Rot-Grün haben einen Eilantrag eingebracht: „Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen beenden – Klare gesetzliche Regelungen schaffen“, wir haben dazu noch einen Entschließungsantrag gestellt. Meine Rede dazu:
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer und Zuschauerinnen hier im Saal und selbstverständlich auch im Livestream! Die Themen Leiharbeit und Werkverträge beschäftigen uns alle schon ein bisschen länger.
Ich finde es schade, dass hier die Gräben, wie sie sich gerade in der Bundespolitik darstellen, gepflegt werden, ohne sich gegenseitig zuzuhören. Das richtet sich insbesondere an Herrn Dr. Bergmann. Weder die Kollegin Maaßen noch der Kollege Bischoff haben an irgendeiner Stelle die Werkzeuge an sich, die Instrumente, infrage gestellt, sondern lediglich ihren Missbrauch.
(Beifall von den PIRATEN)
Ich finde es nicht richtig, zu sagen, die Kollegen hätten grundsätzlich gegen das Instrumentarium gewettert. Das haben sie nicht getan.
(Zuruf von Dr.Günther Bergmann [CDU])–Doch. Sie haben die beiden genau in der Hinsicht kritisiert. Das finde ich schade. Herr Kollege Bischoff erwähnte eben schon, dass ein Kollege aus dem Wirtschaftsausschuss und nicht ein Kollege oder eine Kollegin aus dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Thema bearbeitet. Daran wird deutlich, aus welcher Perspektive Sie das Ganze sehen möchten.
(Zuruf von der SPD: Die sind alle nicht da!)
– Ja, leider sind die Kolleginnen und Kollegen tatsächlich alle nicht da. Das finde ich auch sehr schade. Aber dafür gibt es ja Aufzeichnungen.Allerdings wäre es richtig gegangen – da muss ich dem Kollegen Alda recht geben –, das Thema an den Ausschuss zu überweisen, damit es nicht verpufft. Wir sollten einen Antrag einbringen, der uns das Thema im Ausschuss deutlich näherbringt – vielleicht auch durch eine Anhörung. Denn viele Punkte sind einfach ärgerlich. Die Zahlen, die die Kollegin Maaßen genannt hat, will ich jetzt gar nicht wiederholen.
60 % der Menschen, die in Leiharbeit entsandt werden, sind keine neun Monate da. Warum sollen wir darüber diskutieren, ob Equal Pay ab neun, ab zwölf, ab 15, ab 18 oder ab wie vielen Monaten auch immer gelten soll, wenn es die meisten Menschen gar nicht betrifft? Equal Pay – gleicher Lohn für gleiche Arbeit – muss es vom ersten Tag an geben.
(Beifall von den PIRATEN)
Der kurze Einsatzzeitraum zeigt, dass die Leute, die entsandt werden, die Arbeit direkt aufnehmen können. Dass es keine lange Einarbeitungszeit geben muss, liegt entweder an der Arbeit an sich oder an der Qualifikation der Leiharbeitenden. Wenn die Arbeit fast von Anfang an vernünftig geleistet wird, muss auch von Anfang an vernünftig bezahlt werden.Einem Bonus obendrauf stehe ich sehr positiv gegenüber. Denn von den Menschen wird Flexibilität gefordert, und diejenigen, die Leiharbeit leisten, sind viel stärker etwa von Arbeitslosigkeit, von prekärer Beschäftigung betroffen. Daher ist es schon sinnvoll, dass sie für diese Flexibilität einen Bonus erhalten.
Kommen wir zum Thema „Werkverträge“. Anscheinend nimmt der Missbrauch bei Werkverträgen zu. Das wird keiner leugnen. Man muss nicht auf die Zahlen der IG Metall oder der „Süddeutschen Zeitung“ verweisen. Jeder, der in dem Thema drin ist, weiß, dass die tarifliche Bindung bei Werkvertragsarbeit nicht im Steigen, sondern im Sinken begriffen ist.
Das ist weder richtig noch gut und beschädigt das eigentlich gute Instrument des Werkvertrags. Wenn wir dieses gute Instrument erhalten wollen, müssen wir den Missbrauch bekämpfen.
Kollege Bischoff, dann erwarte ich aber eine Regelung, die greifen kann. Die jetzt vorgelegte Regelung ist zahnlos. Beim ersten Entwurf auf Bundesebene dachte ich schon: Das ist nicht so besonders toll; da muss noch etwas draufgelegt werden. Nachdem der Bund den ersten Entwurf zurückgezogen hatte, dachte ich beim zweiten Entwurf: Guck mal, alle Zähne weg. – Das kann es nicht sein. Wir müssen eine viel deutlichere Regelung haben.
Kollege Alda, Sie haben gerade die Einteilung in Scheinselbstständigkeit und Werkvertragsarbeit angesprochen. Man muss ganz genau benennen und Vorgaben machen, wann jemand scheinselbstständig ist und wann ein ordentlicher Werkvertrag vorliegt. Im Gesetzestext müssen genaue Bedingungen stehen. Aber lassen Sie uns das, wie Sie eben schon sagten, im Ausschuss besprechen.
Ich bitte, dass SPD und Grüne Mut zeigen und unserem Entschließungsantrag zustimmen. Ich befürchte, bei CDU und FDP werde ich eher auf taube Ohren stoßen. Ich verspreche Ihnen aber schon jetzt: Wenn Sie das Thema nicht in den Ausschuss bringen, werde ich es tun. – Vielen Dank.

