Sperren statt löschen – Warum das EuGH-Urteil kein „Recht auf Vergessen“ darstellt, sondern ein gefährliches „Recht auf Sperren“

key-298819_640Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom Dienstag den 13. Mai entschieden, dass sich Personen an Suchmaschinen wenden dürfen, die dann unter bestimmten Voraussetzungen Suchergebnisse aus der Trefferliste zu ihrem Namen entfernen muss.

In der Medienberichterstattung, aber auch in der Darstellung von Netzpolitikern und Datenschutzexperten wird diese Entscheidung als „Recht auf Vergessen“ gefeiert und als Sieg gegen die Suchmaschine Google dargestellt. Doch dieser Sieg ist ein Pyrrhussieg.

Im vorgelegten Fall war ein Spanier von einer Zwangsversteigerung im Jahr 1989 betroffen, über die eine Zeitschrift unter Namensnennung berichtete. Der Artikel ist im Archiv der Zeitung aufrufbar, wird von Suchmaschinen daher gefunden und indiziert. Unter der Angabe des Namens des Mannes kann man also diesen Artikel auffinden. Da eine solche Information für die Kreditwürdigkeit des Mannes ein dauerhaftes Problem darstellt, hat er selbstverständlich ein berechtigtes Interesse, nach einer so langen Zeit und nach Erledigung seiner Pfändung mit diesen Nachrichten nicht mehr belastet zu werden.

Ein Zweiklassen-Datenschutz

Gegen den Verlag war die Klage jedoch erfolglos: Die ursprüngliche Veröffentlichung war rechtens, die Gerichte sahen keine rechtliche Grundlage, dass die Veröffentlichung zurückgenommen werden müsse. Hier haben die Richter in der Abwägung der Pressefreiheit gegenüber Privatsphäre und Datenschutz der Person, über die berichtet wurde, offenbar die Rechte der Zeitschrift höher gewertet.

Anders jedoch gegenüber Google. Das Unternehmen wird für die Veröffentlichung von persönlichen Daten in Form seiner Suchergebnisse in Anspruch genommen – auf ein vergleichbares, stärkeres Recht wie die Pressefreiheit kann es sich offenbar nicht berufen.

Das Urteil führt also zu dem schizophrenen Effekt, dass rechtmäßig und legal veröffentliche Inhalte dennoch aus Suchmaschinenergebnisse aufgrund von Datenschutz entfernt werden müssen. Es entsteht also ein Datenschutz erster und zweiter Klasse – ein Datenschutz, der sich auf Veröffentlichung im Internet bezieht, und einer, der sich auf die Wiedergabe von Suchergebnisse, also auf die bloße Referenz auf diese Inhalte bezieht. Oder kurz gesagt: Ein Recht, dass vollkommen legal veröffentlichte Inhalte nicht verlinkt werden dürfen.

Daraus ergibt sich aber gerade kein Recht auf Vergessen, sondern lediglich ein Recht auf Nichtauffindbarkeit in europäischen Suchmaschinen.

Das Internet ist nicht Google

Das Internet besteht aber nicht aus Google. In Google nicht angezeigte Ergebnisse sind aber nicht gelöscht oder „vergessen“, im Gegenteil. In allen möglichen anderen Zusammenhängen können die Ergebnisse dann doch auftauchen, und selbstverständlich im Zeitungsarchiv jederzeit nachgelesen werden. Und Suchmaschinen ohne Sitz in Europa sind gar nicht betroffen.

De facto entsteht ein „Recht auf Sperren“ in europäischen Suchmaschinen, welches deutlich geringeren Anforderungen unterliegt als das, Inhalte zu löschen. Es stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar, vollkommen legal veröffentlichte Inhalte aus den Suchmaschinen zu zensieren, gegen die ansonsten keine rechtliche Handhabe besteht.

Es wird gar nichts „vergessen“. Google kann die Inhalte aus dem Suchindizes nicht endgültig löschen, da sie beim nächsten Suchlauf wieder aufgefunden werden. Im Gegenteil: Google muss in Zukunft speichern, dass ein bestimmter Inhalt auf Wunsch einer Person als Verletzung seiner Privatsphäre zu werten ist. Ein zusätzlicher, überaus sensibler und personenbezogener Datensatz. Keine Datensparsamkeit.

Rechtsunsicherheit

Das Urteil mag zwar als eine „Lex Google“ anmuten, hat seine Wirkung aber gegen sämtliche Suchmaschinen. Und da die Definition von Suchmaschinen keine abschließende ist, werden auch Newsaggregatoren, Personensuchmaschinen, Internetarchive und ähnliche Automaten mit dem Urteil zu tun bekommen. Überhaupt kann jeder Webseitenbetreiber betroffen sein, der Inhalte oder Aussagen teilweise aus der Presse übernommen hat, ob nun maschinell oder manuell.

Die Rechtsunsicherheit ist jedoch noch größer: Wie kann ein Suchmaschinenbetreiber, ein Webseitenbetreiber feststellen, ob die Forderung auf Sperrung berechtigt ist? Auf die Tatsache, dass die Inhalte legal veröffentlicht sind, kann er sich nicht verlassen oder berufen. Wir werden deswegen flächendeckend Overblocking, also übermäßiges Sperren erleben. Ein neues Feld für Abmahnungen durch skrupellose Anwälte eröffnet sich ebenfalls.

Ich fürchte einen Dammbruch; das Urteil wird Begehrlichkeiten auch bei anderen Interessengruppen wecken. Wer bislang gegenüber Internetseiten keinen Erfolg hatte, Inhalte entfernen zu lassen, wie etwa negative Produktpresse oder kritische Berichterstattung über Unternehmen, könnte sich darauf beziehen. Ich befürchte einen Weg geradewegs in Zensur.

Löschen immer wirksamer als Sperren

Dieses Urteil ist keine echte Stärkung des Datenschutzes und der Privatsphäre. Hätte das Gericht das beabsichtigt, hätte es ein Recht auf Löschung der Inhalte im Internetarchiv der Zeitung festgestellt. Auch die Suchmaschinen entfernen diese dann aus dem Suchindex. Denn nur durch Löschungen lassen sich Inhalte tendenziell aus dem Internet entfernen. Dies gilt für Inhalte weltweit, aber erst Recht für Inhalte, die der europäischen Rechtsprechung unterliegen.

Wenn Privatsphäre und Datenschutz gestärkt werden sollen, müssen klare Richtlinien aufgestellt werden, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Inhalte aus dem Internet, und zwar von allen Seiten, entfernt werden müssen. Es muss dabei dem Nutzer eine europaweit standardisierte, rechtssichere und weitgehende Möglichkeit eröffnet werden, auf welchem Wege er diese Löschung beantragen kann. Und diese Möglichkeit muss streng auf die Interessen von Privatsphäre und Datenschutz beschränkt werden. Suchmaschinen und Automaten indizieren nur, was sie vorfinden.

Veröffentlicht unter Persönliche Blogposts

Änderungsantrag: Auf jede Stimme kommt es an: Europawahl am 25. Mai 2014 nutzen, um die gemeinsame Zukunft zu gestalten

14.05.2014

Änderungsantrag PIRATEN zu Antr CDU Drs 16/5775

Auf jede Stimme kommt es an: Europawahl am 25. Mai 2014 nutzen, um die gemeinsame Zukunft zu gestalten

 

Urheber: PIRATEN
Änderungsantrag-Drucksache-16-5864.pdf

Forderung, angesichts des Erstarkens rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien extremistischen Kräften entschieden entgegenzuwirken, Demokratisierung europäischer Politik, beispielsweise über die Einführung der Direktwahl der Präsidenten der Europäischen Kommission, Mahnung der Vernachlässigung der sozialen Komponente der EU aufgrund der Austeritätspolitik als Antwort auf die Wirtschafts- und Finanzkrise, Mobilisierung von Erst- und Jungwählern durch altersgerechte Maßnahmen und Dialogmöglichkeiten

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PIRATEN abgelehnt.

Veröffentlicht unter Änderungsanträge, Hauptausschuss (A05), Marc 'Grumpy' Olejak

Entschließungsantrag: Zukünftigen Bemühungen zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung über die europäische Ebene frühzeitig entgegenwirken

14.05.2014

Entschließungsantrag PIRATEN zu Antr FDP Drs 16/5754

Zukünftigen Bemühungen zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung über die europäische Ebene frühzeitig entgegenwirken

 

Urheber: PIRATEN
Entschließungsantrag-Drucksache-16-5863.pdf

Bezug auf ein Urteil vom 08.04.2014 des Europäischen Gerichtshofes zur Ungültigkeit der Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung (VDS); Einsatz auf allen politischen Ebenen (v.a. Bundesrat, EU) gegen die Einführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung

Der Entschließungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN, FDP und des fraktionslosen Abg. Stein gegen die Stimmen der Fraktion der PIRATEN abgelehnt.

Getagged mit:
Veröffentlicht unter Entschließungsanträge, Europa und Eine Welt (A06), Nico Kern

Änderungsantrag: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) darf nicht Spielball innerkoalitionären Streits werden

14.05.2014

Änderungsantrag PIRATEN zu Antr CDU Drs 16/5767

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) darf nicht Spielball innerkoalitionären Streits werden

 

Urheber: PIRATEN
Änderungsantrag-Drucksache-16-5865.pdf

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PIRATEN abgelehnt.

 

Veröffentlicht unter Änderungsanträge, Kai Schmalenbach, Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (A18)

Änderungsantrag: Effektiver Nichtraucherschutz: Toleranz und Akzeptanz statt Bevormundung und Ideologie

14.05.2014

Änderungsantrag PIRATEN zu Antr FDP Drs 16/5753

Effektiver Nichtraucherschutz: Toleranz und Akzeptanz statt Bevormundung und Ideologie

 

Urheber: PIRATEN
Änderungsantrag-Drucksache-16-5871.pdf

Aufforderung an die Landesregierung zur unmittelbaren Evaluierung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW (NiSchG NRW) unter Berücksichtigung möglicher Ausnahmen vom absoluten Rauchverbot in der Gastronomie (Einraumkneipen, getrennte Nebenräume für Raucher, Festzelte, Brauchtumsveranstaltungen), Neubewertung der E-Zigaretten, Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Befristung und Evaluierung des Nichtraucherschutzgesetzes

Der Änderungsantrag  wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der PIRATEN bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt.

Veröffentlicht unter Änderungsanträge, Kai Schmalenbach, Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (A18)

Tagesordnung der 58. Plenarsitzung

Mittwoch, 14. Mai 2014 Weiterlesen ›

Getagged mit: , ,
Veröffentlicht unter Homepage, Plenum

Rede: Professionelles Management für Autobahnbaustellen einführen

14.05.2014 Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/5765 – direkte  Abstimmung Audiomitschnitt der Rede von Oliver Bayer als Download Protokoll Video Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Rasche.  Für die Piratenfraktion spricht Herr Kollege Bayer. Oliver Bayer (PIRATEN): Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer, auch im Stream! Vor den Sommermonaten ist […]
Veröffentlicht unter Persönliche Blogposts

Monika Pieper zur Einführung von Jokertagen

Donnerstag, 15. Mai 2014

Top 15. Jokertage – ein Beitrag zur Verbesserung   der Vereinbarkeit von Familienleben und Schule

Antrag der Fraktion der PIRATEN
Unser Redner: Monika Pieper
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
Zusammenfassung des Antrags:

Schüler sollen die Möglichkeit bekommen, auch ohne die Nennung von Gründen vom Unterricht befreit zu werden. Dafür sollen ihnen zwei Jokertage pro Jahr zur Verfügung stehen. So lernen Schüler den verantwortungsvollen Umgang mit Urlaubstagen. Außerdem erhalten Familien eine größere Flexibilität bei der Planung persönlicher Angelegenheiten. Außerdem fördert es die Ehrlichkeit, wenn Schüler nicht fadenscheinige Ausreden vorbringen oder gar lügen müssen.

 

 

Audiomitschnitt der kompletten Debatte anhören (folgt)
Audiomitschnitt der kompletten Debatte als Download (folgt)
Videomitschnitt der kompletten Debatte (folgt)
Protokoll der Rede von Monika Pieper (folgt)
Veröffentlicht unter Monika Pieper, Reden, Schule und Weiterbildung (A15)

Birgit Rydlewski zur Überarbeitung des Prostitutionsgesetzes

Donnerstag, 15. Mai 2014

Top 14. Überarbeitung des  Prostitutionsgesetzes zügig voranbringen!

Antrag der Fraktion der CDU
Unser Redner: Birgit Rydlewski
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
Audiomitschnitt der Rede von Birgit Rydlewski anhören (folgt)
Audiomitschnitt der Rede von Birgit Rydlewski als Download (folgt)
Videomitschnitt der Rede von Birgit Rydlewski (folgt)
Protokoll der Rede von Birgit Rydlewski (folgt)
Veröffentlicht unter Birgit Rydlewski, Frauen, Gleichstellung und Emanzipation (A03), Reden

Torsten Sommer über die Abschaffung der Quoren bei Bürgerentscheiden

Donnerstag, 15. Mai 2014

Top 13. Gesetz zur Abschaffung der Quoren bei Bürgerentscheiden

Gesetzentwurf der Fraktion der  PIRATEN

Unser Redner:  Torsten Sommer
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Überweisung
Zusammenfassung des Antrags:

Mit dem Gesetz sollen Zustimmungsquoren bei Bürgerentscheiden abgeschafft werden, weil sie eine nicht nachvollziehbare Doppellegitimation sind. Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) sieht vor, dass eine per Bürgerbegehren als Bürgerentscheid an die Bürger gestellte Frage in dem Sinne entschieden ist, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Und das, obwohl es nur dann zu einem Bürgerentscheid kommt, wenn das zwingend vorhergehende Bürgerbegehren von 3 bis 10 Prozent (je nach Gemeindegröße) der Bürger unterzeichnet wurde.

 

Audiomitschnitt der kompletten Debatte anhören (folgt)
Audiomitschnitt der kompletten Debatte als Download (folgt)
Videomitschnitt der kompletten Debatte (folgt)
Protokoll der Rede von Torsten Sommer (folgt)
Veröffentlicht unter Rechtsausschuss (A14), Reden, Torsten Sommer

Home Widget 1

Dies ist dein erstes Homewidget-Kästchen. Um diesen Text zu bearbeiten, gehe zu Designs > Widgets > Home Widget 1. Benutze ein Text-Widget. Titel ist auch Einstellbar.

Home Widget 2

Dies ist dein zweites Homewidget-Kästchen. Um diesen Text zu bearbeiten, gehe zu Designs > Widgets > Home Widget 2. Benutze ein Text-Widget. Titel ist auch Einstellbar.

Home Widget 3

Dies ist dein drittes Homewidget-Kästchen. Um diesen Text zu bearbeiten, gehe zu Designs > Widgets > Home Widget 3. Benutze ein Text-Widget. Titel ist auch Einstellbar.