Die Forderung eines Ad-Blocker-Verbot ist so unsinnig wie eine Forderung nach Zwangsempfang und Lesen von kostenlos verteilten Werbe-Wochenblättchen

Lukas Lamla, Netz- und Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion in NRW erklärt zur heutigen Landtagsdebatte „Ein Ad-Blocker-Verbot ist keine Lösung – Ausgediente Geschäftsmodelle nicht künstlich am Leben erhalten“:

„Die Landesregierung hat sich das so genannte „Ad Blocker-Verbot“ von den großen Medienkonzernen und Werbenetzwerken einreden lassen. Es ist mir nicht bekannt, ob die Landesregierung dafür irgendwo kostenlos Werbung für ihre komische Politik schalten darf.

Der Landesregierung ist offensichtlich nicht bewusst – oder es ist ihr egal – dass Menschen ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung haben und sich selbst aussuchen dürfen, ob zig Datensammelfirmen pro Webseite sie tracken und Besuchsprotokolle über ihre Seitenaufrufe anlegen dürfen. Weiterlesen ›

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Fraktionssitzung vom 13.12.2016


Live-Protokoll der Sitzung

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Piratenfraktion legt Liste zur Bundespräsidentenwahl vor

Schloss Bellevue: Der Sitz des Bundespräsidenten / der Bundespräsidentin

 

In der heutigen Fraktionssitzung hat die Piratenfraktion NRW sich auf nachfolgende Vertreter für die Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten festgelegt und wird diese dem Landtag Nordrhein-Westfalen vorschlagen. 

 

Michele Marsching, Vorsitzender der Piratenfraktion NRW (Website) (Wikipedia)

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland (Website) (Wikipedia)

Martin Sonneborn, Mitglied des Europäischen Parlaments (Website) (Wikipedia)

Volker Pispers, Kabarettist (Website) (Wikipedia

Rayk Anders, YouTuber (Channel) (Wikipedia)

Tilo Jung, YouTuber (Website) (Wikipedia)

Gunter Dueck, Autor (Website) (Wikipedia)

Raul Krauthausen, Aktivist (Website) (Wikipedia

Katharina Nocun, Aktivistin (Website) (Wikipedia)

Marina Weisband, Bloggerin (Website) (Wikipedia)

 

Die PIRATEN haben ihren Vertretern kein Wahlvotum auf den Weg gegeben – sie sind in ihrer Abstimmung völlig frei.

Michele Marsching, Vorsitzender der Piratenfraktion NRW, erklärt dazu: „Die Liste spiegelt unsere Vorstellung von Beteiligung der Gesellschaft an Politik wider. Wir wünschen uns, dass sich die Bundesversammlung für einen ‚Bürgerpräsidenten‘ ausspricht. Ein Bundespräsident sollte immer ein Präsident für die Bürger sein und idealerweise auch direkt von diesen gewählt werden.“

 

Als Nachrücker wurden folgende Piraten nominiert:

Monika Pieper

Lukas Lamla

Daniel Düngel

Oliver Bayer

Ansgar Flack

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30.11.16 Entwurf Integrationshaushalt

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TOP 1, 02.12.2016 – Aktuelle Stunde zur Wirtschaftspolitik im LT NRW

Meine Rede zu TOP 1 am 02. Dezember 2016, Schlechte Wirtschaftspolitik in Nordrhein-Westfalen droht, langfristig Zukunftschancen und Wohlstandsperspektiven zu verspielen – Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 16/13613 – in Verbindung damit – Neues Gutachten blickt mit Sorge auf die Wirtschaftslage in Nordrhein-Westfalen – Landesregierung muss nun handeln anstatt die Situation schönzureden! – Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/13614

Aus dem Plenarprotokoll: Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Sundermann. – Für die Piraten spricht jetzt Herr Kollege Dr. Paul.

Dr. Joachim Paul (PIRATEN): Guten Morgen. – Frau Präsidentin, vielen Dank! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuschauer! Seit Jahren erlebt Deutschland einen relativ stabilen Konjunkturaufschwung. Doch dieser Aufschwung erreicht nicht mehr das ganze Land, weder alle Menschen noch alle Regionen. Das ist eine Grundproblematik der heutigen Zeit. Diese spiegelt sich in der Sorge wider, Nordrhein-Westfalen oder zumindest Teile unseres Landes würden abgehängt. Und dieser Sorge muss man sich stellen, nicht zuletzt wegen des wachsenden Rechtspopulismus, der dieses Gefühl aufgreift.

Da hilft es nicht, wenn der Wirtschaftsminister beklagt, die Opposition würde das Land schlechtreden. Gehen Sie doch einfach mal in die Regionen unseres Landes mit über 12 % Arbeitslosigkeit. Das ist kein Schlechtreden, das ist eine Zustandsbeschreibung. Manche Regionen haben fast Vollbeschäftigung, bei anderen bricht das wirtschaftliche Fundament immer weiter weg. Und die Landesregierung unternimmt einfach nichts dagegen.

Als ich das letzte Mal ins Grundgesetz geschaut habe, stand die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ noch drin. Konsequenzen für Ihre Politik scheint das aber keine zu haben. Was macht denn die Landesregierung gegen die steigende Ungleichheit im Land? Nutzt sie ihre Möglichkeiten? – Bei weitem nicht!

Hier mal ein Beispiel: Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW hat unter anderem die Aufgabe, faire Löhne zu ermöglichen und Sozialdumping zu bekämpfen. Ein fairer Lohn, der eine Rente ermöglicht – das wurde ausgerechnet –, eine Rente, die über der Grundsicherung liegt, beträgt in etwa 12 € pro Stunde. Also wäre es angemessen, bei Aufträgen der öffentlichen Hand einen vergabespezifischen Mindestlohn von 12 € einzuführen. Was aber macht Herr Minister Duin bei der Novellierung des Gesetzes? – Er schafft das Instrument des vergabespezifischen Mindestlohns klammheimlich ab und ersetzt es durch den viel tiefer liegenden bundesweiten Mindestlohn. Hier wird Haushaltskonsolidierung auf Kosten der Schwächsten in unserem Land betrieben!

Das ist schon schlimm genug, hat aber noch weitere Folgen. Wenn private Anbieter Löhne unterhalb der niedrigsten Tarifgruppe des öffentlichen Dienstes zahlen dürfen, dann werden immer mehr staatliche Leistungen privatisiert, mit entsprechenden Folgen für die Qualität, und zwar nicht – wohlgemerkt! –, weil etwa Private eine Leistung effizienter anbieten können, sondern weil sie Niedrigstlöhne zahlen dürfen. Ist das die hier vorherrschende Vorstellung eines modernen Staatswesens? – Unsere ist es jedenfalls nicht.

Meine Damen und Herren, Sie wissen, wir Piraten sprechen gerne mal zur Digitalisierung, auch zur digitalen Wirtschaft, und haben entsprechende Initiativen zuhauf in den Landtag eingebracht. Ich möchte nicht alles wiederholen, aber auf eine Zahl gehe ich mal ein: 2031, und zwar das Jahr 2031. Das liegt für uns noch in weiter Zukunft, immerhin 15 Jahre. Bis zum 1. Januar 2031 sollen Landesbehörden auf elektronische Verwaltungsabläufe, also E-Government, umgestellt haben. So will es die Landesregierung. Wow, da wird man echt sprachlos! Die Langsamkeit, mit der Sie die Digitalisierung angehen, ist einer der größten Bremsklötze für die Entwicklung unseres Landes.

(Beifall von den PIRATEN, der CDU und der FDP)

Diese Gemütlichkeit passt vielleicht in eine bayerische Gaststätte, nicht aber zum bedeutendsten Politikfeld dieses Jahrhunderts, und das in NRW.

(Zuruf von Armin Laschet [CDU])

– Die Gemütlichkeit hat ja etwas für sich, aber eben nicht da.

(Armin Laschet [CDU]: Die bayerische ist schneller!)

Dadurch erklärt sich auch, warum die Landesregierung bei wichtigen Projekten einfach nicht vorwärtskommt.

Wie sieht es denn mit der Start-up-Kultur in unserem Land aus? – Wir brauchen natürlich die kreativen Köpfe, die digitalen Tüftler. Denn ihre Ideen werden das Land wirklich voranbringen. Aber die Landesregierung bekommt von den Start-ups selbst die Schulnote 3,9, Tendenz stagnierend. Andere Bundesländer hingegen werden deutlich besser bewertet. Das ist also gerade ein „ausreichend“ für einen Politikbereich, den Minister Duin eigentlich voranbringen wollte. Das ist die Realität und nicht die rosarote Brille, die sich die Kollegen von Rot und Grün hier immer wieder aufsetzen. Insgesamt stagniert die Gründungsquote in NRW. Und gerade bei den Start-ups – ich kann es nur gebetsmühlenartig wiederholen –: Start-ups sind zarte Pflänzchen, die eine eigene Ökosphäre brauchen. Offensichtlich sind andere Bundesländer da etwas besser als wir.

Also: Die Gründungsquote stagniert. Aber es gibt trotzdem einen Lichtblick: Immer mehr Migranten gründen Unternehmen und schaffen Arbeitsplätze. Das ist gut so und verdient viel mehr gesellschaftliche Anerkennung, als das heute der Fall ist. Zum Glück – dieser Satz ist heutzutage leider nicht mehr selbstverständlich – haben wir Menschen mit Migrationshintergrund in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von den PIRATEN)

Zu guter Letzt ein paar Worte zu den Kollegen der Union: Sie schaffen es ja erstaunlich gut, den Eindruck zu erwecken, Ihre Partei hätte mit den Zuständen in diesem Land rein gar nichts zu tun. Welcher Partei gehört denn der Bundesminister an, der die völlig absurde Idee einer Ausländermaut umsetzen will

(Beifall von den PIRATEN und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

und damit das nächste Desaster nach Toll Collect provoziert? Und welche Partei hat denn jahrelang die Störerhaftung verteidigt und damit verhindert, dass es in Deutschland an jeder Ecke offene WLANs gibt? Das ist die Bremsklotzpolitik der Union und nichts anderes! – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Dr. Paul. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Bolte.

Teil 2: Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Priggen. – Für die Piraten spricht der Kollege Dr. Paul.

Dr. Joachim Paul (PIRATEN): Vielen Dank. Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Vielen Dank für die sachlichen Beiträger, im Übrigen zuletzt Herrn Priggen. Allen anderen möchte ich raten, den Kopf mal unter den Wasserkran zu halten. Das verbessert vielleicht nicht Ihr Denken, aber es kühlt zumindest ab.

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Im Hinblick auf die Frage, was dieses Land wirklich braucht – ich weiß, die FDP wird gleich wieder mit den Augen rollen –, möchte ich mal auf jemanden referenzieren, der sich letztlich in unseren Augen als einer der größten Ökonome des 20. Jahrhunderts entpuppt hat, nämlich John Maynard Keynes.

(Zurufe: Oh!)

Der Punkt ist: Keynsianische Wirtschaftspolitik ist nicht in jeder wirtschaftlichen Situation die richtige, dafür aber in vielen und in manchen anderen – so auch jetzt.

Ich habe ein Beispiel von Herrn Prof. Andreas Syska erfahren, bei dem man das mal umgebrochen und besonders griffig gemacht hat. Einige von Ihnen, vor allem die Kollegen aus dem Wirtschaftsausschuss, werden ihn nächste Woche Mittwoch kennenlernen. Wir haben ein Sachverständigengespräch zum Thema „Industrie 4.0“.

(Zuruf von der FDP: Wann ist das?)

– Am Mittwoch. – Prof. Syska ist Maschinenbauer und Produktionsökonom im Fachbereich BWL und hat mit seinen Studenten etwas ausgerechnet. – Jetzt machen wir mal was ganz Neues: interaktives Parlament. Was schätzen Sie, was ein Bahnkilometer ICE auf der Strecke von Köln nach Frankfurt in voller Fahrt – und zwar für den ganzen Zug, nicht pro Person – kostet? Das hat er mit seinen Studenten mal umgebrochen und kam bei 300 km/h auf einen Preis von 11 € pro Bahnkilometer.

Wenn man diese 11 € mal ein bisschen aufdröselt, stellt sich heraus, dass die Bahn allein 4,50 € für die Nutzung der Infrastruktur an den Partner DB Netze zahlt. Die Lohnkosten für den Bahnkilometer betragen 2,50 €, vom Lokführer bis zum Servicepersonal im Speisewagen. Daran sieht man sehr deutlich, was schiefläuft. 4,50 € für eine fiktive Netzgebühr – wenn das jetzt die Menschen betreffen würde, dann könnte man davon ausgehen, dass es bei der Bahn weniger Signalstörungen gibt. Die gibt es aber nicht. Nur 2,50 € entfallen auf die Lohnkosten. Da steht der Mensch nicht mehr im Mittelpunkt.

Mit Keynes möchte ich mich ganz deutlich – auch im Namen meiner Partei – für eine eher nachfrageorientierte Politik aussprechen. Wir betreiben eine ausschließlich angebotsorientierte Politik, und das aufgrund einer schlecht gemachten Schuldenbremse. Ich weiß, dass mir viele Sozialdemokraten im Herzen zustimmen werden. Sie trauen sich nur nicht, das laut zu sagen. – Danke.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Dr. Paul. – Herr Minister Duin, Sie haben das Wort.

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Rahmenvertrag zwischen Kultusministerkonferenz (KMK) und VG Wort gefährdet gute Lehre

I. Sachverhalt

Die Kultusministerkonferenz und die Verwertungsgesellschaft WORT (VG Wort) haben einen Rahmenvertrag für die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Lernmaterialen geschlossen. Im Statement der KMK vom 5.Oktober 2016 heißt es:

Ab 1. Januar 2017 sind die an Hochschulen nach § 52a UrhG vorgenommenen Nutzungen urheberrechtlich geschützter Schriftwerke und Teilen davon auf der Basis einer Einzelerfassung durch die dem Rahmenvertrag beitretenden Hochschulen selbst mit der VG WORT abzurechnen.

Die Länder tragen damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom März 2013 Rechnung. Danach ist die Vergütung künftig auf Basis einer Erfassung und Meldung der einzelnen an den Hochschulen vorgenommenen Nutzungen über eine von der VG Wort bereitgestellte Eingabemaske zu ermitteln.

Mit dem Beitritt zu dem Rahmenvertrag verpflichtet sich die jeweilige Hochschule zur Erfassung und Meldung werkbezogener Nutzungsdaten an die VG WORT über ein von dieser bereitgestelltes Meldeportal sowie zur Zahlung einer angemessenen Vergütung an die VG WORT.

Dies stellt die Hochschulen vor einen riesigen bürokratischen Aufwand, der Unmengen an Ressourcen und Geldern verschlingen wird. Dies belegt der Abschlussbericht der Universität Osnabrück, die in einem Pilotprojekt die Datenerfassung für den neu vereinbarten Rahmenvertrag mit der VG WORT für das  Wintersemester 2014/15 einmal durchgespielt hat.

Dort ist in den Schlußbemerkungen zu lesen:

Den erfolgten Meldungen mit einem Kostenumfang von ca. 5.000€ (bei 0,8ct/Seite/Teilnehmer) stehen erhebliche Aufwände bei Verwaltung, Serviceeinrichtungen und Lehrenden gegenüber. So investierten Lehrende mindestens 3.900 Minuten = 65 Stunden in die reinen Meldevorgänge, zusätzliche Recherchen, Informationen und Rückfragen nicht eingerechnet. Für den laufenden Support, um Lehrende zu informieren und zu beraten, wären für die Universität Osnabrück dauerhaft ca. 25% einer qualifizierten Stelle notwendig. Weiterer Aufwand würde zukünftig durch die interne Abrechnung entstehen, die nicht Teil des Pilotprojektes war.

Diese Ergebnisse sind alarmierend und fügen dem Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen nachhaltig einen Schaden zu. Ungeachtet der Tatsache, dass die Bereitstellung von Lehr – und Lernmaterialen im Zuge der Wissens – und Informationsgesellschaft grundsätzlich zu überdenken ist, ist der Rahmenvertrag entgegen der sonstigen Strategie der Digitalisierung auch im Wissenschaftsbereich wesensfremd und innovationshemmend.

Mittlerweile verhandeln die Hochschulen mit der VG WORT über einen neuen Abrechnungsmodus analog der Pauschalberechnung des Jahres 2016.

II. Der Landtag stellt fest

  • Der abgeschlossene Rahmenvertrag der KMK und VG WORT verschlechtert die Qualität der Lehre, weil er unnötig Ressourcen bindet.
  • Die KMK hat sich durch die Verlagerung der Abrechnung auf die Hochschulen aus der Verantwortung gezogen.

 

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • umgehend über die KMK eine Neuverhandlung des Rahmenvertrages mit der VG WORT zu beginnen
  • die Hochschulen umfassend bei der Umsetzung zu beraten und zu unterstützen
  • die notwendigen Mittel für die Vergütung der VG WORT den Hochschulen bereitzustellen
  • freie Lehr – und Lernmaterialien zu fördern und die nötige Infrastruktur vorzuhalten

Videomitschnitt der kompletten Debatte:

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Abschiebestopp sofort: Afghanistan ist nicht sicher!

Bereits im Vorfeld der diesjährigen Herbstkonferenz der Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern wurde angekündigt, dass u.a. über Abschiebungen nach Afghanistan beraten werden sollte. Bundesinnenminister Thomas de Mazière drängt schon lange darauf, möglichst viele Menschen in das Krisengebiet zurückzuschieben.

Zu diesem Zwecke hat die Bundesregierung am 02. Oktober 2016 eine Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in Fragen der Migration zwischen Deutschland und Afghanistan unterzeichnet. In der Pressemitteilung des BMI heißt es dazu: „Damit besteht nunmehr eine klare und verlässliche Arbeitsgrundlage für die künftige Zusammenarbeit beider Länder insbesondere in den Bereichen freiwillige Rückkehr und Rückführung der jeweiligen Staatsangehörigen in ihr Heimatland.“

Spätestens seit dem jüngsten Anschlag auf das deutsche Generalkonsulat in Masar-i-Sharif im Norden Afghanistans ist auch einer breiteren Öffentlichkeit bewusst, dass Afghanistan für Geflüchtete nicht sicher sein kann. Dennoch forderte de Maizière die Länder auf, das Abkommen „zügig mit Leben zu füllen“. Ein Blick auf die landesweit zunehmend eskalierende Gewalt in Afghanistan reicht allerdings aus, um zu begreifen, dass „Rückführungen“ mit unkalkulierbaren Risiken für die Betroffenen einhergehen. Anlässlich der Übergabe der Erkenntnissammlung „Erkenntnisquellen zur Sicherheits- und Gefährdungslage in Afghanistan“ von offiziellen Stellen und Nichtregierungsorganisationen zur prekären Rückkehrsituation versprach der Innenminister von Schleswig-Holstein, sich bei der Innenministerkonferenz gegen Abschiebungen nach Afghanistan auszusprechen. Die Position der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist bislang nicht bekannt – weder dem Parlament noch der Öffentlichkeit.

Afghanische Flüchtlinge haben in Deutschland schon jetzt mit enormen Nachteilen zu kämpfen. Sie dürfen z. B. während der laufenden Asylverfahren nicht an Integrations- und Sprachkursen teilnehmen. Das ist verwunderlich angesichts der relativ hohen Schutzquote von Afghanen.

Das Land NRW sollte dafür sorgen, dass die Einschätzungen von Menschenrechtsorganisationen über die Sicherheitslage in Afghanistan gleichberechtigt in die Beurteilung, ob nach Afghanistan abgeschoben werden kann, einbezogen werden. Bis dahin sollte NRW vom Landesrecht Gebrauch machen, einen Abschiebstopp zu verhängen. Dieser kann auch wiederholt erlassen werden. Das wurde von mehreren rechtlichen Stellungnahmen zum § 60a Abs.1 AufenthG festgestellt.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 

  1. durch einen sofortigen Abschiebestopp nach §60a Abs. 1 AufenthG sicherzustellen, dass in den nächsten Monaten keine Personen nach Afghanistan abgeschoben werden.
  2. sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass der Bundesinnenminister die Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen nach § 23 Abs. 1 AufenthG für Flüchtlinge aus Afghanistan ermöglicht, so dass NRW die entsprechende Regelungen anordnen kann.
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Ein Ad-Blocker-Verbot ist keine Lösung – Ausgediente Geschäftsmodelle nicht künstlich am Leben erhalten

I. Sachverhalt

Im Zeitalter von Internet und Digitalisierung verschmelzen die bislang auch nach Übertragungswegen getrennten Medien immer mehr miteinander. Daher wurde auf dem Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Dezember 2014 die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz (BLKM) als politische Steuerungsgruppe eingesetzt. Der Kommission gehörten neben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium des Innern (BMI), das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie neben Rheinland-Pfalz (RP) die Länder Berlin (BE), Bayern (BY), Hessen (HE), Hamburg (HH), Nordrhein-Westfalen (NW), Sachsen (SN) und Baden-Württemberg (BW) an.

Die BLKM hat im Juni 2016 einen Abschlussbericht vorgelegt, in dem die Arbeitsergebnisse, unter anderem aus der Arbeitsgruppe (AG) Kartellrecht/ Vielfaltsicherung, einer von fünf Themenbereichen, vorgestellt wurden. Diese AG beschäftigte sich unter anderem mit dem Thema „Medienagenturen und Ad-Blocker“. Sogenannte Ad-Blocker sind Programme, welche dafür sorgen, dass auf Webseiten ungewünschte Werbung nicht dargestellt wird.

Bezüglich der Thematik Ad-Blocker soll eine zeitnahe Prüfung durch Bund und Länder klären, ob im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen und damit verbundenen medienpolitischen Risiken „eine gesetzliche Flankierung geboten ist“. Ad-Blocker werden als existentielle Bedrohung der wirtschaftlichen Basis, insbesondere für die digitalen Angebote der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, bezeichnet.

Während laut Aussage der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage hin, im Dezember 2015 noch keine inhaltliche Positionierung erfolgte, kommt der Abschlussbericht der BLKM in diesem Jahr zum Schluss, dass mit Blick auf die Refinanzierung journalistisch-redaktioneller Angebote Ad-Blocker medienpolitisch als problematisch angesehen werden.

Laut Bericht der Landesregierung NRW vom 1.9.2016 zum Abschlussbericht der BKLM, blieben die gemeinsam getroffen Vereinbarungen der BKLM, insbesondere der Prüfauftrag, „hinter dem Wunsch der  Länder zurück.“

Ad-Blocker, das sind Erweiterungen für den Browser, die Webseiteninhalte nutzergerecht verändern.  Die Ad-Blocker-Software, sind Teil eines breiten Spektrums von Browser-Plug-In-Programmen, die übertragene Webseiteninhalte auf eine bestimmte Weise darstellen oder auch nicht darstellen, sowie entscheiden, welche Informationen über die Mediennutzung zurück an den Webseitenanbieter übertragen werden. Diese Softwaretechnologie ist auch Grundlage für die barrierefreie Darstellung. Es gibt beispielsweise Browser, die nur bestimmte Darstellungsweisen zulassen: So zeigen rein textbasierte Browser ausschließlich Text an, Brailledisplays für blinde Menschen stellen Inhalte entsprechend in Brailleschrift dar.

Eine gesetzliche Ad-Blocker-Regulierung oder gar ein Verbot würde sehr einseitig Interessen von Medienkonzernen und der Werbeindustrie bevorzugen, in dem ausgediente Geschäftsmodelle geschützt würden. Mediennutzende werden demnach entgegen ihrem Willen ungewünschter Werbung ausgesetzt, durch die Medien Ihre Angebote finanzieren wollen. Die gewünschte Nachrichteninformation auf einer Internetseite mit journalistisch-redaktionellen Inhalten ist heute oft nur noch ein kleiner Teil der übertragenen Inhalte. Viele Internetnutzende stören sich an bestimmten Werbeformen. Diese reichen von klassischen Werbebannern, über Video- und Audiowerbung, die zum Teil ohne aktives Zutun, zweitweise unabschaltbar ablaufen bis zu Pop-Ups, die ganze Seiten oder Seitenteile abdecken.

Eng verknüpft mit der Internetwerbung ist das sogenannte Web-Tracking, das unter anderem zur Aufzeichnung der individuellen Mediennutzung dient. Aktuelle Webseiten der großen Medienunternehmen enthalten zum Teil über fünfzig Tracking-Tags von unterschiedlichen Werbe- und Datenanalyseanbietern, was den einzelnen Nutzenden oft nicht bewusst ist und in der herkömmlichen Browserdarstellung auch nicht ersichtlich ist.

Eine Ad-Blocker-Software kann Nutzende nicht nur vor ungewünschten Werbeweinblendungen auf Webseiten schützen, sondern ebenso vor Schadsoftware (zum Beispiel sogenannter Ad-Malware) sowie ungewünschter Spurenaufzeichnung und Verfolgung der privaten Internet- und Browser-Nutzung durch oben beschriebene Tracking-Technologie. Sie ermöglicht Nutzerautonomie und stärkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Open Source Communities und auch Unternehmen, die Ad-Blocker Software entwickeln und vertreiben, erfüllen auch die gewünschte gesellschaftliche Funktion eines Interessenausgleichs zwischen Nutzenden, Medienunternehmen und Werbetreibenden, indem sie Standards für unaufdringliche Werbung setzen, die allen Beteiligten zu gute kommen und die gegenseitige Rücksicht fördern.

Zudem ist Ad-Blocker-Nutzung ein Zeichen dafür, dass die Akzeptanz für Werbung, so wie sie zum Beispiel in anderen Medien wie Fernsehen oder Zeitschriften vorhanden war, sich nicht eins zu eins auf das Netz übertragen lässt. Hier ist vor allem der Wille zur Innovation und Anpassung an das Nutzungsverhalten der Menschen gefragt. Nicht zuletzt hängt die Bereitschaft, etwas zu kaufen, auch vom guten Willen der Kundschaft ab. Mit aufdringlicher Gängelei, dem digitalen Hinterherschnüffeln oder gar einer Infizierung von Endgeräten mit Schadsoftware wird dieser gute Wille nicht gefördert.

II. Der Landtag stellt fest

  1. Ein Verbot von Software, die aus dem Internet übertragene Inhalte nach Wunsch des Nutzenden darstellt, wäre eine Maßnahme gegen die prinzipielle Konzeption und den fundamentalen Aufbau der Web-Technologie, die wir heute zur Mediennutzung anwenden.
  2. Mediennutzende sollen nicht entgegen ihrem Willen ungewünschter Werbung ausgesetzt werden. Internetnutzende dürfen selbst entscheiden, was in ihren Browsern dargestellt wird und was nicht.
  3. Mediennutzende sollen nicht unüberschaubaren Risiken durch Schadsoftware ausgesetzt werden, daher ist der Einsatz von Software, die vor mögliche Infizierung durch Schadsoftware schützt, zu begrüßen.
  4. Nutzerautonomie und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind auch bei der Mediennutzung zu wahren.
  5. Es ist besser, Innovationen und Neuentwicklungen zu fördern um jenseits des Streits um alte Geschäftsmodelle neue Vertriebswege und Werbekommunikation zu ermöglichen, statt überholte Geschäftsmodelle zu schützen.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung dazu auf,

  1. auf allen politischen Ebenen darauf hinzuwirken, dass die laufenden Prüfungen und Bemühungen, Ad-Blocker-Software zu verbieten, schnellstmöglich eingestellt werden.
  2. zu prüfen, inwieweit innovative Entwicklungen im Bereich Onlinewerbung gezielt gefördert und unterstützt werden können.

Videomitschnitt der kompletten Debatte:

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Eine Minute vor Zwölf – Landesregierung muss die frühkindliche Bildung in unseren Kitas sicherstellen

I. Ausgangslage

Nordrhein-Westfalens Kindertageseinrichtungen leiden seit Jahren an struktureller, zunehmender Unterfinanzierung und können ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag nicht mehr in angemessener Qualität gerecht werden. Die Zuschüsse des Landes reichen nicht aus, die tatsächlichen Finanzierungsanforderungen der Kindertagesbetreuung zu bewältigen, nicht einmal aktuelle Tarifsteigerungen können aufgefangen werden.

Schon im Jahr 2015 wurde seitens der Freien Wohlfahrtspflege konstatiert, dass Lohnsteigerungen, Energiekosten und Aufwendungen für die Kita-Räumlichkeiten so hoch seien, dass die 6.500-7.000 Kitas in NRW „längst nicht mehr kostendeckend geführt“ werden könnten.[1] In diesem Jahr folgte die ernüchternde Bezifferung des Defizits der Einrichtungen allein im Bereich der freien Träger mit 1,5 Milliarden Euro.[2]

Personalkosten machen etwa 85% der Gesamtkosten aus, so dass sich Steigerungen hier gravierend auf das gesamte Finanzierungssystem auswirken.[3] Die Dynamisierung der Kindpauschalen von jährlich lediglich 1,5% können die Tarifsteigerungen der vergangenen Jahre nicht ausgleichen.

Als die KiBiz-Kindpauschalen vor fast 10 Jahren festgelegt wurden, wurde das Arbeitgeber-Jahresbrutto einer Erzieherin mit ungefähr 41.230 Euro beziffert. Dank der Dynamisierung wuchs der Betrag in den letzten Jahren auf nun 45.759 Euro. Diese Summe reicht nur dann für die Finanzierung einer Erzieherin, wenn diese maximal in Stufe 6,3 fällt – nicht aber, wenn sie schon acht Jahre oder länger tätig ist. Hier werden jährlich je nach Stufe 5.508 Euro (S 6,4), 8.005 Euro (S 6,5) oder sogar 10.798 Euro (S 6,6) mehr fällig.

Die Beschäftigung erfahrener, ihrer Einrichtung treuer Erziehender wird für Träger so zu einer kaum zu bewältigenden finanziellen Belastung – „wirtschaftlicher“ ist die Einstellung von Berufsanfängern und die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Inzwischen ist der Anteil der lediglich befristet angestellten pädagogischen Kräfte in Kindertageseinrichtungen in keinem Bundesland höher als in NRW (19,8%).[4] Dringend benötigtes Personal kann so nur schwerlich gewonnen werden – die Zahl der fehlenden Erzieher hat sich gegenüber 2012 verdoppelt und wird zurzeit bei 15.600 verortet. Für ihre Einstellung würden wiederum geschätzte 698 Mio. Euro jährlich anfallen.[5]

Schon länger kann der im KiBiz festgelegte und aus fachlich erforderliche Personalwert in vielen Einrichtungen nicht mehr eingehalten werden, eine Orientierung ist lediglich an der Mindestpersonalausstattung möglich.[6] Nordrhein-Westfalens Kindergartengruppen schneiden mit einem Personalschlüssel von 1:9,8 in Westdeutschland unterdurchschnittlich ab, sowohl hier als auch bei den Krippengruppen (1:3,6) werden die Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung nicht erreicht. Dabei würden bessere Personalschlüssel „positive pädagogische Interaktionen und bildungsanregende Aktivitäten für die Kinder“ ermöglichen, zur positiven Entwicklung der sprachlich-kognitiven Fähigkeiten beitragen und das emotionale Wohlbefinden der Kinder steigern. [7]

Rücklagen wurden unter diesen Umständen aufgebraucht und können nicht mehr gebildet werden, um die Träger und ihre Einrichtungen für Instandhaltungsmaßnahmen oder notwendige Investitionen zu wappnen – ihre Zukunftsfähigkeit ist gefährdet, kleinere Träger sehen sich gezwungen, die Trägerschaft aufzugeben und ihre Einrichtungen zu schließen oder wieder in die Hand der Kommunen zu geben, denen dadurch Mehrbelastungen entstehen.

Trotz dieser verheerenden Lage ist die Erarbeitung und Einführung einer auskömmlichen Finanzierung erst für die nächste Legislaturperiode, möglicherweise 2019, angedacht. Die zwischenzeitlich geplanten Zuschusserhöhungen stellen keine tragfähige „überbrückenden Finanzierung“ dar, sondern bedeuten eine Verlängerung der desaströsen strukturellen Unterfinanzierung.

Seit einiger Zeit warnen Träger und Experten nicht nur vor suboptimaler Qualität, sondern sprechen davon, dass Kindertageseinrichtungen des Landes gar ihrem Auftrag nicht mehr gerecht werden können:

„In dem bestehenden System […] kann die aus  fachwissenschaftlicher Sicht notwendige Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder nicht erreicht werden“, urteilt das aktuelle Gutachten „Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen in NRW“ der Hochschule Niederrhein.[8]

Nordrhein-Westfalen kann es sich nicht leisten, eine weitere Verschärfung der finanziellen Situation sehenden Auges zuzulassen. Nicht erst in ungewisser Zukunft, sondern jetzt muss die Arbeitsfähigkeit der Kindertageseinrichtungen es Landes sichergestellt werden, um den betroffenen Generationen von Kindern nicht weiter ihr Recht auf angemessene Bildung und Förderung in dieser lebenslang prägenden Phase vorzuenthalten.

II. Der Landtag stellt fest:

  • Kinder haben ein Recht auf gute Bildung und Förderung von Anfang an, dem die Kindertageseinrichtungen Nordrhein-Westfalens genügen müssen.
  • Die Kindpauschalen nach § 21 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 sowie § 21a des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) sind zu gering, um eine auskömmliche Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten.
  • Um den Trägern zu ermöglichen, den laufenden Betrieb ihrer Einrichtungen sicher zu stellen und ihrem gesetzlichen Auftrag in angemessenem Maß nachzukommen, sind strukturelle Verbesserungen in der Finanzierung der Kindertagesbetreuung unerlässlich.
  • Eine Revision des Finanzierungssystems muss insbesondere die Entwicklung der Personalkosten berücksichtigen.

III. Der fordert die Landesregierung auf:

  • Die KiBiz-Pauschalen umgehend an die realen Kostenentwicklungen anzupassen und den Jugendämtern Zuschüsse in Höhe des realen Bedarfs von 3.973.342.800 Euro statt lediglich 1.973.342.800 Euro zur Verfügung zu stellen.
  • Unverzüglich die von Anfang an vorgesehene Evaluation zu veranlassen oder eine Auswertung der auf KiBiz.web und durch die Erhebungen der Statistikstelle in Dortmund vorhandenen Daten vorzunehmen, um der bevorstehende Grundrevision des Kinderbildungsgesetzes bzw. der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen realistische Bedarfszahlen zugrunde legen zu können.

[1] https://web.archive.org/web/20160229115730/http://www1.wdr.de/kitas-finanzloch-100.html.

[2] http://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/kitas-geld-studie-100.html.

[3] Stellungnahme 16/2977, Freie Wohlfahrtspflege NRW.

[4] http://www.laendermonitor.de/fileadmin/contents/indikatoren/datenblaetter_2016/tab74_lm16.jpg.

[5] http://www1.wdr.de/nachrichten/kita-betreuung-studie-100.html.

[6] Stellungnahme 16/2977, Freie Wohlfahrtspflege NRW.

[7] http://www.laendermonitor.de/profile-bundeslaender/nordrhein-westfalen/landesbericht/index.html.

[8] https://www.hs-niederrhein.de/news/news-detailseite/wissenschaftlerteam-der-hochschule-niederrhein-kritisiert-kita-finanzierung-15239/.

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Ehrlicher Haushalt statt Fake-Finanzierung

Michele Marsching, Fraktionsvorsitzender, und Nico Kern, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW erklären zu den Haushaltsanträgen der PIRATEN:

„Zu diesem Haushalt nicht ‚NEIN‘ zu sagen, wäre unterlassene Hilfeleistung für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Der Patient NRW braucht dringend unsere Hilfe. Unterlassung von Investitionen ist die schlimmste Form von Verschuldung und bedeutet, die Vernachlässigung von gesamtgesellschaftlicher Verantwortung.“

Nico Kern führt die Gründe dafür aus:

„Die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalens Kindertageseinrichtungen wird seit Jahren sträflich vernachlässigt. Die prekäre Lage der KiTas fügt sich ins generelle Muster der Kinder- und Jugendpolitik der Landesregierung ein. Dem wollen wir entgegen treten. Wir wollen 2.000.000.000 EUR als Sonderprogramm zur auskömmlichen Finanzierung der KiTas und somit direkt und zukunftsgerichtet investieren. Weiterlesen ›

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