Einführung einer Steuer auf Waffenexporte in Höhe von 19 %

Waffenexporte müssen besteuert werden!

Menschen flüchten vielfach vor Krieg oder kriegerischen Auseinandersetzungen, die auch mit deutschen Waffen geführt werden. Daher müssen die Mitverursacher, in diesem Fall die Waffenexporteure, mit in die Verantwortung genommen werden, die Folgen dieser Auseinandersetzungen abzumildern.
Daher haben Britta Söntgerath und ihr Team (und ein bisschen ich) folgendes Positionspapier für den nächsten Bundesparteitag der Piraten in Deutschland und den nächsten Landesparteitag der Piraten in NRW erarbeitet:

Die Zahlen sind alarmierend. Nach Schätzungen der UNO-Flüchtlingshilfe sind weltweit 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Syrien, Jemen, Südsudan sind zum traurigen Sinnbild für Bürgerkrieg, Terrorismus und Vertreibung geworden. Zur Wahrheit gehört es, auch den deutschen Anteil an diesen Konflikten zu benennen. Durch die deutsche Waffenexportpolitik kommen beispielsweise, wenn auch unbeabsichtigt, Gewehre vom Modell G36 im Jemen zum Einsatz.

Aus diesem Grund fordern wir, dass Deutschland und die Waffenproduzenten für ihr Handeln endlich Verantwortung übernehmen. Konkret fordern wir die Einführung einer Steuer auf Waffenexporte in Höhe von 19 %. Durch die Mehreinnahmen sollen zwei Dinge finanziert werden: Erstens muss mehr Geld in die Hand genommen werden, um die Fluchtursachen zu bekämpfen und die humanitäre Hilfe für die betroffenen Menschen in den Bürgerkriegsländern erheblich aufzustocken. Zweitens soll das Geld für Geflüchtete und ihre Integration in Deutschland eingesetzt werden. Diese fängt bei mehr Mitarbeitern im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an, geht über die finanzielle Entlastung der Kommunen und hört bei der Arbeit mit Geflüchteten vor Ort auf. Besonders wichtig sind uns dabei Sprachkurse und eine ausreichende medizinisch-psychologische Versorgung – Grundlagen für eine schnelle Integration in Deutschland und auf dem Arbeitsmarkt.

Eine Steuer auf Waffenexporte öffnet also Handlungsspielräume, wo vorher nur Stillstand und gute Absichtserklärungen standen. Leider ist derzeit nicht absehbar, dass die weltweiten Konflikte abnehmen werden. Deutschland steht in der Verantwortung. Die Steuer auf Waffenexporte ist ein kleiner Beitrag, das weltweite Leid zu mindern.
Auf den kommenden Seiten wird die Begründung für die Einführung einer Steuer auf Waffenexporte breiter aufgefächert und statistisch unterfüttert.

Antragssteller:
Britta Söntgerath (Kapetanio) und Torsten Sommer (ToSo)

Autor:
Christian Sprenger

Positionspapier

1. Einleitung

Es sind Sätze wie „über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen“ (Bundestag Drucksache 18/5978), die sich nur schwer in Einklang mit der gängigen Waffenexportpraxis der Bundesregierung bringen lassen.
Nach Informationen des Spiegel hält Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) an einem umstrittenen Waffendeal mit Saudi-Arabien fest und wird die Lieferung von 15 Patrouillenbooten genehmigen. Zur Erinnerung: Erst kürzlich stand Saudi-Arabien weltweit in der Kritik für die Hinrichtung von 47 Menschen.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen ersten Überblick über die Waffenexporte, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Empfängerländern (Drittländern):

Positionspapier Waffenexportsteuer Abb1

Abbildung 1 Waffenexporte in Drittländer 1. Halbjahr 2015

Wie ein Blick auf die Tabelle nahelegt, können sich diverse Länder, auch wenn sie weit davon entfernt sind, als demokratisch zu gelten, über Waffenlieferungen freuen. Saudi-Arabien befindet sich beispielweise in einem Konflikt mit der Republik Jemen. Fernab politischer Deutungen, führt dieser Konflikt dazu, dass 21 Millionen Menschen im Jemen auf humanitäre Unterstützung angewiesen sind. Auch wenn dieses Beispiel nur ein Mosaikstein des weltweiten Konfliktgeschehens und Migrationsbewegungen der Geflüchteten darstellt, hat es explizite Auswirkungen auf die aktuelle deutsche Situation und entlarvt den eingangs zitierten Satz als Nebelkerze.

2. Nexus zwischen Geflüchteten und deutschen Waffenexporten

Während die Kakofonie um Obergrenzen, Grenzzäune und Familiennachzug in der Debatte um Geflüchtete immer lauter wird, setzt sich langsam die Erkenntnis durch, dass die Zahlen der Geflüchteten nur reduziert werden können, wenn man an den Fluchtursachen ansetzt. Aus Sicht der Piratenpartei ein längst überfälliger Schritt. Auch wenn die individuellen Gründe für eine Flucht verschieden sein mögen, sind die Ursachen für Flucht in der Regel bewaffnete Konflikte, politische und religiöse Verfolgung, fragile Staatlichkeit und Klimakonflikte. Diese Tatsache spiegelt sich auch in den Herkunftsländern der Geflüchteten im Jahr 2015 wieder:

Positionspapier Waffenexportsteuer Abb2

Abbildung 2 Woher kommen Geflüchtete im Jahr 2015

Mit Syrien, Afghanistan, Irak, Eritrea und Pakistan kommt der überwiegende Anteil (54%) von Geflüchteten aus Ländern, in denen Bürgerkrieg herrscht oder der Daesch und andere Terrororganisationen ein friedliches Leben unmöglich machen.

3. Waffenexportsteuer als Instrument der Fluchtursachenbekämpfung

Nur wie kann man den einzelnen Ländern helfen und vor allem den vielen Menschen, die weltweit auf der Flucht sind? Mit einem Gesamtetat von 7,407 Milliarden Euro des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für das Jahr 2016 wird man nur schwerlich die Fluchtursachen eindämmen können. Für die Piratenpartei ist es daher unerlässlich, das Entwicklungshilfebudget aufzustocken und zusätzliche Mittel bereitzustellen.

Diese Mittel sollen aus einer Steuer auf Waffenexporte generiert werden.
Steuern haben grundsätzlich die Aufgabe, den Finanzbedarf für ein politisches Handeln sicherzustellen. Fluchtursachen stehen mittlerweile prominent auf der politischen Agenda, es fehlt jedoch noch der monetäre Wille, der für einen effektiven Einsatz notwendig ist. Die Handlungsfähigkeit würde also durch zusätzliche Einnahmen aus der Waffenexportsteuer sichergestellt. Wie viel Geld zusätzlich eingenommen werden kann, wird nachfolgend exemplarisch dargelegt.

Deutschland zählt zum viertgrößten Waffenexporteur weltweit. Im ersten Halbjahr 2015 erteilte Bundesregierung Einzelgenehmigungen in Höhe von 3.455.442.275 Euro.

Positionspapier Waffenexportsteuer Abb3

Abbildung 3 Waffenexporte 1. Halbjahr 2015

Deutsche Unternehmen haben also in erheblichem Ausmaß von Waffenexporten in teilweise instabile Länder profitiert. Auch wenn es sicherlich nicht gewollt ist, kommen deutsche Kleinwaffen durch Weiterverkäufe auch in Bürgerkriegsländern zum Einsatz und sind daher indirekt mitverantwortlich für Fluchtbewegungen. Zwar reagierte die Bundesregierung durch die Verabschiedung von Kleinwaffengrundsätzen auf diesen Umstand, der Erfolg ist aber mehr als fragwürdig. Allen Beteuerungen und Aktionismus der Bundesregierung zum Trotz, gelangte das deutsche Gewehr G36 in Mexiko in die Hände eines Drogenkartells und wirft ein dubioses Licht auf die, wie es Neudeutsch heißt, Post-Shipment-Kontrollen. Mit Hinweis auf ein laufendes Strafverfahren, verweigert die Bundesregierung derzeit eine Stellungnahme (Bundestag Drucksache 18/6778).

Ähnlich verhält es sich bei der Lizenzproduktion. Hier werden die Waffen durch Vergabe von Lizenzen im jeweiligen Empfängerland hergestellt. Allerdings müssen Lizenzproduktionen nicht gesondert genehmigt werden, wodurch keine statistische Abbildung durch die Bundesregierung erfolgt (Bundestag Drucksache 18/1218). Dass eine Proliferation an Dritte auch hier nicht ausgeschlossen werden kann, liegt auf der Hand. So erteilte die Bundesregierung im Jahr 2008 die Genehmigung für die Lizenzproduktion des Gewehres G36 in Saudi-Arabien. Unlängst wurde bekannt, dass Saudi-Arabien das G36 an jemenitische Milizen geliefert hat, die es für den Kampf gegen die Huthi-Rebellen eingesetzt haben. Wie die Bundesregierung einräumen musste, geschah dies ohne ihren Kenntnisstand. Abermals stellt sich die berechtigte Frage: Wie sorgfältig kann der Endverbleib der Waffen kontrolliert werden?

Kurzum: Wer den Export von Waffen oder Lizenzen genehmigt, muss auch die Konsequenzen dafür tragen und politische Verantwortung übernehmen. Damit Deutschland und insbesondere die Kriegswaffenproduzenten ihrer Verantwortung gerecht werden können, die aus den Waffenexporten resultiert, schlägt die Piratenpartei eine Waffenexportsteuer äquivalent zur Umsatzsteuerbefreiung für exportierende Unternehmen in Höhe von 19 % vor.

So könnten, nur bezogen auf die Halbjahreszahlen der Einzelausfuhrgenehmigungen 2015, zusätzlich 656.534.032 Euro generiert werden. Auch wenn hiervon noch Verwaltungskosten abzuziehen sind, entstehen so erhebliche Mehreinnahmen, die zweckgebunden für die Arbeit mit Geflüchteten und Fluchtursachenbekämpfung eingesetzt werden sollen. Mit einem drastischen Einbruch der Exportzahlen durch die Waffenexportsteuer kann nicht gerechnet werden. Deutsche Waffen genießen ein gutes Renommee und werden daher auch zukünftig in einem vergleichbaren Maße nachgefragt werden.

Politische Verantwortung erschöpft sich nicht durch Scheindebatten über einen Plan A2 und Plan B innerhalb der Flüchtlingspolitik. Politische Verantwortung fängt dort an, wo Zusammenhänge ehrlich offengelegt und benannt werden. Aus Sicht der Piratenpartei stellt die Waffenexportsteuer einen ersten Schritt dar, den vielen Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, zu helfen. Wer, wie Bundespräsident Gauck im vergangenen Jahr, mehr außenpolitische Verantwortung fordert, muss auch dementsprechend handeln, auch wenn es den Waffenexporteuren nicht gefallen dürfte.

4. Die Deutsche Waffenexportpolitik auf einen Blick

Die nachfolgenden Abbildungen geben einen Überblick der deutschen Waffenexportpolitik. Allein an diesen Schaubildern wird deutlich, dass Deutschland und die deutschen Unternehmen in erheblichem Ausmaß von den Waffenlieferungen profitieren.

Positionspapier Waffenexportsteuer Abb4

Abbildung 4 Ausfuhrgenehmigungen an Drittländer in Millionen Euro; 2004 – 2014

Positionspapier Waffenexportsteuer Abb5

Abbildung 5 Kleinwaffen- und Munitionsgenehmigungen an Drittländer

Positionspapier Waffenexportsteuer Abb6

Abbildung 6 Kriegswaffenausfuhren 2004 – 2014

Das Positionspapier als PDF zum Download.

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Die IT-Infrastruktur der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen muss sicher bleiben – die Gesundheit der Patientinnen und Patienten darf nicht zum Spielball von Kriminellen im Netz werden!

I. Sachverhalt

In den letzten Wochen und Monaten wurden zahlreiche Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen (u.a. in Neuss, Arnsberg, Kleve, Mönchengladbach, Essen) Opfer einer breit gestreuten Attacke durch Schadsoftware: In den meisten Fällen gelang es Kriminellen, zum Beispiel mithilfe fingierter E-Mails oder infizierter Webseiten, Schadsoftware zu installieren. Bei der Software handelte es sich um den Typus „Ransomware“. Diese besonders heimtückische Art der Schadsoftware verschlüsselt nach der Infektion unbemerkt sämtliche Datenträger des Angriffsziels, sodass nicht mehr auf die Daten zugegriffen werden kann. In den betroffenen Krankenhäusern wurden die EDV-Systeme nach den Angriffen aus Sicherheitsgründen komplett vom Netz genommen und heruntergefahren. Im Neusser Lukaskrankenhaus mussten aus diesem Grund Operationen verschoben und Herzinfarktpatienten in andere Krankenhäuser mit funktionierender IT-Infrastruktur verlegt werden.

Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen stehen derzeit vor einer großen Herausforderung: Viele medizinische Geräte laufen noch unter veralteten Betriebssystemen, die von den Herstellern nicht mehr gewartet oder mit Updates versorgt werden. So endete der Support für die 2001 auf den Markt gekommene „embedded“-Version von Windows XP am 12. Januar 2016. Die Arbeit mit 15 Jahre alter Software macht Krankenhäuser zu einem leichten Ziel für Kriminelle und ist die eigentliche Ursache für eine landesweite – aller Wahrscheinlichkeit nach bundesweite – Sicherheitskatastrophe im Gesundheitswesen, die mit vorausschauender Politik und Investitionen in die sogenannte „Kritische Infrastruktur“ hätte verhindert werden können.

Dabei ist es gerade im Gesundheitswesen dringend geboten, die Vulnerabilität der IT-Systeme und die damit einhergehenden Risiken weitestgehend zu minimieren und die Resilienz der Systeme zu stärken. Denn insbesondere im Gesundheitswesen handelt es sich zumeist um überlebensnotwendige Infrastrukturen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung es zu erheblichen Störungen oder anderen dramatischen Folgen kommen kann. Kettenreaktionen, bei denen der Ausfall einer Kritischen Infrastruktur zum Ausfall einer anderen Infrastruktur führen würde, Versorgungsengpässe und gar Todesfälle sind absehbar.

Bereits im Februar 2011 hat das damalige Bundeskabinett eine Cyber-Sicherheitsstrategie zum Schutz von Kritischer Infrastruktur beschlossen. Am 15. Juli 2015 trat das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) in Kraft. Betreiber Kritischer Infrastrukturen werden darin verpflichtet, ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einzuhalten und dem Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) Sicherheitsvorfälle zu melden.

Bis heute ist allerdings unklar, welche der 365 Krankenhäuser in NRW davon betroffen sein werden und was einen „meldepflichtigen Sicherheitsvorfall“ darstellt. Möglicherweise werden 35 bis 50 Krankenhäuser der Schwerpunkt- und Maximalversorgung in NRW von dem IT-Sicherheitsgesetz adressiert.

Die aktuellen Computerangriffe auf zufällig ausgewählte Krankenhäuser verdeutlichen, dass über die vom IT-Sicherheitsgesetz angesprochenen Krankenhäuser hinaus, alle Krankenhäuser auf den neuesten Stand der Technik aufgerüstet werden müssen.

So wird mit dem Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendung im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) ein konkreter Fahrplan für die Digitalisierung der Krankenhäuser, insbesondere die Einführung von digitalen Stammdaten und elektronischen Patientenakten sowie die bundesweite Einführung einer Telematik-Infrastruktur, festgeschrieben. Dabei sollen sämtliche Arztpraxen und Krankenhäuser bis 2018 flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen werden (flächendeckender Roll-out).

Es zeigt sich, dass die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die mit dem IT-Sicherheitsgesetz und dem E-Health-Gesetz einhergehen, erhebliche Anforderungen an den neuesten Stand der Technik in allen Krankenhäusern in NRW stellen. Jedoch mangelt es an einer flächendeckenden auskömmlichen Bereitstellung von Investitionsmitteln, um die gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können.

Die Landesregierung, die nach §18 Krankenhausgestaltungsgesetz NRW (KHGG NRW) neben der Förderung von Neubauten, Umbauten und Erweiterungsbauten auch für die Förderung der Wiederbeschaffung von Anlagegütern mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als drei Jahren bis zu 15 Jahren (EDV-Systeme) zuständig ist, stellt für das Haushaltsjahr 2016 rund 500 Millionen Euro für sämtliche Investitionsbedarfe zur Verfügung.

Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen investieren nach Angaben der Krankenhausgesellschaft 1,5 Prozent ihres Budgets in die IT-Infrastruktur. Im Vergleich dazu liegt die Investitionsquote bei den Sparkassen bei zehn bis 15 Prozent.

Bei 365 Krankenhäusern in NRW mit einem Gesamtbudget von 16 Milliarden Euro wird so von den Kliniken im Durchschnitt nur rund 700.000 Euro jährlich (inklusive Personalkosten) in den IT-Bereich investiert. Der in Fachkreisen geschätzte Bedarf liegt im Durchschnitt pro Krankenhaus allerdings bei circa drei Millionen Euro jährlich. Während der Gesamtbedarf an IT-Investitionsmitteln damit bei rund einer Milliarde Euro liegt, stagniert der Landesförderbetrag seit Jahrzehnten.

Im Jahr 1992 lag die Investitionskostenfinanzierung der Bundesländer noch bei 3,8 Milliarden Euro. Zwanzig Jahre später im Jahr 2012 haben die Bundesländer nur noch 2,6 Milliarden Euro im Bereich Investitionskostenförderung für Krankenhäuser zur Verfügung gestellt. Die Fördersumme der Bundesländer reduzierte sich somit um rund 30 Prozent. Der Anteil der Bundesländer an den Krankenhauskosten ist insgesamt von zehn auf drei Prozent gefallen. Als direkte Folge dieser mangelnden Investitionskostenförderung der Landesregierungen ist eine veraltete IT-Infrastruktur festzustellen.

Computerangriffe auf Kritische Infrastrukturen können nicht alleine durch die Verabschiedung von Gesetzen oder die schlichte Installation von Virenscannern verhindert werden. Vielmehr müssen die Systeme auf dem aktuellsten Stand der Technik sein und die Personen, die diese Systeme bedienen, müssen digitale Infektionsgefahren erkennen und vermeiden können. Bei der Gewinnung von IT-Fachkräften konkurrieren Krankenhäuser jedoch häufig mit Arbeitgebern aus der IT-Branche, die überdurchschnittliche Gehälter bezahlen.

Die Schwierigkeit, IT-Abteilungen in Krankenhäuser kompetent zu besetzen, kann auch dazu führen, dass EDV-Systeme entsprechend schlecht gewartet werden, Datensicherungen nicht immer aktuell sind und das medizinische Personal nicht richtig über die Gefahren und Vermeidung von Infektionen der IT-Systeme aufgeklärt und geschult werden.

 

II. Der Landtag stellt fest

  1. Die IT-Infrastruktur der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen ist marode und veraltet.
  1. Die marode und veraltete Infrastruktur der Krankenhäuser bietet Kriminellen aus aller Welt eine große Angriffsfläche und gefährdet das Leben der Patientinnen und Patienten.
  1. Die Landesregierung ist für die Investitionskostenförderung und damit unmittelbar für die IT-Infrastruktur der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen zuständig.

 

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

 

  1. Die Investitionskostenförderung für Krankenhäuser um 500 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro anzuheben.
  2. Ein Konzept für die Einführung von verpflichtenden und regelmäßigen IT-Sicherheitsaudits für Krankenhausbetreiber zu entwickeln.
  3. Sich für die Gewinnung von kompetenten IT-Fachkräften in Krankenhäusern einzusetzen.
  4. In Zusammenarbeit mit der Krankenhausgesellschaft die bestehenden Angebote von IT-Schulungen für Mitarbeiter weiter zu entwickeln und auszuweiten.

Mitschnitt der kompletten Debatte zum Antrag:

Protokoll der Rede von Daniel Düngel:

Daniel Düngel (PIRATEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden über IT-Sicherheit in Krankenhäusern. Ich will kurz auf das eingehen, was in den vergangenen Wochen passiert ist. In Nordrhein-Westfalen sind rund 30 Krankenhäuser Ziel von Kriminellen geworden. Es wurden EDV-Systeme der Krankenhäuser mit Computerviren infiziert. Die Folge dieser Infektionen war: Die Krankenhäuser konnten nicht auf Daten zugreifen. Nur gegen ein Lösegeld – also Erpressung – sollten die Daten wieder freigegeben werden.

Einige Krankenhäuser haben sich daraufhin von der Versorgung abmelden müssen.

(Widerspruch von Ministerin Barbara Steffens)

Patienten mussten verlegt werden.

(Widerspruch von Ministerin Barbara Steffens)

Geplante Operationen mussten verschoben werden. Nun können wir feststellen: Wir haben letzte Woche im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales über dieses Thema bereits gesprochen. Die Ministerin hat dazu einen Bericht vorgelegt und hat versucht, das Thema etwas herunterzuspielen.

(Ministerin Barbara Steffens: Nein, das ist doch Quatsch!)

Es ist zum Glück in diesem Fall nichts Schlimmes passiert. Das können wir erst einmal festhalten.

Was finden wir in den Krankenhäusern vor? Wir haben veraltete Computersysteme. Die Krankenhäuser nutzen Windows XP, zumindest in besagtem Fall. Das ist Software, die mittlerweile selbst vom Hersteller nicht mehr unterstützt und supportet wird. Wenn ich in die Runde frage, wer von Ihnen noch ein derart altes Betriebssystem auf seinem Rechner hat – sei es dienstlich oder privat –, werden wahrscheinlich nicht allzu viele Hände nach oben gehen.

(Zuruf von der CDU: Ich!)

Wir alle versuchen, die Software möglichst aktuell zu halten, damit Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden können – übrigens auch das Gesundheitsministerium. Danach hatte ich letzte Woche auch gefragt. Im Gesundheitsministerium gibt es selbstverständlich keine Soft- und Hardware mehr, die mit Windows XP betrieben wird.

(Zustimmung von Ministerin Barbara Steffens)

Das ist schon einmal ganz gut. Allerdings: Im Gesundheitsministerium reden wir eben nicht von kritischer Infrastruktur. In den Krankenhäusern ist es offenbar dem Gesundheitsministerium wurscht, welche Software dort benutzt wird.

(Ministerin Barbara Steffens: Quatsch!)

Übrigens – den Schwenk darf ich mir an der Stelle erlauben –: Wir reden hier über Windows XP, also über ein Betriebssystem, das natürlich längst nicht mehr unterstützt wird und damit längst unsicher ist. Aber eigentlich können wir festhalten, dass alle Windows-Betriebssysteme als nicht sicher gelten und wir uns eigentlich an der Stelle über offene Standards wie Linux unterhalten sollten.

(Beifall von den PIRATEN)

Was kann passieren? Krankenhäuser können gezielt angegriffen werden. Die Versorgung in einem ganzen Regierungsbezirk kann gefährdet werden. Die Daten werden nicht nur in Geiselhaft genommen, sondern werden möglicherweise veröffentlicht. Das sind mögliche Szenarien, die dann passieren können.

Die Frage ist: Wer ist dafür verantwortlich? Unseres Erachtens muss die Landesregierung genug finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, damit die Krankenhäuser ihre IT-Infrastruktur auf aktuellem Stand halten können.

(Zuruf von der Regierungsbank: Die Krankenhäuser haben genug Geld!)

Die Ministerin sagte im Ausschuss, dafür sei sie letztlich nicht zuständig.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: So ist das!)

Das ist einfach. Mich erinnert das dann eher an die bildlichen drei Affen: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen.

(Ministerin Barbara Steffens: Das ist eine Unverschämtheit!)

Nichts sehen“ ist der Innenminister; der sieht nichts. Die Gesundheitsministerin will nicht auf Ratschläge hören.

(Ministerin Barbara Steffens: Das ist Quatsch!)

Und die Ministerpräsidentin – gute Besserung an der Stelle – sagt überhaupt nichts zu diesen Vorfällen.

(Zuruf von den GRÜNEN: Die Ministerin stellt auch nicht die Ärzte direkt an!)

Wie hätte das verhindert werden können? Was muss in Zukunft passieren? Unser Antrag liefert dazu Lösungsansätze. Wir brauchen eben finanzielle Unterstützung für die Krankenhäuser, dass dort die IT-Infrastruktur aufgebessert werden kann. Das sehen Sie.

Wir müssen die Mitarbeiter sensibilisieren für dieses Thema. Schulungen und Sicherheitsaudits sind erforderlich. All das greift unser Antrag auf. Wir werden, da wir hier Wissensdefizite festgestellt haben – das hat sich im Ausschuss ganz klar gezeigt –, selbstverständlich zu diesem Antrag eine Anhörung beantragen, damit wir uns den Rat von externen Sachverständigen ins Haus holen können.

Zum Abschluss: Wie sehen die Lösungen der anderen aus? Auf Bundesebene erfährt unser Antrag durchaus Unterstützung. Karl Josef Laumann – in diesem Hause ja nicht unbekannt – hat zum Beispiel auch die Erhöhung der Investitionskosten auf Landesebene gefordert. Was macht die Gesundheitsministerin? Sie wartet ab, was der Bund unternimmt. Das, liebe Frau Ministerin Steffens, hilft uns aber, wenn wir auf das IT-Sicherheitsgesetz warten, nicht in der Fläche.

Präsidentin Carina Gödecke: Die Redezeit.

Daniel Düngel (PIRATEN): Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin. – Die Krankenhäuser, so sagt sie, müssten aus ihrem Dornröschenschlaf erwachen und in eine sichere Infrastruktur investieren. Wie wollen Sie das machen, wenn die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen? Frau Steffens macht weiter wie bisher. Wann ist der Zeitpunkt gekommen, zu reagieren, zu handeln? Ich frage allen Ernstes, ob erst Patienten in den Krankenhäusern sterben müssen, damit das Gesundheitsministerium aufwacht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

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Bargeld – Freiheit – Privatsphäre – PUNKT! Keine Obergrenze für Barzahlungen. – Wehret der schleichenden Abschaffung des Bargelds und eines weiteren Schritts hin zum Überwachungsstaat

Ohne Debatte – umgekehrtes Verfahren –

 

I. Sachverhalt

Laut Medienberichten plant das Bundesfinanzministerium die Einführung einer Obergrenze für Bargeldgeschäfte i. H. v. 5000 Euro für Deutschland. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble, früher durchaus vertraut mit der Handhabung größerer Bargeldsummen, möchte ein europaweites einheitliches Limit für Bargeldtransaktionen gesetzlich festschreiben. Die EU-Finanzminister haben am 12.02.2016 im Rahmen eines Treffens des Rats für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) die Europäische Kommission aufgefordert, einen Vorschlag für eine europaweit einheitliche Obergrenze für Bargeldzahlungen vorzulegen.

Wie schon bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung wird die Terrorgefahr von der schwarz-roten Bundesregierung instrumentalisiert, um durch eine Bargeldobergrenze einen erneuten Angriff auf elementare Bürger- und Freiheitsrechte zu starten.

Der nordrheinwestfälische Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans, der bereits im letzten Jahr eine Obergrenze für Bargeld-Transaktionen i. H. v. 2000 bis 3000 Euro gefordert hatte, spricht sich in der Süddeutschen Zeitung vom 10.02.2016 ebenfalls für eine Einschränkung der Bargeldnutzung aus, um die organisierte Kriminalität, Steuerbetrug und Geldwäsche angeblich wirkungsvoller bekämpfen zu können.

Parallel dazu gibt es starke Bestrebungen in der EZB den 500 Euroschein abzuschaffen, ebenfalls mit Verweis auf die Bekämpfung organisierter Kriminalität.

Die organisierte Kriminalität und der internationale Terrorismus sind längst auf elektronische Zahlungsmethoden umgestiegen. Insbesondere die Verfechter der Bargeldobergrenze zur internationalen Terrorismusbekämpfung verkennen, dass sie es mit Verbrechern zu tun haben, die sich um eine Bargeldobergrenze nicht scheren. Eine Bargeldobergrenze ist zudem ein Konjunkturprogramm für neue kriminelle Geschäftsfelder wie Kreditkartenbetrug oder Hackerangriffe auf elektronische Zahlungssysteme.

Zudem zeigen auch Berechnungen des Ökonomen Friedrich Schneider von der Universität Linz, dass durch eine Obergrenze für Bargeldtransaktionen i. H. v. 5000 Euro die Schwarzarbeit in Deutschland nur um rd. ein Prozent reduziert würde. Auch die vollständige Abschaffung des Bargelds würde nach seinen Berechnungen den Schattensektor um allenfalls zwei bis drei Prozent absenken.

Dafür beschneidet eine Bargeldobergrenze die Zahlungsgewohnheiten sämtlicher Bürger in Deutschland. So zeigt eine repräsentative Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), dass eine große Mehrheit der Bevölkerung (58 Prozent) eine Obergrenze für Bargeldgeschäfte ablehnt. Eine überwältigende Mehrheit von 91 Prozent der Bürger lehnt die Abschaffung von Bargeld kategorisch ab. Laut einer repräsentativen Umfrage der Bundesbank aus dem Jahr 2014 werden 79 Prozent aller Bezahlvorgänge und 53 Prozent aller Umsätze in Deutschland mit Bargeld abgewickelt.

Die Abschaffung des Bargeldes erfolgt schleichend. Scheibchenweise sollen die Menschen an die Einschränkung von Bargeldzahlung und -haltung gewöhnt werden.

Die Folgen für die Menschen werden dafür aber umso einschneidender sein. Denn früher oder später wird es Rufe nach der Ausweitung der Einschränkungen geben, d.h. immer mehr Behörden bekämen Zugriff auf die elektronischen Zahlungsbewegungen oder es träte eine weitere Absenkung der Obergrenze für Barzahlungen in Kraft.

„Geld ist geprägte Freiheit“, sagte bereits der russische Schriftsteller Fjodor Dostojewski. Mit Bargeld zu bezahlen war schon jeher ein Ausdruck bürgerlicher Freiheit, Privatheit und Unabhängigkeit. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier stufte das Beschränken von Bargeldzahlungen als verfassungswidrig ein. „Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“, erklärte Papier gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 09.02.2016.

Die schleichende Abschaffung des Bargeldes, an deren Ende ein vollständiges Bargeldverbot stehen wird, ist ein massiver Eingriff in die Freiheits- und Eigentumsrechte der Bürger. Gesetzliche Einschränkungen von Bargeldzahlungen heben die Unschuldsvermutung auf und stellen sämtliche Bürger unter Generalverdacht. Wenn die Abwicklung von Zahlungsvorgängen nur noch ausschließlich auf elektronischem Weg erlaubt wird bzw., wenn Menschen, um nicht in den Verdacht der Illegalität zu gelangen, kein Bargeld mehr benutzen, ist jede Konsumentscheidung für den Staat, für Institutionen und für Unternehmen nachvollziehbar und kontrollierbar. Spätestens seit Edward Snowden wissen wir, dass einmal erfasste Daten verarbeitet, verwendet und auch weitergegeben werden.

Eine Bargeldobergrenze erleichtert die Erstellung von Konsumentenprofilen. In diesem „Orwellschen Alptraum“ haben staatliche Stellen und Unternehmen Zugriff auf privateste Daten über intimste Konsumgewohnheiten. So gelangen Konsumprofile von Einzelhandelsunternehmen über Banken zu Versicherungsgesellschaften. Fettreiche Ernährung, der Konsum von Alkohol oder Zigaretten hätten dann für den betroffenen Bürger eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge zur Folge.

Eine Bargeldobergrenze bzw. ein Bargeldverbot negiert ein freies, selbstbestimmtes Einkaufen. Letztlich müssten Bürger ihr Konsumverhalten anpassen, um Sanktionsmaßnahmen zu entgehen, vor allem dann wenn der „gute Staat“ zum „bösen Staat“ wird. Diese Gefahr erscheint zunächst abstrakt.

Beobachtet man allerdings die gegenwärtige Entwicklung in Europa, den zunehmenden Erfolg von rechtspopulistischen und rechtsradikalen Parteien, so scheint es nur eine Frage der Zeit bis antiliberale Kräfte an den Regierungen beteiligt sein werden oder Regierungshandeln maßgeblich beeinflussen werden. Der liberale Rechtsstaat befindet sich Europaweit auf dem Rückzug und auch in Deutschland ist die rechtsradikale AfD bereits heute bundesweit drittstärkste politische Kraft.

Mit der Vorratsdatenspeicherung und einer Einschränkung des Bargeldzahlungsverkehrs, bzw. gar einer Abschaffung des Bargelds, gäbe man einem antiliberalen Staat mächtige „Tools“ an die Hand, um das Konsumverhalten seiner Bürger zu beeinflussen und zu kontrollieren. In der Folge müssten sich die Menschen moralisierenden Konsumvorstellungen und paternalistischen Restriktionen eines „bösen Staates“ unterwerfen mit gravierenden Auswirkungen auf ihre private Lebensführung.

Die Einschränkung des Bargeldverkehrs, die früher oder später in einem kompletten Bargeldverbot münden wird, beschneidet aber nicht nur die Privatsphäre der Bürger, sie schafft auch die technischen Voraussetzungen für einen tiefen Eingriff in die Eigentumsrechte der Menschen.

In einer unheiligen Allianz arbeiten Finanzminister und Notenbanker in Europa an der Einführung von Negativzinsen. Ihr Ziel ist es, die Durchschlagskraft der Geldpolitik zu erhöhen und gleichzeitig die Staaten auf Kosten ihrer Bürger zu entschulden. Schon heute liegt der Einlagenzins in der Euro-Zone bei minus 0,3 Prozent, was bedeutet, dass die Banken einen Strafzins für Einlagen bei der Zentralbank zahlen müssen.

Bisher gibt der Bankensektor diese Negativzinsen noch nicht an seine Privatkunden weiter, da er fürchtet, dass die Bankkunden dann ihr Konto auflösen und das Geld zu Hause horten werden. Der Mittelstand wird aber neuerlich bereits mit sog. „Guthabengebühren“ belastet, was nichts anderes ist als eine Weitergabe von Negativzinsen, mit denen Banken belastet werden.

Ein Bargeldverbot hätte zur Folge, dass die Bürger nicht länger in Lage wären ihr Erspartes von der Bank abzuheben und zu horten. Auch nur eine Einschränkung der Bargeldhaltung in Form der Abschaffung des 500 Euroscheins oder eine Obergrenze für Bargeldzahlungen erschwert das Horten von Bargeld und schränkt die freie Verfügbarkeit der Bürger über ihr Geld ein. Bei der Einführung von Negativzinsen bzw. der Weitergabe von Strafzinsen an die Bankkunden, wären die Bürger gezwungen, um den Negativzinsen für ihr Geldvermögen auf den Sparkonten zu entgehen, ihr Geld auszugeben. Sie würden also indirekt genötigt zu konsumieren, in Sachwerte zu investieren oder Staatsanleihen zu kaufen.

Eine Abschaffung des Bargeldes in Verbindung mit Negativzinsen wäre der Traum für Notenbanker mit geldpolitischen Allmachtsfantasien. Endlich könnten sie durch eine Negativzinspolitik die Nachfrage der Wirtschaftssubjekte steigern, die Inflationsrate erhöhen und den Außenwert des Euros reduzieren. Für europäische Finanzminister wäre ein Bargeldverbot in Verbindung mit Negativzinsen attraktiv, weil so die Nachfrage nach Staatsanleihen erhöht würde, also sich die Refinanzierungskosten für staatliche Verschuldung reduzierten. Vor allem aber ermöglicht eine Welt ohne Bargeld bzw. eine Erhöhung der Kosten für Bargeldhaltung, dass die EZB in der Lage wäre, den Leitzins immer tiefer in den Negativbereich abzusenken. Dann könnten sich die hochverschuldeten Staaten auf Kosten der Bürger und Sparer zügig zum Nulltarif entschulden. Bargeldbeschränkungen und Negativzinsen stellen damit einen tiefen Einschnitt in die Eigentumsrechte der Menschen dar.

Bei einer Bankenkrise könnten Bürger zudem nicht länger ihr Geld von den Sparkonten abziehen. Eine Bargeldobergrenze erleichtert damit die Enteignung der der Bürger durch die ins straucheln geratenen Banken oder durch den Staat.

Negativzinsen, deren flächendeckende Einführung durch eine Bargeldobergrenze begünstigt würde, hätten Blasen an den Immobilien- und Aktienmärkten mit verheerenden Auswirkungen für die Gesamtwirtschaft zur Folge.

 

II. Der Landtag Nordrhein-Westfalen stellt fest

  1. Uneingeschränkte Haltung von Bargeld und uneingeschränkter Zahlungsverkehr mit Bargeld sind elementare Voraussetzungen für die Wahrung der finanziellen Privatsphäre der Menschen in Deutschland und Europa.
  1. Die Einführung von Bargeldobergrenzen verhindert keinen Terroranschlag.
  1. Kriminelle Organisationen finden andere „geeignete“ Wege zur Eigen- und Fremdfinanzierung von Verbrechen trotz Bargeldobergrenzen innerhalb Deutschlands und Europas.

III. Der Landtag Nordrhein-Westfalen beschließt

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf allen nationalen und internationalen (europäischen) Ebenen gegen jedwede Obergrenze für Bargeldgeschäfte zu positionieren.

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Schutzsuchende aufnehmen, nicht abwehren: NRW lehnt das Asylpaket II ab

I. Sachverhalt

Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 eindeutig festgestellt, dass „für die Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunftsstaat die Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen“ muss (BVerfGE 94, 115). Die Bundesregierung will dennoch Marokko, Algerien und Tunesien als „sichere“ Herkunftsländer festlegen. Die Sicherheit für bestimmte Menschen aus diesen Ländern ist nicht gegeben. In Marokko steht Homosexualität unter Strafe und aus allen drei oben genannten Ländern gibt es zahlreiche Berichte über gravierende Verstöße gegen die Pressefreiheit, die Meinung- und Versammlungsfreiheit.

Die Einrichtung von „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ – unter anderem für Personen aus „sicheren Herkunftsländern“ sowie Folgeantragstellern – führt dazu, dass abgelehnte Asylsuchende innerhalb von einer Woche gegen eine Abschiebung klagen und einen Eilantrag stellen müssen. Sie unterliegen dabei auch der Residenzpflicht, d.h. das Aufsuchen von Anwälten und/oder Asylverfahrensberatungsstellen ist auf dem Land häufig nicht möglich. Ein seriöser Rechtsschutz in der kurzen Zeit von einer Woche, ist zudem nahezu unmöglich.

Die geplanten Einschränkungen beim Familiennachzug würden bedeuten, dass Familien de facto auf Jahre getrennt werden. Dies ist mit dem Grundrecht auf Schutz der Familie (Art. 6 GG) und Art. 8 EMRK nicht vereinbar. Die geplanten Restriktionen sind nicht nur integrationsfeindlich, sondern sorgen dafür, dass die Angehörigen – vor allem Frauen und Kinder –, entweder akuten Gefahren im Herkunftsland ausgesetzt oder gezwungen sind, gefährliche Fluchtwege über das Mittelmeer zu wagen.

Für die Integration von Flüchtlingen ist der Spracherwerb unverzichtbar. Eine Eigenbeteiligung für die Teilnahme an Integrationskursen muss daher vermieden werden. Dass die wenigen verfügbaren Plätze in den Kurzen nur an Staatsangehörige aus Syrien, dem Irak, Iran und Eritrea an vergeben werden sollen, wenn diese eine gute Bleibeperspektive haben, ist ebenso skandalös, wie die Pläne, dass die Flüchtlinge für diese Leistung bezahlen sollen. Integrationskurse fallen ganz klar in den finanziellen Aufgabenbereich des Staates und die mit der Eigenbeteiligung verbundene Bürokratie ist absurd, insbesondere wenn man die derzeitige Auslastung in unseren Behörden betrachtet.

Die geplanten Verschärfung beim Abschiebungsschutz aus Gründen der physischen oder psychischen Gesundheit ist weder nachvollziehbar, noch akzeptabel. Die Nichtberücksichtigung einer Erkrankung, die sehr schwer, aber noch nicht lebensbedrohlich ist, kann mit dem Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit nicht vereinbart werden. Der komplette Ausschluss vom Asylverfahren – wenn einem Asylsuchenden vorgeworfen werden kann, sein Asylverfahren nicht mit zu betreiben, verstößt nicht nur gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, sondern ist auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention nicht vereinbar.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

dass „Asylpaket II“, das vom Bundeskabinett am 3. Februar 2016 beschlossen wurde, in jeder Hinsicht politisch abzulehnen und im Bundesrat, soweit damit befasst, dagegen zu stimmen.

Mitschnitt der Plenardebatte:

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Podiumsdiskussion Bedingungsloses Grundeinkommen

Einladung BGEDas Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist in aller Munde. Wir bringen zu dem Thema interessante Gesprächspartner zusammen und laden ein zur

Podiumsdiskussion
Bedingungsloses Grundeinkommen

am 1. März 2016, in der Villa Horion, Johannes Rau Platz, 40213 Düsseldorf

Einlass: 17:30 / Beginn: 18 Uhr / Ende: 20:30 Uhr

Anschließend Get together im KIT, Mannesmannufer 1b (an der Kniebrücke)

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Versagen auf ganzer Linie – Landesregierung hat Situation in Flüchtlingunterkünften nicht im Griff

Simone Brand, Flüchtlingspolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW, zu den Vorwüfen der Bewohnerinnen der Flüchtlingsunterkunft in der Westerwaldstraße in Köln gegen Sicherheitsfirma und Stadt Köln:

Der Hilferuf der Bewohnerinnen in der Kölner Flüchtlingsunterkunft zeigt, dass die Landesregierung die katastrophale Situation in den Unterkünften für geflüchtete Menschen in NRW immer noch nicht im Griff hat. Innenminister Jäger schafft es nicht, die Zustände vor Ort zu verbessern. Der offene Brief aus Köln ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung und für die Stadt Köln. Herr Jäger versagt mal wieder auf ganzer Linie.

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Flughafen Düsseldorf und die Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

Kleine Anfrage 4469
Sommer, Torsten; Bayer, Oliver PIRATEN Drucksache 16/11156 17.02.2016 1 S.

Systematik: Luftverkehr
Schlagworte: Bodenabfertigungsdienst-Verordnung * Beschwerde * Fachaufsicht
Region: Düsseldorf, krfr. Stadt

Antwort MBWSV Drucksache 16/11471 15.03.2016 2 S.

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Rettungsdienstgesetz

Kleine Anfrage 4470
Sommer, Torsten; Düngel, Daniel PIRATEN Drucksache 16/11157 17.02.2016 2 S.

Auflistung der Ergänzungsprüfungen zur Erlangung der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin nach Kreis und kreisfreien Städten; begonnene dreijährige Ausbildungen und Überblick zu Ausbildungsstellen; Beurteilung der bisherigen Bemühungen zur Erfüllung der Zielvorgabe für das Jahr 2026; Gestaltung der verpflichtenden Fortbildung

Systematik: Rettungswesen * Medizinische Berufe
Schlagworte: Notfallsanitäter * Berufsausbildung * Berufliche Weiterbildung

Antwort MGEPA Drucksache 16/11555 22.03.2016 10 S.

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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TOP 1, 29.01.2016, LT NRW, Investitionen und Unternehmensgründungen …

Meine Rede zu TOP 1 am Freitag, den 29.01.2016 zum Antrag der CDU-Fraktion: „Investitionen und Unternehmensgründungen in Nordrhein-Westfalen: Subsidiarität stärken, Förderinstrumente verzahnen, Beratungsangebote an tatsächlichen Bedürfnissen der Unternehmen ausrichten!“ – Drucksache 16/8123

Dr. Joachim Paul (PIRATEN): Vielen lieben Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Raum und an den Bildschirmen! Der vorliegende Antrag der Unionsfraktion ist ein verlässlicher Kandidat für die Top 10 der Hitparade „Ist das ein Antrag, oder kann das weg?“

(Zuruf von der CDU: Da haben Sie ja Erfahrung mit!)

Stellen Sie sich bitte einmal folgendes Bild vor: Drei Unionsabgeordnete in Jagdkleidung betreten eine kleine Waldlichtung in der Nähe von Witten auf der Suche nach scheuen Rehen, genannt „Start-ups“. „Da ist eins, da ist eins, und da ist noch eins“, und plötzlich betritt polternd ein gewisser McKinsey die Lichtung, und – schwupps! – sind die Start-ups weg aus Witten und nach Berlin oder nach Köln gegangen.

Sie suchen an der falschen Stelle, wenn Sie Unternehmensgründungen fördern wollen. Die Kolleginnen und Kollegen haben das hier schon en détail gesagt: Sie möchten die Bi-Ba-Bürg-schaftsbank gestärkt sehen. Diese Bank genießt bereits das Privileg, ihre Risiken durch Bund und Land absichern zu können. Zudem ist sie per Gesetz von Körperschaft-, Vermögen- und Gewerbesteuer befreit. Was will eine Bank mehr?

Weiter gehende konkrete Forderungen stellen Sie in dem Antrag nicht. Es bleibt also im Ungefähren.

Der zweite Punkt in Ihrem Beschlussteil: Sie möchten die Instrumente von Bürgschaftsbank und NRW.BANK besser verzahnen. Es wurde hier schon mehrfach von den Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün gesagt: In der Sachverständigenanhörung saßen Vertreter beider Institute und erklärten, dass sie bereits sehr gut miteinander kooperierten. Da hilft auch ein Blick ins Internet, nämlich auf die Internetseite der Bürgschaftsbank: Dort sieht man auf einen Blick, dass es eine selbstverständliche Verzahnung mit den Angeboten der Kreditanstalt für Wiederaufbau des Bundes und der NRW.BANK gibt. Auch diese Forderung geht daher ins Leere.

In Punkt 3 Ihres Beschlussteils heißt es, dass das „vielfältige Förder- und Beratungsangebot für Existenzgründer und für etablierte Unternehmen verschlankt und gleichzeitig besser auf die tatsächlichen Bedürfnisse ausgerichtet wird“. In dem Punkt möchte ich Ihnen mal nicht widersprechen.

Das Problem ist dann aber, dass es, wenn man in eine kreditfinanzierte Unternehmensgründung geht, Sachverständige gibt, die die Chancen dieser Unternehmensgründung bewerten müssen. Speziell bei der Kreativbranche und der digitalen Wirtschaft glaube ich nicht, dass in Deutschland viele Unternehmensberatungen tatsächlich die Kompetenz besitzen, solche Geschäftsgründungspläne zu bewerten.

Ich ziehe auch gar nicht in Zweifel, dass Bürgschaftsbanken eine sinnvolle Ergänzung zu den normalen Banken und den Sparkassen sind. Sie sichern Ausfallrisiken ab, die für Hausbanken zu groß erscheinen.

Wir Piraten unterstützen natürlich ausdrücklich Erneuerung und Weiterentwicklung – oder allgemeiner: das Sich-neu-Erfinden der Wirtschaft im Informationszeitalter. Digitale Start-ups, aber auch die gesamte Kreativbranche und vor allen Dingen Know-how-intensive Dienstleister wie die freien Berufe werden immer wichtiger. Von ihnen hängt mehr denn je der zukünftige Wohlstand unseres Landes ab.

Gerade weil digitale Geschäftsmodelle von Hausbanken schwer einzuschätzen sind und weil die Kreativbranche meist keine großen Sicherheiten wie Sachanlagen bieten kann, wünschen wir Piraten uns auch von der Bürgschaftsbank NRW noch mehr Engagement gerade für die kreativen Köpfe in unserem Land.

(Beifall von den PIRATEN)

Aus Privilegien leiten sich nämlich auch Pflichten ab. Wer sich die Zahlen anschaut und ins Verhältnis setzt, sieht, dass die Bürgschaftsbank nur einen kleinen Promillebereich der Existenzgründer und kleinen Unternehmen in NRW tatsächlich erreicht.

Obwohl die CDU hier einen recht wenig ergiebigen Antrag vorlegt, werden wir Piraten uns enthalten – in der Hoffnung, dass digitale Gründungen und die Kreativbranche in Zukunft besser unterstützt werden. Das ist ein Signal von uns; denn gerade diese Branche hätte es verdient. – Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Dr. Paul. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Duin.

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Fraktionssitzung vom 16.02.2016

Live-Protokoll der Sitzung

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