Die bereits bestehende Task Force für den U3-Ausbau wird um eine Beratungsstelle für Eltern erweitert. Das hat der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend heute beschlossen. Damit wird eine wesentliche Forderung der Piratenfraktion NRW erfüllt. „Endlich können wir Eltern helfen, die um einen Betreuungsplatz für ihre Kinder kämpfen. Die Beratungsstelle wird ein konkreter Ansprechpartner für betroffene Eltern sein und schnelle und vor allen Dingen unbürokratische Hilfe bei der Beschaffung von Betreuungsplätzen leisten. Die auf die Eltern zukommenden Belastungen bei Beginn ihrer Suche nach einem Platz können damit abgefedert werden“, freut sich Daniel Düngel, Sprecher im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend und Familienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW. Weiterlesen ›
Gemeinsam mit dem Kollegen Schmalenback aka @Dave_Kay habe ich am 7. Mai eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt:
Kennt die Landesregierung den Unterschied zwischen Rauchen und Dampfen?
Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 1224 mit Schreiben vom 6. Juni 2013 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
In einer am 03.05.2013 erschienenen Pressemitteilung beruft sich der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) auf den Hamburger Verwaltungsrechtler, Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Schwemer, der zu der Feststellung kommt, dass elektrische Zigaretten nicht von der Neure-gelung des Nichtraucherschutzgesetzes erfasst sind.Der genaue Wortlaut der Pressemitteilung ist unter http://www.vd-eh.de/de/ezigarette-fallt-nicht-unter-das-nichtraucherschutzgesetz.html abrufbar.
1. Wie bewertet die Landesregierung den in der Pressemitteilung geschilderten Sachverhalt?
Die Landesregierung vertritt eine andere als die in der Pressemitteilung zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung zum geschilderten Sachverhalt.
2. Gilt das Nichtraucherschutzgesetz auch für elektrische Zigaretten?
Ja
3. Sofern Ja, mit was begründet sich die Haltung der Landesregierung?
Die Haltung der Landesregierung begründet sich durch eine Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 24. Februar 2012. Hiernach sind Gefahren für Dritte nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Angesichts eines großen Produktspektrums an Liquids und der nahezu unbegrenzten Möglichkeiten zum Experimentieren mit Inhaltsstoffen und Konzentraten bleibt es fraglich, was eine E-Raucherin / ein E-Raucher im konkreten Fall tatsächlich inhaliert bzw. ausatmet und mit welchen Schadstoffen somit die Raumluft belastet wird. Es wird daher empfohlen, E-Zigaretten in Nichtraucherbereichen wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln und das E-Rauchen dort zu untersagen. Zu einer ähnlichen Gefährdungseinschätzung kommen auch das Dt. Krebsforschungsinstitut (DKFZ) sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. So rät die die BZgA vom Konsum der E-Zigarette ab, “weil er mit gesundheitlichen Risiken verbunden (ist), denn die Kartuschen enthalten häufig neben dem Suchtstoff Nikotin auch andere gesundheitsschädigende Substanzen”.
Auch die Bundesregierung bezieht in das Rauchverbot in Einrichtungen und Verfassungsorganen des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs und in Personen-bahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen ausdrücklich das Rauchen auch mit E-Zigaretten ein.
(Kleine Anfrage betreffend “Gesundheitliche und rechtliche Bewertung von E-Zigaretten”, Antwort auf Frage 34, BT-Drs. 17/8772)
4. Sofern nein, warum wurde das nicht deutlich von der Landesregierung kommuniziert?
Entfällt
5. Welche Rolle spielte hierbei das vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beauftragte Gutachten?
Das Gutachten zur E-Zigarette wurde als ein Beitrag zur Meinungsbildung in Auftrag gegeben. In Auseinandersetzung mit den Erwägungen der Gutachter ist die Landesregierung zu einer gegenteiligen Auffassung gekommen.
Aufgrund der nicht zufriedenstellenden Antworten haben wir eine weitere Kleine Anfrage gemeinsam mit dem AK Drogenpolitik NRW erstellt:
Ist der Landesregierung bewusst, dass es beim NiSchG um die Schädigung Dritter geht?
In der Antwort auf die kleine Anfrage zur E-Zigarette offenbart die Landesregierung eine seltsam undifferenzierte Haltung. Alle Argumente in der Antwort beziehen sich zu keinem Zeitpunkt auf die Schädigung Dritter durch die E-Zigarette, sondern ausschließlich auf Vermutungen und Annahmen zu Inhaltsstoffen. Es wird unspezifisch argumentiert, ohne wissenschaftlich fundierte Belege zu liefern. Belege von Annahmen und Vermutungen mögen dies für jene Menschen sein, die PR-Aussagen für solche halten.
Entscheidend für das NRSG ist, welche Stoffe durch das Exhalat emittiert werden. Selbst wenn gesundheitsgefährdende Stoffe in den Liquids enthalten sein sollten, so ist immer noch davon auszugehen, dass diese bei der E-Zigarette voraussichtlich beim Inhalieren überwiegend absorbiert werden.
Das NiSchG wurde geschaffen, weil es wissenschaftliche Studien gab, die belegten, dass Nichtraucher durch Passivrauch “sterben”. Dieser Passivrauch entsteht vorrangig durch den Nebenstromrauch, welchen es bei der E-Zigarette nicht gibt.Das NiSchG hat in keiner Weise zu regeln, welchen Gefahren ein Konsument sich selbst aussetzt, sondern welche Gefahren für unbeteiligte Dritte entstehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
(Sofern Untersuchungen genannt werden, bitte wir um Quellenangabe, auch zu getesteten Produkten [Hersteller, Inhaltsstoffe])
1. Welche Untersuchungen belegen Erkrankungen, oder gar Todesfälle von unbeteiligten Dritten durch das Exhalat von E-Zigarettenkonsumenten?
2. Wie viele Erkrankte/Tote wurden hier in welchem Zeitraum festgestellt?
3. Welche gesundheitsgefährdenden Stoffe, die Dritte schädigen, wurden in den Exhalaten in welcher Menge festgestellt?
4. Welcher Menge an Exhalat müsste ein Dritter ausgesetzt werden um eine signifikante Gesundheitsgefährdung zu erleiden?
5. Wenn es keine Untersuchungen gibt, die diese Gefahr wissenschaftlich belegen, worauf begründet sich die Maßnahme ein Produkt unter das NiSchG zu stellen und dessen Nutzung per Gesetzgebung einzuschränken?
Zur Aktuellen Viertelstunde in der heutigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses zum Thema „Ausstehende Gehaltszahlungen an Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte“ sagt Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:
„Das ist ein skandalöser Vorgang. Tausende studentische Hilfskräfte warten seit Monaten auf ihr Geld – haben aber die Leistung längst erbracht. Softwareprobleme und eine mangelhafte Personalpolitik werden auf dem Rücken der schwächsten Mitglieder unserer Wissensgesellschaft ausgetragen. Wir fordern von Finanzminister Norbert Walter-Borjans, dass er seiner Aufsichtspflicht nachkommt, die Missstände transparent aufklärt und mit seinem Ministerium jegliche Unterstützung liefert, die das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW bei der Auszahlung der ausstehenden Entgelte benötigt. Von studentischen Hilfskräften zu erwarten, dass Sie mehrere Monate auf ihr Geld warten, ist beschämend und zynisch zugleich. Entsetzt sind wir über die Aussagen des Ministeriums, dass die endgültige und korrekte Bearbeitung aller Zahlungsvorgänge erst im September zu erwarten ist. Weiterlesen ›
Ein älteres Heft der Bundeszentrale für politische Bildung: Geschlechtsidentität
Problem in den Institutionen (Kindergarten, Schule etc.):
Nur Heterosexualität wird vom Kindergarten an als “normal” dargestellt. Aufklärung und Berücksichtigung von Homo-, Bi-, Trans-, Inter-, Sexualität findet in der Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen in unserer zweigeschlechtlich geprägten Gesellschaft kaum statt und macht die Orientierung von Kindern und Jugendlichen sehr schwer (wenn sie davon abweichen).
Für Intersexuelle kommt erschwerend hinzu, dass es durchaus Arbeit für Mädchen und Jungen gibt, für homosexuelle Menschen, aber das zu wenig übergreifend, inklusiv gedacht wird. (Was dann im Praktischen eben auch Fragen aufwirft über Toiletten mit der Trennung in zwei Geschlechter.) Aber weiterhin geht es auch um Eintragung von Geschlecht in Geburtsurkunden, Erlaubnis neutraler Namenswahl, Operationen im Kindesalter etc.
“Bedenken Sie: Wenn Sie wollen, dass Menschen sich angesprochen fühlen, dann nennen Sie sie auch!”
Notizen zum Vortrag:
Kritische Aspekte und Herausforderungen einer Pädagogik vielfältiger Lebensweisen im Kontext von Geschlechter- und Sexualitätsnormen
Prof. Dr. Jutta Hartmann Alice-Salomon-Hochschule, Berlin
Interessant auch die Veröffentlichungen von Frau Prof. Dr. Hartmann:
Die meisten verwendeten Begriffe setze ich so bei meinen Leser*innen voraus, aber ein paar nochmal der Vollständigkeit halber (lässt sich aber natürlich auch alles in diesem Internet suchen):
“Als queer bezeichnen sich Menschen, die Ihre geschlechtliche und/oder sexuelle Identität als quer zur Norm beschreiben.”
Queer: dynamischer und vielschichtiger Begriff
Wurzel im Poststrukturalismus, verbunden mit Fragen zur Dekonstruktion von diskursiven Machtverhältnissen. “Glauben an fixe, vordiskursive, quasi-natürliche Bedeutungen von Geschlecht und Sexualität in Frage gestellt”
Folgen: Die vorherrschende binäre Ordnung von Geschlecht und Sexualität hinterfragen.
Die kausale Kopplung von anatomischem Geschlecht (sex), sozialem Geschlecht (gender) und Begehren anfechten.
Risse in der heteronormativen Realität sichtbar werden lassen.
LGBTI Lesbian, Gay, Bisexual, Trans*, Inter* (internationale Abkürzung aus der Menschenrechtsarbeit)
Multisexualität: ein vom Geschlecht des Gegenüber unabhängiges Begehren, dass sich auf alle Geschlechter beziehen kann
Es gibt kaum Studien aus dem deutschsprachigen Raum über das Leben von LGBTI-Jugendlichen. Es wird von 10 Prozent queer bei Jugendlichen ausgegangen.
Studien sind vorwiegend auf sexuelles, weniger auf geschlechtliches Selbstverständnis bezogen.
Es handelt sich also in der Pädagogik um eine weitgehend unsichtbare, dabei aber sehr vulnerable Gruppe! Sexualität ist stärker geprägt von Diskriminierungserfahrungen, auch in Familien. Probleme daher: Angst, Schuldgefühle, Einsamkeit, Lernprobleme, Depressionen, Suizidversuche, Alkohol-Drogenmissbrauch etc.
Es muss daher in der Pädagogik auch darum gehen, Lust und Freude an der jeweils individuellen Sexualität als normal zu vermitteln!
Eine Auseinandersetzung mit vielfältigen Lebensweisen vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Machtverhältnisse und Normalisierungsbestrebungen anbieten.
Dem “Mehr” Raum geben. Achtung und Wertschätzung gegenüber anderen Lebensweisen fördern.
(Für uns völlig selbstverständlich, würde ich mal sagen. In Schule/Bildung ist es das aber leider noch nicht.)
Bei sexueller Vielfalt gehört aber eben auch Polyamorie hinzu, denn auch heterosexuellen Menschen wird eine bestimmte Norm vorgeschrieben in der Gesellschaft, die auf Monogamie abzielt.
Zweiter Teil: Workshop
SchLAu macht Vielfalt – Aufklärung mit Jugendlichen
Referent_innen:
Raphael Bak SchLAu NRW, Köln
Kirsten Künsebeck SchLAu Bielefeld, Kreisjugendwerk der AWO
Der Film, der zu Beginn gezeigt wurde, ist leider nicht im Internet verfügbar. Da wurde gezeigt, wie die (sehr krassen) Reaktionen in einer Schule waren von Schüler*innen und Schülern auf ein sich küssendes homosexuelles Paar (männlich-männlich und weiblich-weiblich). Das ging von verbalen Beschimpfungen bis hin zu tätlichen Angriffen. (Ich sehe, wie sehr ich schon in einem Filter von Gesellschaft lebe. Ich habe eine Peergroup, die unterschiedlichste Formen von Identität und Lebensweisen akzeptiert. In der Gesellschaft ist das noch nicht so selbstverständlich.)
Forschung:
22 Prozent berichten, dass Lehrer bei homophonen Sprüchen weghören.
27,7 Prozent erleben, dass Lehrer mitlachen
Nur 18 Prozent haben erfahren, dass Lehrer eingreifen!
(Die Studie bezog sich tatsächlich auf männliche Lehrer.)
Homophobe Sprüche werden in Schule unreflektiert verwendet, obwohl 80 Prozent der Teilnehmer*innen niemals bewusst Kontakt zu LSBTTI hatten.
Schule bietet keinen geschützten Raum!
(Und brauchen Information, Beratung, Rückendeckung.)
Spannend der Test einer Methode:
Zum ersten Mal verliebt:
Eine Gruppe wird in zwei Gruppen aufgeteilt. Die Teilnehmer*innen der ersten Gruppe stellen sich vor, heterosexuell zum ersten Mal verliebt zu sein in Alex. Die Teilnehmer*innen der zweiten Gruppe stellen sich vor, sie seien zum ersten Mal homosexuell verliebt.
Daraufhin werden diverse Fragen gestellt und die Teilnehmer*innen sollen die “Jas” zählen.
Beispielfragen:
1. Kannst Du mit Deinen Freund*innen darüber sprechen?
2. Kannst Du mit Deinen Eltern über Deinen neuen Freund/Deine Freundin sprechen?
3. Kannst Du Händchen haltend über den Schulhof laufen?
4. Kennst Du Sendungen im Fernsehen, in denenMenschen so lebst wie Du?
5. Kannst Du Deinen Freund/Deine Freundin mitnehmen auf eine Familienfeier/auf ein Schulfest?
6. Kannst Du in der Straßenbahn darüber reden?
7. Kannst Du Deine neue Freundin/Deinen neuen Freund am Bahnhof mit einem Kuss begrüßen?
Das Ergebnis bezüglich der Anzahl der Antworten liegt auf der Hand und wird noch deutlicher, wenn sich die Teilnehmer*innen entsprechend der Anzahl ihrer Ja-Antworten wieder hinsetzen dürfen.
Konkrete Schritte:
Was habe ich persönlich für eine Einstellung dazu? Welche Einstellung ist in meiner Einrichtung vorherrschend?
Was kann ich konkret tun?
Aufhören zu tun
Anfangen zu tun
Anders machen
(Ich würde mir zum Beispiel auch wünschen: Mehr Akzeptanz von unterschiedlichen sexuellen Neigungen (Beispiel BDSM) und alternativer Beziehungskonzepte (Beispiel Polyamorie).)
Die Telekom hat heute angekündigt, ihre Drosselung ab 2016 nicht ganz so gravierend ausfallen zu lassen wie zunächst gemeldet – so soll es nur auf das Niveau der 90er Jahre gedrosselt werden, nicht direkt zurück in die 80er. Es bleibt aber natürlich dabei, dass es eine Drosselung ist und ein Verstoß gegen das Gebot der Netzneutralität. Dazu habe ich heute die folgende Pressemitteilung veröffentlicht.
Diese Entscheidung ist nichts als Augenwischerei nach der altbekannten Taktik “zwei Schritte vor, einer zurück”. Sie zeigt, dass die Telekom sich des Kerns des Problems nicht im Mindesten annehmen will. Eine Drosselung ist auch dann eine Drosselung, wenn sie nicht ganz so stark abschwächt wie zunächst angekündigt. Es bleibt dabei, dass die Telekom den Anschluss ohne technische Notwendigkeit künstlich kaputt machen will.
Aus Gesichtspunkten des Verbraucherschutzes muss eine Flatrate ungedrosselt sein – alles andere ist ein Volumentarif und damit Verbrauchertäuschung. Nach wie vor ist die angekündigte Drossel unsozial. Sie benachteiligt Familien und Wohngemeinschaften sowie Menschen, die das Internet intensiv für Bildung benötigen, wie Schüler, Lehrer, Studenten oder Auszubildende.
Die Telekom wirft unsere Gesellschaft im Bemühen zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft zu werden um Jahre zurück. Die Partizipation an Bildung, Kultur, Politik und Gesellschaft im Internet wird unnötig behindert. Bis zum Jahr 2016 – dem Jahr, in dem die Drosselung greifen soll – wird sich der Bedarf an Information und deren Nutzung mit Sicherheit noch deutlich erhöhen.
Es bleibt beim Verstoß gegen die Netzneutralität. Den eigenen Fernsehdienst “Entertain” von der Drossel auszunehmen, stellt immer noch eine Benachteiligung anderer TV-Dienstleister dar. Ihn als “Managed Service” und damit nicht als Bestandteil des normalen Internetanschlusses bezeichnen zu wollen, ist Etikettenschwindel. Dieses Vorgehen benachteiligt insbesondere neue und innovative Unternehmen.
Wir fordern nach wie vor die gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität und den Verzicht der Telekom auf die Drosselungspläne.
Zur Ankündigung der #Drosselkom, ihre Drosselung abzuschwächen, erklärt Daniel Schwerd Netzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:
Diese Entscheidung ist nichts als Augenwischerei nach der altbekannten Taktik ,zwei Schritte vor, einer zurück‘. Sie zeigt, dass die Telekom sich dem Kern des Problems nicht im Mindesten annehmen will. Weiterlesen ›
Für mehr Transparenz hat die Piratenfraktion im Landtag NRW einen Gesetzentwurf eingebracht: „Gesetz zur Verwirklichung von Transparenz und Informationsfreiheit im Land Nordrhein-Westfalen“, Drucksache 16/3248.
Michele Marsching, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW:
Mit diesem Gesetzentwurf bringen wir eine unserer ältesten Forderungen in den Landtag Nordrhein-Westfalens ein, die Verwirklichung einer transparenten Landes- und Kommunalpolitik: Der Bürger muss jederzeit Entscheidungen nachvollziehen und sich einbringen können. Weiterlesen ›
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