
Es ist immer schön für eine Landesregierung, wenn sie mehr Geld vom Bund bekommt und sich dann damit brüsten kann, wie gut sie es doch ausgeben kann. Aktuelles Beispiel ist der Gesetzesentwurf zum öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen.

Es ist immer schön für eine Landesregierung, wenn sie mehr Geld vom Bund bekommt und sich dann damit brüsten kann, wie gut sie es doch ausgeben kann. Aktuelles Beispiel ist der Gesetzesentwurf zum öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen.

Wie kann man der Radikalisierung von Jugendlichen begegnen? Bei einer Anhörung im Landtag NRW wurde klar: Nicht nur Abgehängte wenden sich an Hass-Prediger, sondern auch intelligente Menschen, die Antworten suchen.
Abgerechnet wird zum Schluss
Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss, zur heutigen Auswertung der Anhörung der Sachverständigen zu dem Antrag der Piratenfraktion „Überwachungsgesamtrechung vorlegen: Transparenz über Situation der Freiheiten in unserer Gesellschaft schaffen!“:
Die Sachverständigen haben die im Antrag der Piratenfraktion geforderte kritische Evaluation von Grundrechtseingriffen in NRW als notwendig erachtet.
Die durch den Bundestag und den Landtag NRW beschlossenen Anti-Terrormaßnahmen schränken die Grundrechte der Bürger in NRW immer weiter ein. Und das Fass ist bereits voll. Daher müssen wir alle Maßnahmen in ihrer Gesamtheit betrachten. Jede weitere Überwachungsmaßnahme bringt das Fass zum Überlaufen.
Mit der Überwachungsgesamtrechnung wollen wir den Pegel der aktuellen Überwachung feststellen. Ich bedauere, dass angesichts der Vorratsdatenspeicherung, umfassender Videoüberwachung und dem neuen BND-Gesetz die Fraktionen der SPD und der Grünen nicht einmal eine solche Bewertung befürworten. Stattdessen möchten sie sogar die Evaluation des Landesdatenschutzgesetzes streichen.
I. Sachverhalt
Kürzlich haben sich Bund und Länder nach jahrelangen Verhandlungen auf eine grundsätzliche Neuordnung ihrer künftigen Finanzbeziehungen verständigt („Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020“). Im Rahmen der Neuregelung des Finanzausgleichs wurde auch die Einrichtung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes, auch Bundesautobahngesellschaft genannt, mitverhandelt.
Der Beschluss vom 14. Oktober 2016, dem alle Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern zugestimmt haben, hält unter Spiegelstrich B.) 1.) „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ fest: „[…] Es soll eine unter staatlicher Regelung stehende privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft Verkehr eingesetzt und das unveräußerliche Eigentum des Bundes an Autobahnen und Straßen im Grundgesetz festgeschrieben werden. Dazu entsprechende Ermächtigungen in Art. 90 GG. Eckpunkte für die Ausgestaltung sind festzulegen (u.a. Zeitplan, Regelungen in der Übergangsphase, Übergang von Personal-, Pensions- und Sachmitteln). Dabei sollen die Interessen der Beschäftigten hinsichtlich Status, Arbeitsplatz und Arbeitsort beachtet werden. Die Personalvertretungen werden eingebunden.“
Gegenstand der Vereinbarung waren darüber hinaus mehrere andere Themenfelder angefangen von der Stärkung der Rechte des Bundes bei der Steuerverwaltung über eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses bis hin zur Schaffung der besagten Infrastrukturgesellschaft Verkehr auf Bundesebene. Auch wenn man bei einem solchen vielschichtigem und komplexen Verhandlungspaket schwerlich abschätzen kann, welche konkreten Vereinbarung letztlich herauskommen werden, ist es umso wichtiger, jetzt schon den Verhandlungskorridor an akzeptablen Verhandlungslinien festzulegen. Denn das Land NRW hat als Transitland Nr. 1 in Deutschland ein virulentes Interesse daran, eine gut erhaltene und für jedermann zugänglich Autobahn – und Bundesfernstraßeninfrastruktur vorzuhalten. Weiterlesen ›
I. Sachverhalt
Am 17. März 2016 trat das „Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ in Kraft. Auch der Landtag NRW debattierte am 3. März aus Anlass des Piraten-Antrags „Schutzsuchende aufnehmen, nicht abwehren: NRW lehnt das Asylpaket II ab“ über das sogenannte Asylpaket 2. Die Fraktion der Piraten warnte neben vielen weiteren Verschlechterungen für Schutzsuchende insbesondere davor, dass die Einführung des Gesetzes dazu führen könne, dass die Zahl der Geflüchteten, die lediglich einen subsidiären Flüchtlingsschutz durch das BAMF erhalten, steige. Nicht zuletzt wurde von Rednern angemahnt, dass dies nicht zuletzt syrische Kriegsflüchtlinge treffen könne. Leider hat sich diese Annahme bewahrheitet, und immer mehr Menschen müssen die unerträgliche humanitäre Härte erleiden, dass sie getrennt von ihrer Familie leben müssen. Pro Asyl machte bereits im Mai auf die steigenden Fälle aufmerksam und schreibt: „Alleine im April wurden ca. 21.000 Entscheidungen zu Syrien getroffen, davon wurde in knapp 3.500 Fällen subsidiärer Schutz gewährt. Die aktuelle Tendenz zeigt, dass im Jahr 2016 mit deutlich mehr Entscheidungen über subsidiären Schutz zu rechnen ist als 2015. Die Folge: Betroffene SyrerInnen sind vom Familiennachzug Längerfristig ausgeschlossen.“ Im Jahr 2015 erhielten syrische Flüchtlinge hingegen in nahezu 100 Prozent der Fälle die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Seit April ist diese Zahl immer weiter gesunken: Im Juni 2016 erhielten 46 Prozent der syrischen Schutzsuchenden nur noch subsidiären Schutz und im August 2016 bereits rund 70 Prozent. Dabei hatte die SPD damals im Zusammenhang mit der Einführung des Gesetzes erklärt, dass syrische Flüchtlinge von diesem erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf Familie nicht betroffen sein sollten. Weiterlesen ›
I. Sachverhalt
Die nordrhein-westfälische Lehrerausbildung ist über Jahre gewachsen und wurde durch immer fortschreitende Aufgabenerhöhung an alle Beteiligten an der Lehrerausbildung geradezu überfrachtet. Durch die Umstellung auf Bachelor/Masterstudiengänge und die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 18 Monate bei gleichzeitiger Etablierung eines Praxissemesters sind die Anforderungen für die angehenden Lehrerinnen und Lehrer gestiegen. Dies wird noch durch die Herausforderungen und die Implementierung von digitaler Bildung, Inklusion und Heterogenität der Schülerinnen und Schüler verstärkt.
Die Erhöhung der Studienplätze und die gestiegenen Bedarfe an gut ausgebildeten Lehrkräften werden gerade die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfSL) vor enorme logistische und personelle Herausforderungen gestellt. Gerade diese Zentren sind im Hinblick auf die Bewältigung der Praxissemester nicht genügend finanziell und personell ausgestattet worden.
Daraus ergeben sich dringende Handlungsbedarfe, die mit einer Neustrukturierung der ZfSL und einer zusätzlichen besseren Betreuungsrelation an den Universitäten einhergehen müssen. Weiterlesen ›
Artikel 1
Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 1950 (GV. NRW. S.127), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 442), wird wie folgt geändert:
Artikel 31 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 15. Mai 2017 in Kraft.
Begründung
Art. 31 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen lautet:
„Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.“
Dadurch sind 16- und 17-Jährige von den Wahlen zum Landtag von Nordrhein-Westfalen ausgeschlossen. Dafür besteht kein überzeugender Grund mehr.
Demokratische Staaten sind u.a. durch den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass jeder das Recht hat, an Wahlen zu Parlamenten teilzunehmen. Der Ausschluss von Wahlen bedarf einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. Eine solche ist aber beim Ausschluss der 16- und 17-Jährigen vom aktiven Wahlrecht zum Landtag nicht erkennbar. Weiterlesen ›