Der Innenminister hat in der Plenardebatte am 28.01.2015 dazu aufgerufen, sich Nazis in den Weg zu stellen. Gemeinsam mit Birgit Rydlewski und Torsten Sommer haben wir eine Anfrage an die Landesregierung zur konkreten Ausgestaltung dieses Aufrufs gestellt. http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16/7856&quelle=alle Kleine Anfrage 3085 der Abgeordneten Birgit Rydlewski, Daniel Düngel und Torsten Sommer PIRATEN Kleine Anfrage zum Blockadeaufruf von Innenminister Jäger konkretisieren In der Plenarsitzung vom 28.01.2015 hat Innenminister Ralf Jäger zum Tagesordnungspunkt 1 „Nordrhein-Westfalen steht ein für Demokratie und Vielfalt“ richtigerweise gesagt, es sei nicht nur wichtig, sich nach den Anschlägen von Paris solidarisch zu zeigen, sondern es sei „genauso wichtig, sich den Rassisten in den Weg zu stellen.“ Allerdings ist die Blockade einer nicht verbotenen Versammlung nach Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes und die öffentliche Aufforderung zur Begehung einer Straftat wiederum nach Paragraph 111 StGB strafbar. Aufgrund dieser Tatsache laufen immer wieder Ermittlungen gegen engagierte Antirassist/innen und Antifaschist/innen durch Sicherheits- und Justizbehörden in Nordrhein- Westfalen, die die Aufforderung von Innenminister Jäger in der Vergangenheit vielfach vorausschauend umgesetzt und sich in ganz Nordrhein-Westfalen Rassist/innen in den Weg gestellt haben – ganz aktuell gegen Mitglieder des BlockaDo-Bündnisses in Dortmund. Da wir nicht davon ausgehen, dass Innenminister Jäger eine Straftat begehen wollte, andererseits aber die Strafverfolgung linker Aktivist/innen in Nordrhein-Westfalen aus genau diesem Grund Realität ist, stellt sich die Frage, in welcher Form die Landesregierung ein„sich den Rassisten in den Weg stellen“ gut heißt und in welcher Form nicht. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. In welcher Form stellt Minister Jäger sicher, dass Sicherheits- und Justizbehörden die Bemühungen mutiger und engagierter Menschen, die seiner Aufforderung folgen, sich „Rassisten in den Weg“ zu stellen, nicht durch die Androhung und Durchführung von Strafverfolgungsmaßnahmen konterkarieren? 2. Wo endet für die Landesregierung der ehrenhafte Aufruf zur Zivilcourage und zum Engagement für eine wehrhafte Demokratie bzw. wo beginnt der strafwürdige Aufruf zu einer Straftat? 3. Wie stellen Sie es sich praktisch vor, sich „Rassisten in den Weg“ zu stellen? 4. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob und inwieweit Innenminister Jäger selbst sich nicht nur verbal „Rassisten in den Weg“ gestellt, sondern dies in der Vergangenheit tatsächlich im Rahmen entsprechender Gegen-demonstrationen faktisch getan hat? Birgit Rydlewski Daniel Düngel Torsten Sommer