Maßnahmen zur Überwachung mobiler Telekommunikation

Stellungnahme Birgit Rydlewski, Torsten Sommer und Gastautor

Vor einigen Wochen haben unsere Landtagsabgeordneten Birgit Rydlewski und Torsten Sommer mehrere Kleine Anfragen (3331 bis 3336, Drucksachen-Nummern 16/8478 bis 16/8483) betreffend die Nutzung von Maßnahmen zur Überwachung mobiler Telekommunikation durch nordrhein-westfälische Behörden gestellt. Diese bezogen sich auf die Nutzung von

  • nicht individualisierten Funkzellenabfragen
  • Ortungsimpulsen (sog. „Stille SMS“)
  • W-Lan-Catchern und
  • IMSI-Catchern

– und  zwar jeweils durch

  • die Dortmunder Polizei
  • die Düsseldorfer Polizei
  • das Landeskriminalamt und
  • den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz

(Dokumentenlinks am Ende des Artikels)

im Zeitraum von 01.01.2014 bis heute. Außerdem baten sie um Angabe von Anlass und Ort der Maßnahme (und gegebenenfalls Zuordnung der Maßnahme zu einer Straftatengruppe). Aus den Antworten der Landesregierung eingegangenen Antworten ergeben sich ein paar interessante Erkenntnisse – und neue Fragen.


Der W-Lan-Catcher als Mittel der technischen Überwachung scheint sich keiner allzu großen Beliebtheit zu erfreuen – er wurde nur einmal eingesetzt.

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz scheint ebenfalls eher andere Quellen zu nutzen, denn auf sein Betreiben wurde nur einmal ein IMSI-Catcher in Düsseldorf eingesetzt.

Größerer Beliebtheit erfreuen sich die nicht individualisierten Funkzellenabfragen, die in kleinerer Zahl (in Düsseldorf zwei durch das LKA und 144 durch die Düsseldorfer Polizei; 58 in Dortmund durch die Dortmunder Polizei) im nachgefragten Zeitraum eingesetzt wurden.

Mit Abstand am häufigsten eingesetzt wurden die sogenannten „Stillen SMS“ (technischen Impulse zur Ortung des Endgerätes), und zwar in 8.575 Fällen durch die Düsseldorfer Polizei, in 39.259 Fällen durch das LKA und in 107.669 Fällen durch die Dortmunder Polizei.

Auffällig ist bereits auf den ersten Blick der große Unterschied zwischen den Zahlen für Dortmund und Düsseldorf: Auch wenn man berücksichtigt, dass beim Versand solcher Ortungsimpulse in jedem einzelnen Fall in der Regel eine Vielzahl von Ortungsimpulsen versandt wird, weil teilweise die versandten Ortungsimpulse ohne Wirkung bleiben (z. B. wenn das Endgerät ausgeschaltet ist oder im Ausland betrieben wird), bleibt die erstaunliche Tatsache, dass die Dortmunder Polizei mehr zwölfmal so viele Ortungsimpulse verschickt hat wie die Düsseldorfer Polizei.

Interessant sind aber auch die Dinge, die sich nicht direkt aus den Antworten selbst ergeben, sondern daraus, dass sie nicht beantwortet wurden (und werden konnten):

So liegen für den Einsatz der nicht individualisierten Funkzellenabfragen durch das LKA in Düsseldorf „bedingt durch datenschutzrechtliche Löschfristen […] nur noch Daten für den Zeitraum 21.04.2014 bis 21.04.2015 vor.“ Beim Einsatz durch die Kreispolizeibehörden Dortmund und Düsseldorf hingegen schienen keine relevanten Löschfristen einschlägig gewesen zu sein, denn hier wurde die Antwort für den Zeitraum ab dem 01.01.2104 gegeben.

Die Zuordnung der aufgeführten Maßnahmen zu konkreten Anlässen scheitert ebenfalls an mangelnder Erfassung oder an ihrer schieren Zahl. So verweist die Landesregierung auf ihre Antwort (Drucksache 16/6051) auf unsere Große Anfrage 10 (Drucksache 16/5215) und ihre dortige Vorbemerkung, dass „bei der Beantwortung […] nicht auf statistische Daten aus gesetzlichen Berichtspflichten zurückgegriffen werden [konnte], da keine der hier angefragten Maßnahmen von der nach § 100b Abs. 5 und § 100g Abs. 4 StPO abschließend normierten Erhebungs- und Berichtspflicht erfasst wird.“ Und weiter, dass es „wegen der hohen Aktenanzahl […] es aus Sicht der Landesregierung in keinster Weise zu rechtfertigen [war], die Strafverfolgungsbehörden mit der Einzelfallauswertung zuungunsten ihrer eigentlichen Aufgaben zu belasten.“

Mit anderen Worten: Zwar werden die Überwachungsinstrumente selbst in einer Vielzahl von Fällen eingesetzt, die Dokumentation dieser Überwachung aber (und damit natürlich auch ihre Überprüfbarkeit) scheitert daran, dass sie nicht (bundes-)gesetzlich vorgegeben oder angeblich zu aufwändig ist!

Auf diesen Missstand haben die Piraten bereits im letzten Jahr reagiert und mit unserem Antrag vom 24. Juni 2014 (Drucksache 16/6118) eine Erhebungsmatrix für diese Maßnahmen gefordert, um den Einsatz dieser oftmals sehr tief in die Grundrechte eingreifenden Maßnahmen auch überprüfen zu können. In der dazu geführten Plenardebatte am 02. Juli 2014 (Plenarprotokoll 16/62, Seite 6226 ff.) allerdings waren alle anderen Parteien der Auffassung, eine solche Erhebungsmatrix sei schwierig in der Umsetzung oder gar völlig überflüssig, weil

„weitere Verpflichtungen angesichts der strengen Voraussetzungen in der StPO entbehrlich sind“ (Hans-Willi Körfges, SPD)

„unsere nordrhein-westfälischen Ermittler diese Instrumente verantwortungsbewusst einsetzen“, daher bestehe „für die Einführung einer kleinteiligeren Erhebungsmatrix […] schon faktisch keine erkennbare Notwendigkeit“ (Gregor Golland, CDU)

es unklar sei, „welchen Aufwand diese Anfrage auch in den Behörden mit sich bringt und wie man das vernünftig umsetzen kann.“ (Matthi Bolte, GRÜNE)

dies unter Datenschutzaspekten problematisch sei, weil „eine solche statistische Erhebung dazu führen [würde], Daten zu aggregieren, die personenbezogen sind oder personenbeziehbar sind.“ (Dr. Robert Orth, FDP)

Während man also bei der SPD grundsätzlich nicht versteht, dass das Gewaltmonopol kontrolliert werden muss, ist das blinde Vertrauen bei der CDU auch nach den Morden des NSU, den anschließenden Vertuschungen und dem systematischen Landesverrat der Dienste und Polizeibehörden nur noch als bürgerrechtsfeindlich einzustufen.

Den Grünen ist immer noch nicht bewusst, dass Polizeibehörden selbstverständlich ihre Arbeit sinnvoll dokumentieren müssen. Vor allem, wenn sie in Grundrechte eingreift. Die FDP springt mit dem Datenschutzargument an dieser Stelle viel zu kurz, ist doch davon auszugehen, dass die Polizei doch hoffentlich weiß, wen sie überwacht. Oder ist das alles dann doch wieder eine anlasslose Massenüberwachung?

Aber das kann uns die Landesregierung dann bei unserer nächsten Kleinen Anfrage beantworten, in der wir Aufklärung darüber erwarten, warum es solch eklatante Unterschiede bei der Nutzung von s.g. „stillen SMS“ zwischen den einzelnen Polizeidirektionen gibt. Dazu erwarten wir Antwort darauf, was sich hinter der Bezeichnung „Sonstige“ bei den aufgelisteten Straftaten verbirgt. Schließlich sind andere Straftaten selbst mit nur einem Fall kategorisiert.

Wir erwarten Antworten. Das Ausweichen, Vertuschen und Verschweigen muss ein Ende haben. Das Gewaltmonopol funktioniert in einer Demokratie nur nach dem Prinzip der wenigst möglichen Eingriffe in den Kernbereich des privaten Lebens und das muss entsprechend dokumentiert werden. Sonst ist, genau wie bei den Diensten, eine legislative Kontrolle durch das Parlament nicht möglich.

Dokumente:
Verfassungsschutz bez. Düsseldorf
Verfassungsschutz bez. Dortmund
LKA in Dortmund
Kreispolizeibehörde in Düsseldorf
Kreispolizeibehörde in Dortmund
LKA in Düsseldorf

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Verstärkter Einsatz von Funkzellenabfragen und stiller SMS in NRW

In NRW, insbesondere in Dortmund und Düsseldorf, wurden verstärkt nicht individualisierte Funkzellenabfragen und sogenannte stille SMS eingesetzt. Das haben Kleine Anfragen der Piratenfraktion NRW ergeben. In Düsseldorf wurden von Januar 2014 bis heute zwei nicht individualisierte Funkzellenabfragen durch das Landeskriminalamt und 144 durch die Düsseldorfer Polizei durchgeführt. In Dortmund hat die Polizei 58 individualisierte Funkzellenabfragen eingesetzt.

Mit Abstand am häufigsten eingesetzt wurden die sogenannten stillen SMS, technische Impulse zur Ortung des Endgerätes: in 8.575 Fällen durch die Düsseldorfer Polizei, in 39.259 Fällen durch das LKA und in 107.669 Fällen durch die Dortmunder Polizei. Weiterlesen ›

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Kleine Anfragen zur (mobilen) Telekommunikationsüberwachung in NRW – Stellungnahme zu den Antworten der Landesregierung

Stellungnahme Torsten Sommer, Birgit Rydlewski und Gastautor

Vor einigen Wochen haben unsere Landtagsabgeordneten Birgit Rydlewski und Torsten Sommer mehrere Kleine Anfragen (3331 bis 3336, Drucksachen-Nummern 16/8478 bis 16/8483) betreffend die Nutzung von Maßnahmen zur Überwachung mobiler Telekommunikation durch nordrhein-westfälische Behörden gestellt. Diese bezogen sich auf die Nutzung von

  • nicht individualisierten Funkzellenabfragen
  • Ortungsimpulsen (sog. „Stille SMS“)
  • W-Lan-Catchern und
  • IMSI-Catchern

– und  zwar jeweils durch

  • die Dortmunder Polizei 
  • die Düsseldorfer Polizei
  • das Landeskriminalamt und 
  • den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz

(Dokumentenlinks siehe unten (ab 26.5. online))

im Zeitraum von 01.01.2014 bis heute. Außerdem baten sie um Angabe von Anlass und Ort der Maßnahme (und gegebenenfalls Zuordnung der Maßnahme zu einer Straftatengruppe). Aus den Antworten der Landesregierung eingegangenen Antworten ergeben sich ein paar interessante Erkenntnisse – und neue Fragen. 

   
Der W-Lan-Catcher als Mittel der technischen Überwachung scheint sich keiner allzu großen Beliebtheit zu erfreuen – er wurde nur einmal eingesetzt.

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz scheint ebenfalls eher andere Quellen zu nutzen, denn auf sein Betreiben wurde nur einmal ein IMSI-Catcher in Düsseldorf eingesetzt.

Größerer Beliebtheit erfreuen sich die nicht individualisierten Funkzellenabfragen, die in kleinerer Zahl (in Düsseldorf zwei durch das LKA und 144 durch die Düsseldorfer Polizei; 58 in Dortmund durch die Dortmunder Polizei) im nachgefragten Zeitraum eingesetzt wurden.

Mit Abstand am häufigsten eingesetzt wurden die sogenannten „Stillen SMS“ (technischen Impulse zur Ortung des Endgerätes), und zwar in 8.575 Fällen durch die Düsseldorfer Polizei, in 39.259 Fällen durch das LKA und in 107.669 Fällen durch die Dortmunder Polizei.

Auffällig ist bereits auf den ersten Blick der große Unterschied zwischen den Zahlen für Dortmund und Düsseldorf: Auch wenn man berücksichtigt, dass beim Versand solcher Ortungsimpulse in jedem einzelnen Fall in der Regel eine Vielzahl von Ortungsimpulsen versandt wird, weil teilweise die versandten Ortungsimpulse ohne Wirkung bleiben (z.B. wenn das Endgerät ausgeschaltet ist oder im Ausland betrieben wird), bleibt die erstaunliche Tatsache, dass die Dortmunder Polizei mehr zwölfmal so viele Ortungsimpulse verschickt hat wie die Düsseldorfer Polizei.

Interessant sind aber auch die Dinge, die sich nicht direkt aus den Antworten selbst ergeben, sondern daraus, dass sie nicht beantwortet wurden (und werden konnten):

So liegen für den Einsatz der nichtindividualisierten Funkzellenabfragen durch das LKA in Düsseldorf „bedingt durch datenschutzrechtliche Löschfristen […] nur noch Daten für den Zeitraum 21.04.2014 bis 21.04.2015 vor.“ Beim Einsatz durch die Kreispolizeibehörden Dortmund und Düsseldorf hingegen schienen keine relevanten Löschfristen einschlägig gewesen zu sein, denn hier wurde die Antwort für den Zeitraum ab dem 01.01.2104 gegeben.

Die Zuordnung der aufgeführten Maßnahmen zu konkreten Anlässen scheitert ebenfalls an mangelnder Erfassung oder an ihrer schieren Zahl. So verweist die Landesregierung auf ihre Antwort (Drucksache 16/6051) auf unsere Große Anfrage 10 (Drucksache 16/5215) und ihre dortige Vorbemerkung, dass „bei der Beantwortung […] nicht auf statistische Daten aus gesetzlichen Berichtspflichten zurückgegriffen werden [konnte], da keine der hier angefragten Maßnahmen von der nach § 100b Abs. 5 und § 100g Abs. 4 StPO abschließend normierten Erhebungs- und Berichtspflicht erfasst wird.“ Und weiter, dass es „wegen der hohen Aktenanzahl […] es aus Sicht der Landesregierung in keinster Weise zu rechtfertigen [war], die Strafverfolgungsbehörden mit der Einzelfallauswertung zuungunsten ihrer eigentlichen Aufgaben zu belasten.“

Mit anderen Worten: Zwar werden die Überwachungsinstrumente selbst in einer Vielzahl von Fällen eingesetzt, die Dokumentation dieser Überwachung aber (und damit natürlich auch ihre Überprüfbarkeit) scheitert daran, dass sie nicht (bundes-)gesetzlich vorgegeben oder schlicht und einfach zu aufwändig ist!

Auf diesen Missstand haben die Piraten bereits im letzten Jahr reagiert und mit unserem Antrag vom 24. Juni 2014 (Drucksache 16/6118) eine Erhebungsmatrix für diese Maßnahmen gefordert, um den Einsatz dieser oftmals sehr tief in die Grundrechte eingreifenden Maßnahmen auch überprüfen zu können. In der dazu geführten Plenardebatte am 02. Juli 2014 (Plenarprotokoll 16/62, Seite 6226 ff.) allerdings waren alle anderen Parteien der Auffassung, eine solche Erhebungsmatrix sei schwierig in der Umsetzung oder gar völlig überflüssig, weil

„weitere Verpflichtungen angesichts der strengen Voraussetzungen in der StPO entbehrlich sind“ (Hans-Willi Körfges, SPD)

„unsere nordrhein-westfälischen Ermittler diese Instrumente verantwortungsbewusst einsetzen“, daher bestehe „für die Einführung einer kleinteiligeren Erhebungsmatrix […] schon faktisch keine erkennbare Notwendigkeit“ (Gregor Golland, CDU)

es unklar sei, „welchen Aufwand diese Anfrage auch in den Behörden mit sich bringt und wie man das vernünftig umsetzen kann.“ (Matthi Bolte, GRÜNE)

dies unter Datenschutzaspekten problematisch sei, weil „eine solche statistische Erhebung dazu führen [würde], Daten zu aggregieren, die personenbezogen sind oder personenbeziehbar sind.“ (Dr. Robert Orth, FDP)

Während man also bei der SPD grundsätzlich nicht versteht, dass das Gewaltmonopol kontrolliert werden muss, ist das blinde Vertrauen bei der CDU auch nach den Morden des NSU, den anschließenden Vertuschungen und dem systematischen Landesverrat der Dienste und Polizeibehörden nur noch als bürgerrechtsfeindlich einzustufen.

Den Grünen ist immer noch nicht bewusst, dass Polizeibehörden selbstverständlich ihre Arbeit sinnvoll dokumentieren müssen. Vor allem, wenn sie in Grundrechte eingreift. Die FDP springt mit dem Datenschutzargument an dieser Stelle viel zu kurz, ist doch davon auszugehen, dass die Polizei doch hoffentlich weiß, wen sie überwacht. Oder ist das alles dann doch wieder eine anlasslose Massenüberwachung?

Aber das kann uns die Landesregierung dann bei unserer nächsten Kleinen Anfrage beantworten, in der wir Aufklärung darüber erwarten, warum es solch eklatante Unterschiede bei der Nutzung von s.g. „stillen SMS“ zwischen den einzelnen Polizeidirektionen gibt. Dazu erwarten wir Antwort darauf, was sich hinter der Bezeichnung „Sonstige“ bei den aufgelisteten Straftaten verbirgt. Schließlich sind andere Straftaten selbst mit nur einem Fall kategorisiert.

Wir erwarten Antworten. Das Ausweichen, Vertuschen und Verschweigen muss ein Ende haben. Das Gewaltmonopol funktioniert in einer Demokratie nur nach dem Prinzip der wenigst möglichen Eingriffe in den Kernbereich des privaten Lebens und das muss entsprechend dokumentiert werden. Sonst ist, genau wie bei den Diensten, eine legislative Kontrolle durch das Parlament nicht möglich.

Dokumente:

Verfassungsschutz bez. Düsseldorf

Verfassungsschutz bez. Dortmund

LKA in Dortmund

Kreispolizeibehörde in Düsseldorf 

Kreispolizeibehörde in Dortmund

LKA in Düsseldorf

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Per Amtsausstattung in die vorinstallierte Überwachung

Für viele Mandatsträger herrscht so etwas wie Weihnachtsstimmung im Landtag. Denn es gibt eine funkelnagelneue Amtsausstattung. Mit potenten Laptops, 13 und 15 Zoll, ein PC mit 22″ Monitor, sogar Hybriden wie ein Surface und ein Lenovo Helix stehen zur Auswahl. Alle technisch gut ausgestattet und Nagel neu.

Ein Grund sich zu freuen? Für die Hersteller der Hard- und Software sowie die diversen Dienste schon. Denn im Gegensatz zur letzten Amtsausstattung ist es diesmal nicht möglich ein alternatives Betriebssystem auf den Rechnern zu installieren. Dank vorgesetztem BIOS- oder besser UEFI-Passwort. Und zusätzlich ist sowohl das TPM Modul aktiviert, die Schnittstellen werden überwacht und jeder neu verbundene Datenträger wird gescannt. Alles im Zeichen der „Sicherheit“.

Nur gewinnen wir auch hier wieder nur die Illusion von Sicherheit. Die Rechner sind selbstverständlich alle mit Windows ausgestattet und auch die Software, die angeschlossene Speichergeräte scannt ist nicht als Open Source verfügbar. Was dort alles sonst noch gescannt, gemeldet, übertragen wird oder was auch immer kann ich nicht überprüfen. Selbstverständlich darf ich das auch nicht extern prüfen lassen. Und selbstverständlich kann ich keine eigene Software installieren. Keine Mailverschlüsselung, kein OpenVPN, etc. Komplette, vorinstallierte Überwachung.

Damit ist meine komplette Arbeit und Kommunikation über diese Amtsausstattung von vornherein kompromittiert. Wer das zur Kommunikation mit seinen Wählern nutzt, handelt grob fahrlässig. Nun kann man anführen das der Landtagsabgeordnete in NRW doch gut versorgt ist und sich ohne Probleme ein eigenes Endgerät leisten kann. Dem kann ich zustimmen. Nur darf ich leider mein eigenes Endgerät nicht im Plenarsaal des Landtags nutzen. Dort sind maximal eigene Tablets oder baugleiche Hybridgeräte erlaubt. Keine echten Arbeitsgeräte. Und da ich etwa ein mal pro Monat mehrere Arbeitstage von Morgens bis Abends im Plenum verbringe, und das gerne, wird meine Arbeit hier effektiv unterbunden. Von einer freien Ausübung des Mandats sind wir damit in etwa soweit weg, wie Deutschland von einer Marsmission.

Nächster Einwand: Aber das ist doch im IT Gremium des Landtags abgestimmt worden und da seid ihr beteiligt. Ja sind wir. Als kleinste Fraktion mit aktuellen Umfragewerten zwischen 1 % und 2 %. Und etwa so groß ist unser Einfluss dort. Und bitte, bitte, bitte, kommt mir keiner mit der Grünen Fraktion. Die wollten für die Unterstützung der allumfassenden Überwachung diesmal nicht mal einen Feldhamster. Ströbele ist bei den Grünen so einmalig wie es Leutheusser-Schnarrenberger bei der FDP war. Keine von beiden Parteien wird Freiheit jemals als Primärziel vertreten. Freiheit ist für diese Parteien immer nur ein Tauschmittel für Bäume (Grüne) oder zügellosen Kapitalismus (FDP).

Fazit: Die allumfassende Überwachung betrifft inzwischen den Bürger und seine demokratisch gewählten Vertreter gleichermaßen. Das darf niemanden überraschen. Ein Ende ist nicht in Sicht. SPD und CDU treiben das voran. Grüne und FDP sind willige Helfershelfer. Wir Piraten sind durch viele eigene Fehler zur Zeit aus dem Spiel. Es hat sich zwar inzwischen Vieles innerparteilich verbessert (und ja, ich weiß das auch noch viel zu tun ist), nur weiß das außerhalb der Piratenbubble niemand. Und es interessiert sich auch kaum noch jemand dafür. Ändern wir den letzten Punkt oder leben wir in Orwells Vision, ohne zu klagen, das ist unsere Wahl in NRW. Spätestens 2017.

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Piratenpartei: Innerparteiliche Beteiligung am Ende

Piratenpartei 2015: Die innerparteiliche Beteiligung ist am Ende. Politische Willensbildung findet nicht mehr statt. Personenwahlen ersetzen Programmdiskurs. Die Chancen elektronischer Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten wurden vergeben. Die innerparteiliche Ausrichtungsumfrage ist eine Kapitulationserklärung.

2015-05-25 14_55_37-[Bund] Umfrage zur politischen Ausrichtung der Piratenpartei bis zur BundestagswGestern bekam ich eine E-Mail von der Mitgliederverwaltung der Piratenpartei. Darin fragt der Bundesvorstand, wie sich die Piratenpartei zu den Wahlen 2017 ausrichten soll. So heißt es beispielsweise in der zweiten Frage: “Mit welchen Themen sollen wir PIRATEN die kommenden Wahlkämpfe bestreiten?”. Aufgelistet werden anschließend 27 Punkte, die mit “Unbedingt – Eher Ja – Eher Nein – Auf keinen Fall” bewertet werden sollen.

Die Auswahl der Punkte – vorgeblich angelehnt an das Grundsatzprogramm – bildet aber kaum das Spektrum politischer Fragen ab. So finden sich die Punkte “Umwelt” und “Landwirtschaft” separat, “Europa” sowie “Außenpolitik”, ebenso “Drogenpolitik” und “Suchtpolitik” unmittelbar untereinander. Dahingegen sucht man “Asyl” oder “Flüchtlinge” vergeblich. Genauso fehlt “Sozialpolitik”, “Arbeit”, “Medien” oder schlicht “Netzpolitik”. Gleichstellung der Geschlechter wird mit Familienpolitik zusammengelegt. Den Punkt “Teilhabe” gibt es nur als “Teilhabe am digitalen Leben” – Teilhabe am analogen Leben ist nicht vorgesehen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Unter der Überschrift “Statements der Piratenpartei” finden sich 22 Aussagen, die man mit “1: stimme voll und ganz zu” bis “4: stimme gar nicht zu” bewerten soll. Mir erscheinen die Fragen bisweilen suggestiv, so dass man sie eigentlich nur vollkommen bejahen oder verneinen soll. Manche Fragen verbinden sich mit einer Aussage, wie etwa “Wir brauchen ein Demokratie-Update, die repräsentative Demokratie hat sich aber bewährt.” Was soll ein Nein zu dieser Aussage bedeuten? Dass sich die repräsentative Demokratie nicht bewährt hat, oder dass sie nicht geändert werden muss? Ein politisches Profil erarbeitet man mit solchen Fragen jedenfalls nicht.

Besonders zeigt sich die Suggestion im Kleinod von Frage “Im politischen Kampf sind für uns PIRATEN selbst Straftaten ein zulässiges Mittel”. Wer kann hier mit Ja antworten, ohne sich sofort einem innerparteilichen Shitstorm ausgesetzt zu werden? Dabei ist hieran schön zu erkennen, dass diese Form politischer Befragung ohne Kontext und Diskurs vollkommen unnütz ist: Was sind die PIRATEN in diesem Zusammenhang? Die Partei als Ganzes? Jedes Mitglied für sich? Auch wenn es dabei nicht als Pirat in Erscheinung tritt? Um welche Art von Straftaten geht es denn? Was ist mit illegalen Tätigkeiten wie dem Verstoß gegen das Urheberrecht, den Hackerparagraphen? Dem Besitz von Cannabis, digitaler DDOS-Blockaden, der Veröffentlichung geheimer Dokumente? Wie sieht es mit dem Blasphemieparagraphen aus? In Vergangenheit wurden durch politische Aktionen einstige strafbewehrte Handlungen wie Abtreibung oder Homosexualität in Frage gestellt. Und dazu musste gegen diese Strafnormen verstoßen werden.

Diese so formulierte Frage dient alleine der Polarisierung, dem Stich ins Wespennest der Partei. Ich kann dahinter keine produktive Absicht erkennen. Den Diskurs um diese Frage ersetzt eine “Ja-Nein-Vielleicht”-Auswahl nicht. Eine Beteiligungssimulation – dabei haben wir die elektronischen Werkzeuge in der Schublade, einen solchen Diskurs dann auch zu führen.

Geradezu verzweifelt klingt die Bitte von Bundesvorsitzendem Stefan Körner, man solle bitte Kernthemen ankreuzen. “Bedenk bei Deiner Entscheidung, dass es hier einerseits um die Themen geht, die Dir persönlich besonders am Herzen liegen; auf der anderen Seite sollten die Themen unser Alleinstellungsmerkmal aufweisen” heißt es in der Einladungsmail.

Personenwahlen ersetzen Programmdiskurs

Überhaupt, der Diskurs in der Partei: Seit geraumer Zeit gibt es keine funktionierenden politischen Entscheidungsprozesse in dieser Partei mehr, nicht auf Bundesebene, und in vielen Landesebenen auch nicht, soweit ich das überblicken kann. Der Landesverband Hessen hat im vergangenen Jahr gleich sein ganzes Programm gestrichen, und steht seit der Zeit ohne jede Ausrichtung da. Die letzen politisch-programmatischen Entscheidungen der Bundespartei sind im Vorfeld der Europawahlen getroffen worden. Seit dieser Zeit reihen sich Wahlparteitage an Wahlparteitage, gespeist durch Rücktritte und personelle Querelen. Der aktuelle Bundesvorstand hat auf einen inhaltlichen Parteitag gleich ganz verzichtet: Zwischen ihrer putschförmigen Wahl, die aufgrund von mehreren Rücktritten vorzeitig notwendig geworden war im Juni 2014, und jetzt dem Wiederwahltermin im Juli diesen Jahres gab es keine Mitgliederversammlung, die irgendwelche inhaltlichen Abstimmungen vornehmen könnte. Durch den vorzeitigen Rücktritt war schon der programmatische Parteitag 2014 entfallen. Personenwahlen ersetzen Programmdiskurs.

Gleichzeitig sind alle Ansätze, dieses Entscheidungsvakuum zu füllen, torpediert worden: Alle Formen elektronischer Mitbestimmungen wie Liquid Feedback oder die sogenannte “ständige Mitgliederversammlung” wurden gestoppt oder gar nicht erst ernsthaft in Angriff genommen. Sogar der halbherzige Versuch, mit dem “BEO”, dem Basisentscheid online eine Briefabstimmung zu organisieren, ist gescheitert – die darin befindlichen Anträge schimmeln seit Monaten vor sich hin. Anstrengungen diesbezüglich sind nicht erkennbar.

“Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit” heißt es in Art. 21 des Grundgesetzes. In §1 des Parteiengesetzes wird diese Willensbildung zur Pflicht von Parteien erklärt. Umfragen mit vorgegebenen Fragen und Antworten stellen für mich keinen politischen Diskurs dar. Insofern verletzt die Piratenpartei seit geraumer Zeit diese Pflicht.

Innerparteiliche Beteiligung galt mal ein sehr hohes Gut der Piratenpartei. Gerade die neuen, elektronischen Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten waren ein Alleinstellungsmerkmal der Partei, eine Vision von politischer und gesellschaftlicher Partizipation im 21. Jahrhundert. Das ist alles kaputt, mittlerweile sind wir von unseren Möglichkeiten weit hinter die anderen Parteien zurückgefallen. Ja-nein-vielleicht-Umfragen statt Liquid Democracy hält man in der Piratenpartei jetzt für Beteiligung. Ein Elend.


Hier der Text der Einladungs-E-Mail in Gänze:

Hallo Daniel ,

wir werden die nächsten Wahlen nur gewinnen, wenn wir mit einem klaren Profil antreten. Mit einem Profil, das uns bestmöglich von anderen Parteien abgrenzt und unterscheidet. Der Wähler muss wissen, was er bekommt, wenn er sein Kreuzchen bei uns PIRATEN macht.
Dieses Profil, das sich in unseren Themenschwerpunkten ausdrückt, wollen wir gemeinsam mit Dir erarbeiten. Mit welchen Schwerpunktthemen sollen wir in die kommenden Wahlkämpfe gehen? Du findest nachstehend einige Fragen sowie einen Reigen von Themen, vor allem aus unserem Grundsatzprogramm. Die Fragen können bis zum 31.05.2015 beantwortet werden.

Bedenk bei Deiner Entscheidung, dass es hier einerseits um die Themen geht, die Dir persönlich besonders am Herzen liegen; auf der anderen Seite sollten die Themen unser Alleinstellungsmerkmal aufweisen.

Deine Meinung ist uns sehr wichtig:
http://limesurvey.piratenpartei.de/index.php?lang=de-informal&sid=177481&token=[$token].

Hinweis: Die Umfrage läuft bis zum Sonntag, den 31.Mai 2015 um 23:59 Uhr.

Stefan Körner
Für den Bundesvorstand

Die Umfrage selbst könnt ihr Euch hier ansehen:
Umfrage zur politischen Ausrichtung der Piratenpartei bis zur Bundestagswahl 2017 [PDF, 796kb]

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Tarifeinheitsgesetz aka Gewerkschaftsmonopolisierungsgesetz

Der Text ist lang, daher vorab ein tl;dr:
Die GDL hat Recht. Die Bahn ist für das Verhandlungschaos verantwortlich. Die SPD betreibt auch in der Regierung nur ihre Parteiinteressen und dabei ist ihr auch das Grundgesetz egal. Das Bundesverfassungsgericht wird das Tarifeinheitsgesetz kassieren.

Langversion:
Historisch betrachtet ist das Streben zu Arbeitnehmerzusammenschlüssen seit Mitte des 19. Jahrhunderts, besonders durch die Folgen der Industrialisierung, verstärkt betrieben worden. Daraus entstanden die Gewerkschaften. Umso stärker die Gewerkschaften wurden, je stärker wurde die Gegenbewegung von Seiten der Regierenden, was im 19. Jahrhundert im bismarckschen Sozialistengesetz gipfelte. Doch trotz aller Verbote, Behinderungen, Gleichschaltung zwischen 1933 und 1945 haben sich die Gewerkschaften behauptet. Trotz unterschiedlichster politischer Ausrichtungen. Und auch die Vielfalt der Gewerkschaftslandschaft war bisher nie Stein des Anstoßes. Es gab zwar immer Unmut der Betroffenen Unternehmen wenn „kleinere“ Gewerkschaften versucht haben ihre Interessen durchzusetzen, aber letztendlich hat man sich immer geeinigt. Auch mit der GDL, die es, mit Vorläuferorganisation, bereits seit 1867 gibt.

Der aktuelle Tarifstreit zwischen Deutscher Bahn und GDL ist dagegen anscheinend unendlich. Wenn man der Berichterstattung der Medien folgen möchte, liegt das ausschliesslich an einem Menschen, an Claus Weselsky. Selten wurde dermaßen polemisierend und einseitig über einen Menschen der aktuellen Politik berichtet. Allein bei SPON sind in den letzten Monaten weit über 100 Artikel über die GDL und Claus Weselsky erschienen. Mehr als zu jedem anderen Thema. In den meisten Artikeln geht es weder um neutrale Berichterstattung, noch um journalistische Sorgfalt, und schon gar nicht um die gekennzeichnete Trennung zwischen Kommentaren und Berichterstattung, das passiert nur teilweise. Von den „sonstigen“ Abschreiberlingen im Netz ganz zu schweigen. Da hat weder der privatwirtschaftliche, noch der staatsbetriebene Journalismus vom eigenen Debakel der Ukraineberichterstattung gelernt.

Die andere Seite der Verhandlungen wird selten bis nie beleuchtet. Oder kennt jemand den Namen des Verhandlungsführers der Bahn? Ulrich Weber, Personalvorstand der Deutschen Bahn AG. Beraten wird die Deutsche Bahn von Werner Bayreuther. Die Taktik, die Verhandlungen immer wieder scheitern zu lassen scheint durch diesen Berater herbeigeführt. Nicht durch Claus Weselsky und die GDL, die durchaus Forderungen stellen die einer Gewerkschaft nicht nur zustehen, sondern deren Durchsetzung die ureigenste Aufgabe von Gewerkschaften ist.

In meinen Augen darf man sich gerne an Ulrich Weber und Werner Bayreuther wenden, wenn man von der gefühlten „Unendlichkeit“ des Bahnstreiks betroffen ist. Diese beiden Menschen sind für die Endlostaktik verantwortlich, nicht die GDL und schon gar nicht Claus Weselsky persönlich.

Kommen wir zum nächsten Kritikpunkt. Mein Lieblingspunkt. In einem Betrieb darf es nur einen Tarifvertrag geben. Hmmmmmm… *durchatmen* Ja…aber nein. Schöner Grundsatz, hat noch nie für Regelungseinheit gesorgt. Angefangen von diversen Einzelverträgen (gerne außertariflich, AT, genannt), über Gruppenausnahmen (Ältere, Schwangere, Teilzeit, etc.) bis zu einzelnen, sozial begründeten Besonderheiten (Pflege von Angehörigen, etc.) gibt es eine Vielfalt von Regelungen die vom Arbeitgeber beachtet werden müssen. Auch bei der Deutschen Bahn. Man wirbt sogar damit. Und so gelten die unterschiedlichsten Regelungen parallel nahezu allen deutschen Unternehmen. Und das funktioniert. Ob das dann einen Tarifvertrag als Teilmenge beinhaltet oder mehrere ist dabei völlig egal. Und das schafft jedes größere Unternehmen in Deutschland, wenn die Deutsche Bahn das nicht abbilden kann gehören die Verantwortlichen gefeuert. Im Übrigen hat noch kein anderes deutsches Unternehmen darüber geklagt mehrere Tarifverträge im Unternehmen abbilden zu müssen. Da funktioniert das einfach, so wie beispielsweise bei den privaten Bahnunternehmen auch.

Und betrachten wir die Medaille auch ein mal von der anderen Seite. Was macht ein Arbeitgeber, wenn er verschiedene Mitarbeiterteilmengen im Betrieb unterschiedlich behandeln will? Er unterteilt sein Unternehmen einfach in so viele Betriebe wie er will. Selbstverständlich organisatorisch und räumlich getrennt. Wofür gibt es schließlich Türen im Gebäude. Dazu kann man sich gerne anschauen, in wie viele kleine Einheiten heutzutage Großunternehmen aufgeteilt sind.

Schauen wir uns das mal bei der Deutschen Bahn an: DB Bahn Fernverkehr, DB Bahn Regio, DB Arriva, DB Schenker Logistics, DB Schenker Rail, DB Netze Fahrweg, DB Netze Personenbahnhöfe, DB Netze, DB Energie, DB Dienstleistungen, DB ProjektBau GmbH, DB Dialog GmbH, DB Immobilien, DB Vertrieb, Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH (ohne DB, da war das Marketing im Urlaub), DB International GmbH, DB BahnPark GmbH. Das sind zumindest die auf der Webseite der Deutschen Bahn AG gelisteten Unternehmen. Eine erheblich  umfangreichere Liste findet man bei Wikipedia.

Grundsätzlich ist es sinnvoll ein Unternehmen organisatorisch verteilt aufzustellen. Nur steht es dem Unternehmen hierbei völlig frei wie es das tut, wann es das tut und welche Mitarbeiter davon betroffen sind. So richtig viel Einfluss haben dann auch die Betriebsräte nicht darauf. Und wer bei Umstrukturierungen dem Betriebsübergang nach §613a BGB widerspricht ist halt raus. Und es gibt durchaus Unternehmen die dieses Instrument immer wieder als Waffe gegen missliebige Gewerkschaften oder Betriebsräte nutzen.

Warum also bring eine Bundesarbeitsministerin der SPD ein Gesetz in den Bundestag ein, das Gewerkschaften behindern und die Vielfalt der Koalitionfreiheit einschränken wird und die so wider das Grundgesetz laufen das einem Angst und Bange wird um diese Demokratie?

Zum einen Parteiinteresse. Es geht darum der SPD-treuen EVG (im DGB organisiert) die SPD-ferne GDL (im DBB organisiert) vom Hals zu halten. Man verhält sich so, wie Wirtschaftsunternehmen das auch tun, man schafft ein Monopol um den Markt zu beherrschen. Nur geht es nicht um Waren, sondern um Bahnmitarbeiter denen man eine Mitgliedschaft verkaufen will. Unglaublich? Sollte es sein. Schaut man sich aber die Geschichte der EVG an, wird deutlich das bereits die Transnet die ab 2010 mit der GDBA zur EVG fusioniert ist beständig SPD-nah gearbeitet hat. Siehe z. B. Norbert Hansen (SPD). Die taz hat das noch mal schön zusammengefasst. Daher erklärt es sich auch das es bei der Abstimmung nur eine Gegenstimme in der SPD gab.

Dazu kommen wirtschaftliche Interessen der Bundesregierung. Die an den Bund ausgeschüttete Dividende ist zwar von 500 Mio € in 2011 auf 700 Mio € in 2014 angewachsen, aber wenn die Bundesregierung mehr Geld ohne Steuerhöhungen einnehmen kann, wird sie die Gelegenheit dazu nutzen. Es geht also auch hier einfach nur ums Geld. Und es kann da auch noch um das ganz große Geld gehen, wenn durch den wirtschaftlichen Aufschwung und die guten Zahlen der Deutschen Bahn der geplante Börsengang dann doch mal wieder Thema wird. Die Pläne dazu sind nicht endgültig abgesagt, sondern nur ausgesetzt. Auch wenn viele der Argumente gegen die Privatisierung immer noch Gültigkeit haben. Das geht aber wohl nur mit einer mundtot gemachten GDL. Und daran arbeitet die SPD fleißig.

Letzter Punkt und letzte Rettung wird, mal wieder, das Bundesverfassungsgericht. Ich zitiere mit Genehmigung des Internetpräsidenten den Artikel 9 des Grundgesetzes vollständig:

  1. Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
  2. Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
  3. Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Meine Interpretation:
Das heute verabschiedete Tarifeinheitsgesetz schränkt das Recht zu Arbeitskämpfen ein und behindert damit schon die Bildung von Gewerkschaften, da diese die Interessen ihrer Mitglieder nicht werden durchsetzen können. Das Streikrecht darf in dieser Art und Weise und durch diese Begründung nicht eingeschränkt werden.

Karlsruhe, bitte übernehmen!

Update:
Es wird auch rein praktisch sehr spannend, denn wie weiß ein Unternehmen welche Gewerkschaft die Mehrheitsgewerkschaft im Betrieb ist? Die Gewerkschaft darf einzeln nicht nachweisen welcher Mitarbeiter bei ihr Mitglied ist und der einzelne Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber gegenüber seine Mitgliedschaft ebenfalls nicht offenbaren. Und so kann keine Gewerkschaft nachweisen das sie Mehrheitsgewerkschaft ist. Dieses Gesetz ist nicht nur mit böser Absicht geschrieben, sondern auch noch handwerklich schlecht!

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Top 12. Daniel Schwerd zum Breitbandausbau durch bürgerschaftliches Engagement

Donnerstag, 21. Mai 2015

 

Top 12. Nordrhein-Westfalen braucht schnelles Internet – Bürgerschaftliches Engagement beim Breitbandausbau stärken und fördern

Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache 16/8647
MdL Daniel Schwerd, Foto von Tobias EckrichUnser Redner: Daniel Schwerd
Abstimmung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
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Protokoll der Rede von Daniel Schwerd

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne und am Stream! Ich musste schon ein klein wenig schmunzeln, als ich den Antrag las. Hat die Unterwanderung der CDU durch Piraten erste Erfolge?

(Beifall von den PIRATEN)

Erleben wir, wie christdemokratische Digitalpolitik auf Piratenkurs schwenkt? Wir haben ja nichts dagegen, wenn sich gute Ideen verbreiten. Sie wissen doch: copy, remix, share. Vielleicht hätten Sie dem Antrag noch den Titel „Netz in Bürgerhand“ geben sollen. Dann wäre er noch besser. Spaß beiseite. Wir bekommen ja mit, mit welchen Ideen die CDU sonst noch auf dem Feld der Netzpolitik herumgeistert: Aufweichung von Datenschutzstandards, Einführung des Zwei-Klassen-Internets, Vorratsdatenspeicherung, Vertuschung von Überwachung usw., usw. Eine Verwechslungsgefahr in Bezug auf unsere Parteien ist also zum Glück nicht gegeben. Weiterlesen ›

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Veröffentlicht unter Kultur- und Medien (A12), Reden

Top 4. Torsten Sommer zur Einrichtung eines Hilfsfonds für Opfer der Behindertenhilfe und Psychiatrie 1949 – 1990

Donnerstag, 21. Mai 2015

 

Top 4. Einrichtung eines Hilfsfonds für Opfer von Unrecht und Misshandlungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie in den Jahren 1949 – 1990

Antragder Fraktion der SPD  der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN  der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/8636
MdL Torsten Sommer I Foto A. KnipschildUnser Redner: Torsten Sommer
Abstimmung: Zustimmung
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Protokoll der Rede von Torsten Sommer

Torsten Sommer (PIRATEN): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen hier im Saal! Sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne und im Live-Stream! Die Rede von Günter Garbrecht hat mich sehr berührt. Ich möchte ihm dafür auch von hier aus noch einmal herzlich danken. In dieser Form könnte ich das gar nicht schildern. Das in den letzten 76 Jahren erlittene Unrecht und das erlittene Leid werden für uns nicht nachvollziehbar sein, egal wie sehr wir versuchen, uns da hineinzudenken, wenn mit den Menschen sprechen. Es bleibt doch immer ein Stück weit unvorstellbar. Weiterlesen ›

Veröffentlicht unter Hauptausschuss (A05), Reden, Torsten Sommer

Top 10. Daniel Schwerd zu den Chancen des Freihandelsabkommen “TTIP” für NRW

Donnerstag, 21. Mai 2015

 

Top 10. Nordrhein-Westfalens Wirtschaft braucht Freihandel – Wachstumschancen von TTIP nutzen

Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache 16/8644
Daniel Schwerd Foto: Tobias M. EckrichUnser Redner: Daniel Schwerd
Abstimmung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
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Protokoll der Rede von Daniel Schwerd

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne und am Stream! Vor knapp drei Jahren ist das hinter verschlossenen Türen ausgehandelte ACTA-Abkommen am zivilen Widerstand in ganz Europa gescheitert. Mit an vorderster Front damals: wir Piraten. Das war ein schöner Erfolg. Aber ACTA war gestern. TTIP, Ceta und TiSA sind heute. Viele der Regeln, die schon in ACTA drohten, sind heute wieder Vertragsbestandteile und Schlimmeres. Weiterlesen ›

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Top 9. Joachim Paul zur Förderung von digitalem Lernen

Donnerstag, 21. Mai 2015

 

Top 9. Die Chancen der Digitalisierung im Wissenschaftsbereich nutzen – digitales Lernen fördern statt ignorieren

Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache 16/8646
MdL Joachim Paul Foto A.Knipschild  Unser Redner: Joachim Paul
Abstimmung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
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Protokoll der Rede von Joachim Paul

Dr. Joachim Paul (PIRATEN): Vielen Dank, Herr Präsident! Das macht wieder Spaß heute. Wir begrüßen die vollzählig anwesenden Hochschulpolitiker der Unionsfraktion in der digitalen Realität. Bisher haben Sie sich ja wie diese Landesregierung beim Thema „digital“ eher mit dem „Tal“ beschäftigt. Und ein Ex-Pirat in den eigenen Reihen macht noch keinen digitalen Frühling, wie wir gestern zum Thema Big Data eindrucksvoll belegt bekommen haben. Weiterlesen ›

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Veröffentlicht unter Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (A10), Joachim Paul, Reden

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