Wir haben in 2014 dem Thema Bürgerbeteiligung eine sehr hohe Priorität eingeräumt: Dieses zeigten unsere Anträge zur Einführung von Kumulieren und Panaschieren (Drs. 16/5500) und zur Vereinfachung der Bürgermeisterabwahl (Drs. 16/5499). Beides sind Anträge, die eine einfachere und schnellere Beteiligung der Bürger gewährleisten sollen.
Daneben sind zwei Gesetzentwürfe eingebracht worden:
Zum einen das „Gesetz zur Abschaffung der Quoren bei Bürgerentscheiden“ (Drs. 16/5743) und zum anderen das „Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunalebene“ (Drs. 16/5464). Letzteres soll das Video-Streaming in der Gemeindeordnung NRW verankern.
Diese vier Einbringungen werden alle am 13.3.2015 im Landtag NRW in einer großen öffentlichen Anhörung besprochen. Dazu werden wir ein Live-Streaming beantragen. Insofern geht auch das Jahr 2015 im Zeichen einer größeren Bürgerbeteiligung weiter.
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