Informationspflicht Datenspeicherung

ENTWURF

 

Die Fraktion hat am 22.09.2015 beschlossen, diesen Antrag vorerst nicht einzureichen.

 

Bürgerinnen und Bürger sollen über Speicherungen in Dateien informiert werden – Start eines Pilotprojekts für SKB-Dateien und die Datei Gewalttäter Sport (DGS)

I. Sachverhalt

II.Der Landtag stellt fest

Seit 1994 führt das Bundeskriminalamt auf Grundlage des BKA-Gesetzes die durch Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren eingerichtete Verbunddatei „Gewalttäter Sport“. In dieser Volltext-Datei werden Personen gespeichert, die aufgrund der Antwort der Landesregierung aufgeführten Anlässe im Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen in Erscheinung getreten sind. Zugriff auf diese Verbunddatei haben die Polizeibehörden der Länder, das BKA sowie die Bundespolizei. Da für Eintragungen und Pflege der Bestände das Tatortprinzip gilt, leistet NRW einen erheblichen Beitrag zur Befüllung der Datenbestände der Datei. Erfasst werden Personendaten, personenbezogene Hinweise, Personenbeschreibungen, zusätzliche Personeninformationen, Maßnahmedaten und Fallgrundlagen. Die Eintragungen in die Datei für Gewalttäter rund um Sportveranstaltungen erfolgt nicht aufgrund von Gewaltkriminalitätsdelikten wie z. B. Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, sondern kann wegen Diebstahl, Beleidigungen, Ingewahrsamnahmen, Besitz von Pyrotechnik oder auch wegen einfacher Personalienfeststellungen erfolgen.

Weiterhin wird kritisiert, dass nicht aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung in der Datei gespeichert wird, sondern vielmehr schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens für die Erfassung genügt. Gemäß § 8 Abs. 4 BKAG dürfen auch Kontakt -und Begleitpersonen, Hinweisgeber und sonstige Auskunftspersonen gespeichert werden, soweit dies zur Verhütung oder zur Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. In NRW werden dabei eingetragene Personen nicht über eine Speicherung informiert und müssen selbständig um Auskunft bei der Zentralen Informationsstelle für Sporteinsätze (ZIS) bitten. Anders das Bundesland Bremen, das sich im 2013 dafür entschieden hat, gespeicherte Personen über einen Eintrag zu informieren.

Der Experte Jan-Rüdiger Albert schreibt in seiner Stellungnahme (16/1558) anlässlich einer Anhörung im Landtag: „Eine Mitteilungspflicht an die Betroffenen über die Eintragung ist erforderlich, da für die Eintragung nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet sei muss. Darüber hinaus wird nicht jedes Ermittlungsverfahren dem Betroffenen bekannt gemacht, auch die Einstellung nicht , § 170 Abs. 2 StPO. Es handelt sich auch nicht etwa nur um ein reines Polizeiinternum , da die GDS-Eintragung eine Ausschreibung mit sich führt mit erheblichen Nachteilen für die Eingetragenen verbunden. Die Speicherung als solche stellt einen Grundrechtseingriff dar (informationeIle Selbstbestimmung). Die Mitteilungspflicht ist in besonderem Maße wegen der schwierigen Rechts- und Praxisfragen im Zusammenhang mit der Löschung der Daten zwingend erforderlich (vgl. hierzu sogleich) “

In der letzten Woche wurde zudem bekannt, dass nordrhein-westfälische Behörden die Daten von 6.500 Bürgerinnen und Bürger in sogenannten SKB-Dateien abspeichern. Hier gelten laut Behördensprecher in Presseberichten noch weichere Kriterien als bei der DGS. Dies führt dazu, dass viel mehr Bürgerinnen und Bürger in den „SKB-Dateien“ landen als in der Verbunddatei DGS.

Die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden führen noch viele weitere Dateien, in denen Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Anlässen geführt werden. Es ist nicht verständlich, warum diese nicht über den Grund der Eintragung informiert werden sollten.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

ein Pilotprojekt für eine Informationspflicht über Speicherungen in Dateien nordrhein-westfälischer Sicherheitsbehörden ins Leben zu rufen. Im nächsten Jahr sollen alle betroffenen Personen über einen Eintrag durch nordrhein-westfälische Behörden in die Verbunddatei DGS und über Speicherungen in anderweitiger lokalen Dateien, die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen geführt werden, umgehend informiert werden. Das Pilotprojekt hat zum Ziel, eine Informationspflicht für alle Speicherungen in Sicherheits-Dateien einzuführen.

Die Auswirkungen dieser Informationspflicht auf die Sicherheitslage rund um Sportveranstaltungen soll wissenschaftlich und unabhängig begleitet werden. Dem Landtag ist ein Bericht über die Ergebnisse der Studie vorzulegen.

 

 

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Michele Marsching

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Marc Olejak

 

und Fraktion

 

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Betreuungsgeldanträge bewilligen

Unser Antrag im September-Plenum:

Donnerstag, 01. Oktober 2015, TOP 6, ca. 13.35 Uhr

Unterschiedliche Bearbeitungszeiten dürfen nicht zu Ungleichbehandlung führen – Betreuungsgeldanträge bewilligen
Drucksache 16/9785

Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass es eine Gleichbehandlung aller Antragstellenden von Betreuungsgeldanträgen gibt. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das Betreuungsgeld zu kippen, wurden bislang eingereichten aber noch nicht beschiedenen Anträgen die Grundlage entzogen. Die abrupte Einstellung der Bewilligungen ohne Übergangsregelung hat in der Praxis zu einer Ungleichbehandlung von Antragstellenden geführt. Laut Familienministerin Schäfer sind fast 10.000 Familien betroffen.


Daniel Düngel, Familienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:

„So schlecht das Betreuungsgeld als familienpolitische Maßnahme auch immer war und ist, junge Familien sind trotzdem oft auf jeden Cent angewiesen. Sie haben das Betreuungsgeld fest eingeplant. Jetzt dürfen die betroffenen Familien nicht aufgrund von Umständen benachteiligt werden, die sie nicht zu vertreten haben. Aber sie sind schlechter gestellt, weil ihr Antrag nicht zeitnah bearbeitet wurde. Die Betreuungsgeldanträge müssen bewilligt werden.“

2015-10-01_Daniel_Duengel_Betreuungsgeldanträge bewilligen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Videomitschnitt der kompletten Debatte:

Wortprotokoll der Rede von Daniel Düngel:

Daniel Düngel(PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Frau Ministerin Kampmann – sie nimmt noch Glückwünsche vom Geburtstagskind entgegen und hört gar nicht zu –,

(Hans Christian Markert [GRÜNE] gratuliert Ministerin Christina Kampmann.)

ich  wollte  die  Gelegenheit  nutzen,  Sie  zu  Ihrem  neuen  Amt  zu  beglückwünschen  und  uns aus  unserer  gemeinschaftlichen  Sicht  eine  gute  Zusammenarbeit  zu  wünschen.  Ich  hoffe,  dass  wir  an  viele  Dinge  anknüpfen  können.  Gleich  werden  Sie  ja  Ihre  erste  Rede  hier  im Hohen Hause halten. Ich komme nun zu unserem Antrag. Das Betreuungsgeld war zu keiner Zeit ein auch nur irgendwie  geeignetes  familienpolitisches  Instrument.  Wir  Piraten begrüßen  daher  die  Entscheidungdes Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015. Jetzt werden Sie sich fragen, warum ich hier mit einem Antrag stehe, der etwas mit dem Betreuungsgeld zu tun hat. Ich will versuchen, Ihnen das zu erklären.

Wir haben durch das Urteil vom 21. Juli 2015 die Situation, dass ab diesem Zeitpunkt keinerlei Betreuungsgeldanträge in den Kommunen mehr bewilligt werden konnten. Es konnten auch die Anträge nicht bewilligt  werden,  die  vor  dem  21.  Juli  2015  dort  eingegangen  waren  und  vielleicht  sogar schon  in  der  laufen den  Bearbeitung  waren,  also  die  Anträge,  bei  denen  Familien  fest  mit  gesetzlich  zugesichertem  Geld  gerechnet  haben.  Die Kommunen  können  diese  Anträge nicht mehr weiter bearbeiten bzw. sie nicht mehr positiv bescheiden. Nach  Auskunft  des  Ministeriums  sind  allein  hier  in  Nordrhein-Westfalen  knapp  10.000  Anträge liegen geblieben. Wir sind der Meinung, dass wir diesen Familien helfen müssen. Die Familien haben, wie ich gerade schon sagte, mit diesem Geld gerechnet. Wir fordern in un-serem Antrag die Landesregierung auf, eine Übergangslösung  zu schaffen, die diesen Familien diese Lücke in irgendeiner Form ausgleicht.

In unserem Antrag stehen bewusst keine Zahlen. Wir geben auch keinen Zeitraum vor, sagen also nicht, dieses Geld solle noch für soundso viele Monate bewilligt werden. Das ist ein  Prozess,  den  wir  an  das  Ministerium  weiterleiten  und  bei  der  Landesregierung  ansiedeln wollen. Dort soll geprüft werden, ob eine Übergangslösung von sechs oder zwölf Monaten, wie  viel  auch  immer,  ausreicht. Wir  möchten  den  Familien  aber  zeigen,  dass  wir  als  Land Nordrhein-Westfalen da sind und ihnen helfen wollen. Wir begrüßen natürlich ebenfalls, dass der rot-grüne Antrag, der heute zunächst auf der Tagesordnung stand und den wir fast auch beraten hätten, mittlerweile erledigt ist.

Wir begrüßen die Entscheidung, dass die aus dem Betreuungsgeld frei werdenden Mittel den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Wir werden natürlich überwachen, dass das Geld auch wirklich dort ankommt, wo es gebraucht wird, nämlich bei dem Ausbau und der Finanzierung der Kitas und bei dem Ausbau der frühkindlichen Bildung zum Beispiel im Bereich der Flüchtlinge. Ich komme noch einmal zurück zu unserem Antrag. Damit schließe ich auch. Ich will ganz  klar darstellen: Es geht hier um den Ausgleich einer ungerechten Behandlung von Familien. Jemand, der in Dortmund einen Antrag gestellt hat, hat ihn vielleicht noch bewilligt bekommen, während jemand, der schon eine Woche früher in Bochum oder Oberhausen den entsprechenden Antrag gestellt hat, diesen Antrag nicht mehr bewilligt bekommen hat. Das ist eine Ungerechtigkeit. Meines Erachtens wäre es eine gerechte Lösung, hier den Stichtag 21. Juli 2015 anzuwenden, um den Familien, die vorher noch den Antrag gestellt haben, zu helfen. Ich  bitte  daher  freundlich  um Zustimmung  zu  unserem  Antrag.  Im  Übrigen  freue  ich  mich darüber, dass wir uns dazu entscheiden konnten, den Antrag in direkter Abstimmung abzuwickeln;  denn  es  bringt  nichts,  wenn  wir  im  Landtag  im  Verfahren  noch  monatelang  über diese Thematik diskutieren. Schließlich muss den Familien jetzt geholfen werden. Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

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Neuauflage der HoGeSa-Demo in Köln: Sind anschließend alle wieder überrascht?

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„Du bist wirklich saudumm, darum geht’s dir gut.
Hass ist deine Attitüde, ständig kocht dein Blut.
Alles muss man dir erklären, weil du wirklich gar nichts weißt.
Höchstwahrscheinlich nicht einmal, was Attitüde heißt!“
Die Ärzte: „Schrei nach Liebe“

Zum Jahrestag der gewalttätigen Demonstration mit dem Namen „Hooligans gegen Salafisten“ in Köln ist erneut eine Demonstrationsanmeldung aus dem gleichen politischen Spektrum vorgenommen worden. Für den 25.10.2015 wird mit dem Motto „Der gleiche Ort – Die gleiche Demoroute – Die gleiche Uhrzeit – Köln 2.0“ zu einem Aufmarsch aufgerufen. In Nazi- und Hooligankreisen wird eifrig für eine Wiederholung der Randale des letzten Jahres geworben.

Vergangenes Jahr waren etwa 5000 Holigans und Nazis in der Kölner Innenstadt aufmarschiert und konnten nahezu ungestört randalieren, Menschen bedrohen, Polizeifahrzeuge umwerfen, den Hitlergruß zeigen und rassistische und menschenverachtende Parolen brüllen. Diese Form von Zusammenarbeit von Hooligans und Neonazis hatte eine neue Qualität erreicht. Die Polizei war sichtlich überfordert und unterbesetzt – eine angemessene Aufarbeitung durch Polizei und Landesregierung fand bislang nicht statt.

Die HoGeSa-Demonstration war das Signal für eine bundesweite Kette von Folge-Demonstrationen, aus denen sich Pegida und andere fremdenfeindliche Bewegungen entwickelten. Angriffe auf Flüchtlingsheime wurden zu täglichen Nachrichtenbildern.

Dieses fatale Signal darf sich nicht wiederholen. Die braunen Horden dürfen nicht nahezu ungehindert in den Straßen Kölns randalieren. Die Landesregierung muss rechtzeitig einschreiten und alle angemessenen, möglichen Maßnahmen ergreifen.

Es wäre unerträglich, wenn die Landesregierung erneut von Größe und Aggressivität der Demonstration überrascht wird. Daher habe ich eine kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet, in der ich ihr folgende Fragen stelle:

  1. Auf welche Teilnehmerzahlen der neuen HoGeSa-Demonstration in Köln richtet sich die Landesregierung ein?
  2. Welche konkreten Vorbereitungen ergreift die Landesregierung? Gehen Sie darauf ein, wie Sie konkret Ausschreitungen und volksverhetzende Parolen unterbinden wollen.
  3. Welche Anzeichen sieht die Landesregierung, dass es erneut zu Gewalt kommen wird?
  4. Welche Auflagen werden für die Demonstration erteilt bzw. vorgesehen?
  5. Welche Bedingungen müssen in diesem konkreten Fall eintreten bzw. erfüllt werden, damit diese Demonstration untersagt bzw. aufgelöst werden kann? Gehen Sie darauf ein, inwieweit solche Bedingungen bereits erfüllt sind bzw. bei der Demonstration vergangenes Jahr eingetreten waren.

Hoffen wir, dass die Polizei diesmal besser vorbereitet ist, und dass die Demonstration, sobald sie aus dem Ruder läuft, unterbunden wird. Vielleicht trägt ja meine kleine Anfrage etwas dazu bei.

Selbstverständlich wird es auch wieder Gegendemonstrationen geben! Das Bündnis „Köln gegen Rechts“ mobilisiert unter dem Titel „Kein Comeback von HoGeSa“. Kommt zahlreich!

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Anhörung Kinderbildungsgesetz

Am Donnerstag, 17.09.2015 gibt es die Anhörung zu unserer Gesetzesänderung zum Kinderbildungsgesetz.

Die Kinderrechte, insbesondere die Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten, werden viel zu wenig beachtet. Dabei sind sie der Kern einer bildungs- und demokratieorientierten pädagogischen Arbeit. Jedes Kind muss seine Rechte erfahren und wahrnehmen können. Das wollen wir mit unserer Initiative erreichen.

Zu dem Thema haben wir am 12.09.2015 auch die Veranstaltung „Mitbestimmung in NRW. Ein Menschenrecht für Kinder und Jugendliche“ gemacht.

Hier ein paar Statements aus der Diskussion.


Die Gesetzesänderung in der letzten Plenardebatte 30.04.2015

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Die Digitale Revolution braucht digitale Medienbildung

Zur aktuellen PISA-Studie „Students, Computers and Learning: Making the Connection“:

Die PISA-Studie hat wieder einmal gezeigt, dass beim Erwerb digitaler Kompetenzen das Elternhaus der Schüler eine große Rolle spielt.

 

Schüler aus sozial benachteiligten Familien tun sich hier deutlich schwerer als Schüler aus begünstigten Familien.

 

Um diese digitale Spaltung zu überwinden sind mehr Anstrengungen notwendig. Alle Schüler müssen im Unterricht die Arbeit mit Computern und Internet einüben und brauchen verbindliche Angebote einer digitalen Medienbildung. Bei der Nutzung digitaler Geräte in der Freizeit erwerben Kinder und Jugendliche nicht zuverlässig die Fähigkeiten, die ihnen die volle Teilhabe an der digitalen Gesellschaft ermöglichen.

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Bestandsaufnahme der Hackerspaces

 

dorfkueche

Das Domizil der Foodhacker: Küche im Chaosdorf Düsseldorf. Bild: CC-BY-SA 4.0 Elle Nerdinger

Es werden immer mehr Hackerspaces. In NRW und im ganzen Bundesgebiet. Ihre Arbeit macht sich mittlerweile sogar in der Kulturszene und der breiten Öffentlichkeit bemerkbar. Projekte wie zum Beispiel der Freifunk, Repaircafes oder offene Abende mit Vorträgen und Diskussionen zu IT-Sicherheit oder freier Software und Digitalkultur werden immer beliebter.

Es gab in den letzten 10 Jahren einen rasanten Wachstum, vor allem in NRW. Nun wollen wir herausfinden, wie es den Hacker- und auch Makerspaces geht. Wir wollen bestehende Spaces und derartige sich in Gründung befindende Vereine befragen. Weiterlesen ›

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NRW muss den Zukunftsmarkt Autonomes Fahren gestalten

Anhörung im Landtag NRW zeigt Perspektiven und Möglichkeiten auf

Die Anhörung zum Autonomen Fahren auf Antrag der Piratenfraktion NRW hat gezeigt, dass ein neuer Mobilitätsmarkt für Automobilindustrie und öffentliche Nahverkehrsunternehmen entsteht. Die Sachverständigen formulierten eindeutige Anforderungen an die Politik, diesen Markt zu gestalten.

Oliver Bayer, Sprecher der Piratenfraktion NRW im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr:

Vor allem der Kunde und Nutzer wird vom Zukunftsmarkt Autonomes Fahren profitieren. Schon heute sparen Car-Sharing-Angebote Zeit und Geld. In Zukunft können sowohl die ÖPNV-Kunden als auch die Autofahre r komfortabel Transportketten mit Abhol- und Anschlussgarantien nutzen. Selbstfahrende Autos werden zum Zubringer und Umsatzgenerator für den Nahverkehr, der auf dem Land und in der Stadt flexibler wird. Die Stellungnahmen weisen hier auf eine Chance und Potential für die Entwicklung des ÖPNV hin. Weiterlesen ›

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Fraktionssitzung vom 15.09.2015

Live-Protokoll der Sitzung

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Themen-Mumble 17.09.2015

Am 12.09. hat die Veranstaltung „Mitbestimmung in NRW“ im Unperfekthaus in Essen stattgefunden. Wir hatten volles Haus, viele Kinder und Jugendliche waren dabei und haben über ihre Vorstellungen von Mitbestimmung diskutiert.

Das wollen wir im Rückblick auf die Veranstaltung vertiefen und über offene Fragen und Möglichkeiten der Ausgestaltung in NRW diskutieren.

WANN? Donnerstag, 17.09.2015, 19 bis 20.30 Uhr

WO? Mumble: Gliederungen/Nordrhein-Westfalen/temporäre Räume/Fraktion

Olaf Wegner @thoth23 diskutiert mit Euch im Mumble. Die Diskussion ist für eine Stunde angesetzt, danach ist wie immer noch eine halbe Stunde Zeit, um zu quatschen, Fragen zu unserer Arbeit zu stellen oder auch eine Runde Kritik loszuwerden. Also macht mit! Wir freuen uns auf Euch und eine spannende Diskussion zum Thema „Mitbestimmung in NRW“ (https://fraktion2012.piratenpartei-nrw.de/2015/09/veranstaltung-mitbestimmung-in-nrw/)

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Autonomes Fahren erklärt von Oliver Bayer

Am Dienstag, den 15.09.2015, findet ab 14:00 Uhr im Landtag NRW eine öffentliche Anhörung von Experten zum Autonomen Fahren statt. Kommt vorbei und verfolgt die Diskussion im Verkehrsausschuss. Wir melden euch gerne beim Landtag an. Kontakt: 0211/884 4628 oder obayer@piratenfraktion-nrw.de

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