SÄA008: Anpassung wer Anträge stellen darf

Dieser Beitrag ist Teil 8 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Die AG Strukur NRW:

Antragstext:

Streichen von §8 Absatz 3

Antragsbegründung:

Auf dem Landesparteitag 2014.1 wurde die von der AG Struktur vorgeschlagene Eingrenzung der Antragsmöglichkeiten abgelehnt und per Meinungsbild ermittelt das das stellen von allen Anträgen für jeden Menschen möglich sein soll.

Die Streichung von §8 Absatz 3 ist somit die Schlussfolgerung aus diesem Meinungsbild.

Gegenrede

Hallo im Jahr 2006! Willkommen bei der neu gegründeten Piratenpartei, in der jeder mitarbeiten und mitreden kann. “Mitmachpartei” nennen wir das – und es funktionierte bis gestern auch noch ganz gut. Dann kamen die Trolle und Querulanten, der Erfolg und die Parteienhopper, die Scientologen und die Nazis, die Radikalfeministen und der Frankfurter Kreisel. Am Ende stand solarkritik wochenlang im Open Antrag unserer Landtagsfraktion.

Zu diesem Zeitpunkt haben wir eingesehen, dass wir eine politische Partei sind. Wir nehmen Ideen entweder auf und verwursten sie zu einem Antrag oder wir sagen kurz “danke nein!” und arbeiten an anderen Themen weiter. Kurz nach dem LPT2014.2 in Kleve hat der neue polGF es sogar geschafft, dass die Arbeitskreise sich wieder trafen und _DORT_ jeder mitmachen und diskutieren konnte. Die _DORT_ gesammelten und ausgearbeiteten Ideen wurden dann auf einem LPT zur Abstimmung gestellt und fanden oft begeisterte Anhänger.

Und wenn wir nicht gestorben sind, dann diskutieren wir noch heute.
Ablehnen!

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SÄA007: Anpassung §18 Absatz 3 – Rücknahme des SÄA01 vom LPT 2014.1

Dieser Beitrag ist Teil 7 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Wieder ein Schatzi-Helfer, diesmal mit einem Klon von SÄA006. Ach ja: Schlumpf, ich liebe dich! (nur mal so!) :)

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschließen in §18 Absatz (3) hinter “Bankkonten” die Worte “und der Buchhaltungskonten der virtuellen Kreisverbände sollen” gegen das Wort “soll” auszutauschen.

Antragsbegründung:

Dieser Antrag rollt SÄA011 (1) vom LPT 2014.1 (vorgestellt von @Ballerstaedt / @MacGyver1977 (4)) zurück.

Gemäß SÄA011 wurden die aktuellen Kontostände der Buchhaltungskonten der virtuellen Kreisverbände am 10.4.2014 (2) und am 24.4.2014 (3) in LaVo Protokollen (mit einer Tendenz zu „regelmäßig“) veröffentlicht.

Dies führte in mehreren vKVs zu Irritationen, weil teilweise erheblich größere Stände veröffentlicht wurden als den vKVs tatsächlich noch Geld zur Verfügung stand.

Das Problem: Die aktuellen Buchhaltungssalden sind nicht gleich den zur Verfügung stehenden Gelder der vKVs – daher ist die Veröffentlichung der Buchhaltungssalden größtenteils wertlos:

Die verplanten Gelder (beschlossene aber noch nicht abgerufene Finanzanträge) der vKVs sind nicht in der Buchhaltung erfasst und daher nicht in den Summen enthalten. (Wenn das in der Buchhaltung möglich wäre hätte das FAT es längst getan – es ist aber nicht vernünftig in der Buchhaltungssoftware abzubilden.)

Verplante Gelder z.B. aus laufenden regelmäßigen Kosten wie Daueraufträgen für Geschäftsstellen, Garagenmieten bis zum Jahresende etc. sind nicht erfasst.

Bereits eingereichte und noch nicht verbuchte Erstattungsanfragen sind … nicht verbucht und daher nicht im Saldo.

Die Veröffentlichung machte dem Schatzmeisterteam nicht nur erhebliche zusätzliche Arbeit sondern war auch nicht zielführend um den vKVs einen Überblick über ihre verfügbaren Geld zu verschaffen. Im Gegenteil, die satzungsgemäße Veröffentlichung erschuf bei einigen vKV die Illusion, über mehr Geld verfügen zu können als tatsächlich noch unverplantes Geld zur Verfügung stand.

Der LaVo beschloss daher in seiner Weisheit am 24.4.2014 einstimmig auf Antrag von Jens Ballerstaedt (der den SÄA011 auf dem LPT 2014.1 vorgestellt hatte (4)) das das Wort „regelmäßig“ in diesem Teil der Satzung als „alle 6 Monate“ zu interpretieren sein

Wörtlich aus dem LaVo Protokoll (5):

Zeiträume Meldung vKV Gelder/Jens

Ich schlage vor den Abstand der Wasserstandsmeldungen vKV Gelder auf 6 Monate fest zu legen. Das FAT begrüßt Jens demütige Haltung gg. diesem SÄA und hofft, dass das so beibehalten wird. Jens freut sich unter einem solchen FAT Vorstandsmitglied sein zu dürfen (*gg*)

Entsprechend ist der Sinn von SÄA011 (die Regelmäßigkeit um vKVs einen aktuellen Überblick zu verschaffen) durch einen LaVo Beschluss (alle 6 Monate!) konterkariert.

Die Meldung der vKV Buchhaltungskonten selbst ist aus o.a. Gründen nicht zielführend, da die Salden nicht aussagefähig sind.

Seit dem 8.5.2014 werden stattdessen die Restbudget der vKVs für das laufende Jahr im LaVo Protokoll veröffentlicht (6). (Intern geplant war dies vom Schatzmeisterteam für April 2014, wurde dann aber durch die für SÄA011 nötigen Aufwände suspendiert.)

Der Wortlaut in der Satzung ist daher längst von der Realität überholt (die Buchhaltungssalden werden nicht häufig veröffentlicht) und der Blödsinn kann aus der Satzung wieder gestrichen werden.

Alternative: Verklagt das Schatzmeisterteam wegen Untätigkeit und Satzungsverstoß vor dem LSG wenn ihr die Buchhaltungskonten der virtuellen Kreisverbände wiederhaben wollt.

Oder verklagt den LaVo wenn ihr „regelmäßig“ in öfter als in 6 Monaten haben wollt.



Quellen:

(1) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2014.1/Antr%C3%A4ge/S%C3%84A011

(2) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2014-04-10_-_NRW_Vorstand#Berichte_Statistik

(3) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2014-04-24_-_NRW_Vorstand#Berichte_Statistik

(4) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2014.1/Protokoll/Sonntag#S.C3.84A011_vKV_Kontost.C3.A4nde_regelm.C3.A4.C3.9Fig_ver.C3.B6ffentlichen
(5) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2014-04-24_-_NRW_Vorstand#Zeitr.C3.A4ume_Meldung_vKV_Gelder.2FJens

(6) http://wiki.piratenpartei.de/2014-05-08_-_Protokoll_NRW_Vorstand#Berichte_Statistik

Fürrede

Ich mag den Antrag, er ist noch einen kleinen Ticken besser als SÄA006. Daher bitte ich darum:

Annehmen!

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SÄA006: Anpassen §18 Absatz 3

Dieser Beitrag ist Teil 6 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Hier einer vom Vorstand. Uih!

Antragstext:

Streichen von §18 Absatz 3 Satz 2 und 3

Antragsbegründung:

Dieser Antrag rollt SÄA011 (1) vom LPT 2014.1 (vorgestellt von @Ballerstaedt / @MacGyver1977 (4)) zurück.

Gemäß SÄA011 wurden die aktuellen Kontostände der Buchhaltungskonten der virtuellen Kreisverbände am 10.4.2014 (2) und am 24.4.2014 (3) in LaVo Protokollen (mit einer Tendenz zu „regelmäßig“) veröffentlicht.

Dies führte in mehreren vKVs zu Irritationen, weil teilweise erheblich größere Stände veröffentlicht wurden als den vKVs tatsächlich noch Geld zur Verfügung stand.

Das Problem: Die aktuellen Buchhaltungssalden sind nicht gleich den zur Verfügung stehenden Gelder der vKVs – daher ist die Veröffentlichung der Buchhaltungssalden größtenteils wertlos:

Die verplanten Gelder (beschlossene aber noch nicht abgerufene Finanzanträge) der vKVs sind nicht in der Buchhaltung erfasst und daher nicht in den Summen enthalten. (Wenn das in der Buchhaltung möglich wäre hätte das FAT es längst getan – es ist aber nicht vernünftig in der Buchhaltungssoftware abzubilden.)

Verplante Gelder z.B. aus laufenden regelmäßigen Kosten wie Daueraufträgen für Geschäftsstellen, Garagenmieten bis zum Jahresende etc. sind nicht erfasst.

Bereits eingereichte und noch nicht verbuchte Erstattungsanfragen sind … nicht verbucht und daher nicht im Saldo.

Die Veröffentlichung machte dem Schatzmeisterteam nicht nur erhebliche zusätzliche Arbeit sondern war auch nicht zielführend um den vKVs einen Überblick über ihre verfügbaren Geld zu verschaffen. Im Gegenteil, die satzungsgemäße Veröffentlichung erschuf bei einigen vKV die Illusion, über mehr Geld verfügen zu können als tatsächlich noch unverplantes Geld zur Verfügung stand.

Der LaVo beschloss daher in seiner Weisheit am 24.4.2014 einstimmig auf Antrag von Jens Ballerstaedt (der den SÄA011 auf dem LPT 2014.1 vorgestellt hatte (4)) das das Wort „regelmäßig“ in diesem Teil der Satzung als „alle 6 Monate“ zu interpretieren sein

Wörtlich aus dem LaVo Protokoll (5):

»_Zeiträume Meldung vKV Gelder/Jens_«

»Ich schlage vor den Abstand der Wasserstandsmeldungen vKV Gelder auf 6 Monate fest zu legen. Das FAT begrüßt Jens demütige Haltung gg. diesem SÄA und hofft, dass das so beibehalten wird. Jens freut sich unter einem solchen FAT Vorstandsmitglied sein zu dürfen (*gg*)«

Entsprechend ist der Sinn von SÄA011 (die Regelmäßigkeit um vKVs einen aktuellen Überblick zu verschaffen) durch einen LaVo Beschluss (alle 6 Monate!) konterkariert.

Die Meldung der vKV Buchhaltungskonten selbst ist aus o.a. Gründen nicht zielführend, da die Salden nicht aussagefähig sind.

Seit dem 8.5.2014 werden stattdessen die Restbudget der vKVs für das laufende Jahr im LaVo Protokoll veröffentlicht (6). (Intern geplant war dies vom Schatzmeisterteam für April 2014, wurde dann aber durch die für SÄA011 nötigen Aufwände suspendiert.)

Der Wortlaut in der Satzung ist daher längst von der Realität überholt (die Buchhaltungssalden werden nicht häufig veröffentlicht) und der Blödsinn kann aus der Satzung wieder gestrichen werden.

Alternative: Verklagt das Schatzmeisterteam wegen Untätigkeit und Satzungsverstoß vor dem LSG wenn ihr die Buchhaltungskonten der virtuellen Kreisverbände wiederhaben wollt.

Oder verklagt den LaVo wenn ihr „regelmäßig“ in öfter als in 6 Monaten haben wollt.

Oder macht es halt einfach selbst.

Quellen:

(1) https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2014.1/Antr%C3%A4ge/S%C3%84A011

(2) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2014-04-10_-_NRW_Vorstand#Berichte_Statistik

(3) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2014-04-24_-_NRW_Vorstand#Berichte_Statistik

(4) https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2014.1/Protokoll/Sonntag#S.C3.84A011_vKV_Kontost.C3.A4nde_regelm.C3.A4.C3.9Fig_ver.C3.B6ffentlichen

(5) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2014-04-24_-_NRW_Vorstand#Zeitr.C3.A4ume_Meldung_vKV_Gelder.2FJens

(6) http://wiki.piratenpartei.de/2014-05-08_-_Protokoll_NRW_Vorstand#Berichte_Statistik

Fürrede

Diesen Antrag ist im Schatziteam auf großen Widerstand gestoßen. Leider kann der aktuelle Kontostand anscheinden immer nur näherungsweise angegeben werden, da es einige Variablen gibt, die unsere Software nicht abbilden kann.

Wenn die Schatzihelfer UND die Schatzi den Aufwand als zu hoch einschätzen, dadurch andere Arbeit verloren geht – weg damit. Überflüssiger Ballast muss in der Satzung nicht sein.

Aaaaaaaaaaaaaaaaber Popaber: Der SÄA007 behandelt das gleiche Thema und ist noch einen kleinen Tick besser, denn er fordert zumindest die regelmäßige Veröffentlichung der Bankkontostände. Daher:

Bitte ablehnen und SÄA007 annehmen!

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SÄA005: Vermeidung eines aLPTs

Dieser Beitrag ist Teil 5 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Weiter geht es mit einem Antrag eines Schatzihelfers:

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschliessen, die Satzung im letzten Satz von §6b (10) folgendermassen zu ändern:

Ist der Posten des Schatzmeisters unbesetzt und existiert kein stellvertretender Schatzmeister, so können die Aufgaben des Schatzmeisters durch Mehrheitsbeschluss im verbliebenen Vorstand einem anderen Vorstandsmitglied übertragen werden. Erfolgt ein solcher Beschluss nicht binnen 7 Tagen, ist unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, um freie Posten neu zu besetzen. Ein Vorstandsbeschluss zur Aufgabenübertragung muss auf dem nächsten Landesparteitag mit einfacher Mehrheit bestätigt werden.

Antragsbegründung:

Derzeit wäre der Landesverband gezwungen, unmittelbar einen ausserordentlichen Landesparteitag einzuberufen, falls der Posten des Schatzmeisters aus irgendwelchen Gründen frei wird. Die unverzügliche Einberufung ist eine juristisch sehr harte Anforderung, die keinerlei Ermessensspielraum einräumt und zu erheblichen (u.a. auch finanziellen) Nachteilen für den Landesverband führen kann.

Durch diese Regelung geben wir dem Landesvorstand die Möglichkeit, den Posten komissarisch bis zum nächsten Landesparteitag intern neu zu besetzen. Dort wird die Entscheidung dann entweder bestätigt oder es findet die nach bisheriger Satzung ohnehin anzusetzende Neuwahl statt.

Der Antrag wird analog zum LPT2014.1 noch einmal gestellt. Er ist dort nur knapp gescheitert. LaVo und Verwaltung (insb. FAT) würden sich wünschen, daß er dieses mal durch kommt.

Gegenrede

Ui! Fopp! Immer noch dagegen:

Ich kann den Wunsch verstehen, immer einen Schatzmeister zu haben und die Kosten für eine Neuwahl zu sparen, Aaaaaaaber: Der/die Schatzmeister/in ist alleinverantwortlich für alles was mit Geld im Landesverband passiert. Diese Aufgabe möchte ich immer durch eine gewählte Repräsentanz besetzt sehen und nicht durch den (wir kennen das) am Samstag abend noch eben im dritten Wahlgang in Ermangelung von Alternativen bestimmten siebzehnten Beisitzer, der gerade nix zu tun hat im LVor und dann eben “Schatzmeister macht”.

BITTE BITTE ablehnen!

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SÄA004: Bugfix Misstrauensvotum

Dieser Beitrag ist Teil 4 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Hier der erste ohne alten Satzungtext, ich poste den mal dazu…

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschließen §6b Absatz 12 gegen folgenden Text zu ersetzten:
“Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht, zum Landesparteitag einen Antrag auf Misstrauensvotum gegen einzelne Vorstandsmitglieder oder den gesamten Vorstand zu stellen. Über die Durchführung einer so beantragten Wahl eines neuen Vorstandes bzw. Vorstandsmitglieds entscheidet der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit.”

Alter Satzungtext:

(12) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht ein Misstrauensvotum zu fordern. Der Antrag dazu kann bis zum Ende des Landesparteitags gestellt werden. Über die Durchführung einer so beantragten Wahl eines neuen Vorstandes entscheidet der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit.

Antragsbegründung:

In der bisherige Formulierung ist nicht klar geregelt ob ein Mistrauensvotum auch gegen einzelne Vorstandsmitglieder beantragt werden kann.

Das Mistrauensvotum ist durch die neue Formulierung nun ein Antrag zum Landesparteitag. Die alte Formulierung ist hier nicht klar genug.

In der neuen Formulierung entspricht das Mistrauensvotum einem Sonstigen-Antrag nach §8 Absatz 5 und hat somit nun eine Antragsfrist von 21 Tagen was unserer Meinung nach ausreichend ist.

Gegenrede

Kompliziert zu begründen, meine Ablehnung:

Ich finde die Formulierung glasklar: ‘einer so beantragten Wahl eines neuen Vorstandes’ = es kann nur einen Antrag gegen den gesamten Vorstand geben.

Auch die Formulierung zum ‘Was ist ein Votum’ ist klar: ‘kann bis zum Ende des Landesparteitags gestellt werden’ = es ist ein Antrag auf dem LPT zur sofortigen Abstimmung.

Gerade die Aussprache auf einem LPT kann so einiges zu Tage fördern, was ein Misstrauensvotum nötig macht. Immerhin sind diese Treffen die größten und meistens die einzigen Termine, auf denen überhaupt über die Arbeit in einer produktiven, aber kritischen Form geredet wird. Daher sollten wir uns nicht die Möglichkeit nehmen und stattdessen einen Antrag mit Frist und Quorum und sonstwas daraus machen. Die alte Formulierung erhält uns einen rebellischen Anteil, den ich nicht missen möchte (und der – seien wir ehrlich – nicht wirklich realistisch aufgeführt werden wird…).

Ich bitte darum den Antrag abzulehnen!

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SÄA003: Facelift Satzung

Dieser Beitrag ist Teil 3 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Uff, ein schwieriger… hier sind einige Änderungen in einem Block.

Antragstext:

Der Landesparteitag möge folgende Ersetzungen in der Satzung der Landesverbandes
NRW beschließen:

In §5 Absatz 6: “beschliessen” durch “beschließen”
In §6b Absatz 9: “zusammen gefasst” durch “zusammengefasst”
In §6b Absatz 13b: “veröffentlich seine” durch “veröffentlicht seine”
In §8 Absatz 1: “und Sonstige Anträge” durch “und Sonstige Anträge,” sowie “Finanzan- und Sonstige-Anträge” durch “Finanz- und Sonstige-Anträge”
In §8 Absatz 2: “Des weiteren” durch “Des Weiteren”
In §8 Absatz 5: “langsfristigen” durch “langfristigen” sowie “Wahlprgramm-Anträge” durch “Wahlprogramm-Anträge”
In §20 Absatz 1c: “Arbeitsgruppen (AG),” durch “Arbeitsgruppen (AG).”
In §21 Absatz 4: “das vorhandensein” durch “das Vorhandensein”
In Anhang D Absatz 1: “der Infomation dienen und unmoderiert Mailinglisten” durch “der Information dienen und unmoderierte Mailinglisten”
In Anhang D Absatz 3a 1.: Streichung von “b) auf der Mailingliste “NRW-Organisationsliste””
In Anhang E Absatz 2: “Das erfassen” durch “Das Erfassen”

Antragsbegründung:

Kann man auch so lassen, ist dann aber scheisse

Dafürrede

Ist dann Scheisse! Aaaaaber: ich persönlich bin der Meinung, dass SOLCHE Änderungen keinen Beschluss des LPT brauchen, sondern einen Wiki-Gärtner. Kann man aber machen…

Bitte den Antrag anzunehmen!

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SÄA002: Regionalverbände über Bezirksgrenzen hinweg

Dieser Beitrag ist Teil 2 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Weiter geht es mit diesem Antrag:

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschließen, im §5 Abs. 3 den Text ” innerhalb von Bezirksgrenzen” zu streichen.

Antragsbegründung:

Mögliche Regionalverbände an Bezirksgrenzen festzuschreiben dürfte im Speziellen für das Ruhrgebiet ein unnötiges Hindernis darstellen.

Gegenrede

Ich bin mir nicht mehr zu 1000% Prozent sicher, aber diese Regelung hatte einen Grund. Leider kann ich weder die Diskussion in den alten PAd ansehen (gelöscht), noch die LQFB-Diskussion von damals (https://lqpp.de/nw/initiative/show/372.html), denn das wurde zwischendurch mal resettet und die Initiative hat nichts mehr mit der Satzung zu tun.

Ich bin mir aber sicher, es hatte etwas mit der Gleiderung zu tun: Wenn ein Bezirksverband gegründet werden sollte(!), dann ist die Frage offen, welcher BzV denn in einem RV Essen-Gelsenkirchen-Bochum den Anteil an Mitgliedsbeiträgen bekommt – BzV Arnsberg, Düsseldorf oder Münster?

So nett ich die Idee finde, einfach diese Beschränkung aus der Satzung streichen ohne die Konsequenzen zu beschreiben geht leider nicht.
Bitte den Antrag abzulehnen!

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Respekt für Daniel Düngel

Zum Rücktritt von Daniel Düngel als Landtags-Vizepräsident sagt Joachim Paul, Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Mit Respekt und Hochachtung nehmen wir die Entscheidung von Daniel Düngel zur Kenntnis, als Vizepräsident zurückzutreten. Wir danken ihm für die als Vertreter der Piratenfraktion im Präsidium des Landtags NRW geleistete sehr gute Arbeit.

Wir wissen, dass ihm diese Entscheidung wahrlich nicht leicht gefallen ist. Wir verstehen aber seine Beweggründe und unterstützen ihn, wo wir können.

Unter den gegebenen Umständen halten wir seine Rücktrittsentscheidung für richtig, vor allem mit Blick auf Fraktion und Partei. Wir zählen weiterhin auf seine tatkräftige und konstruktive Mitarbeit in der Piratenfraktion NRW.“

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Landtags-Vize Düngel tritt zurück

Daniel Düngel, Vizepräsident des Landtags NRW, informierte über folgende Sachlage:

„Ich werde mein Amt als Vizepräsident des Landtags NRW niederlegen. Dies habe ich der Landtagspräsidentin Carina Gödecke soeben mitgeteilt.

Diese Entscheidung fiel mir nicht leicht. Ich sehe mich bei dem enormen Druck, der von außen auf mich einwirkt, zu diesem Schritt gezwungen. Sie gibt mir aber auch die Freiräume, die privaten Dinge zu regeln und andererseits um möglichen Schaden von meiner Fraktion abzuwenden. Weiterlesen ›

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SÄA001: Umformulierung §8 Abs. 4

Dieser Beitrag ist Teil 1 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Long time – no see. Leider komme ich in letzter Zeit nicht wirklich dazu, mich hier im Blog zu verewigen. Es gibt zu viele andere Kanäle und ich bin auch nicht gut in diesem “Schreiben”. Aber ich will es zum LPT mal wieder versuchen, ich habe ja schon einmal Anträge versucht zu sezieren und meine Meinung dazu zu posten, das mache ich die nächsten Tage auch hier.

Also: Es geht um den LPT2014.2 in Kleve, es gibt 20 Satzungsänderungsanträge (ich liebe es!), 5 Grundsatzprogrammänderungen und 2 Positionspapiere. Ich fange mal mit dem ersten Satzungsfoo an:

SÄA001: Umformulierung §8 Abs. 4

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschließen, im §8 Abs. 4 den folgenden Absatz:
Der geänderte Antrag muss der Sitzungsleitung schriftlich vorliegen und mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung erneut vorgestellt werden. Änderungen sind hervorzuheben.

durch diesen Text zu ersetzen:

Der geänderte Antrag muss der Sitzungsleitung mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung schriftlich vorliegen und vor der Abstimmung erneut vorgestellt werden. Änderungen sind hervorzuheben.

Antragsbegründung:

Den geänderten Antrag vorzustellen und dann 60 Minuten warten zu müssen war sicher nicht die Intention der Formulierung und sollte entsprechend korrigiert
werden.

Gegenrede

Von meiner Seite (als Antragsteller) WAR es die Intention der Fomulierung, dass nach Vorstellung 60 Minuten gewartet werden muss. (Man hätte mich auch fragen können!)

Dies war ein Kompromiss zwischen den Zweifeln, ob man überhaupt Anträge noch auf dem LPT ändern können soll und der Gegenseite. Damit ist sichergestellt, dass der Antrag nach Vorstellung noch eine Stunde “sacken” kann. Mehr nicht, aber auch nicht weniger.

Bitte den Antrag abzulehnen!

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