im „Leben des Galilei“ von Bert Brecht, wo sich die Kleriker des Vatikans weigern, einen Blick durch das Fernglas zu werfen. Stattdessen kaprizierte man sich ein bisschen auf das, was nicht sein darf. Markttheologen verdammen Staatsschulden!

(Britta Altenkamp [SPD]: Selbstüberschätzung!)

Die zweite Randbedingung: der demografische Wandel. Herr Schmitz, Sie haben es gerade gesagt: „Der demografische Wandel kommt, aber er lässt sich nicht voraussagen“ – wortwörtlich.

(Hendrik Schmitz [CDU]: Ja!)

Lange bevor der IT.NRW-Bericht kam, hatten wir den renommierten Mathematiker und Sachverständigen Gerd Bosbach, Professor der Mathematik, eingeladen, der noch einmal ganz explizit methodisch auf Stolperfallen in statistischen Voraussagen hingewiesen hat. Das wurde in den Wind geschlagen. Dadurch – das finde ich für uns alle ein bisschen schade – ist Zeit für die Kommission verloren gegangen, die man ein bisschen anders hätte verwenden können.

Man hätte sich beispielsweise noch intensiver mit dem auseinandersetzen können, was hier immer „digitaler Wandel“ genannt wird. Ich finde das ein bisschen schräg und möchte uns allen ein neues Wording vorschlagen. Wenn wir geschichtlich von der industriellen Revolution sprechen und jetzt vom digitalen Wandel, dann ist das wie Wattebäuschchenwerfen. Dazu sind wir nicht verpflichtet.

(Christian Möbius [CDU]: Machen Sie mal einen Vorschlag!)

– “Digitale Revolution“ ist das richtige Wording, nicht „Wandel“.

(Matthi Bolte [GRÜNE]: Hat ja noch nie jemand benutzt!)

Wir wissen aus der Betrachtung: Die Einwohnerzahl von Nordrhein-Westfalen wird ab jetzt bis 2025 um ein knappes Prozent zunehmen. Das sind die Zahlen von IT.NRW, die Flüchtlinge noch nicht mitgerechnet.

Gerade was die digitale Revolution angeht, ist es nicht zu einer ganzheitlichen Betrachtung gekommen, die wir Piraten so gerne befürworten, sondern eher zu einer – so sage ich es mal – neoliberalen Renditeromantik. Das war nicht so schön.

(Ralf Witzel [FDP]: Oh!)

Aber glücklicherweise wird die fehlende Betrachtung zumindest teilweise durch das Sondervotum von Herrn Bontrup ersetzt.

(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

Sehr geehrter Herr Finanzminister Norbert Walter-Borjans, Sie sind naturgemäß der erste Adressat der vielen Adressaten des Kommissionsberichts. Die Enquetekommission hat festgestellt – im Übrigen über alle Querelen hinweg; das ist durch die anderen Reden ja auch zum Ausdruck gekommen –, dass das Land NRW massiv unterinvestiert ist. Die Investitionsquoten – sowohl die investive als auch die konsumtive – sind strukturell zu niedrig.

Ich bin kein großer Freund der Bertelsmann Stiftung, im Gegenteil, aber von da kam eine Studie, die besagte, dass in diesem Jahr in NRW 3.500 Lehrer fehlen. Wie dem auch sei, auch Sie, Herr Finanzminister, gehen davon aus – Sie haben gestern sehr vorsichtig gesagt, Sie werden 2019 nicht aus dem Blick nehmen; das kann man ja immer sagen –, dass die Steuereinnahmen weiter sprudeln werden und dass die Zinsen niedrig bleiben. Das ist auch eine Form von Best-case-Politik.

In dem Zusammenhang möchte ich mit Ihnen mal einen Blick über den nordrhein-westfälischen Tellerrand werfen: In den letzten Wochen hat die chinesische Volkswirtschaft zweimal kräftig gehustet. Was, wenn daraus eine Lungenentzündung wird? Mit Sicherheit – das können wir ohne große Vorhersagekenntnisse sagen – werden die phänomenalen Wachstumsraten der letzten Jahre in China nicht zu halten sein.

Wie sollen dann hier – Stichwort „Export“, Deutschland und NRW hängen ja am Export wie ein Schwerverletzter am Infusionstropf – die Wachstumsraten gehalten werden, auch vor dem Hintergrund, dass das weltweite Finanzkapital mit einem Volumen von 3,5 bis 4 größer als die Realwirtschaft seine Renditeansprüche geltend macht und nach Investitionsmöglichkeiten sucht?

Sie, Herr Finanzminister, müssen bis 2019 – verfassungsrechtlich abgesichert – ein ausgeglichenes Budget vorlegen. Hand aufs Herz: Wie wollen Sie das machen? Wir brauchen eine expansive Finanzpolitik. Ich greife nur eine Handlungsempfehlung, die sowohl im Piratensondervotum als auch in dem unseres Sachverständigen steht, heraus: Eine baldmöglichste Wiedereinführung der Vermögensteuer …

(Ralf Witzel [FDP]: Wer soll das denn bezahlen, was Sie alles fordern?)

– Herr Witzel, lassen Sie mal die Renditeromantik. Hören Sie mal zu, dann können Sie noch was lernen.

(Henning Höne [FDP]: Nicht von Ihnen!)

Ich bin im Endeffekt ganz froh über den Kommissionsbericht, denn durch die beiden Sondervoten wird er eigentlich doch noch rundgemacht. Ich wünsche allen Beteiligten viel Spaß beim Lesen und bedanke mich aufs Schärfste für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Dr. Paul. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Dr. Walter-Borjans.

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TOP 5, 03.09.2015, LT NRW – Informationsfreiheit an den Hochschulen

TOP 5 Informationsfreiheit darf nicht an der Universitätstür Halt machen! – Landesregierung muss endlich für Transparenz sorgen

Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 16/9589

Aus dem Plenarprotokoll des Landtages NRW ->
Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die antragstellende Piratenfraktion Herrn Kollegen Dr. Paul das Wort. Bitte.

Dr. Joachim Paul*) (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier und zu Hause! Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Aber diese Freiheit entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Das will ich zu Beginn ausdrücklich unterstreichen; denn das bedeutet nicht, dass die Informationsfreiheit, die im selben Artikel des Grundgesetzes garantiert wird, ausgehebelt werden darf.

Das wollen wir mit unserem Antrag debattieren, der sich auf die bestehende Landesgesetzgebung bezieht. Anstoß waren die jüngst zurückliegende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Frage der Veröffentlichung des Kooperationsvertrages zwischen der Bayer AG und der Universität zu Köln und darüber hinaus ein Passus aus unserem Wahlprogramm 2012.

Wir Piraten sind der Auffassung, dass die Forschungsfreiheit an den Hochschulen gefährdet ist, wenn private Auftraggeber gezielt ein bestimmtes Forschungsergebnis verfolgen können. Dadurch wird eine ergebnisorientierte Forschung unter dem Deckmantel von Neutralität und Sachlichkeit später als öffentliches universitäres Forschungsergebnis präsentiert. Wir fordern daher eine deutliche Nennung der privaten Förderer und Kooperationspartner.

Durch Verträge gehen die Rechte an den Forschungsergebnissen oftmals vollständig an den privaten Auftraggeber über. Dadurch werden Patente in der privaten Wirtschaft geschaffen, die durch öffentliche Gelder mitfinanziert sind. Das ist zunächst einmal okay. Aber wenn die Patente dann irgendwann in Asien oder den USA auftauchen und unsere Gesellschaft nichts davon hat, dann ist das nicht so schön.

Bei Beteiligung von öffentlichen Geldern sind unserer Meinung nach alle Forschungsergebnisse öffentlich zu machen.

Wie ist es aktuell in NRW? Das Informationsfreiheitsgesetz blendet aktuell den Forschungsbereich aus und versieht alles, was mit Transparenz zu tun haben sollte, mit einem Freibrief für Partikularinteressen von Unternehmen. Auch die marginalen Veränderungen im sogenannten Hochschulzukunftsgesetz zur Veröffentlichung von Drittmittelprojekten und Forschungskooperationen sind – gemessen am gesamtgesellschaftlichen Transparenzanspruch – unzureichend.

Diese Landesregierung spricht viel von Verantwortung, kippt aber vor Lobbyinteressen um. So sah der Referentenentwurf der Landesregierung zum Hochschulzukunftsgesetz zunächst vor, dass die Hochschulen zur Veröffentlichung von Drittmittelprojekten und Forschungskooperationen verpflichtet werden. Der Aufschrei von Lobbyverbänden war riesengroß und der Untergang des Abendlandes wurde herbeibeschworen. Schwuppdiwupp wurde dieser Passus wieder geändert.

Wir sehen es ähnlich wie der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, der Folgendes zur Veröffentlichung von Kooperationen sagte. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich:

„Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen gewinnen an Bedeutung. Um einer übermäßigen Einflussnahme auf das Handeln einer Hochschule entgegenzuwirken und größere Transparenz sicherzustellen, käme die Einführung einer Veröffentlichungspflicht für Kooperationsverträge in Betracht.“

„Dem Interesse an größerer Transparenz hinsichtlich der Kooperationen von Hochschulen und Unternehmen könnte jedoch durch eine inhaltlich beschränkte Offenlegungspflicht begegnet werden. Eine Veröffentlichung der Fördersumme sowie der Laufzeit einer Kooperation dürfte grundsätzlich mit den Grundrechtspositionen der Beteiligten zu vereinbaren sein.“

„Letztlich stellt sich auch die Frage, ob und wie einer zunehmenden Einflussnahme von Unternehmen auf Hochschulen entgegengewirkt werden sollte.“

„Eine Veröffentlichungspflicht, die sich auch auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erstreckt, wäre ein Eingriff in Artikel 12 Abs. 1 GG. Ein solcher Eingriff ist als Eingriff in die Berufsausübung zu werten und wäre gerechtfertigt, wenn das zu Grunde liegende Gesetz durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht.“

„Im Ergebnis dürfte eine auf einzelne Vertragsdetails beschränkte Veröffentlichungspflicht mit der Berufsfreiheit vereinbar sein.“

Das ist ein Abwägungsproblem. Es besteht auf der einen Seite ein öffentliches Interesse an dem, was an den Hochschulen als gesellschaftlichen Einrichtungen passiert. Auf der anderen Seite gibt es auch privatwirtschaftliche Interessen von Unternehmen.

Entsprechend dem von uns genannten Passus in der Antwort auf die Regierungserklärung von Hannelore Kraft im Januar kann man von Datensparsamkeit und Datenvorsicht sprechen: Also so viele Daten wie möglich, um die Öffentlichkeit genügend zu informieren, aber so wenige Daten wie nötig, um etwaige Betriebsgeheimnisse usw. zu wahren.

In NRW ist diesbezüglich leider nicht so viel passiert. Eigentlich gar nichts. Wir fordern daher die Landesregierung auf, die nötigen Änderungen im Informationsfreiheitsgesetz und dem Hochschulzukunftsgesetz vorzunehmen, um der Einflussnahme auf die Freiheit der Forschung und Lehre zu begegnen und auch die notwendige Transparenz herzustellen, damit es dem Wissenschaftsstandort NRW nicht schadet. – Vielen Dank. Wir freuen uns auf konstruktive Diskussionen im Ausschuss.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Paul. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Bell das Wort.

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Unsere Gegenwart ist ein kybernetisches Desaster

sbeercyber400und ich gratuliere Jakob Augstein zu diesem Satz. Ausdrücklich. Nicht, weil ich etwa die Aussage klasse finde. Sondern, weil er die tatsächliche aktuelle Weltlage trifft wie kein anderer in der letzten Zeit. Der Satz findet sich in seinem Kolumnen-Beitrag vom 17.09.2015 auf Spiegel Online mit dem Titel „Merkels Flüchtlingspolitik: Die Vertrauensfrage“.

Genauer und im Kontext schreibt er, dass Innenminister Thomas de Maizière gesagt habe: „Die Dinge sind aus dem Ruder geraten“ und das dies gegen seine Kanzlerin gegangen sei. „Die hatte die Grenzen geöffnet. De Maizière hat sie wieder geschlossen. Um das Staatsschiff wieder auf Kurs zu bringen. Aber auf welchen? Im Griechischen ist der Kybernetes der Steuermann, der dafür sorgt, dass der Kurs anliegt. Die Kybernetik ist die Lehre von der Steuerung der Systeme. Unsere Gegenwart ist ein kybernetisches Desaster. Die Mechanismen der Regulierung versagen. Nicht nur in der Flüchtlingskrise.

Augstein nimmt also die jüngsten Ereignisse um die Flüchtlingskrise zum Anlass für eine grundlegende Kritik der politisch Handelnden.

„Bis in die Siebzigerjahre gab es im Westen ein großes Vertrauen in die steuernde Kraft der Politik“, heißt es bei Augstein weiter, dann „wurde die Politik durch die Märkte abgelöst. Da konnte man auf Kontrolle verzichten – es gab ja die Selbstregulation.“

Ja. Treffer versenkt. Unbedingt. Die Quittung dafür hatten wir ja in der Finanzkrise 2007, die in der Folge bis heute schlicht zur Staatsverschuldungskrise umdefiniert wurde.

Ich bin Augstein regelrecht dankbar, den Begriff der Kybernetik wieder mal ins Spiel gebracht zu haben. Dahinter verbirgt sich nämlich weit mehr, als bloße Regelkreistechnik.

„Cybernetics is the science of effective organization“,

sagte der britische Kybernetiker und Managementlehrer Stafford Beer.[1] Einer der wesentlichen Versuche des 20. Jahrhunderts, kybernetische Prinzipien in Politik und Wirtschaft zur Anwendung zu bringen, geht auf ihn zurück. Sein gerade angelaufenes Projekt Cybersyn zur Steuerung der chilenischen Volkswirtschaft wurde 1973 kurz nach Beginn gleich wieder ausgesetzt durch den Putsch der vom Ausland, speziell den USA, unterstützten Faschisten unter Pinochet gegen den amtierenden und demokratisch gewählten Präsidenten Salvador Allende, der selbst große Hoffnungen in dieses kybernetische Projekt gesetzt hatte.

(Nicht so ganz nebenbei bemerkt, die damalige Sowjetunion hat dem Putsch einfach zugeschaut. Den Zwangskollektivierern im Kreml war das Allende-Projekt ebenfalls nicht geheuer.)

So bleibt der letzte Aufweis, dass kybernetische Lenkung tatsächlich auch politisch funktionieren kann, weiterhin aus. Was also tun?

Wie sich unschwer feststellen lässt, funktioniert Anderes erst recht nicht, Augstein zeigt das ja. Es sind die kybernetischen Rückkopplungen, die fehlen, um große Systeme zu einem stabilen Verhalten zu führen. Frau/mann kann auch sagen, die demokratischen Rückkopplungen fehlen.

Der Medienphilosoph Vilém Flusser sieht für die Zukunft zwei mögliche Schaltpläne, der eine, die aktuell vorherrschende „Verbündelung der Massenmedien“ führe zu einer „gleichgeschalteten totalitären Massengesellschaft“.[2] Ok, der Weg dahin ist überdeutlich zu sehen.

Den anderen nennt er „Netzschaltplan“, er installiert die fehlenden kommunikativen und demokratischen Rückkopplungen und müsste laut Flusser in die Informationsgesellschaft führen, Vernetzung anstatt Verbündelung.

Und welchem „Schaltplan“ geben die Lesenden dieses Textes den Vorzug?

Wie dem auch sei, danke, Jakob Augstein, für das Stichwort.

Man kann sich natürlich mal wieder eine alte Scheibe auflegen, John Lennons „Power to the People“. Und dazu eine Flasche Rotwein aufmachen. Das ist vielleicht motivierend. Auf jeden Fall schadet es nicht.

Was in der Tat schadet, ist, aus der Digitalisierung eine Religion zu machen.

Denn Religionen verbündeln. Sie vernetzen nicht.

Fuck Digitalism!
Bestes, Nick H. Aka Joachim Paul

[1] Beer, Stafford; Brain of the Firm, Chichester, England, 1972
[2] Flusser, Vilém; Verbündelung oder Vernetzung?, in: Kursbuch Neue Medien, Bollmann Verlag, Mannheim 1995, S. 15-23

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Willkommenskultur Flüchtlinge

ENTWURF

Die Fraktion hat am 22.09.2015 beschlossen, diesen Antrag nicht abstimmen zu lassen.

 

Willkommenskultur leben, Geflüchteten sicheres Asyl bieten, Integration fördern!

I. Ausgangslage

Laut vieler, übereinstimmender Medienberichte plant die Bundesregierung einschneidende Einschränkungen im Aufenthalts-, Asyl- und Sozialrecht.

So sollen Flüchtlinge, die unter die Dublin-III-Verordnung fallen und für deren Asylantrag ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist, keine Bezüge mehr aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Lediglich Reiseproviant und eine Fahrkarte zurück (§ 1a Abs. 3 AsylblG-Entwurf) sollen gewährt werden. Dass würde zur Folge haben, dass in Deutschland zahlreiche Flüchtlinge in der Obdachlosigkeit landen. Dabei stellte erst

2012 das BVerfG [1] klar, dass ein Absenken der Sozialleistungen unter das soziokulturelle Existenzminimum mit dem Verfassungsrecht unvereinbar ist. Auch widerspricht eine solche Regelung diametral dem Art. 3 Abs. 3 unserer Grundgesetzes [2]. Niemand darf wegen seiner Herkunft benachteiligt werden.

Der Art. 3 GG wird aber auch bei der Diskussion um s.g. “sichere Drittstaaten” immer wieder ignoriert.

Aber nicht nur nach Herkunftsland soll verstärkt differenziert werden, nein auch nach Vermögensstand. So war es bisher möglich Flüchtlinge per “Verpflichtungserklärung” einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Wie lange diese Verpflichtungserklärungen gelten war bisher umstritten. Daher gab es in Nordrhein-Westfalen eine praktikable Lösung.

Sobald einem Geflüchteten ein Schutzstatus mit Aufenthaltserlaubnis gem.§ 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG erteilt wird zuerkannt wurde, sollte die Verpflichtungserklärung erlöschen. Dies soll ebenfalls gekippt werden.

In Zukunft soll anscheinend die Verpflichtungserklärung auch dann noch gelten, wenn der oder die Betroffene als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter anerkannt wurde (§ 68a Abs. 2 AufenthG). Wie reich soll eine Familie sein, um sich das leisten zu können?

Selbst die eigentlich zu Recht fast abgeschafften Ausbildungs- und Arbeitsverbote sollen nicht nur wieder eingeführt, sondern noch verschärft werden. So sollen selbst in Schulbildung befindliche Geflüchtete, die nicht mehr schulpflichtig sind, aus den Schulen gerissen und abgeschoben werden. Studierende werden dazu gezwungen ihr Studium abzubrechen und auszureisen.

Die strukturelle und politisch verursachte Überforderung des BAMF und die daraus resultierenden Provisorien sollen zur Regel werden. So soll beispielsweise die „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (sog. BÜMA), die es nur gibt, weil das BAMF nicht zeitnah mit der Bearbeitung der Anträge beginnen kann auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden (§ 63a AsylVfG). Damit würde das Scheitern einer Bundesbehörde, des BAMF, zum gesetzmäßigen Regelfall. Auch soll die bereits jetzt überforderte Bundespolizei vom BAMF die Zuständigkeit übertragen bekommen zu prüfen, ob Deutschland für einen Asylantrag zuständig ist oder nicht (§ 18b Abs. 2 AsylVfG). Wohl wissend, dass selbst gut ausgebildete Mitarbeiter des BAMF das zeitnah nicht leisten können, soll das jetzt die für diese Aufgabe nicht ausgebildete Bundespolizei tun.

Die vorgesehene Regelung, wonach Asylsuchende künftig nicht mehr drei, sondern sechs Monate in den Erstaufnahmelagern bleiben müssen (§ 47 Abs.1 S. 1 AsylVfG), wird ein Übriges dazu leisten eine Integration möglichst zu erschweren.

All diese, teilweise grundgesetzwidrigen, Gesetzesvorhaben müssen verhindert werden.

 

II. Daher fordert der Landtag die Landesregierung auf

sich auf Bundesebene für ein humanitäres Asylrecht einzusetzen, die o.g., geplanten Gesetzesänderungen abzulehnen, den Zugang zu Obdach, Versorgung, dem soziokulturellen Existenzminimum sicher zu stellen und die Integration Geflüchteter unverzüglich zu ermöglichen. Dazu gehört auch ein Zugang zum Arbeitsmarkt ohne künstliche Beschränkungen.

 

 

[1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html

[2] Art 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

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Michele Marsching

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Marc Olejak

und Fraktion

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Internetversorgung Flüchtlinge

Unser Antrag im September-Plenum:

Mittwoch, 30. September 2015, TOP 6, ca. 14.20 Uhr

Schutzsuchende ans Netz – freien und offenen Internetzugang in den Erstaufnahme- und zentralen Unterbringungseinrichtungen bereitstellen
Drucksache 16/9784

In den Unterbringungseinrichtungen muss es einen freien und offenen Internetzugang geben. Die Freifunkinitiativen in NRW sollen dabei mit einbezogen werden. Geflüchteten muss eine barrierefreie und zeitlich unbegrenzte Nutzung des Internets ermöglicht werden. Das Internet stellt für die Schutzsuchenden oftmals die einzige Mög lichkeit zur Kommunikation mit Freunden und Familie dar. Der Zugang fördert die gesellschaftliche Teilhabe der Geflüchteten ab dem Tag ihrer Ankunft und leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration.


Lukas Lamla, Abgeordneter der Piratenfraktion NRW:

„Wir müssen Geflüchtete ans Netz bringen. Unterkünfte für Geflüchtete brauchen einen Internetzugang. Zur Unterstützung müssen unbedingt die Freifunkinitiativen in NRW mit einbezogen werden.

Mit einem Internetzugang können die Menschen nicht nur Kontakt in die Heimat halten, sondern auch zu Freunden und Verwandten, die auf der ganzen Welt verstreut sind. Außerdem hilft das Internet beim Erlernen der deutschen Sprache. Der Zugang ist ein wichtiger Beitrag zur Integration.“

2015-09-30_Lukas Lamla_Internet für Flüchtlinge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Videomitschnitt der kompletten Debatte:

Wortprotokoll der Rede von Lukas Lamla:

Lukas Lamla (PIRATEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe  Zuschauer  am  Stream!  Die  Versorgung  von  Geflüchteten  ist  eine  der  Herausforderungen,  der  wir  uns  hier  in  Europa  stellen  müssen.  Tag  für  Tag  arbe iten  viele  Tausende Menschen – darunter  viele  Ehrenamtliche – dafür,  den  Schutzsuchenden  eine  menschenwürdige Existenz zu ermöglichen. Trotz  vieler  Probleme  und  Sprachbarrieren  halten  die  Menschen  bei  uns  im  Land  zusammen und arbeiten daran, unsere Gesellschaft zukunftsfähig zu machen. Dafür haben sie unsere volle Anerkennung und Unterstützung verdient.

(Beifall von den PIRATEN)

Auch  in  den  sozialen  Netzwerken  organisieren  sich  die  Menschen.  Sie  gründen  Gruppen, sammeln  Kleider,  sammeln  Sachspenden,  organisieren  Hilfsangebote  und  Sprachkurse.  Ohne das Netz wäre diese schnelle Hilfe oftmals nicht möglich. Das  digitale  Zeitalter  hat  aber  nicht  nur  bei  uns  vieles  verändert. Weltweit  gehören  Smartphones – und damit der Zugang zum Internet – zum Mittelpunkte des Alltags. So verwundert es nicht, dass die Vertriebenen heute meist nur ein Smartphone bei sich tragen, auf dem jedoch ihre wertvollsten Schätze zu finden sind: Familienfotos, Bilder aus der Heimat, abfotografierte Zeugnisse von Schulen und Universitäten, Geburtsurkunden und nicht zuletzt Telefonnummern und E-Mail-Adressen von Verwandten, Freunden und Begleitern. Dokumente  aus  Papier  haben  in  der  Regel  die  Reise  über  das  Meer  in  einem  Boot  nicht überstanden – im Gegensatz  zu  einem  kleinen,  mehrfach  in  Folie  eingepackten  Handy. Meist sind die Inhalte auf den Smartphones der einzige verbliebene Nachweis der Identität der Menschen. Das ist – neben ihrem Leben und ihren Familien  – das Kostbarste, was sie noch besitzen.

So verwundert es nicht, dass die Flüchtlingshilfe in der heutigen Zeit auch einen Fokus auf die  digitale  Teilhabe  richten  muss.  Geflüchtete  suchen  nach  ihrer  Ankunft  häufig  Zugang zum  Internet.  Man  will  der  Familie  in  der Heimat  sagen,  dass  man  angekommen  ist  und dass  es  einem  gut  geht.  Man  will auch  schauen,  wo  sich  andere  Familienmitglieder  befinden, die auf der Flucht getrennt worden sind, und ob sie überhaupt noch leben. Jeder, der einmal erlebt hat, welche Erleichterung in den Augen der Menschen zu sehen ist, wenn ihr Smartphone anzeigt, dass eine Verbindung zum Internet besteht, wird wissen, wie wichtig ein barrierefreier Zugang zum Internet für diese Menschen ist. Wer dann auch noch sieht, wie ganze Familien den Zugang zum Internet nutzen, um aus eigenem Antrieb heraus die deutsche Sprache zu nutzen, dem wird klar, wie groß der Integrationswille ist. Es werden Onlinesprachkurse gemacht  sowie  TV-Programme  und  Videos  in  einfacher  Sprache  geschaut. Schon die Kleinsten dort versuchen, nachzuplappern, was sie dort gerade hören

Doch Internetzugänge in Unterbringungen für Geflüchtete sind heute eher die Ausnahme als die Regel. Meist sind es private Personen, die diesen Bedarf erkannt haben und sich darum bemühen,  Abhilfe  zu  schaffen.  Allen  voran  sind hier  die  Freifunker  und  Freifunkerinnen  zu nennen, die aktuell viel Zeit investieren,

(Beifall von den PIRATEN)

Bewohner in der Nähe von Unterbringungseinrichtungen zu überzeugen, einen Teil ihrer Internetkapazität  für  Geflüchtete  freizugeben – trotz  Störerhaftung  und  anderer  Monsterkonstrukte in der Gesetzeswelt. Mit viel Aufwand wird dieses WLAN dann teils über weite Strecken  in  die  Unterkünfte  gebracht.  Das  gelingt  aber  nicht  immer.  Auch  die  Freifunker  und Freifunkerinnen sowie die Freifunkvereine stoßen an ihre Belastungsgrenzen. Diese Situation könne n wir heute mit einer einfachen politischen Entscheidung verbessern, wenn  wir  alle  der  Meinung  sind,  dass  ein  Internetzugang  neben  Strom  und  Wasser  zur  Grundausstattung einer Geflüchtetenunterkunft gehören soll. Dann würden wir einen großen Beitrag zur Verbesserung der aktuellen Situation leisten. Ich  würde  mich  daher  freuen,  wenn  Sie  unserem  Antrag  zustimmen  würden.  Vermutlich werden  Sie  das  aber  nicht  tun,  da  just  heute von  Rot-Grün  ein  eigener  Entschließungsantrag  veröffentlicht  wurde.  Ich  wundere mich  schon,  dass  in  diesem ausgerechnet  die Telekom so massiv in den Vordergrund geschoben wird. Nur am Rande: Ausgerechnet die Telekom ist es, die mit Abmahnanwälten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gegen Freifunkinitiativen vorgeht. Auch sehr bedaue rlich ist, dass nach dem rot-grünen Antrag ausschließlich Regelunterbringungseinrichtungen mit Hotspots ausgestattet werden sollen. Zum einen ist das besonders traurig,  weil  neben  den  ca.  20  Regelunterbringungseinrichtungen  noch  über  100  weitere Notunterkünfte  und  Zeltstädte  in  NRW  existieren.  Diese  sollen  anscheinend  nicht  mitberücksichtigt werden.

Der Begriff „Hotspot“ ist zudem vermutlich aus der Feder der Telekom-Marketingabteilung gekommen. Was Sie, meine Damen und Herren von Rot-Grün, wahrscheinlich meinen, sind Access Points. Da gibt es einen deutlichen Unterschied vor allem auf der technischen Ebene; denn ein Hotspot lässt keine Konnektivität zwischen den Clients zu. Das ist also genau das Gegenteil der Ziele der Freifunkinitiativen. Wir werden daher die Forderungen des rot-grünen Antrages in Einzelabstimmungen behandeln  und uns  bei  den Forderungen  1  und  2 enthalten,  da  wir  zwar  die  grobe  Richtung  begrüßen, diesen Antrag aber so nicht mittragen werden.

Dem Punkt 3 stimmen wir zu, da die Freifunkinitiativen eine wichtige Schlüsselposition innehaben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

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Informationspflicht Datenspeicherung

ENTWURF

 

Die Fraktion hat am 22.09.2015 beschlossen, diesen Antrag vorerst nicht einzureichen.

 

Bürgerinnen und Bürger sollen über Speicherungen in Dateien informiert werden – Start eines Pilotprojekts für SKB-Dateien und die Datei Gewalttäter Sport (DGS)

I. Sachverhalt

II.Der Landtag stellt fest

Seit 1994 führt das Bundeskriminalamt auf Grundlage des BKA-Gesetzes die durch Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren eingerichtete Verbunddatei „Gewalttäter Sport“. In dieser Volltext-Datei werden Personen gespeichert, die aufgrund der Antwort der Landesregierung aufgeführten Anlässe im Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen in Erscheinung getreten sind. Zugriff auf diese Verbunddatei haben die Polizeibehörden der Länder, das BKA sowie die Bundespolizei. Da für Eintragungen und Pflege der Bestände das Tatortprinzip gilt, leistet NRW einen erheblichen Beitrag zur Befüllung der Datenbestände der Datei. Erfasst werden Personendaten, personenbezogene Hinweise, Personenbeschreibungen, zusätzliche Personeninformationen, Maßnahmedaten und Fallgrundlagen. Die Eintragungen in die Datei für Gewalttäter rund um Sportveranstaltungen erfolgt nicht aufgrund von Gewaltkriminalitätsdelikten wie z. B. Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, sondern kann wegen Diebstahl, Beleidigungen, Ingewahrsamnahmen, Besitz von Pyrotechnik oder auch wegen einfacher Personalienfeststellungen erfolgen.

Weiterhin wird kritisiert, dass nicht aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung in der Datei gespeichert wird, sondern vielmehr schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens für die Erfassung genügt. Gemäß § 8 Abs. 4 BKAG dürfen auch Kontakt -und Begleitpersonen, Hinweisgeber und sonstige Auskunftspersonen gespeichert werden, soweit dies zur Verhütung oder zur Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. In NRW werden dabei eingetragene Personen nicht über eine Speicherung informiert und müssen selbständig um Auskunft bei der Zentralen Informationsstelle für Sporteinsätze (ZIS) bitten. Anders das Bundesland Bremen, das sich im 2013 dafür entschieden hat, gespeicherte Personen über einen Eintrag zu informieren.

Der Experte Jan-Rüdiger Albert schreibt in seiner Stellungnahme (16/1558) anlässlich einer Anhörung im Landtag: „Eine Mitteilungspflicht an die Betroffenen über die Eintragung ist erforderlich, da für die Eintragung nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet sei muss. Darüber hinaus wird nicht jedes Ermittlungsverfahren dem Betroffenen bekannt gemacht, auch die Einstellung nicht , § 170 Abs. 2 StPO. Es handelt sich auch nicht etwa nur um ein reines Polizeiinternum , da die GDS-Eintragung eine Ausschreibung mit sich führt mit erheblichen Nachteilen für die Eingetragenen verbunden. Die Speicherung als solche stellt einen Grundrechtseingriff dar (informationeIle Selbstbestimmung). Die Mitteilungspflicht ist in besonderem Maße wegen der schwierigen Rechts- und Praxisfragen im Zusammenhang mit der Löschung der Daten zwingend erforderlich (vgl. hierzu sogleich) “

In der letzten Woche wurde zudem bekannt, dass nordrhein-westfälische Behörden die Daten von 6.500 Bürgerinnen und Bürger in sogenannten SKB-Dateien abspeichern. Hier gelten laut Behördensprecher in Presseberichten noch weichere Kriterien als bei der DGS. Dies führt dazu, dass viel mehr Bürgerinnen und Bürger in den „SKB-Dateien” landen als in der Verbunddatei DGS.

Die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden führen noch viele weitere Dateien, in denen Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Anlässen geführt werden. Es ist nicht verständlich, warum diese nicht über den Grund der Eintragung informiert werden sollten.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

ein Pilotprojekt für eine Informationspflicht über Speicherungen in Dateien nordrhein-westfälischer Sicherheitsbehörden ins Leben zu rufen. Im nächsten Jahr sollen alle betroffenen Personen über einen Eintrag durch nordrhein-westfälische Behörden in die Verbunddatei DGS und über Speicherungen in anderweitiger lokalen Dateien, die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen geführt werden, umgehend informiert werden. Das Pilotprojekt hat zum Ziel, eine Informationspflicht für alle Speicherungen in Sicherheits-Dateien einzuführen.

Die Auswirkungen dieser Informationspflicht auf die Sicherheitslage rund um Sportveranstaltungen soll wissenschaftlich und unabhängig begleitet werden. Dem Landtag ist ein Bericht über die Ergebnisse der Studie vorzulegen.

 

 

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Michele Marsching

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Marc Olejak

 

und Fraktion

 

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Betreuungsgeldanträge bewilligen

Unser Antrag im September-Plenum:

Donnerstag, 01. Oktober 2015, TOP 6, ca. 13.35 Uhr

Unterschiedliche Bearbeitungszeiten dürfen nicht zu Ungleichbehandlung führen – Betreuungsgeldanträge bewilligen
Drucksache 16/9785

Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass es eine Gleichbehandlung aller Antragstellenden von Betreuungsgeldanträgen gibt. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das Betreuungsgeld zu kippen, wurden bislang eingereichten aber noch nicht beschiedenen Anträgen die Grundlage entzogen. Die abrupte Einstellung der Bewilligungen ohne Übergangsregelung hat in der Praxis zu einer Ungleichbehandlung von Antragstellenden geführt. Laut Familienministerin Schäfer sind fast 10.000 Familien betroffen.


Daniel Düngel, Familienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:

„So schlecht das Betreuungsgeld als familienpolitische Maßnahme auch immer war und ist, junge Familien sind trotzdem oft auf jeden Cent angewiesen. Sie haben das Betreuungsgeld fest eingeplant. Jetzt dürfen die betroffenen Familien nicht aufgrund von Umständen benachteiligt werden, die sie nicht zu vertreten haben. Aber sie sind schlechter gestellt, weil ihr Antrag nicht zeitnah bearbeitet wurde. Die Betreuungsgeldanträge müssen bewilligt werden.“

2015-10-01_Daniel_Duengel_Betreuungsgeldanträge bewilligen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Videomitschnitt der kompletten Debatte:

Wortprotokoll der Rede von Daniel Düngel:

Daniel Düngel(PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Frau Ministerin Kampmann – sie nimmt noch Glückwünsche vom Geburtstagskind entgegen und hört gar nicht zu –,

(Hans Christian Markert [GRÜNE] gratuliert Ministerin Christina Kampmann.)

ich  wollte  die  Gelegenheit  nutzen,  Sie  zu  Ihrem  neuen  Amt  zu  beglückwünschen  und  uns aus  unserer  gemeinschaftlichen  Sicht  eine  gute  Zusammenarbeit  zu  wünschen.  Ich  hoffe,  dass  wir  an  viele  Dinge  anknüpfen  können.  Gleich  werden  Sie  ja  Ihre  erste  Rede  hier  im Hohen Hause halten. Ich komme nun zu unserem Antrag. Das Betreuungsgeld war zu keiner Zeit ein auch nur irgendwie  geeignetes  familienpolitisches  Instrument.  Wir  Piraten begrüßen  daher  die  Entscheidungdes Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015. Jetzt werden Sie sich fragen, warum ich hier mit einem Antrag stehe, der etwas mit dem Betreuungsgeld zu tun hat. Ich will versuchen, Ihnen das zu erklären.

Wir haben durch das Urteil vom 21. Juli 2015 die Situation, dass ab diesem Zeitpunkt keinerlei Betreuungsgeldanträge in den Kommunen mehr bewilligt werden konnten. Es konnten auch die Anträge nicht bewilligt  werden,  die  vor  dem  21.  Juli  2015  dort  eingegangen  waren  und  vielleicht  sogar schon  in  der  laufen den  Bearbeitung  waren,  also  die  Anträge,  bei  denen  Familien  fest  mit  gesetzlich  zugesichertem  Geld  gerechnet  haben.  Die Kommunen  können  diese  Anträge nicht mehr weiter bearbeiten bzw. sie nicht mehr positiv bescheiden. Nach  Auskunft  des  Ministeriums  sind  allein  hier  in  Nordrhein-Westfalen  knapp  10.000  Anträge liegen geblieben. Wir sind der Meinung, dass wir diesen Familien helfen müssen. Die Familien haben, wie ich gerade schon sagte, mit diesem Geld gerechnet. Wir fordern in un-serem Antrag die Landesregierung auf, eine Übergangslösung  zu schaffen, die diesen Familien diese Lücke in irgendeiner Form ausgleicht.

In unserem Antrag stehen bewusst keine Zahlen. Wir geben auch keinen Zeitraum vor, sagen also nicht, dieses Geld solle noch für soundso viele Monate bewilligt werden. Das ist ein  Prozess,  den  wir  an  das  Ministerium  weiterleiten  und  bei  der  Landesregierung  ansiedeln wollen. Dort soll geprüft werden, ob eine Übergangslösung von sechs oder zwölf Monaten, wie  viel  auch  immer,  ausreicht. Wir  möchten  den  Familien  aber  zeigen,  dass  wir  als  Land Nordrhein-Westfalen da sind und ihnen helfen wollen. Wir begrüßen natürlich ebenfalls, dass der rot-grüne Antrag, der heute zunächst auf der Tagesordnung stand und den wir fast auch beraten hätten, mittlerweile erledigt ist.

Wir begrüßen die Entscheidung, dass die aus dem Betreuungsgeld frei werdenden Mittel den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Wir werden natürlich überwachen, dass das Geld auch wirklich dort ankommt, wo es gebraucht wird, nämlich bei dem Ausbau und der Finanzierung der Kitas und bei dem Ausbau der frühkindlichen Bildung zum Beispiel im Bereich der Flüchtlinge. Ich komme noch einmal zurück zu unserem Antrag. Damit schließe ich auch. Ich will ganz  klar darstellen: Es geht hier um den Ausgleich einer ungerechten Behandlung von Familien. Jemand, der in Dortmund einen Antrag gestellt hat, hat ihn vielleicht noch bewilligt bekommen, während jemand, der schon eine Woche früher in Bochum oder Oberhausen den entsprechenden Antrag gestellt hat, diesen Antrag nicht mehr bewilligt bekommen hat. Das ist eine Ungerechtigkeit. Meines Erachtens wäre es eine gerechte Lösung, hier den Stichtag 21. Juli 2015 anzuwenden, um den Familien, die vorher noch den Antrag gestellt haben, zu helfen. Ich  bitte  daher  freundlich  um Zustimmung  zu  unserem  Antrag.  Im  Übrigen  freue  ich  mich darüber, dass wir uns dazu entscheiden konnten, den Antrag in direkter Abstimmung abzuwickeln;  denn  es  bringt  nichts,  wenn  wir  im  Landtag  im  Verfahren  noch  monatelang  über diese Thematik diskutieren. Schließlich muss den Familien jetzt geholfen werden. Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

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Neuauflage der HoGeSa-Demo in Köln: Sind anschließend alle wieder überrascht?

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„Du bist wirklich saudumm, darum geht’s dir gut.
Hass ist deine Attitüde, ständig kocht dein Blut.
Alles muss man dir erklären, weil du wirklich gar nichts weißt.
Höchstwahrscheinlich nicht einmal, was Attitüde heißt!“
Die Ärzte: „Schrei nach Liebe“

Zum Jahrestag der gewalttätigen Demonstration mit dem Namen „Hooligans gegen Salafisten“ in Köln ist erneut eine Demonstrationsanmeldung aus dem gleichen politischen Spektrum vorgenommen worden. Für den 25.10.2015 wird mit dem Motto „Der gleiche Ort – Die gleiche Demoroute – Die gleiche Uhrzeit – Köln 2.0“ zu einem Aufmarsch aufgerufen. In Nazi- und Hooligankreisen wird eifrig für eine Wiederholung der Randale des letzten Jahres geworben.

Vergangenes Jahr waren etwa 5000 Holigans und Nazis in der Kölner Innenstadt aufmarschiert und konnten nahezu ungestört randalieren, Menschen bedrohen, Polizeifahrzeuge umwerfen, den Hitlergruß zeigen und rassistische und menschenverachtende Parolen brüllen. Diese Form von Zusammenarbeit von Hooligans und Neonazis hatte eine neue Qualität erreicht. Die Polizei war sichtlich überfordert und unterbesetzt – eine angemessene Aufarbeitung durch Polizei und Landesregierung fand bislang nicht statt.

Die HoGeSa-Demonstration war das Signal für eine bundesweite Kette von Folge-Demonstrationen, aus denen sich Pegida und andere fremdenfeindliche Bewegungen entwickelten. Angriffe auf Flüchtlingsheime wurden zu täglichen Nachrichtenbildern.

Dieses fatale Signal darf sich nicht wiederholen. Die braunen Horden dürfen nicht nahezu ungehindert in den Straßen Kölns randalieren. Die Landesregierung muss rechtzeitig einschreiten und alle angemessenen, möglichen Maßnahmen ergreifen.

Es wäre unerträglich, wenn die Landesregierung erneut von Größe und Aggressivität der Demonstration überrascht wird. Daher habe ich eine kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet, in der ich ihr folgende Fragen stelle:

  1. Auf welche Teilnehmerzahlen der neuen HoGeSa-Demonstration in Köln richtet sich die Landesregierung ein?
  2. Welche konkreten Vorbereitungen ergreift die Landesregierung? Gehen Sie darauf ein, wie Sie konkret Ausschreitungen und volksverhetzende Parolen unterbinden wollen.
  3. Welche Anzeichen sieht die Landesregierung, dass es erneut zu Gewalt kommen wird?
  4. Welche Auflagen werden für die Demonstration erteilt bzw. vorgesehen?
  5. Welche Bedingungen müssen in diesem konkreten Fall eintreten bzw. erfüllt werden, damit diese Demonstration untersagt bzw. aufgelöst werden kann? Gehen Sie darauf ein, inwieweit solche Bedingungen bereits erfüllt sind bzw. bei der Demonstration vergangenes Jahr eingetreten waren.

Hoffen wir, dass die Polizei diesmal besser vorbereitet ist, und dass die Demonstration, sobald sie aus dem Ruder läuft, unterbunden wird. Vielleicht trägt ja meine kleine Anfrage etwas dazu bei.

Selbstverständlich wird es auch wieder Gegendemonstrationen geben! Das Bündnis „Köln gegen Rechts“ mobilisiert unter dem Titel „Kein Comeback von HoGeSa“. Kommt zahlreich!

Veröffentlicht unter Persönliche Blogposts

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