Bezüglich der Bundesratsentscheidung über das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft:
Die Piratenfraktion im Landtag NRW bedauert zutiefst, dass das heute verabschiedete Gesetz zur Bestandsdatenauskunft erneut nicht an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und somit an wichtige rechtsstaatliche Prinzipien heranreicht.
Frank Herrmann, Sprecher für Privatsphäre und Datenschutz der Piratenfraktion:
„Heute, am Tag der Pressefreiheit, ist das Gesetz zur Aufhebung der Anonymität im Internet angenommen worden. Dabei hatte doch das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2012 klare Grenzen für die Ermittlungsbehörden gesetzt. Leider wollen Bundestag und Bundesrat diese Grenzen partout nicht akzeptieren. Weiterlesen ›
Heute (02.05.13) tagte der Innenausschuss und eigentlich sollte die Landesregierung auf unsere Fragen antworten:
„NSU-Spur nach NRW? Weitere V-Mann-Panne? Welche Erkenntnisse bezüglich der Verbindungen des NSU nach NRW liegen der Landesregierung vor?“
Innenminister Jäger war zwar heute Morgen bereit, uns detaillierte Auskünfte zu geben. Dies allerdings nur unter der Prämisse, dass wir die Bürger im Land darüber nicht informieren: Er hatte den Tagesordnungspunkt als nicht-öffentlich deklariert und wollte uns also zur „Intransparenz“ verdonnern.
Die Piraten stehen für Offenheit und Transparenz. Die Bürger haben ein Anrecht darauf informiert zu werden, und dafür wollen wir sorgen. Der Schutz von Persönlichkeitsrechten ist natürlich zu beachten, doch dies war offenbar nicht der Grund für die heutige Nicht-Öffentlichkeit dieses Tagesordnungspunktes.
Keine Transparenz – kein Gespräch: Wir haben kurzerhand unsere Fragen zurückgezogen, und der Minister hat sie nicht beantwortet. Ob wir etwas anderes erfahren hätten, als der Spiegel schreibt?
Zur gemeinsamen Anhörung von Haupt- und Innenausschuss zum „Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen“ erklären Frank Herrmann, Obmann im Innenausschuss, und Dirk Schatz, Innenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:
Der vorliegende Gesetzentwurf wurde als großer Wurf angekündigt – beim näheren Hinschauen, ist er aber noch nicht mal ein kleiner Sprung in die richtige Richtung. ‚Note 6 – setzen‘, würde es in der Schule heißen! Weiterlesen ›
Am Donnerstag, den 25. April 2013 wurde unser Antrag “Industrie- und Handelskammern in NRW: Geschäftsführergehälter offenlegen” debattiert. Obgleich sich einige Grüne selbst auf ihren Webseiten schon für eine Veröffentlichungspflicht der Gehälter von IHK-Vorständen ausgesprochen haben, wurde unser Antrag mit den Stimmen der Grünen, sowie von SPD, FDP und CDU abgelehnt. Die Regierungsfraktionen nahmen stattdessen mit ihrer Mehrheit eine windelweiche Entschließung an.
Diese Pressemitteilung haben wir dazu rausgegeben:
IHK: Keine Transparenz im Mittelstand
Wir haben heute im Plenum gefordert, die Gehälter der Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammern (IHK) offenzulegen. Daniel Schwerd, Wirtschaftspolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW: „Die IHK handeln in gesetzlichem Auftrag und nehmen teilweise hoheitliche Aufgaben war. Wer jedoch öffentliche Aufgaben wahrnimmt, ist in besonderem Maße zu Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet. Und wer, wie die IHK, über Gelder verfügt, die aus gesetzlichen Pflichtbeiträgen stammen, muss Klarheit über die Verwendung dieser Mittel herstellen. Mitglieder sollten sehen können, was mit ihren Beiträgen geschieht. Die Offenlegung der Geschäftsführergehälter ist daher nur konsequent und ein wichtiger Baustein zur erforderlichen Transparenz.
Dass sich die meisten NRW-Politiker gegen diesen Antrag ausgesprochen haben, zeigt nur wieder einmal deutlich, dass sie den Wunsch nach mehr Transparenz nicht ernst meinen. Dies zeigt auch deutlich der wachsweiche rot-grüne Entschließungsantrag, in dem beide Fraktionen auf einen ‚Dialogprozess‘ verweisen, der allerdings weit entfernt von einer Verpflichtung ist und ausschließlich auf ‚Good will‘ setzt. Die IHK haben doch schon mehrfach bestätigt, kein Interesse an dieser Transparenz zu haben. Daher wäre jetzt Handeln notwendig.“
Das Wortprotokoll zu dieser Rede (Achtung, es gilt das gesprochene Wort):
(Begrüßung)
In Nordrhein-Westfalen existieren zurzeit 16 Industrie- und Handelskammern. Sie sind Körperschaften öffentlichen Rechts, Ausdruck der Selbstverwaltung der Wirtschaft und zählen zur mittelbaren Staatsverwaltung. Mitglieder der IHK’n sind die Unternehmen und Gewerbetreibenden dieses Landes. Laut Bundesgesetz haben die IHK´n die Aufgabe, das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder wahrzunehmen.
Die IHK´n sind ein wichtiger Teil des wirtschaftlichen Lebens in NRW. Im Bereich der Berufsausbildung etwa leisten sie seit Jahren gute Arbeit.
Die Mitgliedschaft in einer IHK ist aber nicht freiwillig. Wer ein Unternehmen oder ein Gewerbe betreibt, ist gesetzlich verpflichtet, Mitglied zu werden. Dann werden Mitgliedsbeiträge fällig. Man könnte es Zwangsbeiträge nennen.
Wenn die Unternehmen und Gewerbetreibenden gezwungen sind, Beiträge an die IHKs zu zahlen, dann haben sie auch ein Recht zu erfahren, was mit ihren Beiträgen geschieht. Und genau darum geht es in unserem Antrag.
Die IHK´n handeln in gesetzlichem Auftrag und nehmen teilweise hoheitliche Aufgaben war. Wer jedoch öffentliche Aufgaben wahrnimmt, ist in besonderem Maße zu Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet.
Und wer, wie die IHK´n, über Gelder verfügt, die aus gesetzlichen Pflichtbeiträgen stammen, muss Klarheit über die Verwendung dieser Gelder herstellen. Oder, wie es die Kollegin Schneckenburger auf ihrer Homepage formuliert: „Die Mitgliedsbetriebe der Industrie- und Handelskammern sollten sehen können, was mit ihren Beiträgen geschieht.“ Die Offenlegung der Geschäftsführergehälter ist ein wichtiger Baustein zur erforderlichen Transparenz.
Diese Forderung ist weder neu noch ungewöhnlich: Die meisten Rundfunkanstalten und Krankenkassen veröffentlichen schon heute die individualisierten Gehälter ihrer Geschäftsführungen – und zwar freiwillig. Aber auch gesetzliche Maßnahmen gibt es: Durch das Transparenzgesetz von 2009 müssen in NRW Sparkassen, öffentlich-rechtliche Unternehmen und Landesbetriebe die Vergütungen für jedes Mitglied ihrer Geschäftsführungen und Vorstände veröffentlichen.
Nur die IHK´n sind von dem Gesetz nicht betroffen. Das finden nicht nur wir ungerecht. Ich zitiere aus einem Brief von Sylvia Löhrmann an den Bundesverband für freie Kammern vom 30.04.2010, der öffentlich einsehbar im Internet steht. Dort heißt es:
„Im Zuge des nordrhein-westfälischen Transparenzgesetzes hat der Landesgesetzgeber zum Beispiel für kommunale Unternehmen und Sparkassen eine Veröffentlichungspflicht bezüglich der Vorstandsgehälter normiert. Aus diesem Grund ist nicht einzusehen, warum die Kammern als Körperschaften öffentlichen Rechts in Bezug auf ihre Geschäftsführer nicht ebenfalls einer solchen Veröffentlichungsvorschrift unterliegen sollten.“
Dem ist aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen. Da die IHK´n als mittelbare Landesbehörden fungieren, ist die Landesregierung hier in der Pflicht einzugreifen.
Die Fraktionen der SPD und Grünen haben einen wachsweichen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem sie auf einen Dialogprozess verweisen, in dem sie auf einen guten Ausgang hoffen. Es ist aber zu erwarten, dass dies zu nichts führt: Die IHK’n haben doch schon mehrfach bestätigt, kein Interesse an dieser Transparenz zu haben. Daher ist jetzt Handeln notwendig.
Welche inhaltlichen Argumente sprächen gegen die Offenlegung der Geschäftsführergehälter der IHK? Die IHK´n selber bemühen immer wieder vor allem ein Argument – ich zitiere Herrn Mittelstädt von der IHK NRW aus der WAZ vom 27.03.2012: „Einzelgehälter werden nicht veröffentlicht, da es sich wie auch in der freien Wirtschaft um individuelle Einzelverträge handelt.“
Zu diesem Argument zwei Anmerkungen: Zunächst sind die IHK´n eben nicht Teil der freien Wirtschaft – im Gegenteil: Ihre Einnahmen kommen aus gesetzlichen Zwangsbeiträgen. Die Landesregierung selbst hat dies in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 823 vom 18.02.2013 so formuliert: „Die Kammern fallen nicht unter den Unternehmensbegriff, da es sich um öffentlich-rechtliche Körperschaften mit einem gesetzlichen Auftrag handelt.“
Zum anderen: Zwar kann es sein, dass die IHK´n die Verträge mit ihren Geschäftsführern unter einer Geheimhaltungsprämisse geschlossen haben. Nun – dann müssen die IHKs neue Verträge schließen, sobald es eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht gibt. Hierfür kann man angemessene Übergangsfristen definieren.
Lassen sie mich zum Schluss kommen:
Es spricht viel für die Offenlegung der Geschäftsführergehälter der IHK´n: Es ist erstens legitim zu fordern, dass die Verwendung öffentlicher Mittel transparent gemacht wird. Zweitens sind andere öffentliche Unternehmen bereits zur Offenlegung ihrer Geschäftsführergehälter verpflichtet. Es ist aus unserer Sicht nicht plausibel erklärbar, warum gerade die IHK‘n hier eine Ausnahme darstellen sollten.
folgende Themen werden im Wirtschaftsausschuss am 08.Mai 2013 im Landtag behandelt:
1) Umsetzungsstand Landestourismus-Strategie
Bericht der Landesregierung und Tourismus NRW e.V.
2) Entwurf einer Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksich-tigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbar-keit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabege-setzes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nord-rhein-Westfalen – RVO TVgG-NRW)
Wer noch irgendeine Hoffnung in den Parlamentarismus legt, wie ihn die “Altparteien” betreiben, der möge sich bitte die Debatte zum Leistungsschutzrechtsgesetz ansehen. Da ging es um einen Antrag, sich gegen das Verhalten der Landesregierung zum Bundesrats-Abstimmung des Leistungsschutzrechts auszusprechen, den wir eingereicht haben, nachdem uns die Landesregierung mit unserem Grundantrag über den Tisch gezogen hatte. Ich habe dazu Klartext geredet – sogar von Seiten mancher Abgeordneten der Grünen und der SPD kam unter der Hand Zustimmung.
Dass CDU und FDP pro Leistungsschutzrecht sprechen war zu erwarten, offenbarten sie jedoch ihre Ahnungslosigkeit zum Thema. Die Verrenkungen, die die Sprecher von SPD und den Grünen machen mussten, eine Entscheidung zu verteidigen, die sie selbst nicht mittragen, sind definitiv sehenswert. Alexander Vogt von der SPD musste sichtlich selbst lachen angesichts der Absurdität seiner Argumente – Matthi Bolte war sein körperiches Unwohlsein wegen der Ablenkungsmanöver in seiner Rede anzusehen. Frau Ministerin Schwall-Düren las hölzern vom Blatt ab – sie fühlte sich offensichtlich ebenfalls nicht wohl in ihrer Haut.
Wenn Ihr die halbe Stunde Zeit erübrigen könnt, tut das, es ist sehenswert.
Interessant ist auch das Abstimmungsverhalten. SPD und Grüne haben Einzelabstimmung der Beschlusspunkte beantragt. So kam es, dass unser Antrag in Teilen angenommen wurde (in seiner Gänze dann aber wieder abgelehnt).
Die drei Beschlussaussagen lauteten:
– Der Landtag lehnt das Leitungsschutzrecht für Presseverlage ab
wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und PIRATEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen;
– Der Landtag kritisiert das Verhalten der Landesregierung in der 908. Sitzung des Bundesrats am 22. März 2013, bei der sie ein handwerklich mangelhaftes und unnützes Gesetz, das schädlich für die Meinungs- und Informationsfreiheit ist, entgegen der eigenen Überzeugungen durchgewunken hat. Die Landesregierung beschädigt mit ihrem Verhalten nicht nur ihre eigene politische Glaubwürdigkeit, sondern auch die Position der Abgeordneten des Landtags NRW
wurde abgelehnt, SPD, CDU, GRÜNE und FDP stimmten geschlossen dagegen;
– Der Landtag fordert die Landesregierung auf, in Zukunft Absichtserklärungen und tatsächliches Handeln miteinander in Einklang zu bringen, zu den eigenen Überzeugungen zu stehen und diese in politisches Handeln umzusetzen
wurde ebenfalls abgelehnt, mit der Mehrheit von SPD und GRÜNEN. Neben uns Piraten stimmten auch CDU und FDP für diesen Punkt. Man könnte sagen, die Regierungsfraktionen haben ihrer Regierung einen Freifahrtsschein ausgestellt, in Zukunft die eigenen Überzeugungen vernachlässigen zu können, sowie die eigenen Absichtserklärungen dann im Handeln zu missachten.
Der Gesamtantrag wurde dann allerdings wieder abgelehnt, mit den Stimmen aller Fraktionen ausser den Piraten.
Anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses und des Innenausschusses des Landtags NRW zum Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes, am Donnerstag, 02.05.2013, 10 Uhr, im Plenarsaal des Landtags nehmen Sie bitte folgendes Pressestatement der Piratenfraktion zur Kenntnis:
Verfassungsschutz an unseren Schulen? Nein, danke!
Der Verfassungsschutz hat in den vergangenen zwei Jahren über 360 Veranstaltungen zur „Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit mit Bezug zu Themen des Verfassungsschutzes“ ausgerichtet. Das hat Innenminister Jäger auf unsere Kleine Anfrage geantwortet. Das Problem dieser Einflussnahme durch den Verfassungsschutz auf Bildungsinhalte für Schüler: Es fehlt an der pädagogischen Kompetenz und einer rechtlichen Grundlage. Weiterlesen ›
kompletter Ewigkeitsrückblick 26.04.13: (Linkliste im Aufbau)
00:30 Kellercast Folge #018 – wir haben einfach zu lange keinen gemacht. Sorry nochmal.
00:40 Plenarrückblick – Videos der Plenartage 27, 28, 29 inklusive Tagesordnung, Beschlussprotokollen und Plenarprotokollen (für Popcorn-Recherchen)
01:15 Piraten-Antrag zu SmartBorders/EES (Drucksache 16/2584), EES-System, anzugebende Daten inklusive Fingerabdruck und Religion, Vielreisendenprogramm und Risikofaktoren für bestimmte Länder
04:47 CDU lehnt ab mit “zu früh” – Grüne lehnen ab mit “zu spät”
05:48 Piraten-Antrag bezüglich erneuter Visumpflicht für den West-Balkan
07:00 “…aber…“
08:00 Redeverhalten im Landtag NRW
08:40 puaBLB: Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Bau- und Liegenschaftsbetriebe Nordrhein-Westfalen, erste Aufbereitung/Sammlung öffentlichen Materials: Pressematerial, Landesmaterial
09:36 Suchaufruf für Infomaterial Bau- und Liegenschaftsbetriebe 2000-2006.
09:50 BLBwatch auf Basis von BERwatch zur Aufbereitung von Untersuchungsausschüssen
10:30 Bürgersprechstunde Warendorf
11:40 freie Broschüre des Petitionsausschusses des Landes NRW
12:30 27.4. LPT Bottrop
12:35 27.4. Wahlen in Island #Píratar (von 0 auf 5,1% – somit 3 Sitze)
14:00 EU-Wahlen in Kroatien – Ergebnisse (von 0 auf 1,13%)
15:28 Looking at things
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