Kleine Anfrage 5291
Sozialstandards für Praktikanten bei Pflichtpraktika
Die Studenten von heute sehen sich durch die jeweiligen Prüfungsordnungen mehr und mehr gezwungen, Pflichtpraktika zu absolvieren. Der Zwang rührt daher, dass ihnen ansonsten ein weiterstudieren oder ein Abschluss verwehrt wird. Hintergrund dieser Regelunge ist, dass der Satzungsgeber der Ansicht ist, dass eine gewisse Praxiserfahrung als relevant für die Vorbereitung bzw. Aufnahme des Berufs mehr
oder minder angenommen wird.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung
1. Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflicht-praktikanten), sichergestellt, dass die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden?
2. Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflicht-praktikanten), sichergestellt, dass ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird?
3. Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflicht-praktikanten), sichergestellt, dass ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht?
4. Welche durchschnittliche Vergütung wird den Praktikantinnen und Praktikanten im Durchschnitt für Pflichtpraktika gezahlt?
5. Nach welchen Kriterien überprüfen die Hochschulen die Einhaltung der Sozialstandards?
Die kleine Anfrage als PDF zum Download.
Antwort wird nachgereicht sobald verfügbar.




