SÄA017+018+019+020: Positionspapiere & Arbeitspapiere

Dieser Beitrag ist Teil 16 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Eine runde Gruppe hat sich zusammengefunden: Rwolupo, Sandra Scheck, saendralein, HeikoPh und Wastl. Ein genauer Blick scheint sich zu lohnen und er zeigt: Den Hintergedanken mag ich, aber…

Antragstext:

diverse…

Antragsbegründung:

SÄA0017, SÄA0018, SÄA0019:

In der Vergangenheit wurden Positionspapiere immer wieder dafür verwendet, strittige Thesen mit einfacher Mehrheit von einem Landesparteitag bestätigen zu lassen. Vielfach wird dann in der Folge auf das beschlossene Positionspapier referenziert, ohne dass am eigentlichen Thema programmatisch weiter gearbeitet wird.

Mit den vorliegenden SÄA werden Positonspapiere zu “echten” Positionierungen des Landesverbandes (2/3-Mehrheit). Neu eingefügt werden Arbeitspapiere, die die Stellung der bisherigen PP übernehmen (einfache Mehrheit).

Dieser SÄA ändert die erforderliche Mehrheit von Positionspapieren zu “2/3-Mehrheit” Damit erreichen wir, dass zukünftig auch klarer ist, wo welche Anträge sinnvoll eingereicht werden sollen: Grundsatzprogramm: Sehr knapp, keine Details, nur grundsätzliche Ausrichtung 2/3-Mehrheit (Wahl)PG: mehr Details, allg. verständlich 2/3-Mehrheit, Positionierung: AUCH 2/3-Mehrheit: Positionierung m Details/tagesaktuelle Themen., auch ggf. mit Fachsprache und Paragraphen Arbeitsauftrag/Arbeitspapier: ohne Bindung, noch keine Aussage der Partei: 51% Zustimmung reicht (war: Positionspapier)


Zusatz SÄA0019:

Dieser SÄA ändert die Definition der Positionspapiere. Mit der neuen Definition können Aussagen zu tagesaktuellen Themen oder komplexen Details getroffen werden, ohne dass Wahl- oder Grundsatzprogramm damit überfrachtet werden.


Zusatz SÄA0020:

Dieser SÄA definiert die erforderliche Mehrheit für Arbeitspapiere (einfache Mehrheit)

Gegenrede

Ich mag es, dass endlich jemand über die Positionspapiere redet! Kann sich eigentlich jemand an die Historie des Ganzen erinnern? Damals(tm) in Chemnitz hat das jemand(tm) eingeführt, der mit seinem Antrag gescheitert ist.

Plötzlich kam er zu der Idee, dass man das ganze ja nicht “Programm” nennt, sondern “Position”. Toll!

Was fehlt: Eine Abstufung, eine klare Kausalkette bei den Programmen und Positionen. So etwas in dieser Art:


“Wir haben Grundsätze, so etwas wie ‘Werte und Normen’. Aus denen leitet sich alles ab.
Wir haben ein Programm, das unsere Grundsätze festlegt. Wir sind gegen Überwachung, wir wollen maximale Freiheit für den Einzelnen, wir sind für eine Novellierung des Urheberrechts.
Wir haben ein Wahlprogramm, in dem wir die Positionen ausarbeiten: “Wenn wir in der Regierung wären, dann würden wir X und Y ändern.
Wir haben Positionspapiere, die sind weder Programm noch Wahlprogramm, sondern Aussagen zu ganz bestimmten Punkten.”

Beispiel:

Wir sind für eine Änderung des Urheberrechts -> Die Schutzfrist nach dem Tod des Autors ist zu lang -> Wir würden diese Frist auf 10 Jahre verkürzen.

Ein Musiker rantet herum und fordert auf, alle Jugendlichen zu verurteilen, die Musik tauschen -> Wir setzen ein Positionspapier dagegen, wie Blödsinnig es ist diese Forderung zu erheben – und referenzieren auf Programm und Grundsätze.


Diese Änderung will aber noch eine Ebene einziehen, die Arbeitspapiere. Im Grunde sind das die Positionspapiere von früher. Die ehemaligen Positionspapiere werden irgendwie gleichwertig mit dem Programm. Ich verstehe nicht warum das so sein muss und sollte und sage daher:
Bitte ablehnen!

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SÄA016: Weg mit der Strukturordnung!

Dieser Beitrag ist Teil 15 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Dc6jgk, Thomas Weinbrenner

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschließen, den Abschnitt “STRUKTURORDNUNG” ersatzlos aus der Satzung zu streichen.

Antragsbegründung:

Die bisherige Strukturordnung wird nachweislich nicht durchgesetzt und es gibt begründete Zweifel, daß sich das durch die von der AG Struktur beantragten Änderungen signifikant ändern würde.

Dem Antragsteller sind praktisch keine nach §20 vierteljährlich geschuldeten Tätigkeitsberichte bekannt.

Ob eine Gruppe AG,AK,SG,Crew,Krabbelgruppe oder sonstwie heisst, muss möglicherweise gar nicht in der Satzung geregelt werden. Wenn eine Gruppe aus irgendwelchen Gründen ein Budget braucht, dann steht es dem Landesverband bzw. dem Landesvorstand auch ohne diese Strukturordnung frei, die Finanzmittel im Budget einzuplanen und eine oder mehrere Personen formal mit der Verwaltung und Entscheidungen hinsichtlich dieses zweckgebundenen Budgets zu beauftragen. Diese Beauftragungen und Budgets können (ohne daß das in der Satzung stehen muss) natürlich an die Einhaltung bestimmter Berichtspflichten gebunden werden.

Auch ohne diese Ordnung können sich weiter Gruppen bilden und sich selbst regeln nach eigenem Ermessen geben. Man könnte den Gruppen zutrauen, daß sie selber für sich das regeln, was zu regeln ist.

Selbst wenn dieser Antrag nicht die notwendige Mehrheit erreicht, soll dadurch eine Debatte über den Sinn- und Unsinn dieses Abschnitts und seines Inhaltes auf dem LPT ermöglicht werden.

Gegenrede

Der Antrag gefäält mir bei jeder Zeile und auch beim zweiten Lesen. Mir bleibt nur ein kleines flaues Gefühl im Magen.

Die Strukturen 2010 wurden gegen den Wildwuchs eingeführt. Ich glaube eine Mischung aus abschaffen und der Strukturordnung die aktuell gefordert wird wäre das Beste für uns. Heisst: Nicht weg mit der Stukturordnung, sondern eine sehr schlanke Variante mit 2, 3 definierten Gruppen. Daher, wenn auch mit leichten Bauchschmerzen, weil es _ein_ Weg wäre das Ziel zu erreichen.
Bitte ablehnen!

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Die Sache mit der Glaubwürdigkeit

gummibarchen-359950_640Zum kommenden Landesparteitag der Piraten NRW am 30. und 31. August in Kleve stehen zwei Positionspapiere zur Diskussion, die mir persönlich ziemliche Bauchschmerzen bereiten. Leider findet zeitgleich die wichtige “Freiheit statt Angst”-Demonstration in Berlin statt, was mir die Teilnahme unmöglich macht. Die Terminfindung des LPT finde ich überaus unglücklich, ich fürchte, dass für eine Menge Piraten die Entscheidung zwischen Parteitag und Demonstration schwer fällt. Ich möchte daher hier niederlegen, welche Bedenken ich zu den Positionspapieren habe.

Der Beisitzer im NRW-Landesvorstand Daniel “Stahlrabe” Rasokat hat die Positionspapiere PP001 “Positionierung zum Feminismusbegriff” und PP002 “Geschlechtsbezogene Quoten in der Gesellschaft” eingereicht.

Sprechend sind die vom Antragssteller selbst vergebenen Zusammenfassungen der beiden Anträge. Zu PP001 schreibt er “Ablehnung des Feminismusbegriffs” und PP002 fasst er mit “Ablehnung von geschlechtsbezogenen Quoten” zusammen.

Wörtlich heißt es im Antragstext PP001:

Wir, die Mitglieder des Landesverbandes NRW, betrachten die Piratenpartei Deutschland vom Selbstverständnis her nicht als feministische Partei. Die Gleichberechtigung aller Geschlechter ist ein wichtiges Thema in unserer Gesellschaft. Dafür setzen wir uns im Rahmen unseres Grundsatzprogramms ein. Weder in der Gesellschaft noch in der Partei gibt es jedoch eine allgemeingültige, akzeptierte Definition für den Begriff “Feminismus”. Ein explizites Bekenntnis zum Feminismusbegriff lehnen wir deshalb ab.

 
PP002 formuliert wie folgt:

Der Landesverband NRW möge als Aussage feststellen: In unserem Bemühen um Geschlechtergerechtigkeit sehen wir Quoten als nicht geeignet an, struktureller, gesellschaftlicher Benachteiligung von Frauen entgegenzuwirken.

 
Ich appelliere an den Landesverband NRW, diese beiden Positionen abzulehnen.

Ich finde es schwierig, im Kampf gegen Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen, in der Arbeit gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit die Benachteiligung von Frauen explizit auszuschließen. Sexismus, die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ist eine Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, die wir – wie jede andere Form der Diskriminierung auch – bekämpfen, gegen die wir uns aussprechen und die mit unserem Menschenbild und der Satzung nicht vereinbar ist. Warum man Feminismus als Gegenposition zum Sexismus explizit ausschließen will, sich expressis verbis als nicht-feministisch definieren will, erschließt sich mir nicht. Im Gegenteil, es beschädigt unsere Position, unsere Glaubwürdigkeit in den anderen Gebieten, wo wir beispielsweise gegen Homophobie, Rassismus, Ableismus oder Antisemitismus tätig sind.

Wenn wir an anderer Stelle für Inklusion, für die Abschaffung von Barrieren, für Teilhabe und Partizipation sind, klingt das hohl, wenn wir eine Quotierung von Frauen von vorneherein in allen Fällen als ungeeignet ausschließen. Damit wird die erfolgreiche Arbeit der vielen Menschen im Bereich Inklusion unglaubwürdig gemacht.

Niemand verlangt, dass sich jeder mit Feminismus befasst. Niemand muss seine eigene Sprache ständig und überall geschlechtergerecht formulieren, wenn er das nicht will (ich tue das auch nicht immer). Jedoch sollen es die Menschen innerhalb der Piraten dürfen, die das gerne tun wollen. Wir haben innerhalb der Piratenpartei eine Vielzahl von Themen, an denen verschiedene Menschen mit viel Einsatz ehrenamtlich arbeiten. Soweit es nicht im Widerspruch zu unserem Programm, unserem Menschenbild steht, soll es doch bitte jedem Mensch erlaubt sein, sich da einzusetzen, wo er das möchte.

Ich bitte Euch daher inständig, diese beiden Positionspapiere abzulehnen.

Zum Weiterlesen im Thema empfehle ich Feminismus, Quote und eine Antwort auf einen Blogartikel von Rüdiger Sehls, Ursula Bub-Hielscher, Alexander Thomas und Birgit Rydlewski.

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SÄA015: Revisionssichere Satzung

Dieser Beitrag ist Teil 14 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Dc6jgk ist ein alter Pirat. Ein sehr alter. Das merkt man bei diesem Antrag.

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschließen, §8 (“Satzungs- / Programmänderungen und Anträge”) der Satzung um folgenden Absatz zu erweitern:

(5) Die aktuell gültige Satzung ist auf den Webseiten des Landesverbandes als PDF/A Dokument oder in einem vergleichbaren Format zu veröffentlichen. Der Zeitpunkt, ab dem diese neue Satzung gilt, ist im Dokument kenntlich zu machen. Nach Änderungen an der Satzung ist die dadurch veraltete Fassung um einen klaren Hinweis auf den abgelaufenen Gültigkeitszeitraum zu erweitern und in dieser Form weiter zum Download bereit zu halten.

Antragsbegründung:

Bis jetzt haben wir die Satzung unter http://www.piratenpartei-nrw.de/landesverband/satzung/ und “irgendwo im Wiki”. Spätestens seit dem Wiki-Update wissen wir alle, daß wir uns da nur in engen Grenzen drauf verlassen können. Eine Recherche in der Form “welche Satzung galt zum Datum x” ist ohne ein derartiges Archiv kaum möglich. Vor dem Update waren Satzungen im Wiki aber auch schon fragwürdig: Der Versionshistory von Wikiseiten mit Satzungsinhalten kann man u.a. beim Einbinden von Templates nicht wirklich trauen.

Das Erzeugen eines PDFs ist mit geringem Aufwand machbar. PDF/A ist ein Subset davon, welches explizit zur Langzeitarchivierung entwickelt worden ist und von beinahe jedem PDF-Reader gelesen werden kann.

Noch toller wäre natürlich, wenn man in das PDF ein Changelog mit aufnimmt und dokumentiert, was sich aufgrund von welchem Antrag geändert hat. Das muss man aber nicht in die Satzung schreiben. Das gibt dann Applaus nach/bei der Umsetzung.

Wer jetzt schreit, daß man sowas auch toll mit $SourceControlTool machen und aufbereiten kann, der möge das bitte fertig machen und öffentlich schalten. Danach können wir §8 Abs (5) auf dem nächsten LPT gerne wieder ändern :-)

Gegenrede

1. gibt es den Absatz (5) bereits, aber das ist nur ein formaler Fehler, den jemand(tm) einfach ausbessern könnte.

2. habe ich aber eine ganz andere Kritik an diesem Antrag: Sicherlich ist das Vorhalten der Satzungsversionen ganz nett (wobei sich mir der praktische Nutzen außer in Einzelfällen nicht erschließt…), aber eine technische Lösung in eine Satzung zu schreiben ist _nicht_ der richtige Weg in meinen Augen. Richtig wäre ein Text wie:

“Die aktuell gültige Satzung ist auf den Webseiten des Landesverbandes zu veröffentlichen.”. Ende. Mehr nicht. Alles andere

bitte ablehnen!

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SÄA014: Regionalverbände als Gliederung listen

Dieser Beitrag ist Teil 13 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Thomas Weinbrenner hat einen Bug gefunden. Ein einfacher Fall!

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschließen §5(1) zu ändern nach

“Der Landesverband gliedert sich in Bezirks- (Regierungsbezirke), Regional-, Kreis- (Landkreise, kreisfreie Städte, Städteregionen) und Ortsverbände (Stadtbezirke, Stadtteile, Gemeinden).”

Antragsbegründung:

Der Status der Regionalverbände in der Satzung ist widersprüchlich.

Sie sind eine Gliederung, schließlich sind sie im §5 Gliederung definiert. Sie sind aber KEINE Gliederung, denn sie sind in der Aufzählung in §5(1) nicht aufgeführt.

Dies ist die Option, den Widerspruch zu lösen, indem man die Regionalverbände in die Aufzählung in §5(1) aufnimmt. Dies ist die einfachste Lösung, mit den geringsten Auswirkungen.

Fürrede

Fehler gefunden, einfache Lösung präsentiert.

Bitte annehmen!

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SÄA012: Parteitag soll nur eintägig sein

Dieser Beitrag ist Teil 12 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Ein Antrag von StefanM2, der eine lange laufende Diskussion aufgreift.

Antragstext:

Unter § 6a – Der Landesparteitag ist an geeigneter Stelle einzufügen:

Ein Parteitag soll nicht länger als einen Tag stattfinden.

Antragsbegründung:

Mittlerweile laufen Parteitage standardmäßig über zwei Tage. Das lädt zu Ausschweifungen und Laberei ein. Wir haben keine Wahlen außer interne.

Es fallen hohe Kostenanteile tagesabhängig an, wie mehrere tausend Euro für die symbolpolitische Gebärdendolmetscherei für ganz wenige Betroffene, von nicht nachgewiesener Evaluierung/Qualität der Übersetzungsleistung (Stichwort Parteijargon).

Nur ein Tag, halber Preis für das. Eine Soll-Beschränkung auf einen Tag spart den Aktiven viel Zeit und Geld, eine Hotelübernachtung (50-100 Euro) wird in der Regel überflüssig.

Stattdessen sollte das freie Geld in andere Treffen, wo politische Arbeit stattfinden, fließen. Wie etwa TdPA, Barcamps etc. Für das Gestalterbarcamp etwa gab es eine ein Stück weit unwürdige Diskussion um ihre geringen Nebenkosten; über die zig tausend Gebärdenhonorare wird nonchanlant hinüberweggegangen seitens des aktuellen Vorstandes


Muss ein Parteitag unbedingt 2 Tage stattfinden, ist das mit der Satzungsänderung durchaus noch möglich, müsste aber schon begründet werden.

Ansonsten siehe auch https://wiki.piratenpartei.de/NRW_Diskussion:Landesparteitag_2009.4 für weitere Argumente pro eintägig.

Gegenrede

Die Parteitage dauern so lange wie sie dauern. Demokratie hat etwas mit Diskussion zu tun, mit Partizipation und mit Schmerzen. Das kann man als “Laberei” abtun, so wie die Inklusion durch die Gebärdendolmetscher auch gerne “symbolpolitisch” genannt werden kann…

Wir nehmen eh wieder kleinere Hallen, wir passen uns an, wir wollen Dinge dezentral und online machen. Wenn wir wollten, können wir ja nur einen Tag machen auch ohne diesen Änderungsantrag. Aber brauchen wir diesen Satzungsänderungsantrag wirklich? Ich meine Nein!

Bitte ablehnen!

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SÄA011: Strukturreform Teil 1b

Dieser Beitrag ist Teil 11 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Ein seeeeeeehr langer Text der AG Struktur, bei dem ich mich schwer tue.

Antragstext:

§6b – Der Landesvorstand

(13) Der Landesvorstand

a) dokumentiert seine Tätigkeit nach den Vorgaben von Anhang D,
b) veröffentlicht seine Dokumentation nach den Vorgaben von Anhang E,
c) dokumentiert jede seiner Sitzungen,
d) fasst Beschlüsse mit mindestens einfacher Mehrheit,
e) hält seine Beschlüsse in der Dokumentation der Sitzung fest,
f) lädt zu außerordentliche Sitzungen gesondert mit einem angemessenem Vorlauf nach den Vorgaben von Anhang E ein und
g) hält seine Sitzungen mindestens einmal im Monat ab.

§20 – Begriffe

(1) Organisationseinheiten im Sinne dieser Strukturordnung sind

a) Crews,
b) Arbeitskreise (AK),
c) Servicegruppen (SG).

(2) Organisationseinheiten können Untergruppen (UG) bilden die der jeweiligen Organisationseinheit zugeordnet sind.
(3) Zweidrittel-Mehrheit in dieser Strukturordnung bedeutet, dass bei einer Entscheidung mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie gültige Nein-Stimmen abgegeben werden.

§21 – Crew

(1) Crews sind flexible und tatkräftige Teams des Landesverbandes, und bieten den Spielraum für neue Ideen.
(2) Crews sollten sich in der Regel in kurzen Abständen zusammenfinden.
(3) Eine Crew kann vom Landesvorstand zu einer Servicegruppe gewandelt werden, wenn die Crew einen Service ins Leben gerufen hat, der fortan im Auftrag des Landesverbandes durchgeführt werden soll.

Modul: “oder dem Landesparteitag” in Absatz 3 hinter “vom Landesvorstand” einsetzten.


§22 – Arbeitskreis

(1) Arbeitskreise dienen der Diskussion und Erarbeitung von politischen Positionen und Aussagen der Piratenpartei Deutschland, innerhalb des Landesverband NRW. Sie unterteilen sich in landesweite und lokale Arbeitskreise.
(2) Arbeitskreise dienen zusätzlich als thematische Schnittstelle zwischen Mandatsträgern und den Mitgliedern des Landesverbandes.
(3) Mandatsträger sind dazu angehalten, die thematisch und geographisch zuständigen Arbeitskreise in ihre parlamentarische Arbeit einzubinden und über selbige informiert zu halten.

§23 – Servicegruppe

(1) Eine Servicegruppe bearbeitet permanente Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können Dienste wie zum Beispiel die Internetplattform oder Mailinglisten sein sowie die Herstellung von Flyern, Pressemitteilungen und Ähnliches.
(2) Servicegruppen sind automatisch für die in Ihrer Geschäftsordnung beschriebene Tätigkeit vom Landesvorstand beauftragt.
(3) Die Beauftragungen einer Servicegruppe

a) können ganz oder in Teilen an andere Servicegruppen oder Untergruppen weitergegeben werden und
b) bleiben bei einem Wechsel des Landesvorstandes erhalten.

§24 – Untergruppen

(1) Untergruppen übernehmen Teilaufgaben der übergeordnete Organisationseinheit.
(2) Mitglieder einer Untergruppe müssen Mitglied der übergeordneten Organisationseinheit sein.
(3) Untergruppen müssen in den Sitzungen ihrer übergeordneten Organisationseinheit über ihre Tätigkeit berichten.
(4) Untergruppen sind von der Pflicht zur Dokumentation und Kommunikation befreit. Dies muss von der übergeordneten Organisationseinheit übernommen werden.

§25 – Transparenz

(1) Alle Organisationseinheiten haben eine transparente Arbeitsweise sicherzustellen.
(2) Die Treffen aller Organisationseinheiten sind grundsätzlich öffentlich.
(3) Die Tätigkeit der Organisationseinheit ist nach den Vorgaben von Anhang D zu dokumentieren.
(4) Die Dokumentation der Organisationseinheit ist nach den Vorgaben von Anhang E zu veröffentlichen.

§26 – Gründung und Name einer Organisationseinheit

(1) Servicegruppen werden durch den Landesvorstand gegründet.
(2) Der Termin der geplanten Gründungssitzung einer Organisationseinheit ist nach den Vorgaben von Anhang E zu veröffentlichen.
(3) Der Landesvorstand oder der Landesparteitag können jederzeit und ohne Fristbindung Servicegruppen gründen. In diesem Fall ist der Termin der ersten Sitzung nach den Vorgaben von Anhang E zu veröffentlichen.
(4) Zur Gründung einer Crew oder eines Arbeitskreis müssen mindestens drei der Gründungsmitglieder Mitglied des Landesverbandes sein. Die Identität der erforderlichen Gründungsmitglieder, die Mitglieder des Landesverbandes sind, muss dem Landesvorstand mit ihrem dem Landesverband bekannten Namen und der Mitgliedsnummer mitgeteilt werden. Sie gilt als gegründet, wenn die Gründung dem Landesvorstand per E-Mail oder in einer Vorstandssitzung bekannt gegeben wurde.
(5) Der Landesvorstand kann der Gründung einer Organisationseinheit innerhalb von 21 Tagen widersprechen, wenn sie die satzungswidrige Bestrebungen einer durch Schiedsgerichtsurteil oder Entscheidung des Landesparteitages aufgelösten Organisationseinheit an deren Stelle weiterverfolgt (Ersatzorganisationseinheit). Dieser Widerspruch muss vom Vorstand schriftlich begründet werden und es kann beim Landesschiedsgericht Klage gegen den Widerspruch erhoben werden. Die Klage gegen den Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
(6) Organisationseinheiten geben sich einen eindeutigen Namen. Mögliche Namensverwechslungen mit anderen Organisationseinheiten sind auszuschließen.
(7) Mit Ausnahme von Crews ist aus dem Namen von Organisationseinheiten der Zweck dieser Organisationseinheit zu erkennen. Lokale Arbeitskreise tragen hierfür auch die Bezeichnung der Region in der sie tätig sind in ihrem Namen. Der Name wird entsprechend mit dem Präfix „AK“ bzw. „SG“ gekennzeichnet und hat, sofern keine Region im Namen benannt ist, das Suffix „NRW“.
(8) Der Landesvorstand oder der Landesparteitag haben das Recht, Organisationseinheiten unter Angabe von Gründen anzuweisen ihren Namen zu ändern und wenn sie der Anweisung nicht nachkommen sie umzubenennen.

Modul: “oder den Landesparteitag” in Absatz 1 hinter “vom Landesvorstand” einsetzten.

Modul: “Die Geschäftsordnung der zu gründenden Servicegruppe wird vom Landesvorstand festgelegt.” an Absatz 1 anhängen.


§27 – Entscheidungsmodell, Arbeitsstruktur und Mitgliedschaft in Organisationseinheiten

(1) Der Landesvorstand kann jederzeit und ohne Fristbindung Servicegruppen offiziell mit Aufgaben betrauen oder ihnen diese wieder entziehen.
(2) Jede Organisationseinheit kann sich in ihrer Geschäftsordnung ein eigenes Entscheidungsmodell geben. Außer für Servicegruppen muss das Entscheidungsmodel basisdemokratisch sein. Sofern kein eigenes Entscheidungsmodell beschlossen wurde, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Organisationseinheit.
(3) Die Organisationseinheiten sollte sich in ihrer Geschäftsordnung selber Regelungen zu Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, Auftrennung, Selbstauflösung und Zusammenschluss mit einer anderen Organisationseinheiten geben.
(4) Die Mitgliedschaft in einer Organisationseinheit setzt keine Mitgliedschaft im Landesverband NRW voraus.
(5) Der Austritt aus einer Organisationseinheit ist durch einfache Willenserklärung möglich.
(6) Sollte sich die Organisationseinheit in ihrer Geschäftsordnung keine eigenen Regelungen diesbezüglich gegeben haben, können ihre Mitglieder über den begründeten Ausschluss eines Mitglieds entscheiden, wenn sich mindestens doppelt so viele ihrer Mitglieder dafür wie dagegen aussprechen. Mitglieder, die drei Mal in Folge den Treffen der Organisationseinheit unentschuldigt fernbleiben, bekunden damit ihren Willen zum Austritt aus der Organisationseinheit.
(7) Organisationseinheiten benennen zu jeder Zeit eine Kontaktmöglichkeit.
(8) Organisationseinheiten benennen zu jeder Zeit einen Koordinator. Der Koordinator ist verpflichtet die Kommunikationskanäle die nach Anhang E seiner Organisationseinheit sowie dem Landesvorstand zugeordnet sind zu lesen und seiner Organisationseinheit wichtige Informationen zusammengefasst mitzuteilen.

Modul: “oder der Landesparteitag” nach “Der Landesvorstand” in Absatz 1 einfügen.


§28 – Auflösung

(1) Eine Organisationseinheit löst sich auf, wenn

a) sie dies mit einer 2/3-Mehrheit der bei einem Treffen anwesenden Mitglieder beschließt und sich die Organisationseinheit in ihrer Geschäftsordnung diesbezüglich keine anders lautenden eigenen Regelungen gegeben hat,
b) durch den Landesvorstand festgestellt wird, dass weniger als drei ihrer Mitglieder Mitglieder des Landesverbandes sind,
c) sie schwerwiegend gegen das Transparenzgebot (§25) verstößt,
d) der Landesvorstand die Inaktivität selbiger feststellt,

(2) Die Aktivität einer Organisationseinheit wird vom Vorstand

a) bei Arbeitskreisen über das Vorhandensein der Protokolle und
b) bei Servicegruppen Anhand der Tätigkeitsberichte festgestellt.

Modul: 1e) der Landesparteitag dies mit 2/3-Mehrheit beschließt.


ANHANG D: Dokumentation

(1) Alle Organe des Landesverbandes und Organisationseinheiten dokumentieren

a) ihre Mitglieder bzw. bei Landesparteitagen die Inhaber der Versammlungsämter mit Pseudonym oder Klarnamen, 
b) ihre Geschäftsordnung,
c) das Entscheidungsmodell,
d) den Tätigkeitsbereich,
e) vorhandene Untergruppen mit ihrem Tätigkeitsbereich,
f) eine E-Mail-Adresse, über welche die Organisationseinheit bzw. das Organ direkt (z.B. über eine Mailingliste oder Request-Tracker) oder indirekt (z.B. über einen Koordinator) erreicht werden kann,
g) die Termine der Treffen sowie deren Ort
h) und Protokolle von Treffen.

(2) Protokolle von Treffen der Organisationseinheit müssen erstellt werden

a) bei der Gründung
b) bei der Planung von Aktionen,
c) bei Aufnahme und Ausschlüssen von Mitgliedern,
d) wenn Abstimmungen durchgeführt werden,
e) die Organisationseinheit sich auflöst oder aufgelöst wird,
f) eine Untergruppe gegründet oder aufgelöst wird,
g) Finanzmittel verwendet werden.

(3) Arbeitskreise verfassen Ergebnisberichte wenn eine thematische Position beschlossen wurde.
(4) Jede Servicegruppe erstellt vierteljährlich einen Tätigkeitsbericht in dem die geleistete Arbeit kurz zusammengefasst wird.
(5) Das Erfassen von unentschuldigter Abwesenheit in Protokollen ist nicht gestattet.

Modul: “mit Ausnahme von Wahlhelfern” in Absatz 1a hinter “bei Landesparteitagen” einsetzten.

ANHANG E: Veröffentlichung von Dokumentationen

(1) Die Piratenpartei Nordrhein-Westfalen betreibt selbst oder durch die Piratenpartei Deutschland mehrere Mailinglisten sowie eine Internetplattform. Diese Mailinglisten sind öffentlich lesbar, werden archiviert und dienen nicht der Diskussion. Sie unterscheiden sich in moderierte Mailinglisten die ausschließlich der Information dienen und unmoderierte Mailinglisten die zusätzlich der Koordination dienen.
   a) moderierte Mailinglisten:
     1. „NRW-Info“ die dem Landesvorstand zugeordnet ist.
   b) unmoderierte Mailinglisten:
     1. “NRW-Kommunalpolitik“ die lokalen Arbeitskreisen zugeordnet ist.
     2. “NRW-Landespolitik“ die Landespolitischen Arbeitskreisen zugeordnet ist.
     3. “NRW-Servicegruppen“ die Servicegruppen zugeordnet ist.
     4. “NRW-Verbände“
   c) Die Internetplattform ist das Piraten-Wiki
(2) Alle Organe des Landesverbandes und Organisationseinheiten unterhalten eine Internetpräsenz auf der Internetplattform und veröffentlichen dort, in der Regel binnen 7 Tagen, ihre Dokumentation nach Anhang D.
(3) Der Landesvorstand veröffentlicht zusätzlich auf der Mailingliste „NRW-Info“ die Protokolle seiner Sitzungen und unverzüglich die Einladungen zu außerordentlichen Sitzungen.
(4) Servicegruppen veröffentlichen zusätzlich ihre Tätigkeitsberichte auf der Mailingliste “NRW- Servicegruppen”.
(5) Landesweite Arbeitskreise veröffentlichen zusätzlich ihre Ergebnisberichte auf der Mailingliste “NRW- Landespolitik”.
(6) Lokale Arbeitskreise veröffentlichen zusätzlich ihre Ergebnisberichte auf der Mailingliste “NRW- Kommunalpolitik”.
(7) Arbeitskreise informieren die betroffenen Mandatsträger über ihre Ergebnisberichte.
(8) Protokolle von Mitglieder- und Aufstellungsversammlungen die nicht zu einer Untergliederung des Landesverbandes gehören veröffentlichen ihre Protokolle auf der Mailingliste „NRW-Verbände“. Die Protokolle der Untergliederungen sollten ebenfalls auf dieser Mailingliste veröffentlicht werden.
(9) Der geplanten Termin der Gründungssitzung einer Organisationseinheit bzw. der Termin der ersten Sitzung einer Servicegruppe ist mit Angabe des Themas der Organisationseinheit auf der Mailingliste „NRW-Info“ und mit einer Frist von 7 Tagen auf der unmoderierten Mailingliste, die der Organisationseinheit unter Absatz 1 zugeordnet ist, zu veröffentlichen.

Antragsbegründung:

Teil 1b (Einführung von Servicegruppen) der auf dem letzten TdpA und LPT 2014.1 vorstellten Strukturreform.

Gegenrede

Ich selber war 2009/2010 dafür, die aus dem Ruder gelaufenen Arbeitsstrukturen in feste Formen zu gießen. Damals ™ waren wir im extremen Wachstum und wollten und mussten das kanalisieren. Es hat geholfen, in der Kürze der Zeit eine Landtagswahl zu stemmen und mit 20 Leuten in den Landtag zu ziehen.

Seitdem ist allerdings viel passiert. Viel Negatives. Weniger Mitglieder, sich verwischende Strukturen, eine Entfremdung der Basis von der Fraktion und vice versa. Die erste Strukturreform sollte das Fell retten, geschafft hat es aber die Partei in meinen Augen nicht.

Kurz gesagt: Ich glaube, dass es nicht wirklich etwas bringt, diese Struktur noch weiter zu verfestigen und zu verfeinern. Viel eher wäre ich für eine Verschlankung der ganzen Chose und maximal evtl. eine Zweiteilung in die Gruppen, die “dem Vorstand/der Partei zuarbeiten/Dienste anbieten” und den Gruppen, die thematisch an $dingen feilen. Ende. Mehr braucht es eigentlich nicht.

Ich bin sehr skeptisch, ob das Formalficken hier wirklich jemanden nach vorne bringt – am wenigsten die PIRATEN in NRW. Daher gestehe ich einen 3 Jahre alten Fehler zu MEHR Struktur ein und sage:

Bitte ablehnen!

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SÄA010: Korrektur Facelift Satzung

Dieser Beitrag ist Teil 10 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

[UPDATE]Sehe gerade, dass dieser Antrag gar nicht durch die formale Prüfung gekommen ist… dann ist der Text rein informativ! :)[/UPDATE]

Stahlrabe und Dr.Bob. Formalfickerkollegen! :)

Antragstext:

Der Landesparteitag möge folgende Änderungen beschließen:

Ändern in Anhang F §1c Absatz 5 (bei Annahme von SÄA003 Absatz 4): “Satzung §16 Absatz 3″ durch “Satzung §13″ ersetzen.

Bei Annahme von SÄA003 ändern in Anhang F §4 Absatz 1: “Absatz 10″ durch “Absatz 9″ ersetzen

Ändern in Anhang F §4 Absatz 9 (bei Annahme von SÄA008 Absatz 8) und Anhang F §5 Absatz 2: “Satzung §X “Basisentscheid” Absatz 3″ durch “Satzung §13 Absatz 3″ ersetzen.

Ändern in Anhang F §5 Absatz 5: “dem den Urnenbeauftragten” bzw. bei Annahme von SÄA003 “dem Urnenbeauftragten” durch “den Urnenbeauftragten” ersetzen.

Einfügen eines Lehrzeichen hinter “§6″ in Anhang F §6

Einfügen von ” -” hinter “§5d” in Anhang F §5d

Antragsbegründung:

Der Antrag korrigiert

falsche Verweise die bereits bestanden.
falsche Verweise die durch den SÄA003 entstehen.
weitere kleine Tippfehler die durch den SÄA003 nicht korrigiert werden.

Dafürrede

Siehe SÄA003: Die Richtigstellung von Verweisen und Tippfehlern ist nicht Aufgabe eines Landesparteitags. Dafür ist der Scheiß einfach zu teuer! Bitte ohne Diskussion…

…annehmen!

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Busfahrt zur Freiheit statt Angst-Demo am 30.08. in Berlin

BerlinAm 30. August findet in Berlin wieder die alljährliche “Freiheit statt Angst”-Demonstration gegen Überwachungswahn und Sicherheitsparanoia statt.

Von NRW aus gibt es mehrere gesponserte Busfahrgelegenheiten.

Dieses Jahr hat sich das Bündnis #StopWatchingUs Köln bereiterklärt, einen Bus ab Köln zu organisieren:
http://cologne.stopwatchingus.info/fsa14.html
Vielen Dank dafür, daher muss ich dieses Jahr keinen Bus organisieren.

Mein Kollege Frank Herrmann sponsert Busfahrten von Düsseldorf und Bielefeld aus:
https://fraktion2012.piratenpartei-nrw.de/2014/07/fahr-mit-zur-freiheit-statt-angst-in-berlin/

Wer nicht in einer der genannten Städte ist, sollte bei den üblichen Fernbuslinien mal umschauen, möglicherweise eine Mitfahrzentrale nutzen, oder das Wiki des Bündnisses Freiheit statt Angst nach einer Mitfahrmöglichkeit durchsuchen.

Kommt zahlreich! Aufstehen statt Aussitzen – Freiheit statt Angst.

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Oliver Bayer befragt die Besucher von GamesCom

Mehr Infos hier und hier

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