Eine Minute vor Zwölf – Landesregierung muss die frühkindliche Bildung in unseren Kitas sicherstellen

I. Ausgangslage

Nordrhein-Westfalens Kindertageseinrichtungen leiden seit Jahren an struktureller, zunehmender Unterfinanzierung und können ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag nicht mehr in angemessener Qualität gerecht werden. Die Zuschüsse des Landes reichen nicht aus, die tatsächlichen Finanzierungsanforderungen der Kindertagesbetreuung zu bewältigen, nicht einmal aktuelle Tarifsteigerungen können aufgefangen werden.

Schon im Jahr 2015 wurde seitens der Freien Wohlfahrtspflege konstatiert, dass Lohnsteigerungen, Energiekosten und Aufwendungen für die Kita-Räumlichkeiten so hoch seien, dass die 6.500-7.000 Kitas in NRW “längst nicht mehr kostendeckend geführt” werden könnten.[1] In diesem Jahr folgte die ernüchternde Bezifferung des Defizits der Einrichtungen allein im Bereich der freien Träger mit 1,5 Milliarden Euro.[2]

Personalkosten machen etwa 85% der Gesamtkosten aus, so dass sich Steigerungen hier gravierend auf das gesamte Finanzierungssystem auswirken.[3] Die Dynamisierung der Kindpauschalen von jährlich lediglich 1,5% können die Tarifsteigerungen der vergangenen Jahre nicht ausgleichen.

Als die KiBiz-Kindpauschalen vor fast 10 Jahren festgelegt wurden, wurde das Arbeitgeber-Jahresbrutto einer Erzieherin mit ungefähr 41.230 Euro beziffert. Dank der Dynamisierung wuchs der Betrag in den letzten Jahren auf nun 45.759 Euro. Diese Summe reicht nur dann für die Finanzierung einer Erzieherin, wenn diese maximal in Stufe 6,3 fällt – nicht aber, wenn sie schon acht Jahre oder länger tätig ist. Hier werden jährlich je nach Stufe 5.508 Euro (S 6,4), 8.005 Euro (S 6,5) oder sogar 10.798 Euro (S 6,6) mehr fällig.

Die Beschäftigung erfahrener, ihrer Einrichtung treuer Erziehender wird für Träger so zu einer kaum zu bewältigenden finanziellen Belastung – „wirtschaftlicher“ ist die Einstellung von Berufsanfängern und die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Inzwischen ist der Anteil der lediglich befristet angestellten pädagogischen Kräfte in Kindertageseinrichtungen in keinem Bundesland höher als in NRW (19,8%).[4] Dringend benötigtes Personal kann so nur schwerlich gewonnen werden – die Zahl der fehlenden Erzieher hat sich gegenüber 2012 verdoppelt und wird zurzeit bei 15.600 verortet. Für ihre Einstellung würden wiederum geschätzte 698 Mio. Euro jährlich anfallen.[5]

Schon länger kann der im KiBiz festgelegte und aus fachlich erforderliche Personalwert in vielen Einrichtungen nicht mehr eingehalten werden, eine Orientierung ist lediglich an der Mindestpersonalausstattung möglich.[6] Nordrhein-Westfalens Kindergartengruppen schneiden mit einem Personalschlüssel von 1:9,8 in Westdeutschland unterdurchschnittlich ab, sowohl hier als auch bei den Krippengruppen (1:3,6) werden die Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung nicht erreicht. Dabei würden bessere Personalschlüssel „positive pädagogische Interaktionen und bildungsanregende Aktivitäten für die Kinder“ ermöglichen, zur positiven Entwicklung der sprachlich-kognitiven Fähigkeiten beitragen und das emotionale Wohlbefinden der Kinder steigern. [7]

Rücklagen wurden unter diesen Umständen aufgebraucht und können nicht mehr gebildet werden, um die Träger und ihre Einrichtungen für Instandhaltungsmaßnahmen oder notwendige Investitionen zu wappnen – ihre Zukunftsfähigkeit ist gefährdet, kleinere Träger sehen sich gezwungen, die Trägerschaft aufzugeben und ihre Einrichtungen zu schließen oder wieder in die Hand der Kommunen zu geben, denen dadurch Mehrbelastungen entstehen.

Trotz dieser verheerenden Lage ist die Erarbeitung und Einführung einer auskömmlichen Finanzierung erst für die nächste Legislaturperiode, möglicherweise 2019, angedacht. Die zwischenzeitlich geplanten Zuschusserhöhungen stellen keine tragfähige „überbrückenden Finanzierung“ dar, sondern bedeuten eine Verlängerung der desaströsen strukturellen Unterfinanzierung.

Seit einiger Zeit warnen Träger und Experten nicht nur vor suboptimaler Qualität, sondern sprechen davon, dass Kindertageseinrichtungen des Landes gar ihrem Auftrag nicht mehr gerecht werden können:

„In dem bestehenden System […] kann die aus  fachwissenschaftlicher Sicht notwendige Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder nicht erreicht werden“, urteilt das aktuelle Gutachten „Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen in NRW“ der Hochschule Niederrhein.[8]

Nordrhein-Westfalen kann es sich nicht leisten, eine weitere Verschärfung der finanziellen Situation sehenden Auges zuzulassen. Nicht erst in ungewisser Zukunft, sondern jetzt muss die Arbeitsfähigkeit der Kindertageseinrichtungen es Landes sichergestellt werden, um den betroffenen Generationen von Kindern nicht weiter ihr Recht auf angemessene Bildung und Förderung in dieser lebenslang prägenden Phase vorzuenthalten.

II. Der Landtag stellt fest:

  • Kinder haben ein Recht auf gute Bildung und Förderung von Anfang an, dem die Kindertageseinrichtungen Nordrhein-Westfalens genügen müssen.
  • Die Kindpauschalen nach § 21 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 sowie § 21a des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) sind zu gering, um eine auskömmliche Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten.
  • Um den Trägern zu ermöglichen, den laufenden Betrieb ihrer Einrichtungen sicher zu stellen und ihrem gesetzlichen Auftrag in angemessenem Maß nachzukommen, sind strukturelle Verbesserungen in der Finanzierung der Kindertagesbetreuung unerlässlich.
  • Eine Revision des Finanzierungssystems muss insbesondere die Entwicklung der Personalkosten berücksichtigen.

III. Der fordert die Landesregierung auf:

  • Die KiBiz-Pauschalen umgehend an die realen Kostenentwicklungen anzupassen und den Jugendämtern Zuschüsse in Höhe des realen Bedarfs von 3.973.342.800 Euro statt lediglich 1.973.342.800 Euro zur Verfügung zu stellen.
  • Unverzüglich die von Anfang an vorgesehene Evaluation zu veranlassen oder eine Auswertung der auf KiBiz.web und durch die Erhebungen der Statistikstelle in Dortmund vorhandenen Daten vorzunehmen, um der bevorstehende Grundrevision des Kinderbildungsgesetzes bzw. der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen realistische Bedarfszahlen zugrunde legen zu können.

[1] https://web.archive.org/web/20160229115730/http://www1.wdr.de/kitas-finanzloch-100.html.

[2] http://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/kitas-geld-studie-100.html.

[3] Stellungnahme 16/2977, Freie Wohlfahrtspflege NRW.

[4] http://www.laendermonitor.de/fileadmin/contents/indikatoren/datenblaetter_2016/tab74_lm16.jpg.

[5] http://www1.wdr.de/nachrichten/kita-betreuung-studie-100.html.

[6] Stellungnahme 16/2977, Freie Wohlfahrtspflege NRW.

[7] http://www.laendermonitor.de/profile-bundeslaender/nordrhein-westfalen/landesbericht/index.html.

[8] https://www.hs-niederrhein.de/news/news-detailseite/wissenschaftlerteam-der-hochschule-niederrhein-kritisiert-kita-finanzierung-15239/.

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