Monatsarchive: Mai 2014

Keine Sozialisierung von Risiken des Atomausstiegs

Ewigkeitsschäden bedeuten Ewigkeitskosten NRW braucht Transparenz bei den Zukunftslasten in Milliardenhöhe im Falle einer geplanten Atomausstiegsstiftung. Das hat die Piratenfraktion heute in der von ihr beantragten Aktuellen Stunde im Landtag NRW zu den Folgen des Atomausstiegs für NRW gefordert.

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Tagesordnung der 59. Plenarsitzung

Donnerstag, 15. Mai 2014

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Rede: Zukunft des Wohnens und der Wohnquartiere

15.05.2014 Große Anfrage 9 der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/4768 Antwort der Landesregierung Drucksache 16/5609 Audiomitschnitt der Rede von Oliver Bayer als Download Video

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Michele Marsching über Nebeneinkünfte der Abgeordneten

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Kein Ende in Sicht- Aufklärung um PCB geht weiter

Bei der heutigen Debatte im Landtag NRW wurde erneut ein Antrag der Piratenfraktion auf Veröffentlichung der PCB-Daten aller Schulen in NRW von SPD und Grüne abgelehnt. Monika Pieper, Schulpolitische Sprecherin der Piratenfraktion im Landtag NRW: „Das ist ein Schlag ins

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Unsere Nebentätigkeiten

Der Landtag NRW braucht mehr Transparenz: Hier sind unsere Nebentätigkeiten   Zum eigenen Gesetzentwurf und dem heute vorgelegten Entschließungsantrag zur künftigen Offenlegung von Nebentätigkeiten der NRW-Abgeordneten sagt Michele Marsching, Transparenz-Beauftragter der Piratenfraktion im Landtag NRW: „Der Bürger hat ein Recht

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Landtag Intern, Ausgabe 5, 14.05.2014

Aus den Fraktionen Wissenschaftsgesetz NRW: Transparenz, Selbstverwaltung, Attraktivitätssteigerung, Open Access. Die Landesregierung treibt im Hochschulzukunftsgesetz die versprochene Transparenz und die Demokratisierung der Hochschulen nur ungenügend voran. Für uns ist das Anlass, mit dem Wissenschaftsgesetz NRW einen eigenen Entwurf vorzulegen, der

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Plenarübersicht 58. Sitzung Landtag NRW

Unsere Anträge mit aktuellen Statements:

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Sperren statt löschen – Warum das EuGH-Urteil kein „Recht auf Vergessen“ darstellt, sondern ein gefährliches „Recht auf Sperren“

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom Dienstag den 13. Mai entschieden, dass sich Personen an Suchmaschinen wenden dürfen, die dann unter bestimmten Voraussetzungen Suchergebnisse aus der Trefferliste zu ihrem Namen entfernen muss. In der Medienberichterstattung, aber auch in der Darstellung von Netzpolitikern und Datenschutzexperten wird diese Entscheidung als „Recht auf Vergessen“ gefeiert und als Sieg gegen die Suchmaschine Google dargestellt. Doch dieser Sieg ist ein Pyrrhussieg. Im vorgelegten Fall war ein Spanier von einer Zwangsversteigerung im Jahr 1989 betroffen, über die eine Zeitschrift unter Namensnennung berichtete. Der Artikel ist im Archiv der Zeitung aufrufbar, wird von Suchmaschinen daher gefunden und indiziert. Unter der Angabe des Namens des Mannes kann man also diesen Artikel auffinden. Da eine solche Information für die Kreditwürdigkeit des Mannes ein dauerhaftes Problem darstellt, hat er selbstverständlich ein berechtigtes Interesse, nach einer so langen Zeit und nach Erledigung seiner Pfändung mit diesen Nachrichten nicht mehr belastet zu werden. Ein Zweiklassen-Datenschutz Gegen den Verlag war die Klage jedoch erfolglos: Die ursprüngliche Veröffentlichung war rechtens, die Gerichte sahen keine rechtliche Grundlage, dass die Veröffentlichung zurückgenommen werden müsse. Hier haben die Richter in der Abwägung der Pressefreiheit gegenüber Privatsphäre und Datenschutz der Person, über die berichtet wurde, offenbar die Rechte der Zeitschrift höher gewertet. Anders jedoch gegenüber Google. Das Unternehmen wird für die Veröffentlichung von persönlichen Daten in Form seiner Suchergebnisse in Anspruch genommen – auf ein vergleichbares, stärkeres Recht wie die Pressefreiheit kann es sich offenbar nicht berufen. Das Urteil führt also zu dem schizophrenen Effekt, dass rechtmäßig und legal veröffentliche Inhalte dennoch aus Suchmaschinenergebnisse aufgrund von Datenschutz entfernt werden müssen. Es entsteht also ein Datenschutz erster und zweiter Klasse – ein Datenschutz, der sich auf Veröffentlichung im Internet bezieht, und einer, der sich auf die Wiedergabe von Suchergebnisse, also auf die bloße Referenz auf diese Inhalte bezieht. Oder kurz gesagt: Ein Recht, dass vollkommen legal veröffentlichte Inhalte nicht verlinkt werden dürfen. Daraus ergibt sich aber gerade kein Recht auf Vergessen, sondern lediglich ein Recht auf Nichtauffindbarkeit in europäischen Suchmaschinen. Das Internet ist nicht Google Das Internet besteht aber nicht aus Google. In Google nicht angezeigte Ergebnisse sind aber nicht gelöscht oder „vergessen“, im Gegenteil. In allen möglichen anderen Zusammenhängen können die Ergebnisse dann doch auftauchen, und selbstverständlich im Zeitungsarchiv jederzeit nachgelesen werden. Und Suchmaschinen ohne Sitz in Europa sind gar nicht betroffen. De facto entsteht ein „Recht auf Sperren“ in europäischen Suchmaschinen, welches deutlich geringeren Anforderungen unterliegt als das, Inhalte zu löschen. Es stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar, vollkommen legal veröffentlichte Inhalte aus den Suchmaschinen zu zensieren, gegen die ansonsten keine rechtliche Handhabe besteht. Es wird gar nichts „vergessen“. Google kann die Inhalte aus dem Suchindizes nicht endgültig löschen, da sie beim nächsten Suchlauf wieder aufgefunden werden. Im Gegenteil: Google muss in Zukunft speichern, dass ein bestimmter Inhalt auf Wunsch einer Person als Verletzung seiner Privatsphäre zu werten ist. Ein zusätzlicher, überaus sensibler und personenbezogener Datensatz. Keine Datensparsamkeit. Rechtsunsicherheit Das Urteil mag zwar als eine „Lex Google“ anmuten, hat seine Wirkung aber gegen sämtliche Suchmaschinen. Und … Weiterlesen

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Änderungsantrag: Auf jede Stimme kommt es an: Europawahl am 25. Mai 2014 nutzen, um die gemeinsame Zukunft zu gestalten

14.05.2014 Änderungsantrag PIRATEN zu Antr CDU Drs 16/5775 Auf jede Stimme kommt es an: Europawahl am 25. Mai 2014 nutzen, um die gemeinsame Zukunft zu gestalten   Urheber: PIRATEN Änderungsantrag-Drucksache-16-5864.pdf Forderung, angesichts des Erstarkens rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien extremistischen Kräften

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