Fraktionssitzung vom 29.11.2016


Live-Protokoll der Sitzung

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3.000 Unterschriften sind kein Problem – G9 jetzt!

Monika Pieper, Bildungspolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW, zur Übergabe der erforderlichen Unterschriften durch die ‚Initiative G9 jetzt!‘ an den Innenminister:

Wir freuen uns, dass die Initiative ‚G9 jetzt!‘ heute die erforderlichen 3.000 Unterschriften beim Innenminister einreicht. Damit steht einem Volksbegehren formal nichts mehr im Weg. Wir haben dieses Anliegen mit unserer Aktion #G9fürNRW immer aktiv unterstützt.

 

Die anderen Parteien sollten endlich aufwachen. Wer auf der einen Seite den Erfolg populistischer Parteien beklagt, muss zwangsläufig auf der anderen Seite den Willen der Menschen in diesem Land respektieren, um diesen Parteien nicht noch mehr Zulauf zu verschaffen. Und er darf auch nicht auf Lösungen setzen, die das Problem nicht grundsätzlich lösen.

 

Auf jeden Fall bleibt festzustellen, dass es bei desem Thema kein Problem war, innerhalb kürzester Zeit 3.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens zu bekommen.

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Der Infrastrukturhaushalt des Bundes: „Gelder auf Rekordniveau“ – Politik auf dem Niveau des letzten Jahrtausends.

Mit den Worten „Gelder auf Rekordniveau“ verkündet die Bundesregierung den Haushalt von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. 26,8 Milliarden Euro. Wow. Aber wofür? Dass die Bundesregierung gerade im Bereich „Infrastruktur“ wild mit Zahlen um sich wirft, ist nicht erst seit dem Rechenfehler bei der Dobrindt-Maut bekannt. Da werden längst verplante Ausgaben mehrmals als neue, zusätzliche Investitionen verkauft […]
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Zu “Politiker sind keine Nutten!” @20piraten

Die PR-Abteilung der Piratenfraktion NRW und ich haben heute gemeinsam vier Bild/Text-Kombos gewählt, die (wie immer) zusammen Aufmerksamkeit erzeugen sollten. Eine Sexarbeiterin, einen Sexarbeiter, eine Politikerin und einen Politiker, jeweils mit einem Balken und einem Zitat (s.o.) über dem Gesicht. Über die Reihenfolge lässt sich trefflich streiten, schließlich hat das erste Bild viele Reaktionen ausgelöst.

Ich habe anscheinend das falsche Wort gewählt: bei der Entstehung der Bilderreihe habe ich mich beraten lassen und mir wurde gesagt, die Eigenbezeichnung “Nutte” sei korrekt – allerdings ist die Eigenbezeichung “Hure” wohl geläufig, womit ich dann mit meiner Wahl ins Klo gegriffen habe!

…und dann kam Twitter…

Ich finde es erschreckend, dass jetzt nur über Bildwahl und Text diskutiert wird und nicht über das angesprochene und dahinter liegende Problem. Aber so ist die Welt…

Ich soll es überzogen haben, zu weit gegangen sein, keine politischen Aussagen mehr haben, stattdessen sexistische Bilder posten, ein Chauvinist sein und gesellschaftliche Gruppen “dissen”.

Ja, das tue ich! Ich “disse” Politiker und Parteien, die aus ihrer Position Kapital schlagen – die meistgelesene Pressemitteilung seit Monaten! Ich stehe zu der Aussage, das sich Politiker als Politiker nicht für Geld verkaufen dürfen. (Nein! Auch ihre Dienstleistungen nicht! (Redehonorare anyone?)).

Finde ich gut, dass man heutzutage provozieren muss, um Aufmerksamkeit zu bekommen? Nein!

Kann ich an dieser Tatsache etwas ändern? Nein!

Will ich das Polemische und die Kritik am System tatsächlich der AfD überlassen? Nein!

Kämpfe ich auf allen Ebenen für mehr Freiheit und mehr Selbstbestimmung? Ja!

Wollte ich Sexworker “dissen”? Nein!

Es war nicht meine Intention, damit eine/n Sexarbeiter/in zu “dissen”, anzugreifen, zu beleidigen, geschweige denn den wichtigen Beruf der Sexarbeiter weniger Wertzuschätzen, als den Job eines Politikers. Fühlt sich ein/e Sexarbeiter/in davon verletzt, bitte ich dafür um Entschuldigung.

Fühlt sich aber nur ein einziger Politiker peinlich angesprochen: In your face! Da sollte es hin!

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„Politiker sind keine Nutten“

marsching

Michele Marsching, Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion NRW, erklärt zum Lobbyismus-Antrag im Landtag Nordrhein-Westfalen:

 „Politik darf nicht den Eindruck erwecken, dass sie käuflich ist. Daher brauchen wir klare, verpflichtende Regeln in Form eines Lobbyregisters. Es ist höchste Zeit, dass wir uns diese Regeln zumindest in Nordrhein-Westfalen geben und damit Vorbild für ganz Deutschland werden.

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Piraten fordern Lobbyregister – Sachverständige auch

lobbyregister

Die Piratenfraktion NRW fordert ein Lobbyregister für den Landtag – und bei einer Anhörung haben sich alle Sachverständigen dafür ausgesprochen. Lobby Control und Transparency International haben den Antrag insgesamt ausdrücklich begrüßt und darauf hingewiesen, dass eine unzureichende Reglung eines Lobbyregisters eine negative öffentliche Wirkung haben könnte. Prof. Dr. Lothar Michael von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sprach in dem Zusammenhang von „Teiltransparenz“.

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Präventionsprojekt Wegweiser: gut gemeint – schlecht umgesetzt

wegweiser-homepage

Ja, so sieht sie wirklich aus, die Homepage des NRW-Präventionsprogramms “Wegweiser”. Hier soll Jugendlichen geholfen werden, die sich auf dem Weg in den gewaltbereiten Salafismus befinden. Dem aufmerksamen Beobachter stellen sich dabei ein paar klitzlekleine Fragen.

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Keine geheimen Datensammlungen über Fußballfans! Kontrolle und Transparenz ermöglichen – Betroffene proaktiv informieren

I. Sachverhalt

Immer wieder werden eklatante Datenschutzverstöße bekannt, wenn es um polizeiliche oder nachrichtendienstliche Speicherungen von Personen und personenbezogenen Hinweisen in Dateien geht. Zuletzt beanstandeten die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder rechtswidrige Speicherung in der sogenannten „Falldatei-Rauschgift“. In der Datei wurden Personen wegen Bagatelldelikten gespeichert sowie Kontaktpersonen erfasst, die in keinerlei Zusammenhang mit Rauschgift stehen.

Währenddessen kämpft die Deutsche AIDS-Hilfe in NRW gegen die Stigmatisierung von HIV-Positiven als ansteckend (ANST) in Polizeidatenbanken wie dem Auskunftssystem „POLAS NRW“. In einer Erklärung im Oktober dieses Jahres forderte die Deutsche AIDS-Hilfe die Innenminister aller Bundesländer auf, die Kennzeichnung von Menschen mit ANST zu beenden. Es gibt weitere problematische Personenbezogene Hinweise, wie die Antwort auf eine Anfrage der Piratenfraktion („Personengebundene Hinweise in polizeilichen Datenbanken“, Drucksache 16/10114) zeigt. In Niedersachsen wurden 2013 beim dortigen Verfassungsschutz rechtswidrige Speicherungen entdeckt. Dies führte dazu, dass mehr als die Hälfte der Datenbestände der Amtsdatei des niedersächsischen Verfassungsschutzes gelöscht oder korrigiert werden musste.

In NRW wird insbesondere über die polizeiliche Speicherung von Informationen über Fußballfans gestritten. Fans können viele Nachteile durch eine Abspeicherung ihrer Daten erleben: Beispielsweise werden aus diesen Dateien personenbezogene Daten an Vereine und Verkehrsunternehmen weitergeleitet, was zu Stadionverboten oder Absagen für Fan-Busfahrten führen kann.

Seit 1994 führt das Bundeskriminalamt auf Grundlage des BKA-Gesetzes die durch Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren eingerichtete Verbunddatei „Gewalttäter Sport“. Zurzeit sind ca. 13.000 Personen in dieser Volltext-Datei verzeichnet. Die Eintragungen in die Datei für Gewalttäter rund um Sportveranstaltungen erfolgt nicht aufgrund von Gewalttaten, wie der Name vermuten lässt. Für die Eintragung können einfache Personalienfeststellungen, Platzverweise, der Besitz von Pyrotechnik oder eine Ingewahrsamnahme im Zusammenhang mit einem Sportereignis genügen. Dabei reicht die Einleitung eines polizeilichen Ermittlungsverfahren wegen unterschiedlichster Straftatbestände, darunter Diebstahl oder Beleidigung, aus.

Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens führt nicht automatisch zur Löschung. Meistens wird die grundsätzlich zugelassene Speicherdauer von fünf Jahren ausgeschöpft. Gespeichert werden nicht nur Vorfälle im Stadion, sondern auch bei An- und Abreise oder an „Treffpunkten“ von Fans. Zugriff auf die DGS haben die Polizeibehörden der Länder, das BKA sowie die Bundespolizei. Da für Eintragungen und Pflege der Bestände das Tatortprinzip gilt, erfolgt ein Großteil der Datenerhebungen und Speicherungen durch das Land NRW. Gemäß § 8 Abs. 4 BKAG dürfen auch Kontakt -und Begleitpersonen, Hinweisgeber und sonstige Auskunftspersonen gespeichert werden, soweit dies zur Verhütung oder zur Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. In NRW werden dabei eingetragene Personen nicht über eine Speicherung informiert und müssen selbstständig Auskunft bei der Zentralen Informationsstelle für Sporteinsätze (ZIS) verlangen. Das Bundesland Bremen hat sich 2013 dafür entschieden, gespeicherte Personen proaktiv über einen Eintrag in der DGS zu informieren.

Neben der DGS führen Kreispolizeibehörden einiger Bundesländer noch eigene Arbeitsdateien ihrer „Szenekundigen Beamten“ (SKB). Solche Arbeitsdateien wurden durch die Antwort auf die Kleine Anfrage „Geheime Amtsdateien von Szenekundigen Beamten (SKB) über Fußballfans“ im September 2015 bekannt. Nordrhein-westfälische Behörden führten zum damaligen Zeitpunkt die Daten von 6.500 Bürgern und Bürgerinnen in den SKB-Dateien. Für eine Eintragung gelten noch weichere Kriterien als bei der DGS. Dies führt dazu, dass in NRW viel mehr Personen in den „SKB-Dateien” landen als in der Verbunddatei DGS. Da die Dateien bis 2015 in NRW unbekannt waren, gab es für Fans nicht einmal die Möglichkeit, sich über eine Speicherung zu informieren. Auskünfte darüber, welche Anlässe zu den Speicherungen der Personen führen, wurden bis heute nicht offengelegt.

Die Entdeckung der geheimen SKB-Dateien hat in verschiedenen Bundesländern zur Überprüfung der Datenbestände geführt: Der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte beanstandete die dortige SKB-Landesdatei als „zum großen Teil rechtswidrig“. Die Polizei musste daraufhin 900 von 2.200 Personen aus der Datenbank entfernen. In Niedersachsen werden Überprüfungen und die Zusammenlegung der dortigen SKB-Dateien erwartet, nachdem ein Fan vor dem OVG Lüneburg geklagt hatte und Teillöschungen vorgenommen werden mussten. In Schleswig-Holstein wurden als Folge der Aufdeckung der dortigen Datei „Fußball SH“ alle Personen über den Umstand der Speicherung informiert.

Diese Vorgehensweise wäre für die DGS sowie für die nordrhein-westfälischen SKB-Dateien wünschenswert, da gespeicherte Fans die Möglichkeit erhalten, die Rechtmäßigkeit des Eintrags überprüfen zu lassen. Die Landesregierung NRW gibt bei der Gruppe der sogenannten „Intensivtäter“ an, dass die Mitteilung über die Beobachtung durch Sicherheitsbehörden einen präventiven Effekt habe. In der Stellungnahme 16/1558 an den Landtag NRW schreibt der Rechtsanwalt Jan-Rüdiger Albert: „Eine Mitteilungspflicht an die Betroffenen über die Eintragung ist erforderlich, da für die Eintragung nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet sein muss. Darüber hinaus wird nicht jedes Ermittlungsverfahren dem Betroffenen bekannt gemacht, auch die Einstellung nicht, § 170 Abs. 2 StPO. Es handelt sich auch nicht etwa nur um ein reines Polizeiinternum, da die DGS-Eintragung eine Ausschreibung mit sich führt, die mit erheblichen Nachteilen für die Eingetragenen verbunden ist. Die Speicherung als solche stellt einen Grundrechtseingriff dar (informationelle Selbstbestimmung). Die Mitteilungspflicht ist in besonderem Maße wegen der schwierigen Rechts- und Praxisfragen im Zusammenhang mit der Löschung der Daten zwingend erforderlich.“

Ebenso ist der Aufwand für potenziell betroffene Personen, ihr Recht auf Auskunft gemäß §18 DSG NRW wahrzunehmen, unverhältnismäßig, wenn keine definierte Stelle zuständig ist.

Es ist nicht verständlich, warum Fans nicht über eine Eintragung informiert werden sollten. Transparenz kann im Bereich der Sicherheit rund um die Stadien einen präventiven Effekt haben und die Dialogbereitschaft zwischen Polizei und Fans fördern.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 

  1. alle betroffenen Personen über einen Eintrag durch nordrhein-westfälische Behörden in die Verbunddatei DGS und über Speicherungen in anderweitigen lokalen „SKB-Dateien“, die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen geführt werden, zu informieren.
  2. eine Prüfung des Datenbestandes der sogenannten „SKB-Dateien“ und deren Anwendung sowie Nutzung seitens der Sicherheitsbehörden durch eine unabhängige Stelle zu veranlassen und dem Landtag bis zum 31.03.2017 zu berichten.

Mitschnitt der kompletten Debatte:

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Wahlkampfgetöse von FDP und CDU

Simone Brand, Sprecherin der Piratenfraktion NRW im Untersuchungsausschuss Silvesternacht 2015, erklärt zur Ankündigung der Klage von FDP und CDU:

Es ist doch egal, ob Kraft mit Jäger um 14:30 oder 13:40 Uhr telefoniert hat. Das ist bloßes Wahlkampfgetöse von FDP und CDU.

 

Ohne Rücksicht auf die Würde der Opfer – und gänzlich am Ziel des Untersuchungsausschusses vorbei – wird einfach nur laut gepoltert. Dabei hat eine Klage von vorne herein gar keine Aussicht auf Erfolg. Gemäß Artikel 41 unserer Landesverfassung bleiben das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis bei Ermittlungen eines Ausschusses unberührt.

 

Ein Richter kann dies nur aufheben, wenn der Verdacht von erheblichen Straftaten besteht. Und das ist hier nicht der Fall. FDP und CDU schaden mit dieser Forderung dem Ruf dieses Untersuchungsausschusses erheblich.

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Investitionsprogramm für mehr IT- und Patientensicherheit in NRW! Die Landesregierung muss 600 Millionen Euro in die digitale Infrastruktur der Krankenhäuser investieren!

I. Sachverhalt

Im August 2015, den darauffolgenden Monaten sowie insbesondere im Februar 2016 wurden zahlreiche Krankenhäuser in NRW Opfer einer breit gestreuten Attacke durch Schadsoftware. Die IT-Infrastruktur der Krankenhäuser hielt diesen kriminellen Angriffen nicht stand und das Lukaskrankenhaus in Neuss musste sich beispielsweise von der Versorgung abmelden und geplante Operationen verschieben. Bereits am 23. Februar 2016 thematisierte die Piratenfraktion mit ihrem Antrag „Die IT-Infrastruktur der Krankenhäuser in NRW muss sicher sein – die Gesundheit der Patientinnen und Patienten darf nicht zum Spielball von Kriminellen im Netz werden“ (Drucksache 16/11216) dieses Problem. Am 01. Juni 2016 wurde darüber hinaus eine öffentliche Anhörung mit zahlreichen ausgewiesenen IT-Sicherheits- und Krankenhausexperten durchgeführt. Die einhellige Meinung der anwesenden Fachleute deckt sich mit der Einschätzung der Piratenfraktion: Die Landesregierung stellt zu wenig Mittel für notwendige Investitionen im IT-Sicherheitsbereich zur Verfügung.

Die seit Jahrzehnten stagnierende Investitionskostenförderung der Landesregierung hat über die erwähnten Einzelbeispiele hinaus gravierende direkte und indirekte Folgen:

Als direkte Folge der mangelnden Investitionskostenförderung wird zunehmend eine unsichere IT-Infrastruktur im Gesundheitswesen festgestellt, wie auch die öffentliche Expertenanhörung am 01. Juni 2016 zum Antrag der Piratenfraktion (Drucksache 16/11216) bestätigte. Hier beschrieben die Fachleute ausführlich, dass insbesondere die Krankenhaus IT ein hochinvestiver Bereich ist: Strukturen für Medikationspläne müssen geschaffen werden, Programme und Sicherheitsupdates müssen tagesaktuell sein. Es muss dauerhaft investiert werden, sonst drohen alarmierende Sicherheitslücken. Die Krankenhausgesellschaft fasst den aktuellen Stand wie folgt zusammen: „Die Investitionsmittel, die im Moment vorhanden sind, reichen nicht für die Herausforderungen, die im Rahmen der Digitalisierung auf die Krankenhäuser zukommen“ (vgl. APr 16/1219, Seite 14).

Indirekt hat die seit Jahren anhaltende mangelnde Investitionskostenfinanzierung durch die Länder auch auf die Pflege am Bett verheerende Auswirkungen. So stehen viele Krankenhausverantwortliche zusätzlich unter Druck, die Investitionskosten mit Geldern zu kompensieren, die eigentlich für das Pflegepersonal eingesetzt werden sollten. In der Anhörung am 25. Mai 2016 zum Antrag der Piratenfraktion „Mehr Pflegepersonal für eine menschliche Versorgung und Patientensicherheit“ (16/9586) erläuterte die Krankenhausgesellschaft, dass die Mittel für die Pflege am Bett zwar nicht für Investitionen zweckentfremdet würden. Aber in der Güterabwägung der Krankenhausmanager würde es immer wieder vorkommen, dass Mittel, die für die Pflege benötigt werden, zur Realisierung dringendster Bauprojekte aufgewandt werden (vgl. APr 16/1298, Seite 11 und 25).

Um den Investitionskostenstau im Bereich der Modernisierung und Harmonisierung der digitalen Infrastruktur sowie des Datenschutzes zu entschärfen, ist die Investitionskostenförderung deshalb um 600 Millionen Euro anzuheben. Damit soll auch der gängigen Praxis entgegengewirkt werden, dass Teile der Fallpauschalen, die eigentlich für die Patientenversorgung und damit für die Finanzierung des Personals vorgesehen sind, für die Finanzierung von Investitionskosten verwendet werden.

In der Anhörung am 01. Juni 2016 zum Antrag der Piratenfraktion (Drucksache 16/11216) wurde ausführlich dargestellt, welche Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur mit den 600 Millionen Euro ergriffen werden können. Die Einführung eines flächendeckenden Datenschutzmanagementsystems kostet durchschnittlich circa 100.000 Euro pro Krankenhaus; für alle Krankenhäuser ergibt sich eine Summe von 36 Millionen Euro. Personalschulungen kosten etwa 200 Euro pro Beschäftigter. Bei circa 247.000 Beschäftigten in den Krankenhäusern in NRW ist mit circa 50 Millionen Euro zu rechnen. Die Hardware wird mit 1,5 Millionen Euro durchschnittlich pro Krankenhaus angesetzt. Insgesamt benötigt NRW also eine Summe von circa 600 Millionen Euro (vgl. APr 16/1319, Seite 28).

II. Der Landtag stellt fest

  1. Die Landesregierung ist für die Investitionskostenförderung und damit unmittelbar für die IT-Infrastruktur der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen zuständig.
  1. Die seit Jahren stagnierende Investitionskostenförderung der Landesregierung kann für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten zu verheerenden Folgen führen. 

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  1. Die Investitionskostenförderung für die digitale Infrastruktur der Krankenhäuser um 600 Millionen Euro anzuheben.
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