Am gestrigen Donnerstag fand die 11. Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend statt.
Auf der Tagesordnung:
1. |
U3-Rechtsanspruch erfüllen, Qualitätsstandards erhalten!
Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache 16/820
APr 16/107
- abschließende Beratung und Abstimmung |
2. |
Die Lebensqualität von schwerstkranken Kindern und ihren Familien verbessern – pädiatrische Palliativ- und Hospizversorgung in Nordrhein-Westfalen unterstützen und bedarfsgerecht weiterentwickeln
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache 16/1620 |
3. |
Konnexitätsrelevanz des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes
(und tatsächliche Beschlusslage)
Bericht der Landesregierung
Vorlage 16/596 |
4. |
Kinderbetreuungsangebote mit erweiterten Öffnungszeiten
Bericht der Landesregierung
Vorlage 16/588
Vorlage 16/671
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5. |
Umsetzung der Inklusion im Elementarbereich
Bericht der Landesregierung
Vorlage 16/590
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6. |
Anstieg beim Alkoholmissbrauch von Jugendlichen
Bericht der Landesregierung |
7. |
Verschiedenes |
Drei der Tagesordnungspunkte will ich hier mal etwas aufgreifen.
Zu TOP 1
Die CDU hatte einen Antrag eingereicht. Zugegeben: So sensationell Neues steht da nicht drin. Aber das wollte der Antrag auch nicht. Der Antrag sollte die Landesregierung auffordern, zu bestimmten Sachverhalten zu stehen. Ich zitiere:
II. Der Landtag beschließt:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
- sich ausdrücklich zur Einhaltung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unterdreijährige Kinder, der ab dem 1. August 2013 greift, unter Einhaltung der gebotenen Qualität, zu bekennen
- die Auswirkungen des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes auf den U3-Ausbau zu berücksichtigen und in die weiteren Ausbauplanungen angemessen einzubeziehen
- im Zuge des weiteren U3-Ausbaus keine Standards abzubauen, die das Kindeswohl und die Betreuungsqualität gefährden
- dem Fachkräftemangel unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten und Unterschiede wirkungsvoll und nachhaltig entgegenzuwirken und
- schnellstmöglich Daten für Nordrhein-Westfalen über die Durchfallquoten der Quereinsteiger bei der Umschulung in den Erzieherinnenberuf vorzulegen.
Nun, so wird sich jeder denken, der sich halbwegs im Thema auskennt: Dem kann man zustimmen. Denkste! Da argumentiert Rot-Grün im Ausschuss doch tatsächlich damit, dass der Antrag “Popanz” sei, da nichts Neues drin stünde und man diesen schon allein deswegen ablehnen müsse. Ablehnen? WTF dachte ich da. Rot-Grün will sich also nicht zum U3-Rechtsanspruch bekennen? Will nicht dem Fachkräftemangel nachhaltig entgegenwirken? Krass …
Die CDU beantragte Einzelabstimmung zu den einzelnen Punkten und Rot-Grün stimmte tatsächlich gegen jeden einzelnen Punkt. Unfassbar…
Zu TOP 3
Im angeforderten Bericht der Landesregierung ging es um die Prüfung der Konnexitätsrelevanz des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung des Landtags (L T-Drs. 15/1550) lautete:
1. Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 15/1061) wird in der vom Ausschuss geänderten Fassung angenommen.
2. Die Landesregierung wird beauftragt, eine Kostenfolgeabschätzung vorzunehmen und die Konnexitätsrelevanz zu prüfen.”
In der Vorlage 16/596 bestreitet die Landesregierung, dass Punkt 2 dieser Beschlussempfehlung angenommen worden sei. Auffassung der Landesregierung sei, dass die Konnexitätsrelevanz erst im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes zu prüfen sei.
Die Nachfrage des Ausschusses bei der Präsidentin ergab (selbstverständlich), dass natürlich beide Punkte seinerzeit vom Plenum verabschiedet wurden. Im Ausschuss gestern wurde die Landesregierung dann drei mal (zwei mal durch mich, einmal durch den CDU-Kollegen Tenhumberg) gefragt, wie denn nun die Auffassung, nach der Stellungnahme der Präsidentin sei. Die Landesregierung hielt es nicht für nötig, sich hierzu klar zu äußern.
Zu TOP 4
Auch hier entwickelte sich eine ausführliche Diskussion. Aufgrund des Diskussionsverlaufs und auch der vielen Mails, die ich tags zuvor auf Initiative der Wimmel Attacke erhielt, beantragte ich ein Expertengespräch zu diesem Punkt. Hierüber werden wir nächste Woche in der Obleuterunde reden und uns hoffentlich einvernehmlich verständigen.
Fazit: Auch wenn wir fast alle ähnliche Ziele im Ausschuss haben, ist es immer wieder interessant zu sehen, wie durch festgefahrenes Parteigebahren sinnvolle Verständigungen nur selten möglich sind. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss dann irgendwann doch die Kurve kriegen und uns auf das Wesentliche konzentrieren und Olaf und ich nicht immer dem klassischen Rot-Grün / Schwarz-Gelb-Spiel beiwohnen müssen – es nervt.