Abschiebungshaftvollzug

Rot-Grün wird europa- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht

Zur Debatte im Innenausschuss zum Abschiebungshaftvollzugsgesetz sagt Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss:

„Das Gesetz krankt an vielen Stellen. Es ist ein leeres Gesetz, in dem keine Regelungen zur Ausgestaltung des Vollzugs stehen. Es verweist auf das Strafvollzugsgesetz, obwohl Menschen in Abschiebungshaft nicht wie Strafgefangene verstanden und behandelt werden dürfen. Ein ist ein leeres Gesetz, das den Menschen keine Rechtssicherheit gibt, sodass sie sich nicht mal effektiv wehren können – und das nachdem die bisherige Praxis von den Gerichten gekippt wurde. Weiterlesen ›

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Störerhaftung: Angst schaden Internet

people-314481_640Der folgende Artikel wurde am 13.April bei politik-digital e.V. in der Rubrik “Netzpolitischer Einspruch” veröffentlicht.

Es scheint eine zutiefst deutsche Eigenart zu sein: Die Suche nach jemandem, den man für den Fall des Scheiterns verantwortlich macht. Kann man den Verursacher selbst nicht greifen, soll wenigstens jemand anderes für den Schaden haften. Und bevor man etwas Neues zulässt, unterhält man sich erst einmal über die Schadenersatzpflicht. Im deutschen Internet gibt es dafür die sogenannte Störerhaftung: Wenn über ein drahtloses Netzwerk urheberrechtsgeschützte Dateien heruntergeladen werden, so kann nach gegenwärtiger Rechtsprechung der Betreiber des Netzwerkes als „Mitstörer“ in Anspruch genommen werden.

Dabei hat der Gesetzgeber es anders gewollt: Im Telemediengesetz ist niedergelegt, dass ein Netzwerkzugangsbetreiber für Rechtsverletzungen seiner Nutzer nicht haftet, solange er davon keine Kenntnis hat. Diese Haftungsfreistellung nennt sich „Providerprivileg“. Dabei orientiert man sich an der Post: Auch sie ist nicht dafür verantwortlich, wenn sie Bombenbaupläne, Erpresserbriefe, anstößige Fotos oder raubkopierte Bücher transportiert. Und niemand verlangt von ihr, jeden Brief zu öffnen und auf Rechtsverstöße zu überprüfen – ganz im Gegenteil, das Postgeheimnis verbietet ihr das sogar.

Das Providerprivileg im Telemediengesetz ist aber kein Freibrief: Es gilt nämlich nicht, wenn sich der Netzbetreiber die Inhalte zu eigen macht, er Kenntnis von illegalen Inhalten bekommt, oder ihn jemand auf Rechtsverstöße hinweist: Er muss dann umgehend tätig werden und ist ab diesem Zeitpunkt sehr wohl haftbar für beanstandete Inhalte. Damit soll verhindert werden, dass sich jemand auf dem Providerprivileg ausruht und es zulässt, dass in seinem Netz fortlaufend Rechtsverstöße begangen werden. Aber es handelt sich um eine Ex-Post-Regelung: Zu vorauseilendem Gehorsam ist niemand verpflichtet.

Störerhaftung – ein deutscher Sonderfall

Aus irgendeinem Grund hat die deutsche Rechtsprechung die Betreiber von drahtlosen Internetzugängen, also von WLAN-Netzwerken, bislang oft anders behandelt. Ihnen wurden die Kosten der Rechtsverfolgung auferlegt, auch wenn ihnen persönlich gar kein Rechtsverstoß nachgewiesen wurde: Das Gericht ordnete dem Betreiber des Netzwerkes das Delikt auch ohne sein Wissen und Wollen zu. Daraus hat sich eine Abmahnindustrie in Deutschland entwickelt, die gezielt nach Urheberrechtsverstößen über Internetzugänge sucht und von den Betreibern des Zugangs dann horrende Kosten des Rechtsinstrumentes der Abmahnung einfordert. Darauf spezialisierte Kanzleien erzielten zwei- bis dreistellige Millionenbeträge an Gebühren pro Jahr.

Betreiber von WLAN-Netzwerken in Schulen, Cafés, Hotels, aber auch private Betreiber von Netzwerken in Wohngemeinschaften, Nachbarschaften und Familien sahen sich mit solchen kostenpflichtigen Abmahnungen konfrontiert und sollten zahlen, auch wenn sie die Rechtsverletzungen weder persönlich begangen hatten noch überhaupt davon wissen konnten. Menschen, die ihren Internetzugang mit ihren Nachbarn oder Passanten teilen, Betreiber von sogenannten Freifunk-Knoten, mussten mit diesen Problemen ebenfalls rechnen. Unter diesen Voraussetzungen sind nicht viele Netzwerkbetreiber bereit, ihren Internetzugang zu teilen – und das ist schlecht für die öffentliche Netzversorgung mit drahtlosen Internetzugängen in Deutschland.

In vielen anderen Ländern ist WLAN-Zugang im öffentlichen Raum eine Selbstverständlichkeit. Ob in öffentlichen Nahverkehrsmitteln, Fußgängerzonen oder irgendwo in Wohngebieten: Ein freies WLAN findet sich immer. So etwas wie die Störerhaftung gibt es nur in Deutschland, kein anderes Land kennt dieses Rechtskonstrukt.

Die Politik hat das Problem ebenfalls erkannt: Eine Klarstellung, dass das Providerprivileg, die prinzipielle Haftungsfreistellung für Netzwerkbetreiber, eben auch für WLAN-Betreiber gelten muss, wurde gefordert. Und der derzeitig vorliegende Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums nimmt sich dieser Forderung vordergründig zunächst an. Doch wie so oft in der deutschen Netzpolitik geht es einen Schritt voran und gleichzeitig zwei Schritte zurück: Der Gesetzentwurf enthält einen ganzen Katalog von Ausnahmen und Vorschriften, die das Providerprivileg für Betreiber freier Netzwerke sogleich wieder aushebeln. Und damit wird eben gerade keine Haftungsfreistellung erreicht, sondern Haftung für Rechtsverstöße auch ohne Kenntnis wird festgeschrieben – damit wird die bisherige Rechtsprechung zementiert und gesetzlich festgelegt, und neue Abmahnfallen werden eröffnet.

WLAN-Betreiber sollen nämlich laut Gesetzentwurf „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, Rechtsverstöße im Vorfeld zu verhindern. Welche das sein könnten, zählt das Gesetz nur exemplarisch auf: Verschlüsselung des Zugangs, Belehrung zu Beginn, keine Rechtsverstöße zu begehen, Identifizierung der Nutzer etc. Private WLAN-Betreiber sollen sogar den Namen jedes Benutzers feststellen. Damit werden Interpretationsspielräume eröffnet, die die Abmahnindustrie dankbar aufgreifen wird. Denn was ist eine geeignete, zumutbare Maßnahme? Es wird wieder Klagen und Prozesse geben, und Richter werden interpretieren, wieweit diese Maßnahmen ex-ante gehen müssen. Zu leicht kann man dann im Betrieb eines Netzwerkes etwas falsch machen, und die Abmahnung ist da.

Keine Ausnahmen beim Providerprivileg

Warum sollen WLAN-Betreiber grundsätzlich schlechter gestellt werden als andere Netzzugangsanbieter? Warum werden private Anbieter wiederum schlechter gestellt als gewerbliche? Und warum soll der Betrieb eines offenen, unverschlüsselten WLAN völlig vom Providerprivileg ausgenommen werden? Ein echter Freifunk ist mit einer Identifizierungspflicht seiner Nutzer nicht mehr realisierbar.

Mit der Klarstellung, dass auch WLAN-Betreiber Provider sind, und das Providerprivileg somit auch für sie gelten soll, ist eigentlich bereits alles Notwendige gesagt: Denn auch damit sind WLAN-Betreiber nicht frei von jeglicher Verantwortung: Sie müssen – wie alle anderen Provider auch – ab Kenntnis eines Rechtsverstoßes handeln. Tun sie das nicht, sind sie sehr wohl verantwortlich für illegale Vorkommnisse.

Wie albern die Vorschrift ist, den Nutzer eines Netzwerkes zu belehren, keine Rechtsverstöße zu begehen, ist offensichtlich: Wer illegale Downloads durchführen will, wird sich durch eine Vorschaltseite kaum davon abhalten lassen – dass man sich an geltende Gesetze halten soll, ist eine Selbstverständlichkeit, die eigentlich keines Hinweises bedürfen sollte. Hier zeigt sich vielmehr wieder der Versuch, unbedingt jemanden verantwortlich machen zu wollen, wenn etwas scheitert.

Alle Dinge bergen das Risiko des Missbrauchs in sich. Auch eine Latte aus einem Gartenzaun kann dazu benutzt werden, sie jemandem über den Schädel zu ziehen. Wenn dann so ein Missbrauch passiert, ist der Gartenbesitzer nicht verantwortlich, und auch ein Verbotsschild am Zaun hätte die Tat nicht verhindert.

Wir sind gut beraten, dem Fortschritt des Internets mit Optimismus entgegenzutreten, und ihn nicht aus Angst vor Missbrauch stoppen zu wollen. Oder wie Victor Hugo es ausdrückte: „Die Zukunft hat viele Namen. Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance.“

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Zur Anhörung Offener Ganztag

Schönheitsreparaturen reichen beim „Offenen Ganztag“ nicht

Monika Pieper, Bildungspolitische Sprecherin, zur Anhörung von Sachverständigen zum Antrag der Piratenfraktion „Pädagogische Qualität der Offenen Ganztagsschule stärken und Angebote bedarfsgerecht ausbauen“:

Mit Schönheitsreparaturen ist es nicht getan, die Offene Ganztagsschule braucht ein solides Fundament. Die Sachverständigen haben bei der Anhörung den dringenden Handlungsbedarf bei der OGS deutlich unterstrichen. Die Angebote des Ganztags werden von Eltern sehr stark nachgefragt. Die aktuellen Rahmenbedingungen stehen dagegen im krassen Gegensatz zur erforderlichen pädagogische Qualität. Weiterlesen ›

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Kleine Anfrage zur (mobilen) Telekommunikationsüberwachung durch das LKA in Düsseldorf

Kleine Anfrage 3333

Rydlewski, Birgit; Sommer, Torsten PIRATEN Drucksache 16/8480 21.04.2015 2 S.

Nachfragen zur Antwort auf die Große Anfrage 10 (Drs 16/6051); Nutzung der Ermittlungsinstrumente Funkzellenabfrage, stille SMS, W-LAN-Catcher, IMSI-Catcher seit dem 01.01.2014; Rechtsgrundlagen der einzelnen Maßnahmen

Antwort MIK Drucksache 16/8724 20.05.2015 2 S.

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Fraktionssitzung vom 21.04.2015

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Anonyme Krankenkarte

MdL Simone Brand/Foto A.KnipschildMedizinische Versorgung von Flüchtlingen in NRW sicherstellen

Zur Anhörung im Innen- und Integrationsausschuss zum Antrag der Piratenfraktion „Anonyme Krankenkarte einführen – Medizinische Versorgung für Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen sicherstellen“ sagt Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss:

Die Experten haben ein düsteres Bild der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Menschen ohne Papiere gezeichnet. Diese Menschen haben keinen adäquaten Zugang zur Gesundheitsversorgung. Bürokratische Monster wie der Krankenschein vom Sozialamt sorgen dafür, dass Flüchtlinge erst in größten Notfällen zum Arzt gehen. Die Menschen leiden oft viel zu lange, chronische Krankheiten können sich entwickeln und verfestigen. Weiterlesen ›

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Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen in NRW 2009-2014

Angelehnt an eine in Sachsen von Enrico Stange – Die Linke Sachsen – gestellte Anfrage bekam ich auf meine Anfrage für NRW diese Antwort der Landesregierung:

Zusammenfassend mit der dort erwähnten Anfrage von Dirk Schatz aus 2013 und der dazu gehörenden Antwort der Landesregierung ergibt sich zusammengefasst folgende Tabelle:

  

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VIDEO Vortrag Prof. Dr. Gunter Dueck Zukunft der Arbeit – Auswirkungen auf die Schuldenbremse

Zum Hintergrund der Veranstaltung und zu Person von Prof. Dr. Dueck

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Interview mit Prof. Dr. Gunter Dueck

Mehr über die Anhörung zur Schuldenbremse

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Schuldenbremse gefährdet NRW 4.0

Zur Anhörung in der Verfassungskommission zur Schuldenbremse sagt Michele Marsching, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Rot/Grün ignoriert die Anforderungen von Industrie 4.0 und NRW 4.0. Anstatt die Herausforderungen der digitalen Revolution anzunehmen, wollen die etablierten Parteien die Schuldenbremse aus dem Grundgesetz auf NRW-Ebene übertragen.

Bei der heutigen Anhörung hat uns Prof. Dr. Gunter Dueck recht gegeben: auch er sieht die großen Anforderungen des digitalen Wandels unzureichend berücksichtigt. Viele Berufe werden künftig verschwinden. Die digitale Revolution wird massive Auswirkungen auf die deutsche Volkswirtschaft haben. Die Einnahme- und auch die Ausgabeseite der öffentlichen Hand werden gravierend beeinflusst – das nimmt Rot/Grün billigend in Kauf.

Wir lehnen die undifferenzierte Einführung der Schuldenbremse auf Landesebene ab und fordern, dass sie an aktuelle und künftige Gegebenheiten angepasst wird. Wer der Instustrie 4.0 nicht im Weg stehen will, muss die Schuldenbremse in ihrer Finanz-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialpolitik neu bewerten.“

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