Freihandelsabkommen

In der heutigen Plenardebatte um unseren Antrag zu CETA sang Minister Duin aus meiner Sicht, ein Loblied auf Freihandelsbkommen. Meine Zwischenfrage dazu wollte er nicht zulasssen, weswegen ich eine Kurzintervention angemeldet habe. Die war jedoch verkürzt auf eine Frage und zwar folgende:

“Herr Minister nach dem sie hier ein Loblied auf Freihandelabkommen gesungen haben, stelle ich ihnen die Frage, ob sie sich vorstellen können, dass sie in Afrika jemanden finden, der mit ihnen in ihr Lied einstimmt?”
Stille im Saal und ratlose Blicke überall. Der Minister antwortete, dass er sich außer Stande sehe , diese Frage zu beantworten.
Auf Grund der Ratlosigkeit, ob meiner Frage, möchte ich diesen Beitrag des “Report Mainz” nachliefern, um meine Frage zu erläutern.

Wie die EU ihre Wirtschaftsinteressen in Entwicklungsländern durchsetzt

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Podcast zur Einsetzung des NSU Untersuchungsausschusses

Birgit Rydlewski wird unsere Fraktion im Untersuchungsausschuss vertreten.
Am 03.11.2014 hat sie zusammen mit Torsten Sommer und weiteren Beteiligten einen Podcast gemacht, in dem die Einsetzung und die Ziele des Untersuchungsausschusses in Detail besprochen wurden.

Podcast anhören:

[audio:http://birgit-rydlewski.de/files/2014/11/2014-11-03-NSU-Untersuchungsausschuss.mp3]

Podcast als Download

Quelle: Persönlicher Blog von Birgit Rydlewski

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Piraten NRW unterstützen Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA

Die Piratenpartei NRW ruft zur Unterstützung der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA auf. Nachdem die EU-Kommission eine europaweite Bürgerinitiative gegen das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP jüngst aus rechtlich zweifelhaften Gründen stoppte, will ein europäisches Bündnis aus mehr als 290 Organisationen binnen eines Jahres mindestens eine Million Unterschriften sammeln. In den ersten vier Wochen haben mittlerweile über 830.000 Menschen unterschrieben[1].

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei NRW:

„Gerade bei CETA wissen wir durch die kürzlich veröffentlichten Texte, womit wir es zu tun haben: Neben der allseits kritisierten Investorenschutzklausel, die es Großkonzernen ermöglichen würde, heimische Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards auszuhebeln, sollen mit TTIP und CETA auch Kulturgüter und öffentliche Dienstleistungen unter Liberalisierungsdruck gesetzt werden. Rekommunalisierungen von zuvor privatisierten Betrieben werden so quasi unmöglich gemacht. Durch die Verwendung von Negativlisten bei CETA müssen zudem alle Dienstleistungen von privater Hand betrieben werden, wenn sie nicht explizit im Text des Abkommens ausgenommen wurden. Das wäre verheerend für NRW!“

Daniel Schwerd, Netz- und medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Diese neuen Freihandelsabkommen offenbaren ihren demokratiefeindlichen Charakter. Es wird immer deutlicher, dass hier demokratische Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern eingeschränkt werden sollen. Im CETA-Text erkennen wir außerdem die Zementierung des veralteten Urheberrechts der EU-Länder – samt Haftstrafen für geringfügige Verstöße. Die auch von den Piraten vorangetriebene grundlegende EU-Urheberrechtsreform wird mit CETA massiv behindert.“

Die Piratenfraktion NRW hatte bereits im Frühjahr dieses Jahres Anträge gegen das europäisch-amerikanische Abkommen TTIP in den Landtag NRW eingebracht und ihre ablehnende Haltung deutlich gemacht. Heute berät der Landtag auf Antrag der Piraten über das europäisch-kanadische Abkommen CETA[2][3].

 

=== Gemeinsame Pressemitteilung von Piratenpartei Landesverband NRW und Piratenfraktion im Landtag NRW ===

Quellen:

[1] Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA

[2] Antrag der Piratenfraktion NRW

[3] Unterstützung von Mehr Demokratie e.V.

 

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Monika Pieper zur Rückkehr zu den Noten für Arbeits- und Sozialverhalten

Donnerstag 06. November 2014

Top 2. Chancen zur Profilierung eröffnen – Abschaffung von Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten rückgängig machen

Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache 16/6862
MdL Monika Pieper Foto A.KnipschildUnsere 2. Rednerin: Monika Pieper
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Überweisung
Audiomitschnitt der Rede von Monika Pieper anhören

Audiomitschnitt der Rede von Monika Pieper als Download

Protokoll der Rede von Monika Pieper

Monika Pieper (PIRATEN): Vielen Dank, Herr Präsident. Ich hatte eigentlich gar nicht vor, mich noch einmal zu melden. Aber ich möchte noch etwas zu den Betrieben sagen. Meine Erfahrung ist, dass sich Schüler in der Schule völlig anders benehmen als im Betrieb. Weiterlesen ›

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Plenarübersicht zur 71. Plenarsitzung

Hier unsere Anträge mit aktuellen Statements:

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NRW muss PKW-Maut stoppen: keine Totalüberwachung in NRW

Oliver Bayer, Sprecher im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr zur Aktuellen Stunde zur PKW-Maut:

Der Patientin Verkehrsinfrastruktur geht es nicht gut. Eine jahrzehntelange falsche Verkehrspolitik haben sie stark geschwächt. Und jetzt verabreicht Stillstands-Minister Dobrindt mit der PKW-Maut ein Placebo. Aber ausgerechnet dieses Placebo hat Nebenwirkungen: es nervt fürchterlich, schadet dem kleinen Grenzverkehr und dem Tourismus und bringt keine wirklichen Einnahmen. Im Gegenteil, die PKW-Maut blockiert zuverlässig wirksame Lösungen gegen den Verfall der Infrastruktur. Die Pläne schaffen ein teures und ineffektives Bürokratie- und Datenmonster und stellen keine Lösung für die Verkehrsprobleme dar.

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Entschließungsantrag: Verbindlichkeit für Maßnahmen in der Flüchtlingsaufnahme

Entschließungsantrag der Piratenfraktion zum Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/7145
Flüchtlingspolitik nach Gipfel: Beschlossene Maßnahmen für die Flüchtlingsaufnahme bedürfen Verbindlichkeit durch Transparenz und Kontrolle sowie einer nachhaltigen und menschlichen Neukonzeption
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Das „#Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ ist ein Schuss in den Ofen. #LSR jetzt abschaffen!

newspaper-502778_640Folgenden Text habe ich als Antrag Drucksache 16/7149 für den heutigen Plenartag eingereicht. Er wird im Landtag – zunächst ohne Debatte – an die zuständigen Ausschüsse, nämlich den Ausschuss für Kultur und Medien (federführend) und an den Wirtschaftsausschuss (mitberatend) überwiesen, eine Debatte im Plenum wird dann nach der jeweiligen Beratung im Ausschuss erfolgen. Im Ausschuss haben wir dann die Gelegenheit, Experten zum Scheitern dieses Vorhabens zu befragen.

Das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ sollte ursprünglich bewirken, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln, auch Snippets genannt, für ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Allein den Verlagen sollte das ausschließliche Recht eingeräumt werden, solche kleinen Ausschnitte zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen, beispielsweise beim Suchmaschinenanbieter Google, wäre demnach nicht mehr zulässig gewesen, soweit nicht eine Regelung bzw. Lizenzierung mit dem jeweiligen Verlag getroffen wurde. Im Gegenzug hätten Suchmaschinenbetreiber eine angemessene Vergütung an die Verlage zahlen müssen.

Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP von 2009 vorgesehen war, wurde das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ im Jahr 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat – nach der Zustimmung des Bundesrates am 22. März 2013 – am 1. August 2013 in Kraft.

Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht hatte bereits am 27. November 2012 eine Stellungnahme zum damals geplanten „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ veröffentlicht. Es prophezeite, dass das geplante „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ „leer laufen“ werde. Verleger würden nicht aus Suchindexen gelöscht werden wollen, gleichzeitig seien Suchmaschinenbetreiber allerdings nicht bereit, Lizenzgebühren für Snippets zu zahlen. Dies könne zur Vergabe von Gratislizenzen und damit zu einem hohen Aufwand ohne direkten Mehrwert führen. Das Institut kommt zu dem Schluss, dass sich das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ „stets zum Nachteil der deutschen Volkswirtschaft auswirken“ und inländische Nutzer benachteiligen würde. Der Regierungsentwurf lasse sich „durch kein sachliches Argument rechtfertigen“, daher fehle „jede Grundlage dafür, die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden“.

Wie zuvor von den Kritikern des Gesetzes befürchtet, setzte nach Inkrafttreten des „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ eine Rechtsunsicherheit ein, und einige Anbieter von Newsaggregatoren stellten ihre Dienstleistung ein. Die Berliner Verwertungsgesellschaft VG Media, die etwa 200 digitale verlegerische Angebote vertritt, und der Suchmachinenbetreiber Google stritten sich in den vergangenen Monaten um die Anzeige von Snippets der durch die VG Media vertretenen Verleger in den Google-Suchergebnissen. Daraufhin kündigte Google zunächst an, die entsprechenden Angebote ab dem 9. Oktober 2014 aus ihrem Index zu streichen. Nach Bitten der VG Media verschob Google die Streichung auf den 23. Oktober 2014. Am Tag zuvor, am 22. Oktober, räumte die VG Media Google ein “widerrufliches Gratisrecht” ein, die Angebote der von ihnen vertretenen Unternehmen vorläufig kostenfrei nutzen zu dürfen. Die VG Media sah sich “angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google zu diesem außergewöhnlichen Schritt gezwungen”.

Während Google durch diese Gratislizenz gestärkt aus der Auseinandersetzung hervorgeht, sind die kleinen deutschen Anbieter von Newsaggregatoren und Suchmaschinen extrem benachteiligt. Sie dürfen ohne Lizenz keine Snippets verwenden und können aufgrund ihrer geringen Größe kaum auf Gratislizenzen hoffen. Die Rechtsunsicherheit, unter welchen Umständen und bei welcher Größe ein Snippet noch frei zur Benutzung oder lizenzpflichtig ist, trifft sie nach wie vor.

Der Plan der Verleger, an den Einnahmen des de-facto-Monopolisten Google partizipieren zu können, ist trotz des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ gescheitert.

Ich beantrage, dass der Landtag feststellen soll:

  1. Das Ziel, Verleger an den Einnahmen des großen Suchmaschinenbetreibers Google für die Anzeige von kleinsten Snippets derer Verlagsangebote zu beteiligen, wurde durch die Einführung des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ nicht erreicht.
  2. Durch die Erteilung von Gratislizenzen für große Anbieter wird deren Marktmacht gestärkt. Kleine Anbieter werden benachteiligt – auch und gerade solche aus Deutschland und NRW.
  3. Ein Gesetz, welches seinen ursprünglichen Auftrag nicht erfüllt, sondern nur seine schädlichen Nebenwirkungen entfaltet, ist überflüssig und muss abgeschafft werden.

Ich beantrage, die Landesregierung aufzufordern,

  1. auf allen politischen Ebenen auf die Abschaffung des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ hinzuwirken;
  2. eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel, das Urheberrechtsgesetz dahingehend zu ändern, dass die für das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ vorgenommenen Änderungen wieder zurückgenommen werden.
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Tagesordnung der 71. Plenarsitzung

Donnerstag 06. November 2014

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Rede: Erst Bürokratie-, jetzt Datenmonster – NRW muss PKW-Maut stoppen. Keine Totalüberwachung in NRW!

Donnerstag 05. November 2014 Top 1. A k t u e l l e S t u n d e Erst Bürokratie-, jetzt Datenmonster – NRW muss PKW-Maut stoppen. Keine Totalüberwachung in NRW! Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/7213 in Verbindung damit Interessen von Nordrhein-Westfalen werden übergangen – Pkw-Maut schadet Tourismus, […]
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