Walter-Borjans unterstützt Beschaffungskriminalität

Pressemitteilung, 08.08.2012

NRW-Finanzminister Walter-Borjans unterstützt Beschaffungskriminalität

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) soll erneut laut diversen Medienberichten mehrere Steuer-CDs aus der Schweiz gekauft haben. MdL Robert Stein, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW, kritisiert deutlich: „Der Finanzminister hat kein Interesse an rechtsstaatlichen Grundprinzipien und unterstützt unverhohlen diese Art der Beschaffungskriminalität. Dies geht eindeutig zu weit!“

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ und die „Financial Times Deutschland“ übereinstimmend berichten, sollen die angekauften CDs erneut hochbrisante Daten über mutmaßliche deutsche Steuerhinterzieher enthalten. Einzig die Anzahl der CDs ist demnach noch unklar: während die SZ von vier CDs berichtet, sind es laut FTD zwei CDs.

In der Tat fehlt bis heute jede gesetzliche Grundlage für den legalen Ankauf dieser Steuer-CDs, so Stein: „Sicherlich ist es richtig, Steuerstraftaten aufzudecken. Dies muss aber auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit geschehen. Sollten die Medienberichte stimmen, muss ich sagen: Ein Minister, der sich wiederholt über den Rechtsstaat stellt, dabei offenbar bewusst ausgehandelte Steuerabkommen mit der Schweiz gefährdet und die Politik des Bundes in seiner Funktion als Landesminister so massiv torpediert und darüber hinaus noch wirtschaftliche Beschaffungskriminalität unterstützt, gehört in Frage gestellt.“ Immerhin wird der Schwarzmarkt durch solche Ankäufe gefördert: „Bank-Mitarbeiter in der Schweiz werden durch die geschaffenen Anreize zum Missbrauch des Bankgeheimnisses angestiftet. Das kann nicht im Sinne von politisch korrekt agierenden Menschen sein“, so Stein.

Gerade im Hinblick auf das baldige in Kraft treten des Steuerabkommens mit der Schweiz sei dieses Verhalten nicht nachvollziehbar. Völlig fraglich sei außerdem, ob der Ankauf der CDs in Absprache mit dem Bund erfolgte. „Immerhin hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erst kürzlich vor weiteren Ankäufen dieser Art gewarnt“, so Stein.

Außerdem stellt Stein die Frage nach den Finanzmitteln: „Woher die Steuerfahndung Wuppertal die Finanzmittel dafür zur Verfügung hatte, ist mir schleierhaft. Ich bezweifle, dass der kommende Haushaltsentwurf der rot-grünen Landesregierung die Millionen für die CDs korrekt ausweisen wird. Damit werden sich aber im Zweifelsfall noch einige Gerichte beschäftigen.“

Stein hat bereits am 30.07.12 eine Kleine Anfrage zu diesem Thema gestellt. Die Landesregierung hat noch nicht geantwortet.

Download der Kleinen Anfrage: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-460.pdf

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PM: Open Data

MdL Oliver Bayer fordert freie
Echtzeit-Informationen im ÖPNV

Oliver Bayer, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW, findet: „Busfahren könnte so viel attraktiver sein, wenn schon heute flächendeckend die Pünktlichkeit der Fahrzeuge per App abrufbar wäre!“ Er fordert von der Landesregierung, ihr im Koalitionsvertrag niedergelegtes Ziel, Open Data zu fördern, auch im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) schnell umzusetzen.

Schon heute informieren immer mehr Verkehrsbetriebe ihre Kunden nicht nur darüber, wann Busse und Bahnen planmäßig fahren. Sie geben mit Hilfe von Apps oder „Live-Abfahrtsmonitoren“ im Internet auch an, wann sie inklusive Verspätungen tatsächlich ankommen. „Leider funktioniert der Abruf der Echtzeit-Informationen bisher nur isoliert in einzelnen Städten. Die Verkehrsbetriebe tauschen sich hier noch nicht über bundesweit einheitliche Schnittstellen aus“, gibt der Obmann im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr zu bedenken.

Fahrplaninformationen und Echtzeitdaten müssten der Öffentlichkeit in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt werden, so Bayer weiter. „Der ÖPNV wird mit öffentlichen Mitteln gefördert. Daher müssen auch die Daten der Öffentlichkeit unbeschränkt zugänglich sein (Open Data). Das kostet wenig und führt zu Innovationen, die man ansonsten aufwändig fördern würde.“

Bayer hat eine Kleine Anfrage gestellt, um von der Landesregierung zu erfahren, inwiefern sie das im Koalitionsvertrag niedergelegte Ziel, Open Data zu fördern, im Bereich des ÖPNV umsetzen wird.

Die Kleine Anfrage (Drucksache 16/489) ist unter folgendem Link abrufbar: https://fraktion2012.piratenpartei-nrw.de/wp-content/uploads/2012/08/MMD16-489.pdf

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Fraktionssitzung vom 07.08.2012

Fraktionssitzung vom 07.08.2012
– das Wichtigste in Kürze

In der heutigen Sitzung hat die Fraktion darüber beraten, wie mit dem Twitter-Account der 20 Piraten künftig umzugehen ist. In Zukunft werden ihn die Abgeordneten und das Kommunikationsteam gemeinsam nutzen. Es gilt die Grundregel: Wer uns folgt, dem folgen wir auch.

Die Finanzordnung konnte urlaubsbedingt nicht mit der nötigen 2/3-Mehrheit verabschiedet werden.

Einig waren sich die Abgeordneten darin, dass der Bus, den sie als mobiles Fraktionsbüro suchen, sowohl umweltfreundlich als auch behindertengerecht sein soll.

Die Fraktion hat beschlossen, sich mit 5.000 Euro an der Weiterentwicklung der OOXML-Kompatibilität von Open/LibreOffice zu beteiligen, sofern sie dazu berechtigt ist. Die Arbeiten an der OOXML-Integration sollen den Austausch von Dokumenten zwischen Behörden, die teils mit MS-Produkten, teils mit Open/LibreOffice arbeiten, deutlich verbessern.

Das Protokoll der Fraktionssitzung in voller Länge: https://wiki.piratenfraktion-nrw.de/wiki/Protokoll:Fraktionssitzung/2012-08-07

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PM: Wahlrecht

Piratenpartei: Das Wahlrecht geht alle an

Dass nun auch die Linkspartei laut einem Bericht der „Süddeutsche Zeitung“ an den Beratungen über ein neues Wahlrecht teilnehmen darf, geht der Piratenpartei noch nicht weit genug. Sie setzt sich dafür ein, dass nicht nur die im Bundestag vertretenen Parteien das neue Gesetz gestalten. „Das Wahlrecht geht alle Parteien an. Daher sollte es Gespräche auch mit den nicht im Bundestag vertretenen Parteien geben“, fasst Sebastian Nerz, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, die Forderung der PIRATEN zusammen.

„Das Wahlrecht bildet den Grundstein unserer Demokratie. Es sollte daher möglichst stabil und belastbar sein. Das geht nur, wenn ein breiter gesellschaftlicher Konsens erzielt wird“, ergänzt Nico Kern, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW. „Der letzte Versuch der Regierungskoalition, ein für sie günstiges Wahlrecht durchzudrücken, ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ein weiteres Desaster in dieser wichtigen Materie sollte im Interesse aller Beteiligten vermieden werden.“ Kern setzt sich dafür ein, dass die Fünf-Prozent-Hürde „auf ein sinnvolles Maß abgesenkt wird, damit es wieder mehr politischen Wettbewerb in Deutschland gibt“.

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Fraktionssitzung vom 31.7.2012

Fraktionssitzung – das Wichtigste in Kürze

In der heutigen Sitzung hat die Fraktion entschieden, die Idee eines Sommerfestes auf das nächste Jahr zu vertagen. Der Plan, zeitnah in der Landtagskantine eine möglichst „piratige“ Feier zu veranstalten, ist nicht umsetzbar.

Am 20. und 21. August werden Vertreter der Fraktion für Interviews mit überregionalen Medien nach Berlin reisen.

Eine Grundsatzentscheidung zur Anschaffung von Servern ist gefällt. Jetzt wird Kai Schmalenbach zwischen den konkurrierenden Angeboten auswählen.

Jens Ballerstädt hat ein Konzept vorgestellt, um Liquid Democracy an Schulen in NRW vorzustellen bzw. einzuführen. Zu diesem Zweck hält er es für sinnvoll, einen Verein mit einem MdL als Schirmherr zu gründen.

Die Fraktion hat einstimmig beschlossen, den Aufruf des Bündnisses demokratisches Dortmund unter www.dortmund-nazifrei.de zu unterstützen.

Zur Info: Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage gegen die Nichtzulassung der Piratenpartei an der Kommunalwahl in Dortmund angenommen.

Das Protokoll der Fraktionssitzung in voller Länge: https://wiki.piratenfraktion-nrw.de/wiki/Protokoll:Fraktionssitzung/2012-07-31

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PM: Kampfdrohnen

MdL Herrmann entsetzt über
Kriegsspielzeugpläne der Bundeswehr

Das Verteidigungsministerium bekommt für seine Pläne, Kampfdrohnen anzuschaffen, laut Medienberichten „wohlwollende Zustimmung“. Eine Haltung, die für Frank Herrmann völlig unverständlich ist. Der Abgeordnete der Piratenfraktion im Landtag NRW stellt klar: „Mit Kampfdrohnen wird der Krieg endgültig zum Videospiel. Weder die Befehlsgeber noch die ausführenden Soldaten gehen ein Risiko für ihr eigenes Leben ein. Sie sind möglicherweise tausende Kilometer vom Einsatzort entfernt. Die Gefahr, dass die Hemmschwelle für den Einsatz von tödlichen Waffen sinkt, ist sehr groß.“

Die Entwicklung und der Einsatz von Kampfdrohnen leite eine Wende von der Landesverteidigung hin zu neuen Angriffskriegen ein, erklärt Herrmann. „Wer Kampfdrohnen gut heißt, ignoriert völlig, dass sie eine reine Angriffswaffe sind. Sie dienen dazu, Einsätze gegen Ziele am Boden mittels Bomben oder Raketen auszuführen.“ Die ehemalige Verteidigungsarmee Bundeswehr werde damit endgültig zu einer Angriffsarmee. „Die Vorgaben des Grundgesetzes in Artikel 87a scheinen den anderen Parteien völlig egal zu sein“, meint Herrmann.

2.949 Menschen kamen seit 2004 bei Drohnenangriffen allein in Pakistan ums Leben, meldet die Webseite pakistanbodycount.org. Häufig sterben auch Zivilisten beim Einsatz solcher Waffensysteme. Angesichts solcher Berichte entsetzt Herrmann ein Statement des verteidigungspolitischen Sprechers der SPD im Bundestag, Reiner Arnold, gegenüber der „Frankfurter Rundschau“: „Das ist ein Waffensystem, dem die Zukunft gehört.“ Bisher hatten sich die Regierungen Europas zu den immer häufiger werdenden Einsätzen von Kampfdrohnen durch die US-Regierung in Schweigen gehüllt. Herrmann: „Wer Kampfdrohnen nutzt, vollstreckt präventiv Todesurteile, ohne dass die Opfer jemals vor ein Gericht gestellt wurden.“

Verantwortlich für diese Pressemitteilung: Piratenfraktion im Landtag NRW, Pressesprecher Ingo Schneider, presse [ at ] piratenfraktion-nrw.de/Foto: Anastasia Smanyuk
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PM: Staatstrojaner

MdL Schwerd: Jäger missbraucht NSU-Opfer für Schnüffelprogramm

Daniel Schwerd, Netzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:
„Die rot-grüne Landesregierung will den Staatstrojaner durchsetzen und missbraucht dafür die Mordopfer der Chemnitzer Terrorzelle.“

Diese Verbindung zwischen Rechtsterrorismus und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) bewertet Schwerd als „offensichtlich konstruiert und frei aus der Luft gegriffen“. Die Antwort auf eine Kleine Anfrage Schwerds, die heute in der Drucksache 16/425 veröffentlicht wird, bestätigt seine Auffassung. Darin kann NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) keinerlei Anhaltspunkte dafür liefern, dass eine der NSU-Taten mit der Online-Durchsuchung verhinderbar oder zumindest aufklärbar gewesen wäre.

Die NRW-Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehen, eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz der TKÜ zu schaffen. Dabei hat schon 2008 das Bundesverfassungsgericht solchen Staatstrojanern enge Grenzen gesetzt: Online-Durchsuchungen dürfen nur zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib und Leben o. ä. eingesetzt werden. Das Gericht erklärte das entsprechende Gesetz der damaligen schwarz-gelben Landesregierung für verfassungswidrig.

„Ich finde es schäbig, Mordopfer zu missbrauchen, um den Staatstrojaner zu begründen“, meint Schwerd. „Der Ruf nach mehr Überwachung der Bürger wird mittlerweile reflexartig bei allen möglichen Straftaten erhoben, ohne dass sich nachweisen lässt, dadurch mehr Sicherheit zu erreichen.“

Die Frage, warum man dieses Instrument ausgerechnet dem Verfassungsschutz in die Hand geben will, der über keine Befugnisse zur Abwehr solcher Gefahren verfügt, konnte Innenminister Jäger ebenfalls nicht überzeugend beantworten. „Der Hinweis, dass der Verfassungsschutz diese Informationen dann mit der Polizei teilen will, ist nicht überzeugend“, so Schwerd.

Zwei weitere Fragen drängen sich Schwerd auf: Hat sich der Verfassungsschutz etwa durch das Schreddern von NSU-Akten nach Bekanntwerden der Affäre qualifiziert, ein derartiges Abhörinstrument zu erhalten? Und ist nicht gerade der Verfassungsschutz dadurch aufgefallen, trotz V-Leuten und Überwachung der Szene von den Terrorakten der Gruppe keinerlei Ahnung gehabt zu haben?

Minister Jäger kann auf Nachfrage keine Maßnahmen nennen, wodurch der Staatstrojaner auf die Überwachung von Telekommunikation an der Quelle begrenzt bleibt: Er gibt keine Hinweise darauf, wie private Daten auf den Computern geschützt werden können. „Selbst ausgewiesene IT-Experten und Bürgerrechtler melden Zweifel an der technischen Umsetzbarkeit an. Ich kann mir nicht vorstellen, wie das Schnüffelprogramm in Einklang mit den vom Verfassungsgericht aufgezeigten Grenzen gebracht werden kann“, so Schwerd.

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PM: KiTa-Finanzierung

MdL Stein: Landesregierung verschleiert unzureichende KiTa-Finanzierung

MdL Robert Stein, Piratenfraktion, ist besorgt über die unzureichende Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in NRW. Er wirft der rot-grünen Landesregierung vor, die Menschen über die Notwendigkeit weiterer Zuwendungen – etwa für Bastelmaterialien etc. – im Rahmen der Kinderbetreuung zu täuschen.

Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage Steins, die heute unter der Drucksachennummer 16/441 veröffentlicht wird, geht hervor, dass KiTas ausschließlich als Essensgeld gesonderte Bargeldbeträge erheben dürfen. Die gängige Praxis sieht aber anders aus: „Auch für Bastelmaterialien, Spielgeräte und Ähnliches müssen Eltern zusammenlegen. Dies ist ein eindeutiger Hinweis auf die mangelhafte Ausstattung der entsprechenden Einrichtungen“, erklärt Stein. „Es ist verantwortungslos, den Menschen, insbesondere den Eltern, vorzugaukeln, dass die Finanzierung der Kinderbetreuung gesichert sei. Im Gegenzug sehen sich aber die KiTas gezwungen, zusätzlich zum monatlichen einkommensabhängigen Beitrag Bargeld von den Eltern einzusammeln, um den täglichen Betrieb der Einrichtungen sicherzustellen. Dies ist eine nicht zu akzeptierende Belastung für breite Schichten in unserer Bevölkerung.“

Stein hofft weiterhin, dass die rot-grüne Regierung ihre mangelhafte Finanzierung der kommunalen Träger endlich eingesteht und nachbessert. Es nütze nichts, die Augen vor dieser Tatsache zu verschließen. Mit Blick auf Skandinavien wird klar: Andere Staaten haben bereits die Wichtigkeit der frühestmöglichen Förderung erkannt, die nur über eine sichere finanzielle Ausstattung hinreichend sicher gestellt ist. Stein: „NRW darf hier keine weitere Zeit verlieren.“

Die Drucksache: http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-441.pdf

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Verkehrswende gestalten: Fraktionstreffen zur Verkehrspolitik vom 25. Juli 2012

Am Mittwoch vergangener Woche haben wir ein erstes ganztägiges Fraktionstreffen zur Verkehrspolitik im Landtag abgehalten. Die aus Kreativ-, Diskussions- und Workshop-Abschnitten bestehende Veranstaltung bezog auch mehr als ein Dutzend beratende Gäste mit ein. Viele von ihnen sind in den entsprechenden Arbeitskreisen der Piratenpartei aktiv. Das Schwerpunktthema des Treffens war der fahrscheinfreie ÖPNV im Kontext des Verkehrswandels.

Von der Vision eine Verkehrswende selbst zu gestalten, leiteten wir kurz- und mittelfristige Handlungsempfehlungen ab. Wir stehen am Anfang eines ambitionierten Projekts, sind motiviert und überzeugt von der Notwendigkeit der aktiven Neugestaltung der Verkehrspolitik. Wir in der Fraktion freuen uns, dabei mit vielen engagierten Sachkennern zusammenarbeiten zu können.

Das Protokoll und unser kleines Fazit aus dem ersten Treffen möchten wir allen Interessierten hier als PDF bereitstellen. Wir möchten voraussichtlich in den Herbstferien ein weiteres – eventuell deutlich größeres – Arbeitstreffen zu dem Thema und anderen Sachverhalten rund um die Gestaltung der Verkehrswende einrichten, zwischenzeitlich die aufgeworfenen Fragen klären und weiter Informationen sammeln.

PDF: Fraktionstreffen Verkehrswende 20120725: Protokoll und Ergebnisse

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Einblick in AO-SF Gutachten für Eltern in Bochum und Herne

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Kleine Anfrage 296

Einblick in AO-SF Gutachten für Eltern in Bochum und Herne

In Bochum und Herne wurde von der kommunalen Schulaufsicht angeordnet, Eltern von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, Einsicht in die erstellten Gutachten zu geben. Während es bislang üblich war, in einem beratenden Gespräch gemeinsam mit den Eltern, die beste Lösung für ein Kind zu finden, wird den Eltern nun zusätzlich Einblick in das Gutachten gewährt. Diese Gutachten enthalten neben den Informationen zur Lernentwicklung und zum Leistungsstand des Kindes auch Angaben zum Sozial- und Arbeitsverhalten. Nicht selten enthalten sind auch Angaben zu den Lebensbedingungen des Kindes. Da hier die familiären Hintergründe und sich daraus ergebende Erschwernisse geschildert werden, ist es bei der derzeitigen Vorgehensweise nicht mehr möglich, gerade im letztgenannten Bereich konkrete und oftmals wichtige Angaben zu machen, da sie eben nicht nur das Kind, sondern auch die Eltern betreffen und von Eltern als verletzend empfunden werden können. Die Gutachten AO-SF beinhalten zusätzlich häufig Stellungnahmen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, anderer psychologischer Dienste und/oder des Jugendamtes. Die Einsichtnahme der Eltern in die Gutachten ist bei der Unterstützung und Förderung von Schülern und deren Familien nicht immer hilfreich.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Gibt es diese Verfahrensweise, außer in Bochum und Herne, auch in anderen Städten in NRW?

2. Wie schätzt die Landesregierung die Gefahr ein, dass durch diese Einsichtnahme, Kriterien für eine Fördermaßnahmenempfehlung nicht deutlich dargestellt werden?

3. Handeln die verantwortlichen Schulaufsichtsbeamten hier mit Billigung dieser Verfahrensweise durch das Schulministerium?

4. Ist es im Sinne der Landesregierung, dass Eltern flächendeckend in NRW Einsicht in die Gutachten nach AO-SF erhalten?

5. Sieht die Landesregierung sinnvolle alternative Vorgehensweisen der Information und Beteiligung von Eltern, ohne die direkte Einsichtnahme in das Gutachten?

Monika Pieper

Antwort

Die Ministerin für Schule und Weiterbildung

hat die Kleine Anfrage 296 mit Schreiben vom 29. August 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet.

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

In Bochum und Herne wurde von der kommunalen Schulaufsicht angeordnet, Eltern von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, Einsicht in die erstellten Gutachten zu geben. Während es bislang üblich war, in einem beratenden Gespräch ge-meinsam mit den Eltern, die beste Lösung für ein Kind zu finden, wird den Eltern nun zusätz-lich Einblick in das Gutachten gewährt. Diese Gutachten enthalten neben den Informationen zur Lernentwicklung und zum Leistungsstand des Kindes auch Angaben zum Sozial- und Arbeitsverhalten. Nicht selten enthalten sind auch Angaben zu den Lebensbedingungen des Kindes. Da hier die familiären Hintergründe und sich daraus ergebende Erschwernisse ge-schildert werden, ist es bei der derzeitigen Vorgehensweise nicht mehr möglich, gerade im letztgenannten Bereich konkrete und oftmals wichtige Angaben zu machen, da sie eben nicht nur das Kind, sondern auch die Eltern betreffen und von Eltern als verletzend empfun-den werden können. Die Gutachten AO-SF beinhalten zusätzlich häufig Stellungnahmen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, anderer psychologischer Dienste und/oder des Jugendam-tes. Die Einsichtnahme der Eltern in die Gutachten ist bei der Unterstützung und Förderung von Schülern und deren Familien nicht immer hilfreich.

Vorbemerkung der Landesregierung

Auskunfts- und Einsichtsrechte der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler sind in §120 Absatz 7 Schulgesetz gesetzlich normiert.

§ 12 Absatz 6 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsverordnung gemäß § 52 SchulG vom 25. April 2005 – AO-SF) konkretisiert diese gesetzliche Grundlage wie folgt:

„Die Schulaufsichtsbehörde gibt den Eltern auf Wunsch Einsicht in das Gutachten sowie die Unterlagen, auf denen es beruht.”

Dem Wunsch der Eltern nachzukommen zielt darauf, eine selbstverständliche Offenheit und Transparenz gegenüber den Erziehungsberechtigten zu praktizieren. Auch gehört es zur professionellen Beratung, die Eltern über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren.

Grundsätzlich und auch schulfachlich wird ein offener und transparenter Umgang mit dem pädagogischen Gutachteninhalt nicht als hinderlich für die Unterstützung und Förderung der Schülerinnen und Schüler eingeschätzt, da die Eltern sehr wichtige Partner für ein erfolgrei-ches Umsetzen der konkreten Fördermaßnahmen im Zusammenspiel aller am schulischen Erziehungsprozess Beteiligten sind.

1. Gibt es diese Verfahrensweise, außer in Bochum und Herne, auch in anderen Städten in NRW?

3. Handeln die verantwortlichen Schulaufsichtsbeamten hier mit Billigung dieser Verfahrensweise durch das Schulministerium?

Die Fragen 1 und 3 werden gemeinsam beantwortet.

Die Gewährung von Einsicht in die für eine behördliche Entscheidung maßgeblichen Unter-lagen ist ein tragender Grundsatz, der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt und in § 12 Abs. 6 AO-SF Niederschlag gefunden hat. Damit eine Bürgerin oder ein Bürger die Entscheidung überprüfen kann, muss sie/ er feststellen können, von welchen Grundlagen die Behörde ausgegangen ist. Im Verfahren auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes ist das Gutachten die zentrale Entscheidungsgrundlage. Es ist daher nur folgerichtig, wenn § 12 Abs. 6 AO-SF ausdrücklich feststellt, dass den Eltern auf Wunsch Einsicht in das Gut-achten und in die Unterlagen, auf die es beruht, gewährt. Das kann auch durch Überlassung einer Kopie geschehen.

Die Landesregierung geht davon aus, dass diese gesetzlichen Vorgaben landesweit umge-setzt werden.

Eine Nachfrage in den Bezirksregierungen ergab, dass bezüglich der Verfahrensweise ge-mäß § 12 Absatz 6 AO-SF keine Probleme bekannt sind. In einigen Schulämtern wird das erstellte Pädagogische Gutachten den Eltern im Zuge der Entscheidung über den festgestell-ten sonderpädagogischen Förderbedarf grundsätzlich zugeschickt, was den rechtlichen Grundlagen (§ 12 Absatz 6) entspricht.

2. Wie schätzt die Landesregierung die Gefahr ein, dass durch diese Einsichtnahme, Kriterien für eine Fördermaßnahmenempfehlung nicht deutlich dargestellt werden?

Die Landesregierung sieht grundsätzlich keine Gefahr, dass durch den Anspruch auf Ein-sichtnahme der Eltern in diese erstellten Pädagogischen Gutachten Förderempfehlungen beeinträchtigt werden.

Die in VV 12.12 zu § 12 AO-SF dargestellten Informationsbereiche des Pädagogischen Gut-achtens sehen Aussagen zum Lebensumfeld, also eine sogenannte systemorientierte Kind-Umfeld Analyse vor, die professionell dokumentiert sein soll. Das Pädagogische Gutachten bildet im beratenden Gespräch mit den Eltern die Grundlage für die empfohlenen konkreten Fördermaßnahmen.

4. Ist es im Sinne der Landesregierung, dass Eltern flächendeckend in NRW Einsicht in die Gutachten nach AO-SF erhalten?

§ 12 Absatz 6 der AO-SF regelt nach Ansicht der Landesregierung den Umgang mit den Pädagogischen Gutachten bislang rechtlich zufriedenstellend, um dem Anspruch der Erzie-hungsberechtigten auf Transparenz nachzukommen und eine vertrauensvolle Zusammenar-beit zu entwickeln, zu fördern und zu pflegen.

5. Sieht die Landesregierung sinnvolle alternative Vorgehensweisen der Informati-on und Beteiligung von Eltern, ohne die direkte Einsichtnahme in das Gutachten?

Nein.

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