Wir klagen gegen die Sperrklausel

Mit der heutigen Einreichung eines Gesetzentwurfes von SPD, CDU und Grüne werden sich künftig die Gerichte beschäftigen, kündigt Torsten Sommer, Mitglied in der Verfassungskommission für die Piratenfraktion im Landtag NRW, an:

„Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Frechheit. SPD, CDU und Grüne haben alle Mitglieder des Landtags belogen – nicht zu letzt haben sie die Menschen im Land betrogen. Eine Sperrklausel ist und bleibt verfassungswidrig. Die Verfassungsgerichtsurteile von 1999 und 2008 sprechen eine deutliche Sprache – diese zu ignorieren, ist arrogant.

Mit dieser heutigen Entscheidung erklären SPD, CDU und Grüne bereits im Vorfeld abgegenene Wählerstimmen für ungültig. Nur weil eine Stimme nicht mehr als 2,5 Prozent an Gleichgesinnten findet, wird sie bei künftigen Wahlen weggeschmissen. Dies ist demokratiefeindlich. Wenn das Interesse an Wahlen künftig noch weiter abnimmt, geht die sinkende Wahlbeteiligung auf das Konto von SPD, CDU und Grüne.

SPD, CDU und Grüne führen mit dem heute eingereichten Gesetzentwurf die Verfassungskommission ad absurdum, denn deren Ziel war es, Verfassungsfragen dieser Legislaturperiode zu bündeln. Dieser Alleingang hintergeht eine weitere Vereinbarung zwischen den Fraktionen.

Wir werden gegen die Sperrklausel klagen.“

 


 

Eine tiefgründigere Auseinandersetzung mit dem Thema einer Sperrklausel finden Sie hier:

 

Politische Geisterfahrer!

Diese Landesregierung hat schon etliche Gesetze verabschieden lassen, die im Nachgang vom Landesverfassungsgerichtshof kassiert worden sind.

Doch daraus hat man nichts gelernt. Stattdessen macht die CDU jetzt mit, so daß sich drei Altparteien eine Klatsche vom Verfassungsgerichtshof abholen werden. Das zeigt nur, wie wirksam kleine Parteien und Initiativen im Kommunalen die Machenschaften von SPD/CDU und inzwischen Grüne aufdecken und verhindern. Die Postenschacherei im Kommunalen, die Verschwendung von Steuergeldern für persönliche Projekte einiger Oberbürgermeister, das Gerangel um gut dotierte Geschäftsführerposten kommunaler Ausgründungen – all das soll durch eine Sperrklausel verhindert werden. Aber der Abschied von den Geld- und Machttrögen fällt anscheinend so schwer, das man selbst Verfassungsgerichtsurteile ignoriert. Das neben den großen Altparteien, die es sich jahrzehntelang auf Kosten der Steuerzahler haben gut gehen lassen auch die Grünen mitmachen, ist ein Schlag ins Gesicht der gesamten Grünen-Basis in NRW.

Nach der Entscheidung der Grünen-Landtagsfraktion zu Datteln IV, zeigen auch Grüne-Politiker erneut sehr deutlich, dass ihnen Machterhalt über alles liegt. Nicht kleine Parteien und Bürgerinitiativen zerstören die kommunale Demokratie, sondern Gesetze von SPD/CDU/Grüne.

Dem Trend zu mehr demokratischer Beteiligung außerhalb von Parteien wollen SPD/CDU/Grüne einen Riegel vorschieben. Statt daran zu arbeiten, dass die Wahlbeteiligung steigt, werden immer mehr Menschen vom demokratischen Prozess ausgeschlossen.

Die Verfassungsgerichtsurteile von 1999 und 2008 beschreiben deutlich, dass es im Kommunalen nur unter ganz engen, nachgewiesenen Bedingungen eine Sperrklausel im Kommunalen geben darf.

Hier geht es weder um Vermutungen oder Befürchtungen, es geht um wissenschaftliche Beweise. Diese Beweise konnten bisher in zwei Gutachten nicht vorgelegt werden, weil es diese Nachweise nicht gibt.

Weder ist ein Rat bisher arbeitsunfähig, noch hat sich durch die Anzahl verschiedener Parteien in den Räten das Arbeitsaufkommen dermaßen gesteigert, das es nicht mehr Ehrenamtlich bewältigt werden könnte. Und wenn eine Haushaltsdebatte im Kommunalen jetzt 4 statt 3 Stunden dauert, zeigt hauptsächlich das in den Kommunalen Haushalten einiges Schief läuft.

Die Verfassungskommission im Landtag ist für die Verfassungsänderungen in dieser Legislatur eingesetzt. Von allen Fraktionen im Einvernehmen.

Das jetzt dieses Einvernehmen von SPD, CDU und Grüne aufgekündigt wurde, macht die Arbeit in der Verfassungskommission extrem schwer. Dazu wird die Piratenfraktion jetzt selbstverständlich auch alle zurückgestellten Verfassungsänderungen in den Landtag einbringen.

Hierbei handelt es sich zunächst um:

  • Verbraucherschutz als Staatsziel
  • Ausländerwahlrecht in den Kommunen
  • Ausländerwahlrecht mit Lebensmittelpunkt Regelung
  • Auflösung aller Religionsbezüge in der Verfassung, wie in WRV 15X codifiziert
  • Wahlalter offen und ohne idiologische Scheuklappen bewerten
  • Kommunalfinanzen auf transparente Füße stellen
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2 Kommentar auf “Wir klagen gegen die Sperrklausel
  1. Thomas Ganskow sagt:

    Viel Erfolg bei der Klage. Wenn dieses Gesetz durchgeht, sind die Tage der kleinen Parteien in den kommunalen Parlamenten Niedersachsens auch gezählt. Das darf nicht sein.

  2. Thomas Hansen sagt:

    Die kleinen Parteien haben nach der Kommunalwahl 2014 die Arbeit in den Räten nicht erschwert und sich i.d. Regel diszipliniert gezeigt, um den Ablauf der Ratssitzungen nicht zu behindern. Das zeigt, das die kleinen Parteien ihr Mandat viel ernster nehmen als SPD/CDU und GRÜNE lieb ist.

    Und zu einem Erstarken rechter Parteien hat die Abschaffung der Sperrklausel 1999 in NRW zum Glück auch nicht geführt.

    Es gibt viele Beispiele dafür, wo kleine Parteien – obwohl nur mit ein oder zwei Mandaten gewählt – wertvolle und wichtige Initiativen vorgebracht haben. Neben den Piraten fällt mir da die Arbeit diverser Wählergemeinschaften ein, auch der FDP Vertreter in Gelsenkirchen (nur 1 Mandat) macht seine Sache aus SEINER Sicht gut. Nicht zu vergessen die TIERSCHUTZPARTEI in Düsseldorf, die die GRÜNEN schon öfters am Nasenring durch den Rat gezogen hat.

    Es wäre schade und ein echter Verlust an Vielfalt, wenn diese kleinen Parteien so kalt gestellt würden.

    Hinter der gewünschten Sperrklausel steckt das Machtdenken aus dem letzen Jahrhundert. Die Begründungen für die Einführung einer neuen Sperrklausel sind schlichtweg unzutreffend. Schlimmer noch: Es werden falsche Behauptungen dafür aufgeführt, die vor keinem Gericht Bestand haben dürften.

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