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Sperren statt löschen – Warum das EuGH-Urteil kein „Recht auf Vergessen“ darstellt, sondern ein gefährliches „Recht auf Sperren“
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom Dienstag den 13. Mai entschieden, dass sich Personen an Suchmaschinen wenden dürfen, die dann unter bestimmten Voraussetzungen Suchergebnisse aus der Trefferliste zu ihrem Namen entfernen muss.
In der Medienberichterstattung, aber auch in der Darstellung von Netzpolitikern und Datenschutzexperten wird diese Entscheidung als „Recht auf Vergessen“ gefeiert und als Sieg gegen die Suchmaschine Google dargestellt. Doch dieser Sieg ist ein Pyrrhussieg.
Im vorgelegten Fall war ein Spanier von einer Zwangsversteigerung im Jahr 1989 betroffen, über die eine Zeitschrift unter Namensnennung berichtete. Der Artikel ist im Archiv der Zeitung aufrufbar, wird von Suchmaschinen daher gefunden und indiziert. Unter der Angabe des Namens des Mannes kann man also diesen Artikel auffinden. Da eine solche Information für die Kreditwürdigkeit des Mannes ein dauerhaftes Problem darstellt, hat er selbstverständlich ein berechtigtes Interesse, nach einer so langen Zeit und nach Erledigung seiner Pfändung mit diesen Nachrichten nicht mehr belastet zu werden.
Ein Zweiklassen-Datenschutz
Gegen den Verlag war die Klage jedoch erfolglos: Die ursprüngliche Veröffentlichung war rechtens, die Gerichte sahen keine rechtliche Grundlage, dass die Veröffentlichung zurückgenommen werden müsse. Hier haben die Richter in der Abwägung der Pressefreiheit gegenüber Privatsphäre und Datenschutz der Person, über die berichtet wurde, offenbar die Rechte der Zeitschrift höher gewertet.
Anders jedoch gegenüber Google. Das Unternehmen wird für die Veröffentlichung von persönlichen Daten in Form seiner Suchergebnisse in Anspruch genommen – auf ein vergleichbares, stärkeres Recht wie die Pressefreiheit kann es sich offenbar nicht berufen.
Das Urteil führt also zu dem schizophrenen Effekt, dass rechtmäßig und legal veröffentliche Inhalte dennoch aus Suchmaschinenergebnisse aufgrund von Datenschutz entfernt werden müssen. Es entsteht also ein Datenschutz erster und zweiter Klasse – ein Datenschutz, der sich auf Veröffentlichung im Internet bezieht, und einer, der sich auf die Wiedergabe von Suchergebnisse, also auf die bloße Referenz auf diese Inhalte bezieht. Oder kurz gesagt: Ein Recht, dass vollkommen legal veröffentlichte Inhalte nicht verlinkt werden dürfen.
Daraus ergibt sich aber gerade kein Recht auf Vergessen, sondern lediglich ein Recht auf Nichtauffindbarkeit in europäischen Suchmaschinen.
Das Internet ist nicht Google
Das Internet besteht aber nicht aus Google. In Google nicht angezeigte Ergebnisse sind aber nicht gelöscht oder „vergessen“, im Gegenteil. In allen möglichen anderen Zusammenhängen können die Ergebnisse dann doch auftauchen, und selbstverständlich im Zeitungsarchiv jederzeit nachgelesen werden. Und Suchmaschinen ohne Sitz in Europa sind gar nicht betroffen.
De facto entsteht ein „Recht auf Sperren“ in europäischen Suchmaschinen, welches deutlich geringeren Anforderungen unterliegt als das, Inhalte zu löschen. Es stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar, vollkommen legal veröffentlichte Inhalte aus den Suchmaschinen zu zensieren, gegen die ansonsten keine rechtliche Handhabe besteht.
Es wird gar nichts „vergessen“. Google kann die Inhalte aus dem Suchindizes nicht endgültig löschen, da sie beim nächsten Suchlauf wieder aufgefunden werden. Im Gegenteil: Google muss in Zukunft speichern, dass ein bestimmter Inhalt auf Wunsch einer Person als Verletzung seiner Privatsphäre zu werten ist. Ein zusätzlicher, überaus sensibler und personenbezogener Datensatz. Keine Datensparsamkeit.
Rechtsunsicherheit
Das Urteil mag zwar als eine „Lex Google“ anmuten, hat seine Wirkung aber gegen sämtliche Suchmaschinen. Und da die Definition von Suchmaschinen keine abschließende ist, werden auch Newsaggregatoren, Personensuchmaschinen, Internetarchive und ähnliche Automaten mit dem Urteil zu tun bekommen. Überhaupt kann jeder Webseitenbetreiber betroffen sein, der Inhalte oder Aussagen teilweise aus der Presse übernommen hat, ob nun maschinell oder manuell.
Die Rechtsunsicherheit ist jedoch noch größer: Wie kann ein Suchmaschinenbetreiber, ein Webseitenbetreiber feststellen, ob die Forderung auf Sperrung berechtigt ist? Auf die Tatsache, dass die Inhalte legal veröffentlicht sind, kann er sich nicht verlassen oder berufen. Wir werden deswegen flächendeckend Overblocking, also übermäßiges Sperren erleben. Ein neues Feld für Abmahnungen durch skrupellose Anwälte eröffnet sich ebenfalls.
Ich fürchte einen Dammbruch; das Urteil wird Begehrlichkeiten auch bei anderen Interessengruppen wecken. Wer bislang gegenüber Internetseiten keinen Erfolg hatte, Inhalte entfernen zu lassen, wie etwa negative Produktpresse oder kritische Berichterstattung über Unternehmen, könnte sich darauf beziehen. Ich befürchte einen Weg geradewegs in Zensur.
Löschen immer wirksamer als Sperren
Dieses Urteil ist keine echte Stärkung des Datenschutzes und der Privatsphäre. Hätte das Gericht das beabsichtigt, hätte es ein Recht auf Löschung der Inhalte im Internetarchiv der Zeitung festgestellt. Auch die Suchmaschinen entfernen diese dann aus dem Suchindex. Denn nur durch Löschungen lassen sich Inhalte tendenziell aus dem Internet entfernen. Dies gilt für Inhalte weltweit, aber erst Recht für Inhalte, die der europäischen Rechtsprechung unterliegen.
Wenn Privatsphäre und Datenschutz gestärkt werden sollen, müssen klare Richtlinien aufgestellt werden, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Inhalte aus dem Internet, und zwar von allen Seiten, entfernt werden müssen. Es muss dabei dem Nutzer eine europaweit standardisierte, rechtssichere und weitgehende Möglichkeit eröffnet werden, auf welchem Wege er diese Löschung beantragen kann. Und diese Möglichkeit muss streng auf die Interessen von Privatsphäre und Datenschutz beschränkt werden. Suchmaschinen und Automaten indizieren nur, was sie vorfinden.
Änderungsantrag: Auf jede Stimme kommt es an: Europawahl am 25. Mai 2014 nutzen, um die gemeinsame Zukunft zu gestalten
14.05.2014
Änderungsantrag PIRATEN zu Antr CDU Drs 16/5775
Auf jede Stimme kommt es an: Europawahl am 25. Mai 2014 nutzen, um die gemeinsame Zukunft zu gestalten
Urheber: PIRATEN
Änderungsantrag-Drucksache-16-5864.pdf
Forderung, angesichts des Erstarkens rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien extremistischen Kräften entschieden entgegenzuwirken, Demokratisierung europäischer Politik, beispielsweise über die Einführung der Direktwahl der Präsidenten der Europäischen Kommission, Mahnung der Vernachlässigung der sozialen Komponente der EU aufgrund der Austeritätspolitik als Antwort auf die Wirtschafts- und Finanzkrise, Mobilisierung von Erst- und Jungwählern durch altersgerechte Maßnahmen und Dialogmöglichkeiten
Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PIRATEN abgelehnt.
Entschließungsantrag: Zukünftigen Bemühungen zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung über die europäische Ebene frühzeitig entgegenwirken
14.05.2014
Entschließungsantrag PIRATEN zu Antr FDP Drs 16/5754
Zukünftigen Bemühungen zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung über die europäische Ebene frühzeitig entgegenwirken
Urheber: PIRATEN
Entschließungsantrag-Drucksache-16-5863.pdf
Bezug auf ein Urteil vom 08.04.2014 des Europäischen Gerichtshofes zur Ungültigkeit der Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung (VDS); Einsatz auf allen politischen Ebenen (v.a. Bundesrat, EU) gegen die Einführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung
Der Entschließungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN, FDP und des fraktionslosen Abg. Stein gegen die Stimmen der Fraktion der PIRATEN abgelehnt.
Veröffentlicht unter Entschließungsanträge, Europa und Eine Welt (A06), Nico Kern
Änderungsantrag: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) darf nicht Spielball innerkoalitionären Streits werden
14.05.2014
Änderungsantrag PIRATEN zu Antr CDU Drs 16/5767
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) darf nicht Spielball innerkoalitionären Streits werden
Urheber: PIRATEN
Änderungsantrag-Drucksache-16-5865.pdf
Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PIRATEN abgelehnt.
Änderungsantrag: Effektiver Nichtraucherschutz: Toleranz und Akzeptanz statt Bevormundung und Ideologie
14.05.2014
Änderungsantrag PIRATEN zu Antr FDP Drs 16/5753
Effektiver Nichtraucherschutz: Toleranz und Akzeptanz statt Bevormundung und Ideologie
Urheber: PIRATEN
Änderungsantrag-Drucksache-16-5871.pdf
Aufforderung an die Landesregierung zur unmittelbaren Evaluierung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW (NiSchG NRW) unter Berücksichtigung möglicher Ausnahmen vom absoluten Rauchverbot in der Gastronomie (Einraumkneipen, getrennte Nebenräume für Raucher, Festzelte, Brauchtumsveranstaltungen), Neubewertung der E-Zigaretten, Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Befristung und Evaluierung des Nichtraucherschutzgesetzes
Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der PIRATEN bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt.
Tagesordnung der 58. Plenarsitzung
Mittwoch, 14. Mai 2014 Weiterlesen ›
Rede: Professionelles Management für Autobahnbaustellen einführen
Monika Pieper zur Einführung von Jokertagen
Donnerstag, 15. Mai 2014
Top 15. Jokertage – ein Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familienleben und Schule
Schüler sollen die Möglichkeit bekommen, auch ohne die Nennung von Gründen vom Unterricht befreit zu werden. Dafür sollen ihnen zwei Jokertage pro Jahr zur Verfügung stehen. So lernen Schüler den verantwortungsvollen Umgang mit Urlaubstagen. Außerdem erhalten Familien eine größere Flexibilität bei der Planung persönlicher Angelegenheiten. Außerdem fördert es die Ehrlichkeit, wenn Schüler nicht fadenscheinige Ausreden vorbringen oder gar lügen müssen.
Audiomitschnitt der kompletten Debatte als Download (folgt)
Videomitschnitt der kompletten Debatte (folgt)
Protokoll der Rede von Monika Pieper (folgt)
Birgit Rydlewski zur Überarbeitung des Prostitutionsgesetzes
Donnerstag, 15. Mai 2014
Top 14. Überarbeitung des Prostitutionsgesetzes zügig voranbringen!
Audiomitschnitt der Rede von Birgit Rydlewski als Download (folgt)
Videomitschnitt der Rede von Birgit Rydlewski (folgt)
Protokoll der Rede von Birgit Rydlewski (folgt)
