Willkommenskultur Flüchtlinge

ENTWURF

Die Fraktion hat am 22.09.2015 beschlossen, diesen Antrag nicht abstimmen zu lassen.

 

Willkommenskultur leben, Geflüchteten sicheres Asyl bieten, Integration fördern!

I. Ausgangslage

Laut vieler, übereinstimmender Medienberichte plant die Bundesregierung einschneidende Einschränkungen im Aufenthalts-, Asyl- und Sozialrecht.

So sollen Flüchtlinge, die unter die Dublin-III-Verordnung fallen und für deren Asylantrag ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist, keine Bezüge mehr aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Lediglich Reiseproviant und eine Fahrkarte zurück (§ 1a Abs. 3 AsylblG-Entwurf) sollen gewährt werden. Dass würde zur Folge haben, dass in Deutschland zahlreiche Flüchtlinge in der Obdachlosigkeit landen. Dabei stellte erst

2012 das BVerfG [1] klar, dass ein Absenken der Sozialleistungen unter das soziokulturelle Existenzminimum mit dem Verfassungsrecht unvereinbar ist. Auch widerspricht eine solche Regelung diametral dem Art. 3 Abs. 3 unserer Grundgesetzes [2]. Niemand darf wegen seiner Herkunft benachteiligt werden.

Der Art. 3 GG wird aber auch bei der Diskussion um s.g. „sichere Drittstaaten“ immer wieder ignoriert.

Aber nicht nur nach Herkunftsland soll verstärkt differenziert werden, nein auch nach Vermögensstand. So war es bisher möglich Flüchtlinge per „Verpflichtungserklärung“ einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Wie lange diese Verpflichtungserklärungen gelten war bisher umstritten. Daher gab es in Nordrhein-Westfalen eine praktikable Lösung.

Sobald einem Geflüchteten ein Schutzstatus mit Aufenthaltserlaubnis gem.§ 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG erteilt wird zuerkannt wurde, sollte die Verpflichtungserklärung erlöschen. Dies soll ebenfalls gekippt werden.

In Zukunft soll anscheinend die Verpflichtungserklärung auch dann noch gelten, wenn der oder die Betroffene als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter anerkannt wurde (§ 68a Abs. 2 AufenthG). Wie reich soll eine Familie sein, um sich das leisten zu können?

Selbst die eigentlich zu Recht fast abgeschafften Ausbildungs- und Arbeitsverbote sollen nicht nur wieder eingeführt, sondern noch verschärft werden. So sollen selbst in Schulbildung befindliche Geflüchtete, die nicht mehr schulpflichtig sind, aus den Schulen gerissen und abgeschoben werden. Studierende werden dazu gezwungen ihr Studium abzubrechen und auszureisen.

Die strukturelle und politisch verursachte Überforderung des BAMF und die daraus resultierenden Provisorien sollen zur Regel werden. So soll beispielsweise die „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (sog. BÜMA), die es nur gibt, weil das BAMF nicht zeitnah mit der Bearbeitung der Anträge beginnen kann auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden (§ 63a AsylVfG). Damit würde das Scheitern einer Bundesbehörde, des BAMF, zum gesetzmäßigen Regelfall. Auch soll die bereits jetzt überforderte Bundespolizei vom BAMF die Zuständigkeit übertragen bekommen zu prüfen, ob Deutschland für einen Asylantrag zuständig ist oder nicht (§ 18b Abs. 2 AsylVfG). Wohl wissend, dass selbst gut ausgebildete Mitarbeiter des BAMF das zeitnah nicht leisten können, soll das jetzt die für diese Aufgabe nicht ausgebildete Bundespolizei tun.

Die vorgesehene Regelung, wonach Asylsuchende künftig nicht mehr drei, sondern sechs Monate in den Erstaufnahmelagern bleiben müssen (§ 47 Abs.1 S. 1 AsylVfG), wird ein Übriges dazu leisten eine Integration möglichst zu erschweren.

All diese, teilweise grundgesetzwidrigen, Gesetzesvorhaben müssen verhindert werden.

 

II. Daher fordert der Landtag die Landesregierung auf

sich auf Bundesebene für ein humanitäres Asylrecht einzusetzen, die o.g., geplanten Gesetzesänderungen abzulehnen, den Zugang zu Obdach, Versorgung, dem soziokulturellen Existenzminimum sicher zu stellen und die Integration Geflüchteter unverzüglich zu ermöglichen. Dazu gehört auch ein Zugang zum Arbeitsmarkt ohne künstliche Beschränkungen.

 

 

[1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html

[2] Art 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

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Michele Marsching

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Internetversorgung Flüchtlinge

Unser Antrag im September-Plenum:

Mittwoch, 30. September 2015, TOP 6, ca. 14.20 Uhr

Schutzsuchende ans Netz – freien und offenen Internetzugang in den Erstaufnahme- und zentralen Unterbringungseinrichtungen bereitstellen
Drucksache 16/9784

In den Unterbringungseinrichtungen muss es einen freien und offenen Internetzugang geben. Die Freifunkinitiativen in NRW sollen dabei mit einbezogen werden. Geflüchteten muss eine barrierefreie und zeitlich unbegrenzte Nutzung des Internets ermöglicht werden. Das Internet stellt für die Schutzsuchenden oftmals die einzige Mög lichkeit zur Kommunikation mit Freunden und Familie dar. Der Zugang fördert die gesellschaftliche Teilhabe der Geflüchteten ab dem Tag ihrer Ankunft und leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration.


Lukas Lamla, Abgeordneter der Piratenfraktion NRW:

„Wir müssen Geflüchtete ans Netz bringen. Unterkünfte für Geflüchtete brauchen einen Internetzugang. Zur Unterstützung müssen unbedingt die Freifunkinitiativen in NRW mit einbezogen werden.

Mit einem Internetzugang können die Menschen nicht nur Kontakt in die Heimat halten, sondern auch zu Freunden und Verwandten, die auf der ganzen Welt verstreut sind. Außerdem hilft das Internet beim Erlernen der deutschen Sprache. Der Zugang ist ein wichtiger Beitrag zur Integration.“

2015-09-30_Lukas Lamla_Internet für Flüchtlinge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Videomitschnitt der kompletten Debatte:

Wortprotokoll der Rede von Lukas Lamla:

Lukas Lamla (PIRATEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe  Zuschauer  am  Stream!  Die  Versorgung  von  Geflüchteten  ist  eine  der  Herausforderungen,  der  wir  uns  hier  in  Europa  stellen  müssen.  Tag  für  Tag  arbe iten  viele  Tausende Menschen – darunter  viele  Ehrenamtliche – dafür,  den  Schutzsuchenden  eine  menschenwürdige Existenz zu ermöglichen. Trotz  vieler  Probleme  und  Sprachbarrieren  halten  die  Menschen  bei  uns  im  Land  zusammen und arbeiten daran, unsere Gesellschaft zukunftsfähig zu machen. Dafür haben sie unsere volle Anerkennung und Unterstützung verdient.

(Beifall von den PIRATEN)

Auch  in  den  sozialen  Netzwerken  organisieren  sich  die  Menschen.  Sie  gründen  Gruppen, sammeln  Kleider,  sammeln  Sachspenden,  organisieren  Hilfsangebote  und  Sprachkurse.  Ohne das Netz wäre diese schnelle Hilfe oftmals nicht möglich. Das  digitale  Zeitalter  hat  aber  nicht  nur  bei  uns  vieles  verändert. Weltweit  gehören  Smartphones – und damit der Zugang zum Internet – zum Mittelpunkte des Alltags. So verwundert es nicht, dass die Vertriebenen heute meist nur ein Smartphone bei sich tragen, auf dem jedoch ihre wertvollsten Schätze zu finden sind: Familienfotos, Bilder aus der Heimat, abfotografierte Zeugnisse von Schulen und Universitäten, Geburtsurkunden und nicht zuletzt Telefonnummern und E-Mail-Adressen von Verwandten, Freunden und Begleitern. Dokumente  aus  Papier  haben  in  der  Regel  die  Reise  über  das  Meer  in  einem  Boot  nicht überstanden – im Gegensatz  zu  einem  kleinen,  mehrfach  in  Folie  eingepackten  Handy. Meist sind die Inhalte auf den Smartphones der einzige verbliebene Nachweis der Identität der Menschen. Das ist – neben ihrem Leben und ihren Familien  – das Kostbarste, was sie noch besitzen.

So verwundert es nicht, dass die Flüchtlingshilfe in der heutigen Zeit auch einen Fokus auf die  digitale  Teilhabe  richten  muss.  Geflüchtete  suchen  nach  ihrer  Ankunft  häufig  Zugang zum  Internet.  Man  will  der  Familie  in  der Heimat  sagen,  dass  man  angekommen  ist  und dass  es  einem  gut  geht.  Man  will auch  schauen,  wo  sich  andere  Familienmitglieder  befinden, die auf der Flucht getrennt worden sind, und ob sie überhaupt noch leben. Jeder, der einmal erlebt hat, welche Erleichterung in den Augen der Menschen zu sehen ist, wenn ihr Smartphone anzeigt, dass eine Verbindung zum Internet besteht, wird wissen, wie wichtig ein barrierefreier Zugang zum Internet für diese Menschen ist. Wer dann auch noch sieht, wie ganze Familien den Zugang zum Internet nutzen, um aus eigenem Antrieb heraus die deutsche Sprache zu nutzen, dem wird klar, wie groß der Integrationswille ist. Es werden Onlinesprachkurse gemacht  sowie  TV-Programme  und  Videos  in  einfacher  Sprache  geschaut. Schon die Kleinsten dort versuchen, nachzuplappern, was sie dort gerade hören

Doch Internetzugänge in Unterbringungen für Geflüchtete sind heute eher die Ausnahme als die Regel. Meist sind es private Personen, die diesen Bedarf erkannt haben und sich darum bemühen,  Abhilfe  zu  schaffen.  Allen  voran  sind hier  die  Freifunker  und  Freifunkerinnen  zu nennen, die aktuell viel Zeit investieren,

(Beifall von den PIRATEN)

Bewohner in der Nähe von Unterbringungseinrichtungen zu überzeugen, einen Teil ihrer Internetkapazität  für  Geflüchtete  freizugeben – trotz  Störerhaftung  und  anderer  Monsterkonstrukte in der Gesetzeswelt. Mit viel Aufwand wird dieses WLAN dann teils über weite Strecken  in  die  Unterkünfte  gebracht.  Das  gelingt  aber  nicht  immer.  Auch  die  Freifunker  und Freifunkerinnen sowie die Freifunkvereine stoßen an ihre Belastungsgrenzen. Diese Situation könne n wir heute mit einer einfachen politischen Entscheidung verbessern, wenn  wir  alle  der  Meinung  sind,  dass  ein  Internetzugang  neben  Strom  und  Wasser  zur  Grundausstattung einer Geflüchtetenunterkunft gehören soll. Dann würden wir einen großen Beitrag zur Verbesserung der aktuellen Situation leisten. Ich  würde  mich  daher  freuen,  wenn  Sie  unserem  Antrag  zustimmen  würden.  Vermutlich werden  Sie  das  aber  nicht  tun,  da  just  heute von  Rot-Grün  ein  eigener  Entschließungsantrag  veröffentlicht  wurde.  Ich  wundere mich  schon,  dass  in  diesem ausgerechnet  die Telekom so massiv in den Vordergrund geschoben wird. Nur am Rande: Ausgerechnet die Telekom ist es, die mit Abmahnanwälten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gegen Freifunkinitiativen vorgeht. Auch sehr bedaue rlich ist, dass nach dem rot-grünen Antrag ausschließlich Regelunterbringungseinrichtungen mit Hotspots ausgestattet werden sollen. Zum einen ist das besonders traurig,  weil  neben  den  ca.  20  Regelunterbringungseinrichtungen  noch  über  100  weitere Notunterkünfte  und  Zeltstädte  in  NRW  existieren.  Diese  sollen  anscheinend  nicht  mitberücksichtigt werden.

Der Begriff „Hotspot“ ist zudem vermutlich aus der Feder der Telekom-Marketingabteilung gekommen. Was Sie, meine Damen und Herren von Rot-Grün, wahrscheinlich meinen, sind Access Points. Da gibt es einen deutlichen Unterschied vor allem auf der technischen Ebene; denn ein Hotspot lässt keine Konnektivität zwischen den Clients zu. Das ist also genau das Gegenteil der Ziele der Freifunkinitiativen. Wir werden daher die Forderungen des rot-grünen Antrages in Einzelabstimmungen behandeln  und uns  bei  den Forderungen  1  und  2 enthalten,  da  wir  zwar  die  grobe  Richtung  begrüßen, diesen Antrag aber so nicht mittragen werden.

Dem Punkt 3 stimmen wir zu, da die Freifunkinitiativen eine wichtige Schlüsselposition innehaben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

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Informationspflicht Datenspeicherung

ENTWURF

 

Die Fraktion hat am 22.09.2015 beschlossen, diesen Antrag vorerst nicht einzureichen.

 

Bürgerinnen und Bürger sollen über Speicherungen in Dateien informiert werden – Start eines Pilotprojekts für SKB-Dateien und die Datei Gewalttäter Sport (DGS)

I. Sachverhalt

II.Der Landtag stellt fest

Seit 1994 führt das Bundeskriminalamt auf Grundlage des BKA-Gesetzes die durch Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren eingerichtete Verbunddatei „Gewalttäter Sport“. In dieser Volltext-Datei werden Personen gespeichert, die aufgrund der Antwort der Landesregierung aufgeführten Anlässe im Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen in Erscheinung getreten sind. Zugriff auf diese Verbunddatei haben die Polizeibehörden der Länder, das BKA sowie die Bundespolizei. Da für Eintragungen und Pflege der Bestände das Tatortprinzip gilt, leistet NRW einen erheblichen Beitrag zur Befüllung der Datenbestände der Datei. Erfasst werden Personendaten, personenbezogene Hinweise, Personenbeschreibungen, zusätzliche Personeninformationen, Maßnahmedaten und Fallgrundlagen. Die Eintragungen in die Datei für Gewalttäter rund um Sportveranstaltungen erfolgt nicht aufgrund von Gewaltkriminalitätsdelikten wie z. B. Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, sondern kann wegen Diebstahl, Beleidigungen, Ingewahrsamnahmen, Besitz von Pyrotechnik oder auch wegen einfacher Personalienfeststellungen erfolgen.

Weiterhin wird kritisiert, dass nicht aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung in der Datei gespeichert wird, sondern vielmehr schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens für die Erfassung genügt. Gemäß § 8 Abs. 4 BKAG dürfen auch Kontakt -und Begleitpersonen, Hinweisgeber und sonstige Auskunftspersonen gespeichert werden, soweit dies zur Verhütung oder zur Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. In NRW werden dabei eingetragene Personen nicht über eine Speicherung informiert und müssen selbständig um Auskunft bei der Zentralen Informationsstelle für Sporteinsätze (ZIS) bitten. Anders das Bundesland Bremen, das sich im 2013 dafür entschieden hat, gespeicherte Personen über einen Eintrag zu informieren.

Der Experte Jan-Rüdiger Albert schreibt in seiner Stellungnahme (16/1558) anlässlich einer Anhörung im Landtag: „Eine Mitteilungspflicht an die Betroffenen über die Eintragung ist erforderlich, da für die Eintragung nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet sei muss. Darüber hinaus wird nicht jedes Ermittlungsverfahren dem Betroffenen bekannt gemacht, auch die Einstellung nicht , § 170 Abs. 2 StPO. Es handelt sich auch nicht etwa nur um ein reines Polizeiinternum , da die GDS-Eintragung eine Ausschreibung mit sich führt mit erheblichen Nachteilen für die Eingetragenen verbunden. Die Speicherung als solche stellt einen Grundrechtseingriff dar (informationeIle Selbstbestimmung). Die Mitteilungspflicht ist in besonderem Maße wegen der schwierigen Rechts- und Praxisfragen im Zusammenhang mit der Löschung der Daten zwingend erforderlich (vgl. hierzu sogleich) “

In der letzten Woche wurde zudem bekannt, dass nordrhein-westfälische Behörden die Daten von 6.500 Bürgerinnen und Bürger in sogenannten SKB-Dateien abspeichern. Hier gelten laut Behördensprecher in Presseberichten noch weichere Kriterien als bei der DGS. Dies führt dazu, dass viel mehr Bürgerinnen und Bürger in den „SKB-Dateien“ landen als in der Verbunddatei DGS.

Die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden führen noch viele weitere Dateien, in denen Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Anlässen geführt werden. Es ist nicht verständlich, warum diese nicht über den Grund der Eintragung informiert werden sollten.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

ein Pilotprojekt für eine Informationspflicht über Speicherungen in Dateien nordrhein-westfälischer Sicherheitsbehörden ins Leben zu rufen. Im nächsten Jahr sollen alle betroffenen Personen über einen Eintrag durch nordrhein-westfälische Behörden in die Verbunddatei DGS und über Speicherungen in anderweitiger lokalen Dateien, die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen geführt werden, umgehend informiert werden. Das Pilotprojekt hat zum Ziel, eine Informationspflicht für alle Speicherungen in Sicherheits-Dateien einzuführen.

Die Auswirkungen dieser Informationspflicht auf die Sicherheitslage rund um Sportveranstaltungen soll wissenschaftlich und unabhängig begleitet werden. Dem Landtag ist ein Bericht über die Ergebnisse der Studie vorzulegen.

 

 

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Betreuungsgeldanträge bewilligen

Unser Antrag im September-Plenum:

Donnerstag, 01. Oktober 2015, TOP 6, ca. 13.35 Uhr

Unterschiedliche Bearbeitungszeiten dürfen nicht zu Ungleichbehandlung führen – Betreuungsgeldanträge bewilligen
Drucksache 16/9785

Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass es eine Gleichbehandlung aller Antragstellenden von Betreuungsgeldanträgen gibt. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das Betreuungsgeld zu kippen, wurden bislang eingereichten aber noch nicht beschiedenen Anträgen die Grundlage entzogen. Die abrupte Einstellung der Bewilligungen ohne Übergangsregelung hat in der Praxis zu einer Ungleichbehandlung von Antragstellenden geführt. Laut Familienministerin Schäfer sind fast 10.000 Familien betroffen.


Daniel Düngel, Familienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:

„So schlecht das Betreuungsgeld als familienpolitische Maßnahme auch immer war und ist, junge Familien sind trotzdem oft auf jeden Cent angewiesen. Sie haben das Betreuungsgeld fest eingeplant. Jetzt dürfen die betroffenen Familien nicht aufgrund von Umständen benachteiligt werden, die sie nicht zu vertreten haben. Aber sie sind schlechter gestellt, weil ihr Antrag nicht zeitnah bearbeitet wurde. Die Betreuungsgeldanträge müssen bewilligt werden.“

2015-10-01_Daniel_Duengel_Betreuungsgeldanträge bewilligen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Videomitschnitt der kompletten Debatte:

Wortprotokoll der Rede von Daniel Düngel:

Daniel Düngel(PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Frau Ministerin Kampmann – sie nimmt noch Glückwünsche vom Geburtstagskind entgegen und hört gar nicht zu –,

(Hans Christian Markert [GRÜNE] gratuliert Ministerin Christina Kampmann.)

ich  wollte  die  Gelegenheit  nutzen,  Sie  zu  Ihrem  neuen  Amt  zu  beglückwünschen  und  uns aus  unserer  gemeinschaftlichen  Sicht  eine  gute  Zusammenarbeit  zu  wünschen.  Ich  hoffe,  dass  wir  an  viele  Dinge  anknüpfen  können.  Gleich  werden  Sie  ja  Ihre  erste  Rede  hier  im Hohen Hause halten. Ich komme nun zu unserem Antrag. Das Betreuungsgeld war zu keiner Zeit ein auch nur irgendwie  geeignetes  familienpolitisches  Instrument.  Wir  Piraten begrüßen  daher  die  Entscheidungdes Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015. Jetzt werden Sie sich fragen, warum ich hier mit einem Antrag stehe, der etwas mit dem Betreuungsgeld zu tun hat. Ich will versuchen, Ihnen das zu erklären.

Wir haben durch das Urteil vom 21. Juli 2015 die Situation, dass ab diesem Zeitpunkt keinerlei Betreuungsgeldanträge in den Kommunen mehr bewilligt werden konnten. Es konnten auch die Anträge nicht bewilligt  werden,  die  vor  dem  21.  Juli  2015  dort  eingegangen  waren  und  vielleicht  sogar schon  in  der  laufen den  Bearbeitung  waren,  also  die  Anträge,  bei  denen  Familien  fest  mit  gesetzlich  zugesichertem  Geld  gerechnet  haben.  Die Kommunen  können  diese  Anträge nicht mehr weiter bearbeiten bzw. sie nicht mehr positiv bescheiden. Nach  Auskunft  des  Ministeriums  sind  allein  hier  in  Nordrhein-Westfalen  knapp  10.000  Anträge liegen geblieben. Wir sind der Meinung, dass wir diesen Familien helfen müssen. Die Familien haben, wie ich gerade schon sagte, mit diesem Geld gerechnet. Wir fordern in un-serem Antrag die Landesregierung auf, eine Übergangslösung  zu schaffen, die diesen Familien diese Lücke in irgendeiner Form ausgleicht.

In unserem Antrag stehen bewusst keine Zahlen. Wir geben auch keinen Zeitraum vor, sagen also nicht, dieses Geld solle noch für soundso viele Monate bewilligt werden. Das ist ein  Prozess,  den  wir  an  das  Ministerium  weiterleiten  und  bei  der  Landesregierung  ansiedeln wollen. Dort soll geprüft werden, ob eine Übergangslösung von sechs oder zwölf Monaten, wie  viel  auch  immer,  ausreicht. Wir  möchten  den  Familien  aber  zeigen,  dass  wir  als  Land Nordrhein-Westfalen da sind und ihnen helfen wollen. Wir begrüßen natürlich ebenfalls, dass der rot-grüne Antrag, der heute zunächst auf der Tagesordnung stand und den wir fast auch beraten hätten, mittlerweile erledigt ist.

Wir begrüßen die Entscheidung, dass die aus dem Betreuungsgeld frei werdenden Mittel den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Wir werden natürlich überwachen, dass das Geld auch wirklich dort ankommt, wo es gebraucht wird, nämlich bei dem Ausbau und der Finanzierung der Kitas und bei dem Ausbau der frühkindlichen Bildung zum Beispiel im Bereich der Flüchtlinge. Ich komme noch einmal zurück zu unserem Antrag. Damit schließe ich auch. Ich will ganz  klar darstellen: Es geht hier um den Ausgleich einer ungerechten Behandlung von Familien. Jemand, der in Dortmund einen Antrag gestellt hat, hat ihn vielleicht noch bewilligt bekommen, während jemand, der schon eine Woche früher in Bochum oder Oberhausen den entsprechenden Antrag gestellt hat, diesen Antrag nicht mehr bewilligt bekommen hat. Das ist eine Ungerechtigkeit. Meines Erachtens wäre es eine gerechte Lösung, hier den Stichtag 21. Juli 2015 anzuwenden, um den Familien, die vorher noch den Antrag gestellt haben, zu helfen. Ich  bitte  daher  freundlich  um Zustimmung  zu  unserem  Antrag.  Im  Übrigen  freue  ich  mich darüber, dass wir uns dazu entscheiden konnten, den Antrag in direkter Abstimmung abzuwickeln;  denn  es  bringt  nichts,  wenn  wir  im  Landtag  im  Verfahren  noch  monatelang  über diese Thematik diskutieren. Schließlich muss den Familien jetzt geholfen werden. Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

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Neuauflage der HoGeSa-Demo in Köln: Sind anschließend alle wieder überrascht?

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„Du bist wirklich saudumm, darum geht’s dir gut.
Hass ist deine Attitüde, ständig kocht dein Blut.
Alles muss man dir erklären, weil du wirklich gar nichts weißt.
Höchstwahrscheinlich nicht einmal, was Attitüde heißt!“
Die Ärzte: „Schrei nach Liebe“

Zum Jahrestag der gewalttätigen Demonstration mit dem Namen „Hooligans gegen Salafisten“ in Köln ist erneut eine Demonstrationsanmeldung aus dem gleichen politischen Spektrum vorgenommen worden. Für den 25.10.2015 wird mit dem Motto „Der gleiche Ort – Die gleiche Demoroute – Die gleiche Uhrzeit – Köln 2.0“ zu einem Aufmarsch aufgerufen. In Nazi- und Hooligankreisen wird eifrig für eine Wiederholung der Randale des letzten Jahres geworben.

Vergangenes Jahr waren etwa 5000 Holigans und Nazis in der Kölner Innenstadt aufmarschiert und konnten nahezu ungestört randalieren, Menschen bedrohen, Polizeifahrzeuge umwerfen, den Hitlergruß zeigen und rassistische und menschenverachtende Parolen brüllen. Diese Form von Zusammenarbeit von Hooligans und Neonazis hatte eine neue Qualität erreicht. Die Polizei war sichtlich überfordert und unterbesetzt – eine angemessene Aufarbeitung durch Polizei und Landesregierung fand bislang nicht statt.

Die HoGeSa-Demonstration war das Signal für eine bundesweite Kette von Folge-Demonstrationen, aus denen sich Pegida und andere fremdenfeindliche Bewegungen entwickelten. Angriffe auf Flüchtlingsheime wurden zu täglichen Nachrichtenbildern.

Dieses fatale Signal darf sich nicht wiederholen. Die braunen Horden dürfen nicht nahezu ungehindert in den Straßen Kölns randalieren. Die Landesregierung muss rechtzeitig einschreiten und alle angemessenen, möglichen Maßnahmen ergreifen.

Es wäre unerträglich, wenn die Landesregierung erneut von Größe und Aggressivität der Demonstration überrascht wird. Daher habe ich eine kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet, in der ich ihr folgende Fragen stelle:

  1. Auf welche Teilnehmerzahlen der neuen HoGeSa-Demonstration in Köln richtet sich die Landesregierung ein?
  2. Welche konkreten Vorbereitungen ergreift die Landesregierung? Gehen Sie darauf ein, wie Sie konkret Ausschreitungen und volksverhetzende Parolen unterbinden wollen.
  3. Welche Anzeichen sieht die Landesregierung, dass es erneut zu Gewalt kommen wird?
  4. Welche Auflagen werden für die Demonstration erteilt bzw. vorgesehen?
  5. Welche Bedingungen müssen in diesem konkreten Fall eintreten bzw. erfüllt werden, damit diese Demonstration untersagt bzw. aufgelöst werden kann? Gehen Sie darauf ein, inwieweit solche Bedingungen bereits erfüllt sind bzw. bei der Demonstration vergangenes Jahr eingetreten waren.

Hoffen wir, dass die Polizei diesmal besser vorbereitet ist, und dass die Demonstration, sobald sie aus dem Ruder läuft, unterbunden wird. Vielleicht trägt ja meine kleine Anfrage etwas dazu bei.

Selbstverständlich wird es auch wieder Gegendemonstrationen geben! Das Bündnis „Köln gegen Rechts“ mobilisiert unter dem Titel „Kein Comeback von HoGeSa“. Kommt zahlreich!

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Anhörung Kinderbildungsgesetz

Am Donnerstag, 17.09.2015 gibt es die Anhörung zu unserer Gesetzesänderung zum Kinderbildungsgesetz.

Die Kinderrechte, insbesondere die Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten, werden viel zu wenig beachtet. Dabei sind sie der Kern einer bildungs- und demokratieorientierten pädagogischen Arbeit. Jedes Kind muss seine Rechte erfahren und wahrnehmen können. Das wollen wir mit unserer Initiative erreichen.

Zu dem Thema haben wir am 12.09.2015 auch die Veranstaltung „Mitbestimmung in NRW. Ein Menschenrecht für Kinder und Jugendliche“ gemacht.

Hier ein paar Statements aus der Diskussion.


Die Gesetzesänderung in der letzten Plenardebatte 30.04.2015

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Die Digitale Revolution braucht digitale Medienbildung

Zur aktuellen PISA-Studie „Students, Computers and Learning: Making the Connection“:

Die PISA-Studie hat wieder einmal gezeigt, dass beim Erwerb digitaler Kompetenzen das Elternhaus der Schüler eine große Rolle spielt.

 

Schüler aus sozial benachteiligten Familien tun sich hier deutlich schwerer als Schüler aus begünstigten Familien.

 

Um diese digitale Spaltung zu überwinden sind mehr Anstrengungen notwendig. Alle Schüler müssen im Unterricht die Arbeit mit Computern und Internet einüben und brauchen verbindliche Angebote einer digitalen Medienbildung. Bei der Nutzung digitaler Geräte in der Freizeit erwerben Kinder und Jugendliche nicht zuverlässig die Fähigkeiten, die ihnen die volle Teilhabe an der digitalen Gesellschaft ermöglichen.

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Bestandsaufnahme der Hackerspaces

 

dorfkueche

Das Domizil der Foodhacker: Küche im Chaosdorf Düsseldorf. Bild: CC-BY-SA 4.0 Elle Nerdinger

Es werden immer mehr Hackerspaces. In NRW und im ganzen Bundesgebiet. Ihre Arbeit macht sich mittlerweile sogar in der Kulturszene und der breiten Öffentlichkeit bemerkbar. Projekte wie zum Beispiel der Freifunk, Repaircafes oder offene Abende mit Vorträgen und Diskussionen zu IT-Sicherheit oder freier Software und Digitalkultur werden immer beliebter.

Es gab in den letzten 10 Jahren einen rasanten Wachstum, vor allem in NRW. Nun wollen wir herausfinden, wie es den Hacker- und auch Makerspaces geht. Wir wollen bestehende Spaces und derartige sich in Gründung befindende Vereine befragen. Weiterlesen ›

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NRW muss den Zukunftsmarkt Autonomes Fahren gestalten

Anhörung im Landtag NRW zeigt Perspektiven und Möglichkeiten auf

Die Anhörung zum Autonomen Fahren auf Antrag der Piratenfraktion NRW hat gezeigt, dass ein neuer Mobilitätsmarkt für Automobilindustrie und öffentliche Nahverkehrsunternehmen entsteht. Die Sachverständigen formulierten eindeutige Anforderungen an die Politik, diesen Markt zu gestalten.

Oliver Bayer, Sprecher der Piratenfraktion NRW im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr:

Vor allem der Kunde und Nutzer wird vom Zukunftsmarkt Autonomes Fahren profitieren. Schon heute sparen Car-Sharing-Angebote Zeit und Geld. In Zukunft können sowohl die ÖPNV-Kunden als auch die Autofahre r komfortabel Transportketten mit Abhol- und Anschlussgarantien nutzen. Selbstfahrende Autos werden zum Zubringer und Umsatzgenerator für den Nahverkehr, der auf dem Land und in der Stadt flexibler wird. Die Stellungnahmen weisen hier auf eine Chance und Potential für die Entwicklung des ÖPNV hin. Weiterlesen ›

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Fraktionssitzung vom 15.09.2015

Live-Protokoll der Sitzung

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