Oliver Bayer zur Einrichtung einer Enquete-Kommission zur Finanzierung des ÖPNV

Mittwoch, 4. Juni 2014

Top 4. Einrichtung einer Enquete-Kommission zu Finanzierungsoptionen des Öffentlichen Personenverkehrs in Nordrhein-Westfalen im Kontext des gesellschaftlichen und technischen Wandels (FINÖPV)

Antrag der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/5959

direkte  Abstimmung
Unser Redner: Oliver Bayer
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung
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Videomitschnitt der kompletten Debatte (folgt)
Protokoll der Rede von Oliver Bayer (folgt)

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Olaf Wegner zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes

Mittwoch, 4. Juni 2014

Top 3. Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/5293
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend
Drucksache 16/5973

in Verbindung damit

Ohne Fahrplan und ohne Ziel: Die Weiterentwicklung des KiBiz darf nicht verschleppt werden!
Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache 16/4577
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend
Drucksache 16/5974

Unser Redner: Olaf Wegner
Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
Audiomitschnitt der 1. Rede von Olaf Wegner anhören

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Audiomitschnitt der 2. Rede von Olaf Wegner anhören

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Protokoll der Rede von Olaf Wegner

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Hafke.  Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Kollegen Wegner das Wort.

(Zuruf von Andrea Asch [GRÜNE])

Olaf Wegner (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Kurz vorweg, Frau Asch, auf die Kinderrechte werde ich gleich in meiner zweiten Rede eingehen. Deswegen werden sie im ersten Teil nicht vorkommen. Die zweite Revision des Kinderbildungsgesetzes ist ein Versprechen an die Eltern und Kinder in Nordrhein-Westfalen  ein Versprechen, das die frühkindliche Bildung in den Kitas besser werden wird, ein Versprechen, das die Kitas vor Ort nicht werden einhalten können. Das ist jedem Menschen klar, der ein wenig rechnen kann und die finanzielle Situation der Kitas vor Ort kennt, weil Ihnen das dazu nötige Geld fehlen wird. Weiterlesen ›

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Stefan Fricke zur Unterrichtung durch die Landesregierung zu Inklusion in NRW

Mittwoch, 4. Juni 2014

 

Top 2. Unterrichtung durch die Landesregierung

Aktionsplan der Landesregierung: “Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv”
Vorlage 16/679
Unser Redner: Stefan Fricke

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Audiomitschnitt der 2. Rede von Stefan Fricke anhören

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Protokoll der Rede von Stefan Fricke

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Kollegin Grochowiak-Schmieding.  Nun spricht für die Piratenfraktion Herr Kollege Fricke.

Stefan Fricke (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz besonders liebe Bürgerinnen und Bürger  egal ob mit oder ohne Behinderung! Heute geht es um den vor knapp zwei Jahren beschlossenen Inklusionsplan der Landesregierung. Sie fragen sich nun vielleicht, warum ausgerechnet ich mich mit diesem Thema beschäftige und nicht ein im Fachbereich Soziales aktiver Kollege. Sollte das zutreffen, frage ich zurück: Wer, glauben Sie, könnte besser für dieses Thema geeignet sein als ein Mensch, der nicht nur selbst betroffen, sondern auch in den legislativen Prozess miteingebunden ist? Tatsächlich war es mir ein großes Anliegen, mich intensiv mit diesem Thema zu beschäftigen und aus dieser Doppelrolle heraus dazu Stellung zu nehmen. Sonst werden die Betroffenen ja eher selten gefragt. Weiterlesen ›

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Kann unsere ÖPNV-Infrastruktur im Land noch hoffen?

Mit einer öffentlichen Anhörung war heute wieder unser ÖPNV-Antrag Thema im Landtag NRW: „Verfall der Infrastruktur und Rückbau des ÖPNV stoppen: Finanzmittel sichern und vorziehen, Kommunen beistehen“

Oliver Bayer, unser Baupolitischer Sprecher, sagte nach der Anhörung:

„Endlich ist das bisher vernachlässigte Thema der ÖPNV-Infrastruktur-Finanzierung durch Bundesmittel ein großes Thema im Landtag NRW. Die zahlreichen Sachverständigen vom VRR bis zum Fahrgastverband Pro Bahn haben durchweg unsere Kritik an der aktuellen Finanzierungssituation bestätigt. Die dringende Lösung des Problems war ein zentrales Anliegen.

Die Anhörung hat klar die Finanzierungsdefizite aufgezeigt. Weiterlesen ›

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Änderungsantrag: Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze

03.06.2014

Änderungsantrag PIRATEN zu GesEntw LRg Drs 16/5293

Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze

Urheber: PIRATEN
Änderungsantrag-Drucksache-16-6026.pdf

Kurzübersicht:

Änderung der §§ 2, 13, 13a und 9 und Einfügen des § 2a; Verankerung von Kinderrechten in der pädagogischen Arbeit

 

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Wir beantragen NSU-Untersuchungsausschuss in NRW

Alle reden drüber – wir handeln!

Zu den heutigen Entwicklungen zu einem NSU-Untersuchungsausschuss in NRW sagt Birgit Rydlewski, Abgeordnete der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Wir freuen uns über die breite Unterstützung zu einem NSU-Untersuchungsausschuss, die durch die heutigen Statements von CDU, SPD und Grünen signalisiert wird.

Um weitere Verzögerungen bis zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu verhindern, haben wir heute unseren Antrag eingereicht, der nun parlamentarisch seinen Weg nimmt. Weiterlesen ›

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“Genderkrebs”

Ich muss da mal kurz was loswerden. Weil es mich zutiefst ärgert.

(Die Überschrift ist ein Zitat eines Kollegen. Es zeigt so ein wenig, mit welchem Sprachgebrauch man sich hier so beschäftigen muss.)

In meiner Fraktion gab es vor einiger Zeit eine Diskussion über geschlechtergerechte Sprache in Pressemitteilungen. Die Diskussion war schwierig und endete in einem “Kompromiss”, zumindest -wenn möglich- neutrale Begriffe zu verwenden.

Seit einiger Zeit haben wir nun eine neue Protokollantin für Fraktionsprotokolle. Sie hat von sich aus, auch, weil ihr dies wichtig war, geschlechtergerechte Sprache verwendet. Dies führte innerhalb von kurzer Zeit zu Mails von Mitarbeitern (ich meine, es schrieben dazu nur Männer) und MdLs, die darauf bestehen, dass rein männlich gegendert wird (oder wiederum als Kompromiss die Variante der Pressemitteilungen genommen wird, wie jetzt abgestimmt wurde), weil dies eine politische Aussage sei. Dies geht so weit, dass der Protokollantin von mehreren Seiten nahegelegt wurde, doch ihren Sprachgebrauch zu überdenken.

Für mich bedeutet die Beschäftigung mit Inklusion auch, dass man sich mit Ebenen und Formen der Diskriminierung beschäftigt und versucht, diese zu verringern. Menschen bewusst und aus politischen Gründen in Sprache nicht zu adressieren, ist etwas, was in meinem Werteverständnis mit dem Bekenntnis zu Inklusion nicht vereinbar ist. Und mir reicht da nicht ein neutral, wenn möglich.

Die Diskussion wird weiter geführt werden müssen. Ich muss aber auch gestehen, dass mich das in dieser Partei zunehmend ermüdet, weil das Gefühl bleibt, dass überhaupt nur wenig Wille da ist bei vielen, sich entsprechend reflektierend mit Sprache und Diskriminierung auseinanderzusetzen.

Tweets wie dieser an mich lassen mich (als Germanistin…) immer mit wenig Hoffnung und etwas ratlos zurück:

@_Rya_ Ich bin sehr dafür, gegen jeden KONKRETEN Diskriminierungsfall vorzugehen. Klassische Schriftsprache gehört IMO nicht dazu.

Ist es wirklich so abwegig, dass Sprache Werte transportiert und deshalb die Verwendung von diskriminierenden Formulierungen oder das Weglassen von Gruppen eben auch entsprechende Werte dahinter offenbaren und -was noch gravierender ist- fortschreiben?

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Fraktionssitzung vom 03.06.2014

In heutiger Sitzung bereiteten wir uns vor allem auf das kommende Plenum vor.

Audiomitschnitt der Sitzung anhören
[audio:https://cloud.piratenfraktion-nrw.de/public.php?service=files&t=aac971b5c86a7c83ca7d25d45e0fd203&download]
Audiomitschnitt der Sitzung als Download

Das Live-Protokoll

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Arbeitskreis 4: Sitzung vom 02.06.2014

Themen des Fraktions-Arbeitskreises #4 (F-AK4): Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Klimaschutzplan, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Wirtschaft,  Mittelstand, Energie und Bergbausicherheit, Enquete Chemische Industrie, PUA BLB, LEP

Protokoll der Sitzung

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Vorratsdatenspeicherung: Das Ermittlungsvakuum in den Köpfen

Diesen Beitrag habe ich ursprünglich am 13. Mai bei Carta veröffentlicht.


Vorratsdatenspeicherung: Das Ermittlungsvakuum in den Köpfen

Wie Sicherheitsbehörden und -politiker Sachargumente ignorieren

Der Glaube an die Notwendigkeit und Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung hat esoterische Züge. Rational ist er nicht zu erklären, und Gegenbeweise werden ignoriert. Stattdessen werden Kritiker mit Totschlagargumenten bedacht. Die Rechtfertigungsstrategien dieser Vorratsdatenspeicherungs-Gläubigen ähneln der von Anhängern der Homöopathie oder anderen Nichtwissenschaften.

Die Innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern verabschiedeten auf ihrer Konferenz am vergangenen Freitag, dem 9. Mai 2014, eine „Erfurter Erklärung“. Darin fordern sie „eine bundesgesetzliche Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung“. Ohne Vorratsdatenspeicherung könnten Ermittler derzeit schwere Straftaten nicht aufklären, heißt es.

Sie postulieren eine Schutzlücke; Datenschutz drohe zum Täterschutz zu werden. Und weiter:
 

„Insbesondere Täter, die im Bereich der Internetkriminalität agieren oder die die Verbreitung und den Konsum von Kinderpornografie ermöglichen, dürfen nicht länger im Dunkelfeld dieses gegenwärtigen Ermittlungsvakuums untertauchen.“

 
Auch die Innenminister SPD-geführter Länder bestehen auf der Vorratsdatenspeicherung. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger beispielsweise behauptete in einem Interview mit heute.de:
 

„Der Wegfall der Mindestspeicherfrist hat zu einer gravierenden Schutzlücke im Kampf gegen Kinderpornografie, sexuellen Missbrauch von Kindern sowie bei der Bekämpfung von Terrorismus geführt.“

 
Für diese Behauptungen bleiben sie jedoch Beweise schuldig. Dabei sind im Fall der Vorratsdatenspeicherung die Voraussetzungen für eine systematische Untersuchung optimal.

In Deutschland bestand in der Vergangenheit schon einmal eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung. Am 01.01.2008 trat ein entsprechendes Gesetz in Kraft, welches bis zum 02.03.2010 galt, nachdem die Regelung vom Bundesverfassungsgericht für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt wurde. Im Vergleich zu Ermittlungs- und Verurteilungszahlen der Vor- bzw. Folgejahre sollte es möglich sein, die Erfolgsbilanz, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung zu analysieren.

Doch solche Zahlen liegen gar nicht vor. Mit einer kleinen Anfrage erkundigten wir Piraten im Landtag Nordrhein-Westfalens uns bei der Landesregierung, wie viele Anfragen es für den Datenpool der Vorratsdatenspeicherung im Zeitraum zwischen dem 01.01.2008 und dem 02.03.2010 gab, aufgrund welcher Straftatbestände diese vorgenommen wurden, und welchen Anteil sie am Ermittlungserfolg jeweils hatten.

Die Antwort ist vielsagend nichtssagend: Solche Daten liegen nicht vor. Innenminister Jäger kann nur allgemein argumentieren und verweist ansonsten vage auf Statistiken des Bundesjustizamtes.

Tatsächlich ist die Aufklärungsrate von schweren Verbrechen, dokumentiertem Kindesmissbrauch sowie der Straftaten mit dem „Tatmittel Internet“ überdurchschnittlich hoch. In den Jahren, in denen die Vorratsdatenspeicherung in Kraft war, ist kein Anstieg der Aufklärungsraten schwerer Straftaten feststellbar. Ein Absinken oder gar ein Einbruch in diesen Quoten nach dem 02.03.2010 ist ebenfalls nicht zu erkennen.

Im Tatbereich „Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 2 und 4 StGB“ (Titel 14330 der polizeilichen Kriminalstatistik) lag die Aufklärungsquote 2007 unmittelbar vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung bei 93,1%.

Die Quote veränderte sich anschließend kaum. 2008 lag sie bei 94,2%, 2009 bei 93,5%, 2010 bei 87,2%. Nach dem Wegfall der Vorratsdatenspeicherung gibt es keinen Einbruch in der Aufklärungsrate: 2011 wurden 90,6% der Fälle aufgeklärt, 2012 wiederum 91,8%. Es werden also jedes Jahr rund 9 von 10 Fällen aufgeklärt.

Eine Auswirkung der Vorratsdatenspeicherung auf die Zahlen kann man nicht feststellen. Eine Schutzlücke gibt es in diesen Fällen nicht, im Gegenteil – die Täter werden recht zuverlässig ermittelt und verurteilt, ungeachtet der Existenz oder Abwesenheit einer Vorratsdatenspeicherung. Das – ohnehin hohe – Aufklärungsniveau konnte durch die Vorratsdatenspeicherung nicht weiter gesteigert werden. Damit ist sowohl die Notwendigkeit als auch überhaupt eine Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung solcher Verbrechen in Frage zu stellen.

Warum aber halten Innenpolitiker und Sprecher von CDU, SPD und Polizei an der Vorratsdatenspeicherung so fanatisch fest, obwohl sie selbst keine nachprüfbaren Argumente für die Notwendigkeit oder Wirksamkeit anbringen? Warum ignorieren sie alle Belege, dass Vorratsdatenspeicherung weder erforderlich noch effektiv ist?

Im Gegenteil – jeder, der gegen den Glauben dieser Sicherheitsesoteriker argumentiert, muss befürchten, als Kinderschänder denunziert zu werden. Jede Diskussion wird mit solchen Totschlagargumenten im Keim erstickt. Wissenschaftlich oder rational ist dieser Neigung offenbar nicht beizukommen. Dulden darf man die Kontrollsucht der Spähfanatiker dennoch nicht.

Wie bei Verschwörungstheorien wird selbst die Abwesenheit von Argumenten als Argument verwendet, und jeder Kritiker gilt als interessengesteuert, manipuliert und verdächtig. So etwas muss ich auf den neuen Montagsdemonstrationen wohl hinnehmen, aber nicht in den Kabinetten unseres Landes.

Die religiös anmutende Überzeugung von etwas, was sich nicht beweisen lässt, das Niederschreien aller Gegenargumente erinnert mich an Esoteriker. So argumentieren Anhänger der Homöopathie, die ebenfalls keine rationalen Argumente vorbringen und Gegenbelege ignorieren.

Doch Homöopathie ist im Normalfall harmlos – sie schadet auch nicht. Vorratsdatenspeicherung hingegen ist gefährlich für unsere Freiheit und unsere Demokratie, und die Datenberge gefährden unsere Sicherheit.

 

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