2014/2015: Innenausschuss

Unser Antrag „Achtung! YES, WE SCAN. Bürger in NRW vor PRISM und anderen Überwachungsprogrammen schützen“ und seine Folgen für die kommunale IT-Sicherheit

In der Expertenanhörung zu unserem Antrag YES, WE SCAN aus 2013 beanstandete unser geladener Sachverständige, dass die öffentliche IT, gerade auch in den Kommunen, oft nur sehr unzureichend geschützt ist und personenbezogene und besonders schützenswerte Daten viel zu leicht geklaut werden konnten. Es sei ihm in der Regel innerhalb von drei Stunden möglich, in kommunale Netze einzudringen und vollen Zugriff zu erlangen. Seine drastischen Schilderungen setzten die Kommunen unter Handlungsdruck. So veröffentlichte der Städtetag kürzlich eine „Handreichung zur IT-Sicherheit“ für die Kommunen. Auch wenn wichtige Schritte des Landes hin zu mehr IT-Sicherheit und Nutzungskompetenz spürbar sind, z. B. durch den geplanten Einsatz von E-Mail-Verschlüsselung, so bleibt Datenschutz und Datensicherheit ein Dauerthema auch im Jahr 2015. Insbesondere die Verwendung offener Standards soll dabei im Vordergrund sehen.

 

Unser Antrag „Unser Land braucht eine Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme – hin zu einer humanen und dezentralen Unterbringung in ganz NRW“

Prägendes Element in 2014 war die Debatte rund um die Unterbringung von Flüchtlingen in Land und Kommunen. Unser Antrag zur  Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme hat weit im Vorfeld der durch das  ‘Abu Graib’ von Burbach aufgedeckten Missstände die Erweiterung von  Kapazitäten und die Einhaltung von Mindeststandards bei der  Unterbringung gefordert. Die Anhörung dazu im Mai war prägend für die weitere Beratung, denn die Sachverständigen haben uns weitgehend recht gegeben und die dringende Notwendigkeit der Umsetzung gefordert. Leider sah sich die Landesregierung erst nach Burbach zu Reaktionen genötigt. In 2015 werden wir auf eine umfassende Reform der Unterbringung und Betreuung im Land und in den Kommunen drängen, denn der menschenwürdige Schutz der Geflüchteten muss dauerhaft und im ganzen Land sichergestellt werden.

 

Fußball, Fanrechte und reduzierte Polizeikräfte

Auch 2014 engagierten wir uns für Fanrechte und weniger pauschale Repression gegen Fans im und um die Fußballstadien. In unserem mittlerweile 7. und 8. Fanhearing  tauschten wir uns mit Fans über Überwachung im Stadion und die Datenweiterleitung der Polizei an die Vereine aus, und sprachen über Polizeistrategie bei Fußballspielen in NRW. Im April wurde unser Antrag zur Reform der  Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) von Experten diskutiert. Unser kontinuierlicher Druck führte dazu, dass Innenminister Jäger ein neues Polizeikonzept vorlegte, das die Reduzierung der Polizeikräfte vorsieht. Wir freuen uns, dass NRW nun auch einmal positive Impulse zum Thema Sicherheit und Fußball setzt, und fordern Innenminister und Polizei auf, das Konzept weiterzuentwickeln und mehr mit der Fanszene in Dialog zu treten. 2015 wollen wir weiter die Rechte der Fans, z. B. hinsichtlich der Datei Gewalttäter Sport, stärken.
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2014/2015: Untersuchungsausschuss NSU

Am 16.12.2014 konstituierte sich der parlamentarische Untersuchungsausschuss III zum NSU-Komplex. Aufgabe wird die „Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens nordrhein-westfälischer Sicherheits- und Justizbehörden“, sowie die Erarbeitung von Handlungskonzepten zur „Rechtsextremismusprävention“ und „Schlussfolgerungen“…“für die Sicherheits- und Justizbehörden“ sein.

Auch wenn der Untersuchungsausschuss letztendlich von allen Fraktionen gemeinsam beschlossen wurde, kam die Idee zu einem solchen PUA ursprünglich aus der Piratenfraktion. Wir haben seit dem Frühjahr 2014 unermüdlich für den PUA geworben und auch bei der anfänglichen Ablehnung durch die anderen Fraktionen unser Ziel nie aufgegeben. Besonders die Opferperspektive war und ist uns wichtig. Hier darf es nicht um Parteipolitik gehen, sondern wir wollen versuchen, die offenen Fragen der Opfer und ihrer Angehörigen endlich umfassend zu beantworten. Auch wenn dies ein riesiges Vorhaben ist und wir – realistisch betrachtet – dieses Ziel nie vollständig erreichen können, so werden wir in den kommenden Jahren alles daran setzen, um möglichst viel Aufklärung zu erkämpfen.

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2014/2015: Schule und Weiterbildung

Anfang 2014 haben wir auf Anregung der Piraten aus Münster die in der Debatte um die verbindliche Einführung von grafikfähigen Taschenrechnern in der Sekundarstufe II gefordert, auch Softwarelösungen auf Tablets und Laptops zu zulassen. Nach einem Sachverständigengespräch im Schulausschuss reagierte das Schulministerium mit einem Erlass, der dies grundsätzlich erlaubt.

Bei der Anhörung zu unserem Antrag „Bildungsinnovation 2020 – Chancen der Digitalisierung für die Bildung nutzen“ wurden die Handlungsbedarfe auf dem Feld des digitalen Lernens aufgezeigt und wichtige Impulse für die weitere Beschäftigung mit diesem zukunftsweisenden Thema gesetzt.

Bei der Anhörung zu unserem Antrag „Chancengleichheit durch verlässliche Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsschwächen“ deutlich, dass eine Neuregelung beim Nachteilsausgleich notwendig ist. Wir sind zuversichtlich, dass wir in den weiteren Beratungen eine Verbesserung der Rechtslage für die Betroffenen durchsetzen können. Diesen Antrag haben wir auf Grund einer Anregung aus der Parteibasis gestellt und gemeinsam erarbeitet.

Ein Schwerpunkt wird im Frühjahr 2015 die Verbesserung der Qualität der Angebote der Offenen Ganztagsschulen sein. Der offene Ganztag ist ein wichtiger Förderort für Schülerinnen und Schüler. Gerade unter den aktuellen Bedingungen, wie z. B. die Integration von Flüchtlingskinder und der Inklusion werden die Herausforderungen und Anforderungen an den offenen Ganztag immer größer. Es fehlt an qualifiziertem Personal und ausreichen Zeit für individuelle Förderung. Zur diesem Thema werden wir eine Anhörung beantragen.

Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass unsere Schulen im 21. Jahrhundert ankommen. Dabei werden wir neben der technischen Ausstattung der Schulen auch Fragen von Medienbildung und die Vorteile von freien Bildungsmedien (Open Education Resources) thematisieren.

Daneben wird uns vor allem der Ausbau der schulischen Inklusion beschäftigen. Bei der Umsetzung der Schulrechtsänderung zum laufenden Schuljahr, zeigen sich jetzt schon eine Reihe von Schwierigkeiten.
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2014/2015: ÖPNV

Das herausragende Ereignis ist die erfolgreiche Einrichtung der „Enquetekommission zu Finanzierungsoptionen des Öffentlichen Personenverkehrs in Nordrhein-Westfalen im Kontext des gesellschaftlichen und technischen Wandels (FINÖPV)“, die sich am 12.12.2014 konstituiert hat und (unter dem Vorsitz von Oliver Bayer) für die Dauer von zwei Jahren arbeiten wird. Die Enquetekommission wird ein Thema behandeln, welches den Alltag von Millionen von Pendlern bestimmt und alle Menschen im Land NRW betrifft – ein Kernthema der Piraten: Die Entwicklung des Öffentlichen Personenverkehrs.

Im Ausschuss haben wir uns zuletzt für das Semester- und das Sozialticket stark gemacht und dafür von den Initiativen draußen im Land Anerkennung bekommen. Unser Engagement hinsichtlich der sensiblen Problematik „Flughäfen“ wird ebenfalls draußen im Land so wahrgenommen, dass wir glaubwürdig rüberkommen und hier ist auch in 2015 mehr von uns zu erwarten.

Die Bespielung der Themen „Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung“ ist zuletzt gegenüber dem „Verkehr“ etwas in den Hintergrund getreten. Dort aber haben wir weiter den Kontakt z. B. zu Mieterverbänden gehalten und uns bei der kritischen Debatte zum „Wohnungsaufsichtsgesetz“, der „Mietpreisbremse“ und der „Wohnraumzweckentfremdungsverordnung“ lautstark zu Wort gemeldet.

Für 2015 planen wir hier parlamentarische Initiativen zur Landesbauordnung, zur Milieuschutzsatzung und zur Kündigungssperrfristverordnung. Selbstverständlich werden wir uns weiterhin für eine zukunftsfähige und in allen Belangen nachhaltige Verkehrspolitik einsetzen. Nicht nur im Rahmen der Enquetekommission.

 

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Plenarübersicht 76. Sitzung Landtag NRW

Unsere Anträge mit Statements:

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Dr. Joachim Paul: Die Rede zum Haushalt 2015 in XXL-Version

Mehr zum Thema

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Undemokratisches Gekungel um Medienkommission aus der Steinzeit

Seit der Novellierung des Landesmediengesetzes NRW in diesem Sommer haben gesellschaftlich relevante Gruppen die Möglichkeit, sich um eine Mitgliedschaft in der Medienkommission der Landesanstalt für Medien zu bewerben. Heute hat der Landtag NRW mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP fünf neue Gruppen als Mitglieder in die Medienkommission der Landesanstalt für Medien gewählt. Zum heutigen TOP 1 (Entsendung von fünf Mitgliedern durch gesellschaftlich relevante Gruppen in die Medienkommission der Landesanstalt für Medien durch den Landtag NRW gemäß § 93 Absatz 4 Landesmediengesetz NRW) sagt Daniel Schwerd, Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Wir sind Zeugen der unglaublichen Ignoranz der anderen Fraktionen gegenüber der Netzgemeinde geworden. Die Medienkommission sollte aus unterschiedlichsten Gruppen zusammengesetzt sein. Dazu gehören natürlich auch Vertreter der Internetnutzer und der Neuen Medien. Weiterlesen ›

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Landtag Intern, Ausgabe 11, 17.12.2014

Piraten wirken – auch ohne Zustimmung des Plenums

Das Jahr 2014 war erfolgreich für die Piraten. Auch wenn unsere Umfragewerte im Keller sind, auch wenn das Plenum in den meisten Fällen unsere Anträge ablehnt – unsere Bilanz für das Jahr 2014 kann sich trotzdem sehen lassen:

Wir haben die Enquetekommission zu Finanzierungsoptionen des öffentlichen Personenverkehrs ins Leben gerufen. Hier werden wir der Frage nachgehen, wie die Verkehrskonzepte der Zukunft aussehen. Wir haben den Untersuchungsausschuss NSU initiiert. Wir werden nun ein mögliches Fehlverhalten der NRW-Sicherheits- und -Justizbehörden untersuchen. Wir haben uns für die Flüchtlinge starkgemacht und haben uns mit zahlreichen Anträgen für bessere Bedingungen vor Ort eingesetzt. Wir führen einen intensiven Dialog mit Fußball-Fans und kämpfen gegen pauschale Repressalien in den Fußballstadien.

Wir haben erwirkt, dass jede Schule selbst entscheiden kann, ob im Unterricht Grafik-Taschenrechner oder smartphone- und tabletkompatible Software zum Einsatz kommt. Wir sind damit unserem Ziel „digitale Lernmittelfreiheit für Schüler und Studierende“ einen deutlichen Schritt näher gekommen. Wir haben uns gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA stark gemacht. Wir haben die Landesregierung derart unter Druck gesetzt, dass sie nun vor Ort den Breitbandausbau forciert. Auch wenn das Plenum unseren Antrag auf den Fortbestand der Schulsozialarbeit abgelehnt hat – kurz vor Weihnachten hat die Landesregierung uns inhaltlich Recht gegeben und der Schulsozialarbeit die Förderzusage erteilt. Wir haben erfolgreich auf die Ungerechtigkeiten der Beamtenbesoldung hingewiesen.

Wir haben die Problematik der Versteigerung zweier Warhol-Kunstwerke im Landtag NRW thematisiert. Und es geht weiter: In 2015 werden wir die notwendige Reform der Flüchtlingspolitik begleiten. Wir setzen uns für die Legalisierung von Cannabis ein. Wir bringen unsere Gesetzentwürfe zu Quoren bei Bürgerentscheiden und zur Partizipation auf Kommunalebene voran und kümmern uns schwerpunktmäßig um Breitbandausbau und Freifunk. Es gibt viel zutun – packen wir es an.

Vollständige Ausgabe 11

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Landesregierung versteckt sich hinter dem ´Runden Tisch´

Monika Pieper, Bildungspolitische Sprecherin, zur Unterrichtung der Landesregierung Empfehlungen des ´Runden Tisches G8/G9´:

Die Landesregierung versteckt sich hinter dem runden Tisch, anstatt klare Kante zu zeigen. Rot-Grün muss sagen, wo es in NRW hingehen soll. Es gibt keine pädagogische Begründung für die verkürzte Lernzeit im G8. Beim ´Runden Tisch´ gab es keinen Konsens für die dauerhafte Beibehaltung von G8. Stattdessen gab es nur einen Kompromiss zur zeitnahen Verbesserung der Lernsituation im G8. Die von Rot-Grün beschlossenen Verbesserungen im G8 lösen die strukturellen Probleme nicht. Weiterlesen ›

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Netzneutralität: Frau Merkel, Sie spielen falsch!

joker-390863_640Folgenden Gastbeitrag habe ich am 17.12. beim Handelsblatt veröffentlicht.

„Frau Merkel, Sie spielen falsch!“

Dass Merkel Spezialdienste bevorzugt durchs Netz leiten will, ist abwegig. Es gibt nur einen Grund, manche Datenpakete im Internet anders zu behandeln als andere: Wenn davon alle profitieren. Ein Gastbeitrag der Piraten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Anfang Dezember auf der Veranstaltung „Digitising Europe“ des Vodafone Instituts für Gesellschaft und Kommunikation die Netzneutralität grundsätzlich in Frage gestellt. Ihrer Meinung nach lässt sich Netzneutralität angesichts neuer Spezialdienste, wie fahrerlose Autos oder Telemedizin, nicht aufrechterhalten. Dieses Argument ist auf den ersten Blick genauso einleuchtend wie letztlich falsch: Alles nur Rauch und kein Braten.

Jeder weiß, dass das mobile Netz nicht überall lückenlos verfügbar sein kann. Verbindungsprobleme in abgelegenen Gegenden sind allseits bekannt, doch auch in der Stadt im Windschatten von Hochhäusern oder Unterführungen steht kein Internet zur Verfügung. Die Konstruktion von selbstfahrenden Autos, die im Verkehr nur mit stabiler Internetverbindung sicher navigieren können, wäre also mehr als fahrlässig.

Selbstverständlich muss ein fahrerloses Auto in der Lage sein, ohne Datenverbindung, aufgrund der eigenen Sensoren, im Straßenverkehr Hindernissen auszuweichen und einer vorgegebenen Route folgen zu können. Ein Auto, welches ohne Internet stehen bliebe, stellt eine Gefahr für den Straßenverkehr dar. Lediglich für die Routenplanung und Verkehrsinformationen ist eine Datenverbindung erforderlich.

Da spielt es aber keine Rolle, ob diese Informationen bevorzugt im Netz transportiert werden, oder einige Sekunden später eintreffen. Auch ein herkömmliches Navigationssystem stellt seinen Dienst nicht ein, wenn mal kurzzeitig kein GPS-Signal zur Verfügung steht. Ein fahrerloses Auto braucht bei verantwortlicher Programmierung nicht mehr oder stabileres Internet als irgendjemand anderes.

Auch das Telemedizin-Argument klingt so gut, wie es in die Irre führt. Das Internet ist nicht für Echtzeit-Kommunikation konzipiert worden. Der Schwerpunkt der Entwicklung lag darauf, dass sich das Netz selbst organisiert, und die zu transportierten Daten, aufgeteilt in Pakete, selbst ihren Weg durch das Netz suchen. Eine bestimmte Transportgeschwindigkeit sieht das Netz nicht vor. Eine physische Verbindung zwischen zwei Teilnehmern gibt es nicht, die Kommunikation verläuft grundsätzlich asynchron über eine Reihe von Verbindungspunkten.

Dennoch wird das Internet heute für Echtzeit-Kommunikation genutzt. Neben Chat und IP-Telefonie stellt auch unterbrechungsfreies Streaming von Ton und Video hohe Anforderungen an die Verbindungsqualität. Diese Dienste funktionieren, weil das Internet einen bestimmten Ausbaustandard erreicht hat – eine Garantie, dass diese Dienste tatsächlich lückenlos laufen, gibt das Internet dennoch nicht.

Mit dem Begriff „Single Point of Failure“ bezeichnet man den Bestandteil eines Systems, dessen Defekt den Ausfall des ganzen Systems verursacht. Bei lebenswichtigen Systemen wird darauf geachtet, dass es keine solchen Fehlerpunkte gibt – jedes entsprechende Teil wird dann redundant, also mehrfach ausgelegt. Deswegen gibt es Notstromversorgungen, Backups und Standby-Systeme, die im Fall des Falles eintreten. Auch Anschlüsse und Leitungen müssen doppelt ausgelegt werden, wenn mal ein Bagger ein Glasfaserkabel durchtrennt.

Bei einer herkömmlichen Internetverbindung gibt es zahlreiche Fehlerquellen, deren Ausfall nicht automatisch kompensiert werden kann. Dazu zählen Router, Internetknotenpunkte auf dem Weg zwischen Sender und Empfänger, und die Leitung der letzten Meile.

Wer also eine lebenswichtige Operation als Telemedizin über das herkömmliche Internet ausführen möchte, riskiert das Leben seines Patienten. Solche Dienste über das Internet auszuführen, ist Körperverletzung – auch das Bevorzugen gewisser Datenpakete ändert nichts an der Lebensgefahr, wenn das System selbst plötzlich nicht verfügbar ist.

Eine Fern-Operation darf nur über ein dediziertes System ausgeführt werden, bei dem zwischen Sender und Empfänger jede einzelne Komponente garantiert ausfallgesichert vorhanden ist. Das Internet ist dafür nicht geeignet. Ein Gespräch zwischen Arzt und Patient, eine Fern-Untersuchung und Beratung hingegen braucht keine garantierten Antwortzeiten.

Es gibt überhaupt nur einen Grund, gewisse Datenpakete im Internet anders zu behandeln als andere: Wenn davon alle profitieren. Das kann sinnvoll sein bei Rundfunk – also da, wo viele Nutzer den gleichen Datenstrom empfangen. Diesen sollte man dann zu Gunsten der restlichen Bandbreite nur einmal übertragen, und dann an alle Nutzer verteilen.

Dass man diesen Datenpaketen dann entsprechend ihrer Bedeutung für viele Empfänger einen höheren Stellenwert einräumt, darf nicht dazu führen, dass das Netz für alle langsamer wird – setzt also einen entsprechenden Netzausbau voraus. Eine Verpflichtung der Provider zur Bevorzugung zum Beispiel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt es nämlich im Grunde bereits jetzt.

Doch auch bei diesen Diensten muss Plattformneutralität gelten: Der Zugang zu diesen Diensten muss allen Teilnehmern – Anbietern wie Nutzern – gleichermaßen und diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen. Das ist nicht nur technisch möglich, das ist nötig und geboten.

Spezialdienste machen nur auf eigenen, dedizierten Systemen Sinn. Dann wird aus dem Spezialdienst eine Zusatzleistung, die eine eigene Bepreisung rechtfertigt. Eine Ausrede, damit auf den dringend notwendigen Netzausbau zu verzichten, dürfen Spezialdienste nicht sein. Die Ausgliederung eines Teils von Internetdiensten ist jedenfalls immer eine Verletzung der Netzneutralität. Und durch diese Tür sollten wir nicht gehen.

Veröffentlicht unter Persönliche Blogposts

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