Antwort auf unsere Kleine Anfrage zum Informationswillen des MFKJKS

Unsere, zugegeben nicht an jeder Stelle ganz ernst gemeinte Kleine Anfrage zum Informationswillen des Ministeriums wurde beantwortet. Ich bin entzückt … auch das Ministerium zeigt einen gewissen Witz und beantwortete meine Anfrage wie folgt:

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1274 vom 22. Mai 2013 der Abgeordneten Daniel Düngel, Michele Marsching und Marc Olejak PIRATEN

Drucksache 16/3036

Kleine Nachfrage zum Informationswillen des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport

Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 1274 mit Schreiben vom 18. Juni 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet.

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Laut § 88 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen sollen Abge-ordnete durch Kleine Anfragen Auskünfte einholen können. In jüngster Vergangenheit sind die Antworten auf die kleinen Anfragen weniger informativ. Da wir nicht davon ausgehen, dass dem Parlament gezielt Informationen vorenthalten werden sollen, entsteht der Ein-druck, dass die Landesregierung offenbar selbst mit Informationsdefiziten zu kämpfen hat.
Im Jahr 2008 scheint ein ähnliches Problem vorgelegen zu haben, da der Landtagsabgeord-nete Reiner Priggen im Organstreitverfahren gegen die Landesregierung teilweise erfolgreich war. In der Urteilsbegründung hieß es, der verfassungsrechtliche Status des Abgeordneten umfasse einen grundsätzlichen Anspruch auf vollständige und zutreffende Beantwortung von parlamentarischen Anfragen.
Auf die letzte Frage in der Antwort auf die kleine Anfrage mit der Nummer 1086 antwortete die Landesregierung, die Zuständigkeit läge nicht beim Ministerium sondern beim kommuna-len Jugendamt. Daher lägen der Landesregierung auch keine Informationen vor.
Dass der Landesregierung keine Informationen vorliegen, weil die Planungs- und Entschei-dungskompetenz bei den Kommunen liegt, ist erstaunlich häufig der Fall. Ähnliche Begrün-dungen für mangelnde Beantwortung von Fragen finden sich in den Antworten auf viele kleine Anfragen. Auch bei der Kindertagespflege sieht der Informationsstand der Landeregierung nicht viel besser aus: „Die Kindertagespflege obliegt in der Organisation und Konzepti-on den örtlichen Jugendämtern. Statistische Daten über Betreuungszeiten in der Kinderta-gespflege liegen der Landesregierung daher nur in Form der amtlichen Statistik vor.“(Drucksache 16/1684) In diesem Fall ist scheinbar wenigstens durch die verpflichtende Meldung der Jugendämter ein Mindestinformationsstand der Landesregierung vorauszusetzen.
In der Fragestunde der 25. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen am 21.März 2013 antwortete Ministerin Schäfer auf die Frage ob mit der Erreichung der Platzzahlen auch der Bedarf der Eltern gedeckt sei, dass die kommunalen Jugendämter die Bedarfe ermitteln und nicht das Land. Ob der Bedarf gedeckt sei, könne die Ministerin nicht sagen. Leider scheint hier die Informationsweiterleitung zu stocken. Dabei sitzt die Landesregierung immer beim Krippengipfel mit allen Beteiligten an einem Tisch und redet mit Ihnen, worauf die Ministerin oft und gern verweist. Es ist bei den vielen Nichtauskünften wohl eher zu vermuten, dass hierbei die Betonung auf „an einen Tisch holen“, statt „mit Ihnen reden“ liegt. (vgl. Plenarprotokoll 16/25, Seite 2136)
Aus unserer Sicht zeigt sich eine erstaunliche Kausalität zwischen kommunaler Selbstverwaltung und mangelndem Informationsstand des Ministeriums.
Um den Informationswillen des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport besser einschätzen zu können, fragen wir die Landesregierung:

Vorbemerkung der Landesregierung
Die verfassungsrechtlich verbürgten Rechte der Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags sind der Landesregierung bekannt. Die Fragestellung verkennt allerdings den Un-terschied zwischen dem Geschäftsbereich eines Ministeriums einerseits und der sachlichen Zuständigkeit für die Durchführung der Aufgabe andererseits. Die Geschäftsbereiche inner-halb der Landesregierung hat Frau Ministerpräsidentin mit der Bekanntmachung vom 25. März 2011 festgelegt. Das MFKJKS ist danach u.a. fachpolitisch zuständig für die “Kinder- und Jugendhilfe”. Nach § 82 SGB VIII haben die Länder die Tätigkeit der Träger der öffentli-chen und der freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern. Sie haben auf einen gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und Angebote hinzu-wirken und die Jugendämter und Landesjugendämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Nach § 79 SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugend-ämter und Landesjugendämter) für die Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung. §§ 98 ff. SGB VIII re-geln schließlich, welche Informationen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe amtlich vorzu-halten sind.

1. Hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Zuständigkeitsbereiche?

2. Welche Zuständigkeitsbereiche sind das?

Nach der Bekanntmachung vom 25.03.2011 umfasst der Geschäftsbereich des MFKJKS:

  • Familienpolitik (einschließlich wirtschaftliche Fragen der Familienpolitik und kommu-nale Familienpolitik, auch Familienverbände und Familienselbsthilfe, Familie und Ar-beitswelt, familienpolitische Leistungen, Familienbildung und soziale Familiendienste, einschließlich Erziehungsberatung);
  • Kinder- und Jugendpolitik (einschließlich Kinder- und Jugendförderplan, Jugendfrei-willigenjahre – Freiwilliges Ökologisches Jahr, Freiwilliges Soziales Jahr –, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Gesetzlicher und Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Jugendmedienschutz – soweit nicht die Ministerpräsidentin –, Sekten);
  • Kinder- und Jugendhilfe, Kooperation Jugendhilfe/Schule, Ganztagsbildung;
  • Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention (ohne schulische Gewaltprävention);
  • Besondere Angebote für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund;
  • Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder, Betreuungsangeboten für unter Drei-jährige und Kindertagespflege (ohne schulische Aspekte des Übergangs vom Kinder-garten zur Grundschule);
  • Präventionsangebote im Kindesalter, Soziales Frühwarnsystem;
  • Familienzentren;
  • Allgemeine Fragen des bürgerschaftlichen Engagements (einschließlich Freiwilligen-dienste, ohne Ehrenamt in der Schule) und des gesellschaftlichen Engagements von Unternehmen;
  • Allgemeine Kulturpflege, insbesondere bildende Kunst, Theaterwesen, Bibliotheks-wesen, Literaturpflege, öffentliche Musikpflege, Kulturpflege nach § 96 BVFG, Ar-chivwesen;
  • Sport (außer Schulsport), Sportstätten;
  • Landeszentrale für politische Bildung.

3. Liegen der Landesregierung in den genannten Zuständigkeitsbereichen auch Informationen vor?

Ja.

4. In welcher Form liegen dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport die Informationen in den einzelnen Zuständigkeitsbereichen vor?

Im Wesentlichen in schriftlicher Form.

5. Über welche Zuständigkeitsbereiche ist das Ministerium für Familie, Kinder, Ju-gend, Kultur und Sport auch gewillt, ehrliche Auskunft zu erteilen?

In jedem fachpolitischen Zuständigkeitsbereich.

 

Nun denn …

Hier das Original: http://landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-3342.pdf

 

 

 

 

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[audio:https://fraktion2012.piratenpartei-nrw.de/wp-content/uploads/2013/06/2013-06-25_pfnrw_frasi_podcast.mp3]

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