Bargeld – Freiheit – Privatsphäre – PUNKT! Keine Obergrenze für Barzahlungen. – Wehret der schleichenden Abschaffung des Bargelds und eines weiteren Schritts hin zum Überwachungsstaat

Ohne Debatte – umgekehrtes Verfahren –

 

I. Sachverhalt

Laut Medienberichten plant das Bundesfinanzministerium die Einführung einer Obergrenze für Bargeldgeschäfte i. H. v. 5000 Euro für Deutschland. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble, früher durchaus vertraut mit der Handhabung größerer Bargeldsummen, möchte ein europaweites einheitliches Limit für Bargeldtransaktionen gesetzlich festschreiben. Die EU-Finanzminister haben am 12.02.2016 im Rahmen eines Treffens des Rats für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) die Europäische Kommission aufgefordert, einen Vorschlag für eine europaweit einheitliche Obergrenze für Bargeldzahlungen vorzulegen.

Wie schon bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung wird die Terrorgefahr von der schwarz-roten Bundesregierung instrumentalisiert, um durch eine Bargeldobergrenze einen erneuten Angriff auf elementare Bürger- und Freiheitsrechte zu starten.

Der nordrheinwestfälische Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans, der bereits im letzten Jahr eine Obergrenze für Bargeld-Transaktionen i. H. v. 2000 bis 3000 Euro gefordert hatte, spricht sich in der Süddeutschen Zeitung vom 10.02.2016 ebenfalls für eine Einschränkung der Bargeldnutzung aus, um die organisierte Kriminalität, Steuerbetrug und Geldwäsche angeblich wirkungsvoller bekämpfen zu können.

Parallel dazu gibt es starke Bestrebungen in der EZB den 500 Euroschein abzuschaffen, ebenfalls mit Verweis auf die Bekämpfung organisierter Kriminalität.

Die organisierte Kriminalität und der internationale Terrorismus sind längst auf elektronische Zahlungsmethoden umgestiegen. Insbesondere die Verfechter der Bargeldobergrenze zur internationalen Terrorismusbekämpfung verkennen, dass sie es mit Verbrechern zu tun haben, die sich um eine Bargeldobergrenze nicht scheren. Eine Bargeldobergrenze ist zudem ein Konjunkturprogramm für neue kriminelle Geschäftsfelder wie Kreditkartenbetrug oder Hackerangriffe auf elektronische Zahlungssysteme.

Zudem zeigen auch Berechnungen des Ökonomen Friedrich Schneider von der Universität Linz, dass durch eine Obergrenze für Bargeldtransaktionen i. H. v. 5000 Euro die Schwarzarbeit in Deutschland nur um rd. ein Prozent reduziert würde. Auch die vollständige Abschaffung des Bargelds würde nach seinen Berechnungen den Schattensektor um allenfalls zwei bis drei Prozent absenken.

Dafür beschneidet eine Bargeldobergrenze die Zahlungsgewohnheiten sämtlicher Bürger in Deutschland. So zeigt eine repräsentative Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), dass eine große Mehrheit der Bevölkerung (58 Prozent) eine Obergrenze für Bargeldgeschäfte ablehnt. Eine überwältigende Mehrheit von 91 Prozent der Bürger lehnt die Abschaffung von Bargeld kategorisch ab. Laut einer repräsentativen Umfrage der Bundesbank aus dem Jahr 2014 werden 79 Prozent aller Bezahlvorgänge und 53 Prozent aller Umsätze in Deutschland mit Bargeld abgewickelt.

Die Abschaffung des Bargeldes erfolgt schleichend. Scheibchenweise sollen die Menschen an die Einschränkung von Bargeldzahlung und -haltung gewöhnt werden.

Die Folgen für die Menschen werden dafür aber umso einschneidender sein. Denn früher oder später wird es Rufe nach der Ausweitung der Einschränkungen geben, d.h. immer mehr Behörden bekämen Zugriff auf die elektronischen Zahlungsbewegungen oder es träte eine weitere Absenkung der Obergrenze für Barzahlungen in Kraft.

„Geld ist geprägte Freiheit“, sagte bereits der russische Schriftsteller Fjodor Dostojewski. Mit Bargeld zu bezahlen war schon jeher ein Ausdruck bürgerlicher Freiheit, Privatheit und Unabhängigkeit. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier stufte das Beschränken von Bargeldzahlungen als verfassungswidrig ein. „Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“, erklärte Papier gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 09.02.2016.

Die schleichende Abschaffung des Bargeldes, an deren Ende ein vollständiges Bargeldverbot stehen wird, ist ein massiver Eingriff in die Freiheits- und Eigentumsrechte der Bürger. Gesetzliche Einschränkungen von Bargeldzahlungen heben die Unschuldsvermutung auf und stellen sämtliche Bürger unter Generalverdacht. Wenn die Abwicklung von Zahlungsvorgängen nur noch ausschließlich auf elektronischem Weg erlaubt wird bzw., wenn Menschen, um nicht in den Verdacht der Illegalität zu gelangen, kein Bargeld mehr benutzen, ist jede Konsumentscheidung für den Staat, für Institutionen und für Unternehmen nachvollziehbar und kontrollierbar. Spätestens seit Edward Snowden wissen wir, dass einmal erfasste Daten verarbeitet, verwendet und auch weitergegeben werden.

Eine Bargeldobergrenze erleichtert die Erstellung von Konsumentenprofilen. In diesem „Orwellschen Alptraum“ haben staatliche Stellen und Unternehmen Zugriff auf privateste Daten über intimste Konsumgewohnheiten. So gelangen Konsumprofile von Einzelhandelsunternehmen über Banken zu Versicherungsgesellschaften. Fettreiche Ernährung, der Konsum von Alkohol oder Zigaretten hätten dann für den betroffenen Bürger eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge zur Folge.

Eine Bargeldobergrenze bzw. ein Bargeldverbot negiert ein freies, selbstbestimmtes Einkaufen. Letztlich müssten Bürger ihr Konsumverhalten anpassen, um Sanktionsmaßnahmen zu entgehen, vor allem dann wenn der „gute Staat“ zum „bösen Staat“ wird. Diese Gefahr erscheint zunächst abstrakt.

Beobachtet man allerdings die gegenwärtige Entwicklung in Europa, den zunehmenden Erfolg von rechtspopulistischen und rechtsradikalen Parteien, so scheint es nur eine Frage der Zeit bis antiliberale Kräfte an den Regierungen beteiligt sein werden oder Regierungshandeln maßgeblich beeinflussen werden. Der liberale Rechtsstaat befindet sich Europaweit auf dem Rückzug und auch in Deutschland ist die rechtsradikale AfD bereits heute bundesweit drittstärkste politische Kraft.

Mit der Vorratsdatenspeicherung und einer Einschränkung des Bargeldzahlungsverkehrs, bzw. gar einer Abschaffung des Bargelds, gäbe man einem antiliberalen Staat mächtige „Tools“ an die Hand, um das Konsumverhalten seiner Bürger zu beeinflussen und zu kontrollieren. In der Folge müssten sich die Menschen moralisierenden Konsumvorstellungen und paternalistischen Restriktionen eines „bösen Staates“ unterwerfen mit gravierenden Auswirkungen auf ihre private Lebensführung.

Die Einschränkung des Bargeldverkehrs, die früher oder später in einem kompletten Bargeldverbot münden wird, beschneidet aber nicht nur die Privatsphäre der Bürger, sie schafft auch die technischen Voraussetzungen für einen tiefen Eingriff in die Eigentumsrechte der Menschen.

In einer unheiligen Allianz arbeiten Finanzminister und Notenbanker in Europa an der Einführung von Negativzinsen. Ihr Ziel ist es, die Durchschlagskraft der Geldpolitik zu erhöhen und gleichzeitig die Staaten auf Kosten ihrer Bürger zu entschulden. Schon heute liegt der Einlagenzins in der Euro-Zone bei minus 0,3 Prozent, was bedeutet, dass die Banken einen Strafzins für Einlagen bei der Zentralbank zahlen müssen.

Bisher gibt der Bankensektor diese Negativzinsen noch nicht an seine Privatkunden weiter, da er fürchtet, dass die Bankkunden dann ihr Konto auflösen und das Geld zu Hause horten werden. Der Mittelstand wird aber neuerlich bereits mit sog. „Guthabengebühren“ belastet, was nichts anderes ist als eine Weitergabe von Negativzinsen, mit denen Banken belastet werden.

Ein Bargeldverbot hätte zur Folge, dass die Bürger nicht länger in Lage wären ihr Erspartes von der Bank abzuheben und zu horten. Auch nur eine Einschränkung der Bargeldhaltung in Form der Abschaffung des 500 Euroscheins oder eine Obergrenze für Bargeldzahlungen erschwert das Horten von Bargeld und schränkt die freie Verfügbarkeit der Bürger über ihr Geld ein. Bei der Einführung von Negativzinsen bzw. der Weitergabe von Strafzinsen an die Bankkunden, wären die Bürger gezwungen, um den Negativzinsen für ihr Geldvermögen auf den Sparkonten zu entgehen, ihr Geld auszugeben. Sie würden also indirekt genötigt zu konsumieren, in Sachwerte zu investieren oder Staatsanleihen zu kaufen.

Eine Abschaffung des Bargeldes in Verbindung mit Negativzinsen wäre der Traum für Notenbanker mit geldpolitischen Allmachtsfantasien. Endlich könnten sie durch eine Negativzinspolitik die Nachfrage der Wirtschaftssubjekte steigern, die Inflationsrate erhöhen und den Außenwert des Euros reduzieren. Für europäische Finanzminister wäre ein Bargeldverbot in Verbindung mit Negativzinsen attraktiv, weil so die Nachfrage nach Staatsanleihen erhöht würde, also sich die Refinanzierungskosten für staatliche Verschuldung reduzierten. Vor allem aber ermöglicht eine Welt ohne Bargeld bzw. eine Erhöhung der Kosten für Bargeldhaltung, dass die EZB in der Lage wäre, den Leitzins immer tiefer in den Negativbereich abzusenken. Dann könnten sich die hochverschuldeten Staaten auf Kosten der Bürger und Sparer zügig zum Nulltarif entschulden. Bargeldbeschränkungen und Negativzinsen stellen damit einen tiefen Einschnitt in die Eigentumsrechte der Menschen dar.

Bei einer Bankenkrise könnten Bürger zudem nicht länger ihr Geld von den Sparkonten abziehen. Eine Bargeldobergrenze erleichtert damit die Enteignung der der Bürger durch die ins straucheln geratenen Banken oder durch den Staat.

Negativzinsen, deren flächendeckende Einführung durch eine Bargeldobergrenze begünstigt würde, hätten Blasen an den Immobilien- und Aktienmärkten mit verheerenden Auswirkungen für die Gesamtwirtschaft zur Folge.

 

II. Der Landtag Nordrhein-Westfalen stellt fest

  1. Uneingeschränkte Haltung von Bargeld und uneingeschränkter Zahlungsverkehr mit Bargeld sind elementare Voraussetzungen für die Wahrung der finanziellen Privatsphäre der Menschen in Deutschland und Europa.
  1. Die Einführung von Bargeldobergrenzen verhindert keinen Terroranschlag.
  1. Kriminelle Organisationen finden andere „geeignete“ Wege zur Eigen- und Fremdfinanzierung von Verbrechen trotz Bargeldobergrenzen innerhalb Deutschlands und Europas.

III. Der Landtag Nordrhein-Westfalen beschließt

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf allen nationalen und internationalen (europäischen) Ebenen gegen jedwede Obergrenze für Bargeldgeschäfte zu positionieren.

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