Michele Marsching, Vorsitzender der Piratenfraktion NRW, zur gescheiterten Wahl zum 4. Vizepräsidenten des Landtags NRW:
„Die Fraktion sieht in der vom Landtag entschiedenen Nichtberücksichtigung bei der Besetzung des Präsidiums eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Fraktionen, die verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt erscheint. Daher werden wir eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster prüfen.“
Olaf Wegner, Stellvertretender Vorsitzender der Piratenfraktion NRW:
„Wir hatten mit Monika Pieper bereits zuvor eine integre Kanditation für das Amt im Präsidium. Bei meiner Mitarbeit als Schriftführer hatte ich durchaus den Eindruck, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist.
Wir müssen leider feststellen, dass den anderen Fraktionen die Person bei einer Personenwahl herzlich egal ist. Es ist mehr als arrogant, dass die anderen Fraktionen die persönliche Beschädigung von Menschen in Kauf nehmen, um ihr selbstherrliches, auf Machterhalt ausgerichtetes Vorgehen starrsinnig beizubehalten.“
Rot-Grün haben einen Antrag eingebracht: „Gesetzlicher Mindestlohn ist gut für die Beschäftigten und die Gesellschaft – Niedriglohnsektor und prekäre Beschäftigung weiter eingrenzen“. Mein Redebeitrag dazu:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne
(Inge Howe [SPD]: Die dürfen nicht gegrüßt werden!)
und natürlich auch im Livestream! Lieber Uli Alda, was du zum Ende deiner regulären Redezeit gesagt hast: „Ja, was denn?“, hätte eigentlich die Überschrift deiner Rede werden müssen: Ja, was denn? – Keine Lösungen vonseiten der FDP, null!
(Beifall von den PIRATEN)
In den gesamten vier Jahren, in denen ich bisher im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales arbeiten durfte, ist vonseiten der FDP nicht einmal eine Lösung zur Integration von langzeitarbeitslosen Menschen auch nur angesprochen worden – nicht ein einziges Mal. Null!
(Zuruf von Christof Rasche [FDP])
Sich dann hierhinzustellen und mit Fingern auf andere zu zeigen, ist unredlich; das ist nicht richtig.
(Beifall von den PIRATEN)
Kommen wir zurück zum Antrag von Rot-Grün. Ich möchte dem Kollegen Preuß völlig recht geben: Ein bisschen ist das eine Feierstunde, und dass es überhaupt einen Mindestlohn gibt, ist tatsächlich ein kleiner Grund, um zu feiern.
Man muss aber auch sagen: Rot-Grün hat vorher mit der Einführung des Hartz-IV-Systems eine Menge kaputt gemacht. Die Einführung eines Mindestlohns ist im Grunde eine Selbstverständlichkeit,
(Zuruf von der SPD: Selbstverständlich war das nicht!)
die man nicht unbedingt feiern muss, sondern das hätte eigentlich schon seit vielen Jahrzehnten die Regel sein müssen. Außerdem ist der aktuell existierende Mindestlohn nicht ausreichend. Aktuell verhindert er nicht, dass viele Menschen noch aufstocken müssen oder Mietwohnzuschüsse benötigen. All das funktioniert zurzeit noch nicht.
Was wir wirklich brauchen, ist ein Mindestlohn, der Transferleistungen unnötig macht. Den haben wir zurzeit nicht, er wird sich im Bund wahrscheinlich auch nicht durchsetzen lassen. Das finde ich sehr schade; denn das müsste das Ziel sein, das müsste eine Selbstverständlichkeit sein.
Das Selbstverständnis dieser Republik müsste so aussehen: Jemand, der die gesamte Woche lang in Vollzeit arbeitet, muss von seinem Lohn leben können, ohne dass er irgendwo zusätzliches Geld erbetteln muss – egal, ob beim Staat oder bei irgendwem anders. Das geht so nicht.
(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Hinzu kommt, dass selbst der aktuelle Mindestlohn – der um mindestens 4 € pro Stunde zu niedrig angesetzt ist – noch nicht einmal flächendeckend kontrolliert wird. Ich beziehe mich dabei ausdrücklich nicht auf den WDR-Bericht, sondern auf Statistiken aus dem ersten Halbjahr 2015. Da fanden 25.000 Kontrollen durch die entsprechende Zollabteilung statt.
Der Mindestlohn betrifft aber geschätzte vier bis fünf Millionen Menschen. Die Kontrolldichte in diesem Bereich ist weitaus geringer als bei sonstigen Regelungen. Egal ob beim Verkehr, bei der Gesundheit oder sonst wo – es gibt kaum irgendwo eine geringere Kontrolldichte. Das ist völlig unzureichend, das schafft keine Sicherheit beim Arbeitnehmer. Vielmehr lässt sich der Arbeitnehmer – weil er weiß, dass sowieso nicht kontrolliert wird – wieder auf Stundenlöhne ein, die noch unter dem Mindestlohn liegen. Ich kann Ihnen jederzeit diverse Anstellungsverhältnisse zeigen, bei denen 4 bis 5 € pro Stunde gezahlt werden – immer noch, in 2016, trotz Mindestlohn. Das müssen wir ändern.
Übrigens fanden dann im zweiten Halbjahr 2015 nicht noch einmal 25.000 Kontrollen statt, sondern – auf das ganze Jahr gerechnet – die Kontrollzahl ist insgesamt um 50 % zurückgegangen.
Da möchte ich Herrn Robert Feiger, Vorsitzender der IG Bau, zitieren:
„Diese viel zu geringe Kontrolldichte ist geradezu eine Einladung für betrügerische Betriebe, ihre Beschäftigten illegal im Lohn zu drücken.“
Das ist nicht nur schlecht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern das „ist katastrophal für einen sauberen Wettbewerb in der Branche“. Genau zu dieser katastrophalen Wirkung auf den Wettbewerb würde es kommen, wenn wir weitere Ausnahmen hinzufügten, zum Beispiel eine Ausnahme für Geflüchtete. Schon die Ausnahme für Langzeitarbeitslose gehört nicht da hinein und muss weg.
Schon seit Längerem ist versprochen, dass der Zoll insgesamt 1.600 Stellen mehr bekommt, um Kontrollen durchzuführen. Das ist bisher nicht passiert, und das wird wohl auch nicht passieren. Inzwischen spricht man schon – gering angesetzt – von fast 1 Milliarde € Schaden durch die illegale Beschäftigung und die Nichteinhaltung des Mindestlohnes. Das kann unser Ziel nicht sein. Wir müssen den Mindestlohn anheben. Wir müssen ihn durchsetzen. Die Ausnahmen müssen wegfallen.
Zum Vergleich: Wir haben derzeit einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 €. Ich habe mir die Zahlen einmal herausgeschrieben; sie stammen aus dem Jahr 2011. Danach gilt bei einer 38-Stunden-Woche: Pfändungsfreigrenze: 8,62 € …
Präsidentin Carina Gödecke:Die Redezeit.
Torsten Sommer (PIRATEN): Ich komme sofort zum Ende, Frau Präsidentin.
… SGB-II-Bezug: 8,91 €, Armutsschwelle: 10,74 €. Die Europäische Sozialcharta spricht bereits 2011 von einem Mindestlohn von 12,24 € pro Stunde. Das ist fast 50 % über dem jetzigen gesetzlichen Mindestlohn. Hier besteht Handlungsbedarf. – Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN – Christof Rasche [FDP]: Warum nicht 20 €?)
Lukas Lamla, Netz- und Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW, zur Zwischenbilanz Breitbandausbau in NRW:
Lippenbekenntnisse über eine rosige digitale Zukunft reichen nicht aus. Wirtschaftsminister Duin spricht von einem flächendeckenden Glasfaserausbau bis 2025. Aber die Realität sieht anders aus. Derzeit werden immer noch Übergangstechnologien wie Vectoring gefördert. Das bindet Ressourcen, die direkt in den Ausbau mit Glasfaser fließen könnten. Vectoring ist eine Technolgie von gestern und verhindet den dringend benötigten digitalen Fortschritt. Übergangstechnologien wie Vectoring verteuern am Ende den Glasfaserausbau und macht ihn gegebenenfalls unwirtschaftlich.
Die Veranstaltung zur Erstinformation über kommunale Modellprojekte fand am Samstag, 12.03. im Unperfekthaus in Essen statt. Insgesamt haben über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Veranstaltung teilgenommen. Oliver Bayer, Vorsitzender der Enquetekommission Finanzierung, Innovation und Nutzung des Öffentlichen Personenverkehrs (EK IV) im Landtag NRW, konkretisierte am Wochenende bei der #fahrscheinfrei-Veranstaltung in Essen seine Verkehrspläne: In […]
„Demokratie baut auf Freiheit und Gleichheit der Bürger auf. Die Gleichheit der Mitwirkungsmöglichkeiten ist grundlegend für die Demokratie. Zentrale Bedeutung kommt der Chancengleichheit bei der politischen Willensbildung des Volkes zu“, so heißt es in einem juristischen Kommentar zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.[1] Für die Gesamtheit der Staatsbürger in der repräsentativen Demokratie erschöpfen sich die Einflussmöglichkeiten weitgehend im Recht auf Teilnahme an periodisch stattfindenden Wahlen. Dabei ist zu konstatieren, dass die Beteiligung bei Landtagswahlen in NRW seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts zurückgegangen ist und sich inzwischen bei ca. 60% einzupendeln scheint (bei ca. 13,2 Mio. Wahlberechtigten). Bei Kommunalwahlen in NRW liegt die Beteiligung im Landesdurchschnitt nur bei ca. 50%, Tendenz fallend. Volksabstimmungen sind auf Bundesebene grundsätzlich nicht vorgesehen (Ausnahmen: Artikel 29 und Artikel 146 Grundgesetz) und auf Landesebene in NRW mit hohen Hürden verbunden. Kommunale Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheide finden in NRW nur punktuell statt,[2] was ebenfalls durch hohe Hürden bedingt ist. Es bleiben den Bürgern mittelbare Partizipationsmöglichkeiten über die Mitgliedschaft in politischen Parteien. Allerdings ist dort nur ein Bruchteil der Bevölkerung organisiert, wovon wiederum nur ein kleiner Teil auch tatsächlich politisch aktiv ist, Tendenz, ebenfalls fallend.
Somit kann festgestellt werden, dass in der repräsentativen Demokratie die verfassungsmäßigen Mitwirkungsmöglichkeiten wesentlich begrenzt sind, wobei innerhalb dieser Möglichkeiten der Grundsatz formaler Gleichheit aller Staatsbürger gilt.
Neben den geregelten verfassungsrechtlichen Mitwirkungsmöglichkeiten für die Staatsbürger besteht ein anderes, ungeregeltes System der Geltendmachung von subjektiven Interessen im politischen Willensbildungsprozess: der Lobbyismus. Lobbyismus kann definiert werden als Einflussnahme organisierter Gruppen auf die Exekutive und Legislative zwecks Durchsetzung ihrer Gruppeninteressen durch Pflege persönlicher Beziehungen. Damit steht Lobbyismus in einem Spannungsverhältnis zu demokratischen Anforderungen. Lobbyismus beeinträchtigt das Prinzip der Chancengleichheit, weil systematisch und durch Pflege persönlicher Beziehungen auf die Exekutive und Legislative einwirkende Gruppen gegenüber dem einzelnen Staatsbürger ein großes Machtübergewicht haben. Darüber hinaus berührt Lobbyismus das Gebot der Transparenz politischer Willensbildung, weil er auch in Teilen jenseits demokratischer Öffentlichkeit stattfindet. Schließlich steht Lobbyismus in einem Spannungsverhältnis zum Gemeinwohl, weil Lobbyisten die Verwirklichung von Partikularinteressen anstreben.
Dagegen wird oftmals erklärt, dass effiziente Politik ohne externes Fachwissen kaum noch möglich sei. Die Einbeziehung organisierter Interessengruppen sei zudem in einem modernen parlamentarisch-repräsentativen System Ausdruck demokratischer Offenheit. Tatsächlich scheinen in Anbetracht des stetig wachsenden Wissensvolumens die Kapazitäten insbesondere der Legislative zu dessen Bewältigung begrenzt. Die Anhörung betroffener Bevölkerungsgruppen bzw. deren organisierter Interessenvertreter in Gesetzgebungsverfahren erscheint aus rechtsstaatlicher Perspektive ohne Frage angezeigt. Die mit Lobbyismus verbundenen Vorteile lösen allerdings die verfassungsrechtlichen Probleme nicht auf.
Um in einem ersten Schritt Lobbyismus transparent und die Geltendmachung von Partikularinteressen für die Menschen im Land nachvollziehbar zu machen, ist die Einführung eines öffentlichen Lobbyregisters erforderlich.
Zusätzlich bedarf es offener, auch im Internet einsehbarer, zeitlich aktueller Statistiken, welcher Verband, welche Interessenvertretung, organisierte Gruppe oder Einzelvertreter wie oft und zu welchen Themen einzelne Mandatsträger, Ausschüsse, das Parlament oder die Landesregierung beraten hat. Dabei ist auszuweisen, von wem die Initiative dazu ausgegangen ist.
II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
Die Landesregierung bringt bis Ende 2016 einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters in den Landtag ein. Das Lobbyregister hat folgende Merkmale aufzuweisen:
a) Jede Person, die im Auftrag ihres Arbeitgebers, Kunden oder ihrer Lobbygruppe über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten pro Kalenderjahr wenigstens 20% ihrer Arbeitszeit für Kontaktanbahnung und Kommunikation mit Mitgliedern der Landesregierung oder deren Mitarbeitern aufwendet (Lobbyist), hat ihre Tätigkeit unter Angabe
ihres Namens
der Namen des Arbeitgebers, des Kunden oder der Lobbygruppe
des Lobbythemas
des für die Lobbytätigkeit bereitgestellten Budgets
im Lobbyregister zu veröffentlichen. Das soll auch für Rechtsanwälte gelten, soweit sie als Lobbyisten tätig werden.
b) Das Lobbyregister wird als öffentliche, nutzerfreundliche und barrierefreie Online-Datenbank ausgestaltet.
c) In dieser Datenbank werden alle Kontakte auch nach Häufigkeit und Dauer erfasst, sowie aufgeführt, von wem die Kontaktinitiative ausging.
d) Die Angaben der Lobbyisten im Lobbyregister werden von einen Lobbyismus-Beauftragten auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Bei einem Verstoß gegen Veröffentlichungspflichten kann dieser Sanktionen verhängen.
e) Jeder Bürger hat das Recht, dem Lobbyismus-Beauftragten Hinweise zu geben und Beschwerden zu Veröffentlichungen im Lobbyregister zu erheben.
III. Der Landtag verpflichtet sich,
noch in dieser Wahlperiode eine analoge Regelung zu II. zwecks transparenter Darstellung des Lobbyismus im Landtag zu entwickeln und einzuführen. Zusätzlich werden alle Beratungen in Ausschüssen, Arbeitsgruppen und Fraktionen erfasst.
[1]Sachs, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 20 Rn. 16, 19, 20; 7. Auflage, München 2014
[2]vgl. die Übersichten auf http://nrw.mehr-demokratie.de
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