Abschaffung des Tariftreue- und Vergabegesetzes


CDU und FDP haben einen Eilantrag gestellt: „Massive verfassungs- und europarechtliche Bedenken nicht länger ignorieren – bürokratisches Tariftreue- und Vergabegesetz abschaffen“. Mein etwas turbulenter Redebeitrag dazu:

Herr Präsident! Aus zeitökonomischen Gründen stand ich hier oben schon einmal parat. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte wenige Menschen auf der Tribüne und – ich hoffe mehr – am Stream! Wir beschäftigen uns, wie Kollege Schmeltzer schon sagte, zum gefühlten 153. Mal, wenn ich die Zahl richtig in Erinnerung habe (Rainer Schmeltzer [SPD]: Genau!) – danke! – , mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz.

In den Zielen sind wir uns einig; das habe ich hier mehrfach gehört. Das finde ich auch toll; denn wenn wir uns in den Zielen nicht einig wären, würden wir den Lohndumpern und Menschenschindern das Wort reden, die Unternehmensgewinne auf dem Rücken der Mitarbeiter und durch Absenken von immer weiter nach unten driftenden Lohngruppen erwirtschaften möchten. Das würde unseren Unternehmen in NRW aber gar nicht gerecht. Unsere Unternehmen in NRW können durchaus einen fairen Wettbewerb gewinnen und auch betreiben. Das tun sie auch zum größten Teil.

Kollege Bombis sagte eben, 60.000 Unternehmen hätten laut Vorlage der Evaluation Probleme mit dem Vergaberecht. Kollege Schmeltzer wies darauf hin, das seien 8%. Sie hatten das umgedreht gesagt, 92% hätten keine Probleme. Das sind halt 8%. Da muss man Hilfestellung anbieten. Das muss man unkomplizierter regeln. Kein Ding! Das Ganze abzuschaffen, macht keinen Sinn; denn dann hat man das Ziel nicht mehr im Blick. Und im Ziel – das haben alle betont – sind wir uns einig. Also lassen Sie uns doch wirklich das Ganze sachlich angehen und danach fragen, wo denn wirklich die Haken sind. Die Haken liegen darin, dass kleine Unternehmen bei den Vergaben einfach überfordert sind. Also müssen wir es unkomplizierter regeln. Es wäre total sinnvoll, dazu einfach mal einen Vorschlag zu machen, aber nicht vorzuschlagen, das Ganze abzuschaffen.

Das Ganze ist für die Vergabestellen auch kompliziert. Auch kein Ding! Da muss man mal mit den kommunalen Spitzenverbänden sprechen und sie fragen: Liegt das einfach daran, weil ihr eure Vergabestellen nicht optimal aufgestellt habt, oder liegt es daran, dass es wirklich zu komplex ist? Und wie hättet ihr es gerne, dass es einfach zu machen ist? Heutzutage gibt es Best-Practice-Beispiele, es gibt Internetplattformen, es gibt alles Mögliche, um so etwas zu vereinfachen. Eine komplette Verabschiedung von den Zielen durch Abschaffung dieses Gesetzes würde uns dem Ziel insgesamt nicht näher bringen.

Gerade ist wieder das Argument der verschiedenen Tarifverträge in einem Unternehmen genannt worden. – Meine Güte! Als Mensch, der sich ein wenig im Arbeitsrecht bewegt, weiß man, dass der Trend der letzten Jahrzehnte im Arbeitsleben in Deutschland dahin geht, dass es immer weniger Tarifverträge und noch viel weniger allgemeingültige Tarifverträge gibt. Der Trend geht seit Jahrzehnten zu Einzelverträgen, was zur Folge hat, dass in verschiedenen, auch größeren Unternehmen im Endeffekt Tausende von Einzelnormen gelten. Ich nenne jetzt keine Beispiele; sie alle dürften Ihnen aber hoffentlich auch bekannt sein. Sich dann aber hinzustellen und zu sagen, sie könnten keine zwei Tarife auseinanderhalten, wird den Unternehmen in diesem Land einfach nicht gerecht. Das können die, das können die sehr wohl. Das macht also keinen Sinn.
(Beifall von den PIRATEN)

Kommen wir jetzt zu den rechtlichen Bedenken. Das ist ein Punkt, liebe Kollegen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion, den ich bei Ihnen nicht ganz nachvollziehen kann.

[Vizepräsident Dr. Gerhard Papke]: Entschuldigen Sie die Unterbrechung, Herr Kollege. Würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Rehbaum zulassen?
[Torsten Sommer (PIRATEN)]: Ja, natürlich.
[Vizepräsident Dr.Gerhard Papke]: Dann bitte, Herr Kollege.

[Henning Rehbaum(CDU)]: Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Frage zulassen. – Sie sagten gerade, dass die Unternehmen durchaus mit zwei Tarifverträgen arbeiten könnten und dies auch tun würden. Dann kennen Sie in diesem speziellen Fall den Mittelstand im ÖPNV sicherlich nicht. Dort ist es überhaupt nicht Usus, mit verschiedenen Tarifverträgen zu arbeiten.
Sagen Sie mir noch einmal, wie das ein Unternehmen regeln soll, das einen Altbestand an Linien hat und jetzt ein zusätzliches Linienpaket hinzubekommt, und die Busfahrer jetzt auf unterschiedlichen Linien mit unterschiedlichen Tarifverträgen bei gemischten Dienstplänen fahren. Und sagen Sie mir weiter, welchen Lohn die Leute in der Werkstatt und im Büro in diesen Fällen bekommen.

[Torsten Sommer (PIRATEN)]: Danke für die Zwischenfrage, Herr Rehbaum. – Zum einen ist es sehr schön, dass Sie als Beispiel den ÖPNV nennen; denn sowohl bei den „echten“ – so nenne ich sie mal – privaten ÖPNV-Anbietern als auch bei den Ausgründungen der Kommunen gibt es regelmäßig mehr als einen Tarifvertrag. Das ist zum Beispiel der Tatsache geschuldet, dass kommunal ausgegründete Unternehmen ganz einfach ehemalige Kollegen aus dem kommunalen Bereich übernommen haben. Diese sind nach §613a BGB mit allen Rechten und Pflichten und auch ihren alten Arbeitsverträgen übernommen worden. Die Neueingestellten sind günstiger eingestellt worden – mit einem teilweise wirklich schlechteren Tarifvertrag, der mit einer sogenannten christlichen Gewerkschaft ausgehandelt worden ist, der GÖD, die bis heute den Nachweis schuldig geblieben ist, dass sie überhaupt eine Tarifmächtigkeit erwirken kann. Sie hat bis jetzt niemals nachgewiesen, dass eine Mitgliedschaft der 10.000 Menschen, die sie angeblich vertritt, wirklich zustande gekommen ist. Das ist schon sehr bitter.

Sie rekurrieren nun darauf, dass Aufgaben, die nicht direkt etwas mit den eigentlichen Fahrten zu tun haben, auch abgerechnet werden müssen. Schauen Sie sich die Tarife an. Sie unterscheiden sich gar nicht so viel. Sie machen einfach eine entsprechende betriebswirtschaftliche Rechnung auf und legen sie als Beweis dafür vor, dass sie über diesen Tarifen liegen. Gerade im Bereich der Verwaltung und der technischen Dienstleistung sind sie beim ÖPNV immer über dem Tarif der Gewerkschaft ver.di, der aktuell als allgemeinverbindlich erklärt wurde. Da kommen Sie gar nicht in die Bredouille, weil Sie ohnehin darüber liegen. Das macht fachlich also gar keinen Sinn. – Damit ist meine Antwort beendet.

Kommen wir jetzt zurück zu den rechtlichen Dingen, die ich noch ansprechen wollte. Hier verstehe ich die Fraktionen von CDU und FDP überhaupt nicht, dass sie jetzt darauf gewartet haben, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf das beim Landesverfassungsgerichtshof vorlegt.

[Vizepräsident Dr.Gerhard Papke]: Es tut mir leid, Herr Kollege, Sie schon wieder unterbrechen zu müssen, aber es ist das gute Recht eines weiteren Abgeordnetenkollegen der CDU – Herr Kollege Hendriks –, Ihnen ebenfalls eine Frage stellen zu wollen.
[Torsten Sommer (PIRATEN)]: Natürlich.
[Heiko Hendriks (CDU)]: Danke, Herr Sommer, dass Sie die Frage zulassen. – Nur, um das richtig verstanden zu haben: Sie plädieren also für Ausgründungen im ÖPNV, um das Gesetz zu erfüllen. Ist das so richtig?

[Torsten Sommer (PIRATEN)]: Nein, da haben Sie mich nicht richtig verstanden. Ich kann es aber gerne noch einmal erläutern. Ich habe auf die Frage vom Kollegen Rehbaum, ob es im Bereich des ÖPNV Unternehmen mit unterschiedlichen Tarifverträgen gibt, gesagt: Ja, die gibt es durchaus, und die tun das seit Jahren. – Ich halte dieses System für komplett sinnfrei. Das haben Kommunen in den 80ern und 90ern getan, die ihre – ich sage es einmal so – Altmitarbeiter nicht mehr so hoch entlohnen wollten. Gleichwohl ist das ein Beispiel dafür, dass es Unternehmen gibt, die ÖPNV in NRW anbieten und durchaus mit mehreren Tarifverträgen arbeiten – und das schon lange vor dem Tariftreue- und Vergabegesetz. Damit rede ich der kommunalen Ausgründung nicht das Wort. – Vielen Dank.

Kommen wir jetzt noch einmal zu den rechtlichen Fragen zurück. Oder gibt es noch Fragen? Ich bin da offen.
[Vizepräsident Dr.Gerhard Papke]: Bisher nicht, Herr Kollege Sommer, aber ich sage Ihnen Bescheid; verlassen Sie sich darauf. Jetzt machen Sie aber ruhig erst einmal weiter.
[Torsten Sommer (PIRATEN)]: Sie sagen mir sonst Bescheid, super. Danke schön.

CDU und FDP, warum warten Sie jetzt auf das Verwaltungsgericht Düsseldorf? Sie hätten hier zusammen das Recht, eine Normenkontrolle beim Landesverfassungsgericht zu beantragen. Warum haben Sie das nicht getan? Wenn Sie sich so sicher sind, dass das alles verfassungswidrig ist, dann hätten Sie das schon lange tun können. Es macht jetzt keinen Sinn, auf das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu warten.

Ich sage es einmal ganz vorsichtig – ich wollte es eigentlich nicht sagen, aber egal –: Beim Verfassungssymposium der Verfassungskommission, das in der Villa Horion durchgeführt wurde, war unter anderem auch der Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Nach einer vielleicht nicht optimal gestalteten Zwischenfrage wurde ihm von Herrn Voßkuhle, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, in 20 Minuten noch einmal der Stoff des Staatsorganisationsrechts aus dem ersten Semester Jura erläutert. Sich auf dieses Verwaltungsgericht zu stützen, ist an der Stelle eventuell nicht unbedingt zielführend.

Von daher empfehle ich meiner Fraktion, diesen Eilantrag abzulehnen. Sie bringen das bestimmt wieder ein. Ich freue mich darauf und tippe auf den Wahlprüfungsausschuss. Dort war er noch nicht. – Danke schön

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Personengebundene Hinweise in polizeilichen Datenbanken

Kleine Anfrage 3919

Rydlewski, Birgit; Sommer, Torsten PIRATEN Drucksache 16/9902 01.10.2015 1 S.

Speicherung von personengebundenen Hinweisen (PHW); Zugriff; Information der Betroffenen.

Antwort steht aus.

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Gegen die Sperrklausel

Die Landesregierung baut Demokratie ab und vergrault die Wähler

2015-10-01_Torsten Sommer_SperrklauselTorsten Sommer, Sprecher der Piratenfraktion NRW in der Verfassungskommission,  zum Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften (Kommunalvertretungsstärkungsgesetz):

 

Das vorgelegte Gesetz ist ein Demokratieabbaugesetz. Damit werden auch noch die letzten Wähler vergrault. Die Demokratie bleibt auf der Strecke und wertvolle Wählerstimmen werden entwertet, aber das ist den Politik-Schacherern selbst bei einer Wahlbeteiligung von zuletzt um die 40 Prozent egal. Es muss darum gehen, die Beteiligung an Wahlen zu erhöhen und nicht von vornherein Menschen und ihre Stimmen auszuschließen. Stattdessen ist nach den nächsten Wahlen das Gejammer wieder groß, dass niemand mehr in der Demokratie mitmacht. Weiterlesen ›

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Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge


Zum Antrag der FDP, „Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge – Entlastung bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung“ habe ich folgendes gesagt:

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher auf der Tribüne und auch im Livestream! Ich kann mich der Kollegin Maaßen in Bezug auf die handelsbilanziellen Effekte nur anschließen. Das muss natürlich entschärft werden. Lieber Uli Alda, das ist ein Punkt, den wir direkt unter „Zustimmung“ abhaken können.

Insgesamt geht es aber bei der Altersvorsorge im Moment wirklich turbulent zu. Wir sollten uns jetzt nicht nur diesen einen Part heraussuchen, den dieser FDP-Antrag beleuchtet. Ich denke, wir müssen, was die Renten- und Pensionsansprüche angeht, das Ganze wirklich groß denken, weil die Säulen zwei und drei, die private und die betriebliche Altersvorsorge, ein wenig darben. Bei der betrieblichen Altersvorsorge geht es noch; aber bei der privaten Altersvorsorge sieht es wirklich bitter aus. Die Nullzinspolitik ist hier eben genannt worden. Es ist vor allem eine dauerhaft anhaltende Niedrigzinspolitik. Ob sie so einfach vorbeigeht, wird sich zeigen. In Japan haben wir sie seit 30 Jahren.

Daher brauchen wir meines Erachtens neue Ansätze, wie wir das Ganze regeln können.

Ein Punkt, der mir in der Diskussion fehlt: Wir sagen, dass wir eine private Altersvorsorge brauchen, und schicken dann die Leute los, um sich am Aktienmarkt Pakete zu kaufen, bei denen es sich immer um hoch volatile Anlagemöglichkeiten handelt. Das müssen wir nicht unbedingt machen. Vielleicht ist es gar nicht schlecht, wenn wir kommunale Anleihen ausgeben. Es wäre gar nicht schlecht, wenn unsere Bürger einfach in die eigene Infrastruktur investieren würden. Das wäre durchaus einen Gedanken wert und meines Erachtens auch sinnvoller.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge finde ich es ärgerlich, dass dort Rückstellungen gebildet werden, die dann nicht unbedingt dem Unternehmen und auch nicht dem Einzelnen zur Verfügung stehen. Auch wenn ich die amerikanischen Rentenversicherungsmodelle sicherlich nicht loben will, sehe ich die Möglichkeit, dass man betriebliche Anteile des eigenen Unternehmens, in dem man arbeitet, als Altersvorsorge erwerben kann, als bedenkenswerten Part an.

Da sollte das Ganze breiter geöffnet werden. Da müssen wir unsere Arbeitgeber ein bisschen in Bewegung bekommen. Das wäre klasse.

Jetzt komme ich zu einem Punkt, der auch auf Bundesebene – es ist eigentlich auch ein sehr bundesaffines Thema – sehr wichtig ist. Das ist die Scheinselbstständigkeit, die aktuell durch die sogenannte Arbeit 4.0 und den digitalen Wandel befördert wird. Wir haben über den Missbrauch der Werkverträge schon Probleme. Das Ganze wird sich in Zukunft noch exponenzieren, wenn alles digital abläuft, wenn alles an Aufgaben im Prinzip ohne eine unternehmerische Hülle ablaufen kann.

Da zitiere ich Joachim Möller vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im Expertengespräch des Bundestagsausschusses Digitale Agenda: Da tickt eine Zeitbombe. Das sind überhaupt nicht abgesicherte Scheinselbstständige.

Dieser Punkt stellt sogar noch die Handelsbilanzdefizite gnadenlos in den Schatten. Insofern werden wir das Ganze viel umfangreicher besprechen müssen.

Dass wir das hier im Landtag auch tun, finde ich übrigens gar nicht schlimm. Selbstverständlich muss es bundesgesetzlich geregelt werden. Gleichwohl bewegt sich ohne regelmäßige Antreiberei aus den Ländern auf Bundesebene sehr wenig.

Daher freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. Wir werden allerdings auch für Renten- und Pensionssicherungen und -regelungen in Zukunft noch eigene Anträge einbringen. Ich freue mich auch auf diese Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Immunität von Daniel Düngel aufgehoben

Die Immunität von Daniel Düngel wurde mit Stimmen von SPD, CDU, Grüne und FDP aufgehoben. Wir haben dagegen gestimmt.

Michele Marsching hat hierzu im Parlament eine persönliche Erklärung abgegeben:

„Ich werde mich – so wie meine gesamte Fraktion – gegen die Aufhebung der Immunität des Kollegen Düngel aussprechen.

Die Entscheidung habe ich nicht getroffen, weil es sich um einen Kollegen aus den eigenen Reihen handelt, sondern da mit dem heutigen Tag jede und jeder Abgeordnete weiß, dass die Vorwürfe sich um die Blockade einer Demonstration von Neonazis dreht.

Wer heute diesem Beschlussvorschlag zustimmt, nimmt in Kauf, dass ein Mensch wegen seines gewaltfreien politischen Engagements gegen Rechts und der von diesem Parlament immer wieder geforderten Zivilcourage juristisch verfolgt wird.

Wenn Minister quasi zu solch einem Verhalten gegen Rechts aufrufen, ist es ein Unding, Abgeordnete hierfür zu ahnden.“

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Persönliche Erklärung: Antifaschistischen Widerstand leistet man auf der Straße

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Der Landtag NRW hat die Immunität eines Kollegen augehoben, dem ein Verstoß im Zusammenhang mti der Blockade einer Nazi-Demonstration vorgeworfen wird. Ich bin gegen eine solche Aufhebung, und möchte mich mit meinem Kollegen solidarisch erklären. Ich habe dazu die nachfolgende Erklärung zum Abstimmverhalten abgegeben:


Daniel Schwerd: Persönliche Erklärung zum Abstimmverhalten,
Top 25 am 30. September 2015,
Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten

Sehr geehrter Herr Präsident/Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

Bei der Abstimmung zur Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten konnte ich der Abstimmempfehlung des Rechtsausschusses nicht folgen.

Wenn wir eines aus dem dunklen Kapitel der Nazi-Diktatur gelernt haben sollten, dann jenes: Es ist dringend notwendig, sich der braunen Brut frühzeitig und entschlossen entgegenzustellen! Wenn rechte Demagogen Arm in Arm mit Rechtsextremen und Rechtsterroristen kommen, muss sich jeder Demokrat ihnen entgegenstellen und sagen: Nicht in unserer Stadt! Nicht durch unsere Straße! Unsere Nachbarn bedrohst Du nicht!

Allenthalben fordert man mehr Zivilcourage – und dann schützt man braune Horden, die Hitlergrußzeigend durch unsere Straßen ziehen, während Gegendemonstranten mit Mitteln des Strafrechts verfolgt werden. Welch fatale Fehleinschätzung der Gefahren!

Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut, doch was ist mit der Meinungsfreiheit der Menschen im Land, die das Nazigift in ihrer Nachbarschaft nicht verbreitet sehen wollen? Zählt das automatisch weniger? Was ist mit der wehrhaften Demokratie, die sich den Antidemokraten in den Weg stellt, gilt das nicht mehr?

Verstehen Sie mich nicht falsch: Hier geht es nicht darum, einen Kollegen vor der Durchsetzung einer gerechten Strafe zu schützen – hier geht es darum, alle Menschen zu schützen, die sich Nazis in den Weg stellen – egal ob sie als Abgeordneter privilegiert sind oder nicht. Denn antifaschistischen Widerstand leistet man nicht mit Lichterketten oder Online-Petitionen – Widerstand leistet man aktiv auf der Straße.

Und nachher soll bitte keiner erzählen, er habe von nichts gewusst.

Danke für die Aufmerksamkeit.

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Themen-Mumble 01.10.2015 – Plenarrückblick

Direkt nach der Plenarsitzung am 01.10.2015 wollen wir mit Euch über die wichtigsten Themen diskutieren. Im Mittelpunkt stehen unsere Anträge „Internet für Flüchtlinge“ und das „Betreuungsgeld“. Einen weiteren Schwerpunkt legen wir auch auf den Bereich „Kommunales“ und die viel diskutierte „Sperrklausel“. Also volles Programm!

WANN? Donnerstag, 01.10.2015, 19 bis 20.30 Uhr

WO? Mumble: Gliederungen/Nordrhein-Westfalen/temporäre Räume/Fraktion

Grumpy Marc Olejak blickt mit Euch im Mumble auf die zwei Plenartage zurück. Die Diskussion ist für eine Stunde angesetzt, danach ist wie immer noch eine halbe Stunde Zeit, um zu quatschen, Fragen zu unserer Arbeit zu stellen oder auch eine Runde Kritik loszuwerden. Also macht mit! Wir freuen uns auf Euch und eine spannende Diskussion.

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Landesregierung versagt in der Flüchtlingspolitik

2015-09-30_Dietmar Schulz_Nachtragshaushalt FlüchtlingeNachtragshaushalt 2015 und Flüchtlinge

Zur Unterrichtung der Landesregierung und zum Nachtragshaushalt sagt Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:

„Die Flüchtlinge erleben keine Willkommenskultur in NRW. Sie erleben eine desolate sanitäre Situation mit Außenduschen, verdreckten Toiletten, untauglicher Stromversorgung – sie landen in desolaten, chaotischen Verhältnissen. Seit Jahren weisen gerade wir Piraten die Landesregierung darauf hin, dass sie mit den Planungen der vorhersehbaren Situation hinterherhinken.

  • Wir forderten die verstärkte Vorbereitung und Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften.
    Vergebens. Abgelehnt durch Rot/Grün.
  • Wir forderten Bestandsaufnahmen von geeigneten Räumen für die Unterbringung
    Abgelehnt durch Rot/Grün.
  • Wir forderten die Umsetzung von einheitlichen Unterkunftsstandards.
    Abgelehnt durch Rot/Grün.
  • Wir forderten „keine Zeltstädte“ für Flüchtlinge in NRW.
    Abgelehnt durch rot/Grün.

Noch vor einem Jahr haben Frau Kraft und Herr Jäger verkündet, dass Zeltstädte nicht in Frage kämen. Heute wird die Zeltunterkunft Standard der Erstunterbringung. Die Landesregierung verfährt nach dem Prinzip „Trial and Error“ und rennt den Entwicklungen hinterher. Hilflos! Planlos!

Die Landesregierung ist völlig überfordert!“ Weiterlesen ›

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Moderne Familienpolitik 4.0

A.KnipschildFreier Zugang zu Information und digitale Bildung für die Familien in NRW

Zum vorgelegten Familienbericht NRW sagt Daniel Düngel, Familienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Familien brauchen eine Infrastruktur für eine digitale Teilhabe:

Familien brauchen einen freien Zugang zu Information und digitaler Bildung – und zwar kostenfrei. Daher fordern wir, jedem Menschen, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen.

Der freie Zugang zu Information und Bildung ist nicht nur im Hinblick auf die familienpolitische Entwicklung notwendig, sondern auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Teilhabe von Familien in unserer Gesellschaft. Digitale Bildung ist eine der wichtigsten Ressourcen der Volkswirtschaft in NRW. Nur durch den Erhalt, die Weitergabe und die Vermehrung von digitaler Bildung, kann der Fortschritt und der gesellschaftliche Wohlstand von Familien in NRW auf Dauer gesichert werden.

Wir fordern eine moderne, zukunftsorientierte Familienpolitik 4.0.Weiterlesen ›

Veröffentlicht unter Daniel Düngel, Familie, Kinder, Jugend (A04), Homepage, Pressemitteilungen

Diesel-Skandal: Politikversagen konterkariert Klima- und Umweltschutzbemühungen

Wenn sich die Hersteller die Grüne Plakette praktisch selber zuteilen, können auch unsere Umweltzonen nicht funktionieren. „Atemlos durch Politikversagen“ war der Arbeitstitel unserer Aktuellen Stunde für den Landtag NRW diese Woche. Die Landtagspräsidentin lehnte unseren Antrag ab, doch die Versäumnisse der Politik und die Auswirkungen der in der Realität viel zu hohen Abgaswerte sind bei […]
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