„Die Energiewende braucht Bürgerenergie – Ausschreibungen verhindern Bürgerenergie“

I. Sachverhalt

Bürgerenergieprojekte sind unverzichtbarer Bestandteil des Gemeinschaftswerks der Energiewende. Nur sie schaffen die notwendige Akzeptanz vor Ort, insbesondere gilt das beim Ausbau der Windenergie.

Die Projekte der Bürger holen die Wertschöpfung zurück in die Regionen und schaffen die Möglichkeit für eine echte Beteiligung. Darüber hinaus können sie den Städten und Gemeinden helfen, die Energieversorgung wieder auf das Fundament einer kommunalen Basis zu stellen.

Die derzeit bei der Neufassung des EEG geplanten Ausschreibungsmodelle gefährden Bürgerenergieprojekte massiv. Teilnehmer an Ausschreibungen haben im Vorfeld hohe Kosten zu tragen um überhaupt dabei sein zu können. Das Risiko dann bei der Ausschreibung nicht zum Zuge zu kommen („Zuschlagsrisiko“) macht die Mehrheit der Projekte praktisch unmöglich. Oft stehen dann auch die vorgesehenen Flächen nicht mehr zu Verfügung, da nur die Partizipation der Menschen vor Ort die Voraussetzung für die Aktzeptanz der Anlagen schafft.

Durch Ausschreibungen werden große Unternehmen bevorzugt. Denn diese können die Planungskosten von Projekten, die keine Förderberechtigung erhalten, auf andere Projekte umlegen. Außerdem haben sie die Möglichkeit erhebliche Rabatte durch Großaufträge auszuhandeln. Durch die geplanten Ausschreibungen werden Bürgerinnen und Bürger in einen unfairen Wettbewerb gegen wesentlich größere Marktteilnehmer und Finanzinvestoren gezwungen.

Der aktuelle EEG-Entwurf sieht vor, dass nur Projekte, die kleiner als 1 Megawatt sind, von Ausschreibungen ausgenommen werden. Dies hätte jedoch für heutige Windenergieprojekte, bei denen bereits eine einzelne Anlage regelmäßig 2,5 Megawatt oder mehr Leistung aufweist, praktisch keine Relevanz.

Das neue Konzept zum Erhalt der Akteursvielfalt sieht vor, dass bestimmte, lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften leichter an den Ausschreibungen teilnehmen können. Dazu sollen die Teilnahmevoraussetzungen für diese Gesellschaften abgesenkt werden. Sie sollen im Gegensatz zu den anderen Akteuren z.B. bereits vor der Erteilung einer BImSchG-Genehmigung für eine Windkraftanlage ein Gebot im Rahmen der Ausschreibung abgeben können. Allerdings ergeben sich für die Bürgerenergieprojekte viele Kosten erst im Laufe des Planungsprozesses, so dass das zunächst abgegebene Gebot unter Umständen nicht haltbar ist. Eine mögliche Ursache dafür ist auch der lange Zeitraum von der ersten Idee bis zur Realisierung des Projekts. Die vorgesehenen Regelungen für den Erhalt der Akteursvielfalt sind somit insgesamt völlig unzureichend um dem eigenen Anspruch gerecht zu werden.

Die Akteursvielfalt bei der Energiewende kann nur gewährleistet werden, wenn Bürgerenergieprojekte von den geplanten Ausschreibungen so weit wie möglich ausgenommen werden und sie stattdessen weiterhin die bewährte, feste Einspeisevergütung erhalten. Durch eine klare Definition von Bürgerwindakteuren ließen sich dabei auch die Befürchtungen ausräumen, dass künftig Großinvestoren die Regelung ausnutzen und nur noch kleinere Bürgerwindparks bauen. Eine solche Definition ist kein wirkliches Problem, es gibt bereits gute und trennscharfe Vorschläge dafür.

Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager äußerte kürzlich, dass eine Befreiung von der Ausschreibungspflicht für Projekte bis 18 Megawatt mit den EU-Beihilfeleitlinien vereinbar sei. Es ist also zu erwarten, dass es von Seiten der EU keine Einwände geben wird.

 

II. Der Landtag stellt fest:

Die Energiewende kann nur gelingen, wenn sie von einer breiten Mehrheit in der Bevölkerung getragen wird. Insbesondere beim Ausbau der Windenergie, aber auch bei der Fotovoltaik, sind Bürgerenergieprojekte unverzichtbar um die Aktzeptanz vor Ort herzustellen. Die Neufassung des EEG muss im Rahmen der Beihilferichtlinien der EU so gestaltet werden, dass Bürgerenergieprojekte nicht ausgebremst werden.

 

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, dass Bürgerenergieprojekte bis 18 Megawatt grundsätzlich von Ausschreibungen befreit werden.

Mitschnitt der kompletten Debatte:

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15.000 Tote pro Jahr in NRW durch Luftverschmutzung – NRW braucht Ziele für den Schutz von Gesundheit und Leben: Emissionsfreier Verkehr in unseren Städten.

I. Sachverhalt

Luftverschmutzung ist nach wie vor das größte Umweltproblem in Europa, insbesondere gilt das für Städte und Ballungsräume. Unser Land NRW ist in besonderem Maß davon betroffen.

Luftverschmutzung ist für die Natur und das Klima gefährlich, vor allem führt sie zu Erkrankungen bei den Menschen und verursacht direkt und indirekt zahlreiche Todesfälle. Das belegen mehrere Studien: Mehr als 90 Prozent der städtischen Bevölkerung in Europa ist jeden Tag gesundheitsschädlicher Luftbelastung ausgesetzt. In Europa fordert Luftverschmutzung nach Angaben der Europäischen Umweltagentur jährlich ca. 430.000 vorzeitige Todesfälle. In Deutschland sterben pro Jahr mehr als 47.000 Menschen aufgrund der zu hohen Feinstaubbelastung.

Für Nordrhein-Westfalen bedeutet das: über 15.200 Tote, ein Vielfaches an Erkrankten und ein milliardenschwerer volkswirtschaftlicher Schaden. Bereits in den 90er Jahren gab es Kampagnen, u.a. von Greenpeace, gegen die verkehrsbedingte Belastung der Luft mit krebserregenden Schadstoffen. Alleine in NRW sterben Jahr für Jahr mehr Menschen an den Folgen der Luftverschmutzung als weltweit Opfer von Terroranschlägen werden.

In den Städten sind insbesondere Abgase von Dieselmotoren in Pkws, Bussen, Lkws aber auch Baumaschinen sowie Binnenschiffen nach wie vor die Hauptquelle für die Luftverschmutzung. Sie verursachen umwelt- und gesundheitsschädlichen Feinstaub (PM10) und Stickstoffoxide (NOx). Die Deutsche Umwelthilfe macht allein die Dieselfahrzeuge für 26 Prozent der Stickstoffdioxid-Belastung in Städten verantwortlich. Ebenso problematisch ist auch der primäre und sekundäre Feinstaub aus Dieselabgasen. Dafür legt die Euro-6-Norm strenge Grenzwerte fest – diese gelten jedoch nur für Neuwagen und wirken nur, wenn sie auch eingehalten werden.

Der Schutz des Lebens und der Gesundheit muss das oberste Ziel des politischen Handelns jeder Regierung sein. Der Skandal um den Betrug von VW bei den Abgaswerten beweist, dass endlich konsequent gehandelt werden muss. Es führt kein Weg daran vorbei, den Ausstieg aus dem Zeitalter der Verbrennungsmotoren aktiv voran zu treiben. Den verschiedenen Varianten des Elektroantriebs gehört die Zukunft. Die Landesregierung muss ihrer Verantwortung für die Gesundheit und das Leben der Menschen in NRW gerecht werden.

II. Der Landtag stellt fest:

  • Die Luftverschmutzung durch Fahrzeuge aller Art mit Verbrennungsmotoren ist insbesondere in den Ballungsräumen eine akute Gefahr für die Gesundheit und das Leben der betroffenen Menschen. Umweltzonen und ähnliche Maßnahmen sind nicht geeignet, hier wirklich Abhilfe zu schaffen.
  • Das Ziel der Politik muss eine deutliche Reduzierung der Verkehrstoten durch Luftverschmutzung sein.
  • Im innerstädtischen Verkehr gibt es ein besonders großes Potential für Elektromobilität. Das betrifft vor allem Busse und andere Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) über die existierenden elektrischen Bahnen und Straßenbahnen hinaus. NRW soll daher das sekundäre Ziel verfolgen, Marktführer für Elektro-ÖPNV zu werden.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. sich auf allen Ebenen für Regeln und Gesetze einzusetzen, die mittelfristig geeignet sind, die direkten verkehrsbedingten Emissionen in den Ballungsräumen auf null zu reduzieren.
  1. die direkten Emissionen des ÖPNV in NRW jeweils spätestens mit dem Beginn neuer Vertragszeiträume auf null zu reduzieren. Das bedeutet: 100% E-Fahrzeuge im ÖPNV.
  1. als Schwerpunkt des Landes die Entwicklung, die Produktion und den Einsatz von Elektrobussen zu fördern.
  1. sich konsequent für den Umstieg auf elektrische Antriebssysteme bei allen Arten von Fahrzeugen einzusetzen.
  1. die Beschaffung von Elektrofahrzeugen in öffentlichen Fuhrparks des Landes deutlich und konsequent zu erhöhen.
  1. sich aktiv gegen jede Gesetzgebung einzusetzen, die weiterhin Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren durch Subventionen begünstigt.
  2. als Ziel ihres Handelns dem Schutz der Gesundheit und des Lebens der Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität zu geben.

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„Safe Harbor“ mit neuem Anstrich: Der Datenschutz-Deal „EU-US Privacy Shield“ gewährt in NRW lebenden Menschen keinen Schutz vor anlassloser Massenüberwachung

I. Sachverhalt

Ende Februar hat die Europäische Kommission das bereits angekündigte Legislativpaket zum sogenannten „EU-US Privacy Shield“ veröffentlicht. Die Einigung zwischen der Europäischen Kommission und der US-amerikanischen Regierung soll zukünftig den Datenaustausch zwischen beiden Regionen regeln, insbesondere den Verkehr personenbezogener Kundendaten. In erster Linie geht es der Kommission darum, das Vertrauen der in der EU lebenden Menschen, in den Schutz ihrer personenbezogenen Daten vor der anlasslosen Massenüberwachung durch US-amerikanische Sicherheitsbehörden, zurückzugewinnen.

Kern der Einigung ist eine neue „Adäquanzentscheidung“, die beweisen soll, dass die Datenschutzregeln in den USA grundsätzlich denen in der EU „angemessen“ sind. Aus den veröffentlichten Dokumenten geht hervor, dass mit dem „Privacy Shield“ vor allem die staatliche Kontrolle der geltenden Rechtslage in den USA, sowie die Beschwerdemöglichkeiten betroffener Bürger verbessert werden sollen.

Gleichzeitig wird in den Texten mehr als deutlich, dass die USA zu keinerlei Zugeständnissen bezüglich ihrer eigenen Aktivitäten zur Massenüberwachung bereit sind. Der US-amerikanische Director of National Intelligence James Clapper sagte in einem mitveröffentlichten Schreiben lediglich zu, dass die USA technische Aufklärung nur nutzen würden, um ihre nationale Sicherheit und ihre außenpolitischen Interessen zu stärken, sowie ihre Bürger und die ihrer Alliierten und Partner vor Schaden zu bewahren. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass der im Rahmen des „EU-US Privacy Shields“ zugestandene „begrenzte Datenzugriff“ auch weiterhin die Verwendung von Massenüberwachungsdaten in sechs definierten Fällen erlaubt: So kann nicht davon ausgegangen werden, dass weitgefasste Nutzungsgründe wie „Cybersecurity“ oder „länderübergreifende kriminelle Bedrohungen“ zu einer restriktiveren Verwendung von in der EU erhobenen personenbezogenen Daten führt. Auch die durch den aktuellen Stand des „Privacy Shield“-Deals erfolgte Zusicherung der US-Regierung zur Einhaltung ihrer eigenen Überwachungsgesetze stellt eine Selbstverständlichkeit dar und ist keine substanzielle Weiterentwicklung eines Datenschutzabkommens.

Auch die geplante Ansiedlung einer (formal unabhängigen) Ombudsperson im US-Außenministerium, welche eine bessere Durchsetzbarkeit von Rechten gegenüber den US-Behörden garantieren soll, erntete scharfe Kritik. Die Europäische Ombudsfrau (oder Europäische Bürgerbeauftragte) Emily O’Reilly sah sich sogar genötigt der zuständigen EU-Kommissarin einen offenen Brief zu schicken, in dem sie sich über die Verwendung des Begriffes „Ombusman“ für die getroffene Regelung beschwerte, da sie den Bürgern vollkommene Unabhängigkeit der Stelle suggerieren würde.

Ein neues Abkommen zwischen der EU und den USA war insbesondere deshalb notwendig geworden, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 06. Oktober 2015 die Entscheidung zu „Safe Harbor“ der Europäischen Kommission für ungültig erklärt hatte (Rechtssache C-362/14). Die Safe-Harbor-Entscheidung aus dem Jahr 2000 genehmigte per se die Übermittlung personenbezogener Daten an Unternehmen in den Vereinigten Staaten, da davon ausgegangen wurde, dass US-Firmen gleichwertige Datenschutzstandards wie die innerhalb der EU gewähren. Hauptbegründung im EuGH-Urteil: Das ursprünglich definierte gleichwertige Datenschutzniveau zwischen den USA und der EU habe heute keinen Bestand mehr. Somit hat der EuGH die Grundannahme von Safe Harbor, das gleichwertige Schutzniveau, abgelehnt. Gleichzeitig hatte der EuGH mit seinem Urteil unmissverständlich darauf hingewiesen, dass die nationalen Datenschutzbehörden bei vermuteten bzw. beklagten Grundrechtsverletzungen nicht untätig bleiben und sich auf EU-Entscheidungen berufen dürfen.

Das veröffentlichte Legislativpaket zum „EU-US Privacy Shield“ wurde von der Kommission noch nicht final verabschiedet. Zuerst muss noch das Gremium der EU-Datenschutzbehörden, die „Artikel 29-Gruppe“, sich zu dem Paket verhalten. Dessen Stellungnahme wird für Mitte April erwartet.

II. Der Landtag stellt fest

  1. Das veröffentlichte Legislativpaket zum „EU-US Privacy Shield“ stellt insbesondere hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten gegenüber der anlasslosen Massenüberwachung durch US-amerikanische Sicherheitsbehörden keine substanzielle Weiterentwicklung der für ungültig erklärten Safe Harbor-Entscheidung dar.
  2. Die anlasslose Massenüberwachung von in Europa lebenden Menschen durch US-amerikanische Sicherheitsbehörden und die damit verbundenen Grundrechtsverletzungen werden mit dem aktuellen Stand des „EU-US Privacy Shields“ nicht verhindert werden können.
  3. Der zentrale Kritikpunkt des EuGH an der Safe Harbor-Entscheidung, nämlich dass man nicht von einem gleichwertigen Schutzniveau in der EU und den USA ausgehen kann, wird im veröffentlichten Stand des „EU-US Privacy Shields“ nicht ausgeräumt.

III. Der Landtag beschließt

  1. Der Landtag fordert die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, sich auf allen politischen Ebenen für ein wirksames Datenschutzniveau im „EU-US Privacy Shield“, das in Nordrhein-Westfalen lebenden Menschen echten Schutz vor der anlasslosen Massenüberwachung durch US-amerikanische Sicherheitsbehörden und die damit verbundenen Grundrechtsverletzungen bietet, einzusetzen.

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Jugendlandtag 2016: Politik live erleben!

G8 oder G9? Wieviel Hausaufgaben dürfen Lehrer höchstens aufgeben? Wieviel Freizeit bleibt mir noch nach Schule und Ganztag? Wie soll ich den Stoff lernen können, wenn so viele Stunden ausfallen? Wie sehen nach meinem Schulabschluss die Chancen auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz aus? Wieso muss das Schwimmbad oder das Jugendheim bei mir um die Ecke schließen?

Wer behauptet, er habe mit Politik nichts am Hut, hat offensichtlich nicht mitbekommen, auf wie viele – ganz alltägliche – Lebensbereiche sie Einfluss hat. Demokratie funktioniert nur, wenn man sich informiert und mitmacht.

Wenn man Politik nur aus der Zeitung oder den Nachrichten kennt, erscheint das auf den ersten Blick oft ganz schön langweilig. Ein Blick hinter die Kulissen ist dann aber doch ziemlich spannend und noch interessanter wird es, wenn man selbst mitmachen kann.

Deshalb lade ich interessierte Jugendliche ein, Politik live zu erleben.

Wer selbst einmal seine Ideen und Meinungen vertreten möchte, der kann vom 23. – 25. Juni 2016 in Düsseldorf beim 8. Jugend-Landtag drei Tage lang miterleben, wie Politik in Nordrhein-Westfalen funktioniert. Voraussetzung ist, dass man zwischen 16 und 20 Jahren alt ist.

Die parlamentarischen Abläufe werden dabei von Fraktionssitzungen über Ausschusssitzungen, öffentliche Anhörungen von Experten bis hin zur Plenarsitzung nachgestellt.

[Wer sich schon mal eine Vorstellung machen möchte, wie so etwas abläuft, kann hier ein paar Eindrücke gewinnen: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.1/Jugend/Jugend-Landtag/index.jsp]

Sämtliche Kosten – auch Übernachtung und Verpflegung – werden vom Landtag übernommen (Fahrtkosten werden anteilig erstattet).

Wer Interesse daran hat, drei Tage in die Rolle eines Abgeordneten zu schlüpfen, kann sich bis zum 4. April per Mail unter tsommer@piratenfraktion-nrw.de bewerben. Es sind insgesamt drei Plätze zu vergeben. Viel Erfolg!

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Jugendlandtag 2016: Politik live erleben!

G8 oder G9? Wieviel Hausaufgaben dürfen Lehrer höchstens aufgeben? Wieviel Freizeit bleibt mir noch nach Schule und Ganztag? Wie soll ich den Stoff lernen können, wenn so viele Stunden ausfallen? Wie sehen nach meinem Schulabschluss die Chancen auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz aus? Wieso muss das Schwimmbad oder das Jugendheim bei mir um die Ecke schließen?

Wer behauptet, er habe mit Politik nichts am Hut, hat offensichtlich nicht mitbekommen, auf wie viele – ganz alltägliche – Lebensbereiche sie Einfluss hat. Demokratie funktioniert nur, wenn man sich informiert und mitmacht.

Wenn man Politik nur aus der Zeitung oder den Nachrichten kennt, erscheint das auf den ersten Blick oft ganz schön langweilig. Ein Blick hinter die Kulissen ist dann aber doch ziemlich spannend und noch interessanter wird es, wenn man selbst mitmachen kann.

Deshalb lade ich interessierte Jugendliche ein, Politik live zu erleben.

jltnrw

 

Wer selbst einmal seine Ideen und Meinungen vertreten möchte, der kann vom 23. – 25. Juni 2016 in Düsseldorf beim 8. Jugend-Landtag drei Tage lang miterleben, wie Politik in Nordrhein-Westfalen funktioniert. Voraussetzung ist, dass man zwischen 16 und 20 Jahren alt ist.
Die parlamentarischen Abläufe werden dabei von Fraktionssitzungen über Ausschusssitzungen, öffentliche Anhörungen von Experten bis hin zur Plenarsitzung nachgestellt.

[Wer sich schon mal eine Vorstellung machen möchte, wie so etwas abläuft, kann hier ein paar Eindrücke gewinnen: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.1/Jugend/Jugend-Landtag/index.jsp]

Sämtliche Kosten – auch Übernachtung und Verpflegung – werden vom Landtag übernommen (Fahrtkosten werden anteilig erstattet). Wer Interesse daran hat, drei Tage in die Rolle eines Abgeordneten zu schlüpfen, kann sich bis zum 4. April per Mail unter dduengel@piratenfraktion-nrw.de bewerben.

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Fraktionssitzung vom 08.03.2016

Live-Protokoll der Sitzung

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Wahlen. Und Analysen.

Prognosen mit Werten der AfD, die einen kotzen oder verzweifeln lassen.

Die Schuldigen sind schnell ausgemacht: Die Nichtwähler*innen. Mein anarchistisches Herz kann Nichtwähler*innen super verstehen. Warum etwas legitimieren, was man ablehnt? Was gibt Menschen das Recht, über andere zu entscheiden? Und vielleicht will man einfach nicht mehr das „geringere Übel“. Aber mal kurz weg von der Vision des selbstbestimmten Lebens.

Ich werde wirklich pissig, wenn mit einer Arroganz aus dem bürgerlichen Parteienspektrum, die hübscher abschieben und das xte Asylverschärfungsgesetz durchgewunken haben, nun über die AfD-Erfolge Entsetzen geheuchelt wird. Da wurde so hübsch rechte Politik gemacht, Antifaschismus mit Repression überzogen, Gegendemos weggeknüppelt, die Extremismustheorie bemüht, brennende Mülltonnen als „Straßenterror“ bezeichnet, während jede Nacht eine Unterkunft brennt und jetzt wählen die, die Faschismus wollen, einfach immer noch die AfD (oder andere rechte Parteien). 

Als hätte das niemand ahnen können.

Ne. Ich habe jetzt auch keine Lösung. Aber noch könnt ihr eure lokalen Antifas unterstützen.

Und vergesst das mit den Lichterketten! Appeasment hat noch nie gegen Nazis geholfen. 

Aber zumindest ist jetzt klar, dass wir uns nicht  damit herausreden können, Rassismus sei ein ostdeutsches Phänomen. Das war ja so schön einfach. Wenn es irgendwie „die Anderen“ sind und nicht die Nachbarn mit dem netten Hund, die immer so freundlich grüßen. Oder gar unser eigener Rassismus…

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#fahrscheinfreitag am 12.03.2016


Mehr Infos zur Veranstaltung

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Wir brauchen Alternativen zur Elektroauto-Kaufprämie

Drei Bundesministerien wollen eine Elektroauto-Kaufprämie. Wenn sie so vorgehen wie immer, dann gibt es die 5000 Euro als Tankgutschein. Elektroauto-Kaufprämien verändern noch nichts und auch 15.000 Ladesäulen sorgen noch nicht für mehr Klima-, Umwelt-, Gesundheitsschutz und eine auch in Zukunft finanzierbare Verkehrsinfrastruktur. Dazu brauchen wir alternative Konzepte. Doch die aktuelle bundesweite Debatte bietet die Chance, den […]
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Fraktionssitzung vom 01.03.2016

Live-Protokoll der Sitzung

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