Entschließungsantrag: Verbindlichkeit für Maßnahmen in der Flüchtlingsaufnahme

Entschließungsantrag der Piratenfraktion zum Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/7145
Flüchtlingspolitik nach Gipfel: Beschlossene Maßnahmen für die Flüchtlingsaufnahme bedürfen Verbindlichkeit durch Transparenz und Kontrolle sowie einer nachhaltigen und menschlichen Neukonzeption
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Das „#Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ ist ein Schuss in den Ofen. #LSR jetzt abschaffen!

newspaper-502778_640Folgenden Text habe ich als Antrag Drucksache 16/7149 für den heutigen Plenartag eingereicht. Er wird im Landtag – zunächst ohne Debatte – an die zuständigen Ausschüsse, nämlich den Ausschuss für Kultur und Medien (federführend) und an den Wirtschaftsausschuss (mitberatend) überwiesen, eine Debatte im Plenum wird dann nach der jeweiligen Beratung im Ausschuss erfolgen. Im Ausschuss haben wir dann die Gelegenheit, Experten zum Scheitern dieses Vorhabens zu befragen.

Das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ sollte ursprünglich bewirken, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln, auch Snippets genannt, für ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Allein den Verlagen sollte das ausschließliche Recht eingeräumt werden, solche kleinen Ausschnitte zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen, beispielsweise beim Suchmaschinenanbieter Google, wäre demnach nicht mehr zulässig gewesen, soweit nicht eine Regelung bzw. Lizenzierung mit dem jeweiligen Verlag getroffen wurde. Im Gegenzug hätten Suchmaschinenbetreiber eine angemessene Vergütung an die Verlage zahlen müssen.

Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP von 2009 vorgesehen war, wurde das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ im Jahr 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat – nach der Zustimmung des Bundesrates am 22. März 2013 – am 1. August 2013 in Kraft.

Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht hatte bereits am 27. November 2012 eine Stellungnahme zum damals geplanten „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ veröffentlicht. Es prophezeite, dass das geplante „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ „leer laufen“ werde. Verleger würden nicht aus Suchindexen gelöscht werden wollen, gleichzeitig seien Suchmaschinenbetreiber allerdings nicht bereit, Lizenzgebühren für Snippets zu zahlen. Dies könne zur Vergabe von Gratislizenzen und damit zu einem hohen Aufwand ohne direkten Mehrwert führen. Das Institut kommt zu dem Schluss, dass sich das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ „stets zum Nachteil der deutschen Volkswirtschaft auswirken“ und inländische Nutzer benachteiligen würde. Der Regierungsentwurf lasse sich „durch kein sachliches Argument rechtfertigen“, daher fehle „jede Grundlage dafür, die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden“.

Wie zuvor von den Kritikern des Gesetzes befürchtet, setzte nach Inkrafttreten des „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ eine Rechtsunsicherheit ein, und einige Anbieter von Newsaggregatoren stellten ihre Dienstleistung ein. Die Berliner Verwertungsgesellschaft VG Media, die etwa 200 digitale verlegerische Angebote vertritt, und der Suchmachinenbetreiber Google stritten sich in den vergangenen Monaten um die Anzeige von Snippets der durch die VG Media vertretenen Verleger in den Google-Suchergebnissen. Daraufhin kündigte Google zunächst an, die entsprechenden Angebote ab dem 9. Oktober 2014 aus ihrem Index zu streichen. Nach Bitten der VG Media verschob Google die Streichung auf den 23. Oktober 2014. Am Tag zuvor, am 22. Oktober, räumte die VG Media Google ein “widerrufliches Gratisrecht” ein, die Angebote der von ihnen vertretenen Unternehmen vorläufig kostenfrei nutzen zu dürfen. Die VG Media sah sich “angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google zu diesem außergewöhnlichen Schritt gezwungen”.

Während Google durch diese Gratislizenz gestärkt aus der Auseinandersetzung hervorgeht, sind die kleinen deutschen Anbieter von Newsaggregatoren und Suchmaschinen extrem benachteiligt. Sie dürfen ohne Lizenz keine Snippets verwenden und können aufgrund ihrer geringen Größe kaum auf Gratislizenzen hoffen. Die Rechtsunsicherheit, unter welchen Umständen und bei welcher Größe ein Snippet noch frei zur Benutzung oder lizenzpflichtig ist, trifft sie nach wie vor.

Der Plan der Verleger, an den Einnahmen des de-facto-Monopolisten Google partizipieren zu können, ist trotz des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ gescheitert.

Ich beantrage, dass der Landtag feststellen soll:

  1. Das Ziel, Verleger an den Einnahmen des großen Suchmaschinenbetreibers Google für die Anzeige von kleinsten Snippets derer Verlagsangebote zu beteiligen, wurde durch die Einführung des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ nicht erreicht.
  2. Durch die Erteilung von Gratislizenzen für große Anbieter wird deren Marktmacht gestärkt. Kleine Anbieter werden benachteiligt – auch und gerade solche aus Deutschland und NRW.
  3. Ein Gesetz, welches seinen ursprünglichen Auftrag nicht erfüllt, sondern nur seine schädlichen Nebenwirkungen entfaltet, ist überflüssig und muss abgeschafft werden.

Ich beantrage, die Landesregierung aufzufordern,

  1. auf allen politischen Ebenen auf die Abschaffung des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ hinzuwirken;
  2. eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel, das Urheberrechtsgesetz dahingehend zu ändern, dass die für das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ vorgenommenen Änderungen wieder zurückgenommen werden.
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Tagesordnung der 71. Plenarsitzung

Donnerstag 06. November 2014

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Rede: Erst Bürokratie-, jetzt Datenmonster – NRW muss PKW-Maut stoppen. Keine Totalüberwachung in NRW!

Donnerstag 05. November 2014 Top 1. A k t u e l l e S t u n d e Erst Bürokratie-, jetzt Datenmonster – NRW muss PKW-Maut stoppen. Keine Totalüberwachung in NRW! Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/7213 in Verbindung damit Interessen von Nordrhein-Westfalen werden übergangen – Pkw-Maut schadet Tourismus, […]
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Zur aktuellen Debatte „Flüchtlinge in NRW“

Flüchtlinge in NRW brauchen einen Flüchtlingsbeauftragten und verbindliche Standards

Frank Herrmann, Sprecher im Innenausschuss, zur Debatte um die Situation der Flüchtlinge in NRW:

Konsequentes Wegschauen und konsequentes Ignorieren durch die Landesregierung in der Flüchtlingspolitik: das ist der Skandal! Das Land hat seit Jahren Schutzsuchende in den Aufnahmen vernachlässigt. Das hätten  Rot/Grün in ihrem Antrag eingestehen müssen. Aber wieder einmal mangelt es an einer Fehlerkultur!

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Plenarübersicht zur 70. Plenarsitzung

Hier unsere Anträge mit aktuellen Statements: Weiterlesen ›

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Teflon-Minister Jäger weiß nicht, was er tut

Warum spiegelten sich die Kenntnisse des Verfassungsschutzes zur erwarteten Größe der rechten Demo in Köln nicht in einer angemessenen Gefahrenanalyse und einem entsprechenden Einsatzkonzept der Polizei wider?

Zur Debatte im Rahmen der Aktuellen Stunde im Nachgang der rechten Demo in Köln sagt Daniel Düngel, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Mir wird angst und bange um unsere Zukunft, wenn uns die Polizei mit Flatterband vor Rechtsradikalen beschützen will. Das Chaos in Köln ist das Ergebnis von unkoordinierter Polizeiarbeit unter einer chaotischen Führung seitens des Innenministeriums. Anstatt Verantwortung zu übernehmen, versucht Teflon-Minister Jäger die Schuld auf die einzelnen Behörden zu schieben. Doch damit stellt sich Jäger selbst ein Armutszeugnis aus. Was ist bloß mit unserer Landesregierung los? Egal, ob es Flüchtlinge, Funklöcher, Beamtenbesoldung, Leitungswasser für Gäste, Kunstwerke oder Hooligans sind – man bekommt nicht wirklich den Eindruck, dass die Landesregierung wisse, was sie da tut. Weiterlesen ›

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Landtag Intern, Ausgabe 9, 05.11.2014

Abverkauf der Kunst und Kultur eröffnet

„Jäger verborgener Schätze“ werden sich freuen: Die Landesregierung hat den Abverkauf von Kunstwerken eingeläutet. Jetzt werden die ersten beiden Kunstwerke aus dem Eigentum der NRW-Tochter „WestSpiel“ versteigert. Wenn das so weitergeht, dauert es nicht mehr lange, bis weitere landeseigene Betriebe auf die Idee kommen, in ihrem Keller nachzuschauen, was dort noch schlummert. Wie einfach ist es doch, ein, zwei, drei Bilder zu versteigern und damit die eigenen Finanzen aufzubessern. Ganz nach dem Motto: Können wir es zu Geld machen oder kann das weg?

Dieser Abverkauf von Besitztümern muss verhindert werden. Die Menschen im Land haben ein Recht darauf, Kunst und Kultur zu erleben. Erst recht, wenn diese Kunstwerke Unternehmen gehören, die – wenn auch nur über Ecken – zum Landeseigentum zählen. Wir fordern den sofortigen Stopp der Versteigerung zweier Warhol-Kunstwerke. Die ersten Diskussionen in den Ausschüssen lassen allerdings erkennen, dass die regierungstragenden Fraktionen kein Verständnis dafür haben. Stattdessen unterstützen sie die völlige Intransparenz, mit der die Versteigerung eingefädelt wurde.

Minister Norbert Walter-Borjans hat bestätigt, dass er von Anfang an in den Verkaufsprozess involviert war, es aber nicht für nötig gehalten hat,  gendjemanden – geschweige denn die Öffentlichkeit – über die bevorstehende Versteigerung zu informieren. Er hatte wohl gehofft, dass es niemand mitbekommt. Auch wenn es ein Kampf gegen Windmühlen ist: Wir werden diese Intransparenz nicht tolerieren und uns auch weiterhin lautstark dafür einsetzen, dass die Kunst im Land verbleibt und die Bürger sie betrachten, erleben und enießen können.

Vollständige Ausgabe 9

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Tagesordnung der 70. Plenarsitzung

Mittwoch, 05. November 2014

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Ich dampfe weiter

heute  hat das OVG  Münster ein gutes Urteil gefällt.

Es besagt, dass die E-Zigarette nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz NRW fällt und bestätigt damit unsere Auffassung schon vor der Debatte um das NiSchG. Damals herrschte in der Partei einigermaßen Verwunderung darüber, warum wir im Landtag über die E-Zigarette reden, denn sie wird mit keinem Wort im Gesetz erwähnt sondern ausschließlich in der Begründung und später in der Antwort auf unsere kleine Anfrage.

Nicht nur, dass die E-Zigarette nicht wirklich im Gesetz steht, auch, warum sie überhaupt unter das Gesetz fallen sollte wurde niemals klar und daran hat auch die Debatte  rein gar nichts geändert. Noch bis heute rieb ich mir verwundert die Augen darüber, dass man die E-Zigarette nicht überall einfach dampfen darf, denn bis heute ist uns weder ein Beleg dafür bekannt, dass die E-Zigarette dritte schädigt, noch liegt das überhaupt im Bereich des vorstellbaren für mich und statt sie zu verteufeln und alles zu versuchen, einen Feldzug gegen die E-Zigarette zu führen, täte Ministerin Steffens gut daran, sich über eine Regelung zur E-Zigarette Gedanken zu machen.

Nun, das Problem ist, ich bin mir sicher, das passiert bereits und zwar nicht in Form einer sinnvollen Regelung, sondern in Form einer Gesetzesänderung, die die E-Zigarette ausdrücklich inkludiert, was allerdings die Frage in mir aufwirft, warum das nicht sofort geschehen ist. Wie dem auch sei, ich bin gespannt darauf, was uns im Dezember, allerspätestens aber im Januar im Plenum dazu erwartet. Das Urteil heute war gut und richtig, eine Garantie dafür, dass NRW auch auf lange Sicht in der Gastronomie dampfen darf ist das aber nicht, der Feldzug der Ministerin gegen die E-Zigarette hat heute einen Dämpfer erfahren, aber ich fürchte, damit wird sie sich nicht zufrieden geben. Die Dampfer täten also gut daran, nicht allzu lange zu jubeln und stattdessen schon mal Kampagnen gegen das Erwartbare zu planen, aber wie es auch immer kommen mag, ich dampfe weiter.

 

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