Beteiligt euch am Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Landesmediengesetzes NRW und des Telemedienzuständigkeitsgesetzes. Hinterlasst eure Anregungen und Kritik im Online-Portal der Landesregierung. Noch bis zum 19. April 2013 haben alle Interessierten die Möglichkeit, den Arbeitsentwurf des Landesmediengesetzes NRW zu kommentieren.