Blog-Archive

Dietmar Schulz zur Vorratsdatenspeicherung

Erklärung gemäß § 47 Abs. 2 GO zum TOP 1 (Eilantrag/Piraten) der 88. Plenarsitzung des Landtags NRW: Ich befinde mich in diesem hohen Haus weil ich mich im Jahr 2011 nach einem bis dahin an Erkenntnissen und Erlebnissen wahrlich nicht

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Inklusion bedeutet, Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen

Die berufliche Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung stand im Mittelpunkt meines Besuches im Berufsbildungswerk Maria Veen. Ich habe selber, als Förderschullehrerin, lange Jahre mit verschiedenen Förderberufskollegs zusammengearbeitet und mich sehr gefreut, über berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und die verschiedenen Ausbildungsbereiche in

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Rassismusprävention bei Polizei und Justiz in Nordrhein-Westfalen

Gastbeitrag: Autor: Mathias Collet (Persönlicher Mitarbeiter) Im Mai hatten wir in einer Kleinen Anfrage das Thema „Rassismusprävention bei Polizei und Justiz in Nordrhein-Westfalen“ aufgegriffen. In dieser Anfrage (Kleine Anfrage 3447, LT-Drs. 16/8748) hatten wir die Landesregierung zu verschiedenen Themenkomplexen befragt. Zum einen hatten wir wissen wollen, wie weit die Landesregierung mit der Umsetzung des Antrags „Alltagsrassismus und rechte […]

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Weltflüchtlingstag: Say it loud, say it clear, that refugees are welcome here

Zurzeit jagt ein Flüchtlingsgipfel den nächsten, und es werden zum Teil längst überfällige richtige Maßnahmen angekündigt, aber eben auch ein Zwei-Klassen-Asylsystem zementiert. Auf der einen Seite werden die Kommunen und das Land in den nächsten Jahren großzügiger vom Bund entlastet,

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Liebe verdient Respekt: Ehe für alle!

Liebe verdient Respekt. Alle Menschen sollen ungeachtet ihres Geschlechtes das gleiche Recht haben, einander zu heiraten. Auch andere, auf dauerhafte Verantwortung angelegte Partnerschaften und Lebensgemeinschaften müssen berücksichtigt werden. Durch das irische Referendum ist die Forderung, Heiraten und Ehe für alle Menschen ungeachtet ihres Geschlechtes zu ermöglichen, wieder in den Fokus gerückt. 62,1% aller Abstimmenden waren dafür, dass auch homosexuelle Paare heiraten können sollen. Die Wahlbeteiligung war mit 60,5% beeindruckend hoch. Eines Volksentscheids bedarf es im Grunde nicht: Der Grundsatz der Gleichstellung aller Menschen ungeachtet ihres Geschlechts gebietet die Gleichbehandlung auch in Bezug auf die Ehe. Dies umfasst dann nicht nur auch homosexuelle Paare, sondern ausdrücklich Menschen aller Geschlechter und Orientierungen. Am 12. Juni 2015 hat der Bundesrat eine Entschließung zur vollständigen Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare verabschiedet. Die Bundesregierung wird darin gebeten, die verfassungswidrige Ungleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaften homosexueller Paare zu beenden. Dies stellt einen ersten, begrüßenswerten Schritt zur Öffnung der Ehe für alle dar. Ehen erster und zweiter Klasse darf es nicht geben. Artikel 1 des Grundgesetzes basiert auf der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens. Der Vielfalt aller Lebensstile muss daher diskriminierungsfrei und in voller Gleichberechtigung entsprochen werden. Eine tatsächlich diskriminierungsfreie Öffnung der Ehe muss eine einseitige Bevorzugung traditioneller Rollen-, Familien- und Arbeitsmodelle wirksam überwinden. Die wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens muss ermöglicht werden, um der möglichen Vielfalt aller Lebensentwürfe gleichberechtigt gerecht zu werden. Das Eheversprechen ist eine persönliche Entscheidung. Niemand soll berechtigt sein, die Ausgestaltung der Eheform festzulegen oder auf bestimmte Geschlechter oder Lebensmodelle zu begrenzen. Alle Formen der homosexuellen, heterosexuellen, queeren und polyamourösen Partnerschaften sowie Lebensgemeinschaften, die eine auf Dauer angelegte Verantwortung füreinander enthalten, müssen vollumfänglich gleichgestellt werden. Durch die Ehe für alle wird weder die klassische Ehe zwischen Mann und Frau diskriminiert, noch die Familie benachteiligt. In unserem Land leben viele tausend Regenbogenfamilien, denen bislang die volle rechtliche Anerkennung verwehrt ist, oder Familien mit anderen Beziehungs- und Verantwortungsmodellen. Die Ehe für alle sorgt dafür, Diskriminierungen dieser Familien abzubauen. Dies dient unmittelbar auch dem Kindeswohl der in diesen Familien aufwachsenden Kinder. Schutz und Förderung von Familien darf nicht im Wesentlichen allein von der steuerlichen Förderung einer Verbindung von Mann und Frau abhängig sein. Die steuerliche Förderung der „Hausfrauenehe“ sichert Familien nicht. Die Piratenfraktion hat einen entsprechenden Antrag unter der Drucksachennummer 16/8972 eingereicht, der am 26. Juni 2015 im Plenum behandelt werden wird.

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Gewalt entsteht aus Schwäche!

Am frühen Dienstagmorgen wurden die Schaufensterscheiben unseres PIRATEN Büros in Dortmund von außen durchlöchert. Unser Büro existiert seit November 2012. Ähnliche Sachbeschädigungen im politischen Umfeld wurden bisher gegen die Büros der Linken und der Grünen … Weiterlesen

Torsten Sommer – Bürgerrechte muss man wählen!

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Das war der Jugend-Landtag 2015 #jltnrw

Olaf Wegner beschreibt seine Eindrücke vom 7. Jugend-Landtag 2015. Bildgalerien gibt es am Ende des Beitrags: Dieses Jahr hat bei unserer Fraktion eine Gruppe von Jugendlichen für den Jugend-Landtag angefragt, von denen wir wissen, dass sie sich zwar stark politisch

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Wir unterstützen Volksinitiative ‘G9 jetzt!’

Elternwillen ernst nehmen- Bildungsgerechtigkeit sicherstellen Wir freuen uns, dass es der Volksinitiative „G9 jetzt!“ gelungen ist, ausreichend Unterschriften zu sammeln. Der Landtag NRW muss sich jetzt erneut mit dem Thema Schulzeitverkürzung am Gymnasium beschäftigen. Neben der inhaltlichen Thematik ist diese

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Der WDR und die Gottschalk-Millionengage

     „Nur wer etwas leistet, kann sich etwas leisten.“      Michail Gorbatschow Der WDR hat bestätigt, dass Honorarzahlungen insgesamt in Millionenhöhe an Thomas Gottschalk auch nach dem vorzeitigen Ende der ARD-Vorabendshow „Gottschalk live“ geflossen sind. In dem Vertrag, den die ARD-Tochter Degeto mit der Produktionsfirma Grundy Light Entertainment über die Produktion der Sendung abgeschlossen habe, sei die Fortzahlung des Moderatorenhonorars bis zum Auslaufen des Vertrags zum Jahresende 2012 enthalten gewesen. Summen nannte der WDR nicht, offenbar war trotz des Endes aufgrund zu geringer Quoten nach etwa der Hälfte der vereinbarten Sendungen die gesamte Summe in Höhe von 4,6 Millionen Euro vertraglich fällig, so dass womöglich über 2 Millionen Euro ohne Gegenleistung flossen. Der Vertrag erscheint ungünstig verhandelt, wenn die komplette Summe auch bei vorzeitigem Ende fällig ist: Mindestens sollten wenigstens die Gottschalk durch den Nicht-Auftritt ersparten Kosten abgezogen werden können. Derartige Summen für Fernsehstars im Zusammenhang mit Gebührengeldern sind den Gebührenzahlern heutzutage kaum noch zu vermitteln. Der WDR betont, dass die Sendung im von Werbung getragenen Vorabendprogramm des Ersten ausgestrahlt wurde, diese also ausschließlich über Werbeeinnahmen und nicht über Gebührengelder finanziert worden sei. Überdies hält sich der WDR zugute, dass das Honorar für Thomas Gottschalk an seinem Marktwert und seiner Bekanntheit als einem „der beliebtesten Moderatoren in Deutschland“ orientiert habe. Insofern sei der Vertrag in branchenüblicher Weise für ein erfolgversprechendes Format abgeschlossen worden. Demgegenüber hat die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm darauf hingewiesen, dass von der WDR-Programmplanung selbst im Vorfeld eine Marktstudie unternommen worden sei, bei der achthundert Fernsehzuschauer telefonisch befragt wurden. Diese Studie habe zu dem Ergebnis geführt, dass 39 Prozent der Befragten im Vorhinein angaben, sie würden die geplante Sendung „wahrscheinlich nicht“ oder „bestimmt nicht“ ansehen, weil ihnen der ausgewählte Moderator nicht zusagte. Bei der Programmplanung und den Vertragsverhandlungen fehlte es an Transparenz und nach Bekanntwerden der Missstände an Aufklärung: Die Konstruktion der Auftragsvergabe über Tochterfirmen des WDR sorgt für gezielt beabsichtigte Intransparenz und verunmöglicht demzufolge bewusst die Kontrolle durch die zuständigen Aufsichtsgremien. Die Trennung zwischen Gebühren- und Werbegeldern, wie der WDR argumentiert, erscheint zudem mehr als fragwürdig. Denn Werbezeit ist auf die Vorabendzeit begrenzt, die dort erzielten Einnahmen sollen bestimmungsgemäß dem ganzen Sendebetrieb zu Gute kommen. Nicht zuletzt sollte über Konsequenzen für die anstehende Novelle des WDR-Gesetzes nachgedacht werden, damit sich solche fragwürdigen Fälle nicht wiederholen können. Ich habe heute an die Landesregierung zwei kleine Anfragen gestellt, um mehr Transparenz einzufordern, und die Bewertung der Landesregierung einzuholen. Folgende Fragen habe ich gestellt: Zum Themenblock „Transparenz und Aufklärung“: Welche Summen sind an Thomas Gottschalk aufgrund dieses Vertrages geflossen bzw. fällig geworden? Schlüsseln Sie die Beträge auf nach Summen, die aufgrund ausgestrahlter Sendungen fällig waren und Summen, die auch nach dem vorzeitigen Ende der Produktion noch fällig wurden. Warum hat sich die Sendeanstalten auf derart hohe Ausfallzahlungen festgelegt, obwohl nach den vorliegenden Erkenntnissen des Controlling aus dem eigenen Haus an Warnungen über mangelndem Zuspruch nicht gefehlt hat und ein vorzeitiges Ende der Show daher bereits vorhersehbar war? Sind die Einnahmen aus den Werbeeinahmen des Vorabendprogramms nach Ansicht der Landesregierung tatsächlich losgelöst vom allgemeinen Gebührenaufkommen … Weiterlesen

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Büro angegriffen 

In der Nacht vom 15. auf den 16.6. wurde unser Büro in Dortmund, welches ich gemeinsam mit meinen Kollegen Torsten Sommer und Hanns-Jörg Rohweder sowie dem Kreisverband Dortmund betreibe, angegriffen. Dabei wurden beide große Frontschreiben beschädigt. Es wurde niemand verletzt.       

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