NRW smartgerecht neu bauen: Großstadt und Sonderwirtschaftszone Garzweiler

I. Darstellung

Sobald die Folgekosten des Braunkohletagebaus geklärt sind und das Braunkohleausstiegsgesetz verabschiedet wurde, ist der Weg frei, die Chance zu nutzen, im Bereich der Tagebaue wie Garzweiler NRW neu zu denken.
Es steht eine verkehrlich teilweise bereits angebundene, ansonsten auch mit dem Schienenpersonennahverkehr gut zu erschließende riesige Fläche zur Verfügung, die keine Flächenkonkurrenzen aufweist und gesellschaftlich sowie wirtschaftlich genutzt werden kann.

Die entsprechende Ansiedlung von Gewerbe oder Industrie funktioniert nicht ohne die dazu erforderliche Wohnbebauung, da Zersiedlung, lange Pendlerwege und eine unzureichende Durchmischung vermieden werden müssen. Die Idee eines großen internationalen Flughafens als Ersatz für alle anderen NRW-Flughäfen muss jedoch auf Grund der Ungewissheit bezüglich der Akzeptanz und der hohen Kosten verworfen werden.

Als Pioniervorhaben eignet sich jedoch eine touristische Nutzung in Form eines modularen und sukzessive auszubauenden Ferienparks, der anschließend mit Wohnbebauung, Gewerbe, Handel und Industrie verbunden werden kann. Von diesem Kern aus kann die modernste Stadt Europas wachsen.

Von Beginn an sollte die Dimension der Stadt in 5, 10, 20, 30 und 40 Jahren skizziert werden. Eine gewisse Größe ist erforderlich, um zunächst alle Einrichtungen eines Oberzentrums und dann auch überregionale Einrichtungen in der Stadt anbieten zu können. So sollte davon ausgegangen werden, dass hier binnen 40 Jahre eine Großstadt mit mindestens 100.000 Einwohnern entsteht.

NRW wächst. Wir werden in NRW bis 2057 einen insgesamt starken Bevölkerungszuwachs auch durch Zuwanderung haben und können nicht davon ausgehen, dass die schrumpfenden Regionen in NRW hiervon profitieren. Dort ist es ehrlicher, mit einem schrumpfenden Prozess umzugehen. Dennoch müssen die boomenden Städte entlastet werden. In anderen Teilen der Welt und zu anderen Zeiten ist in solchen Fällen die Neugründung einer Stadt obligatorisch.
Die neue Stadt soll Vorbild und Experimentierfeld für neue Technologien und auch eine neue Gesellschaft sein. Aktive, tatkräftige Menschen voller Ideen und Veränderungswillen – Pioniere – werden in die neue Stadt ziehen. Dieses Potential gilt es zu nutzen.
Die älteren Städte Nordrhein-Westfalens werden durch die Musterfunktion, das Ausprobieren neuer Wege als auch durch den Wettbewerb und einen Imagegewinn stark von der neuen Stadt profitieren.

Die moderne Verkehrswende wird in der neuen Stadt bereits Realität sein. Die Mobilität innerhalb der Stadt wird ohne eigenes Auto möglich sein. Die Stadt verfügt statt riesiger Auto-Verkehrsflächen über Freiräume und kinderfreundliche Wege. Sie ist vollvernetzt und bietet neben der ubiquitären Verfügbarkeit von Breitbandinternet zahlreiche via OpenData-Schnittstellen zur Verfügung gestellte Stadt-Informationen von der Luftqualität bis zur Mobilität. Wirtschaft und Gesellschaft haben hier die Möglichkeit, sich neu auszuprobieren, weil für viele Regeln und Gesetze, die bisher den Austausch freien Wissens oder das Etablieren neuer Geschäftsmodelle verhindern, spezielle Ausnahmen gelten. Die neue Großstadt wird ein Experimentierfeld und eine Sonderwirtschaftszone sein. Sie wir der Nährboden für ein ganz neues NRW.

II. Beschluss

Der Mitglieder des Landtags werden mit hoher Priorität darauf hinarbeiten, dass die experimentierfreudige Großstadt Wirklichkeit wird. Dazu gehören die Klärung aller Fragen zur Braunkohle (Folgekosten, Ausstiegsgesetz), die gesetzliche Ermöglichung für eine Sonderwirtschaftszone und die finanzielle und personelle Ausstattung, die die hohe Priorisierung unterstreicht.

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PKW-Maut von CDU, SPD und CSU durch den Bundesrat stoppen.

I. Sachverhalt

Am 24. März 2017 hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit Stimmen von Abgeordneten der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion der für die Einführung der „PKW-Maut nach Dobrindt“ erforderlichen Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes zugestimmt. Die geplante PKW-Maut steht damit vor der Einführung, sofern nicht von den Mitgliedern des Bundesrats ein Vermittlungsausschuss angerufen wird. Der Vermittlungsausschuss kann die PKW-Maut bis zur Bundestagswahl verzögern und dadurch erneut auf den Prüfstand stellen. Die Bundesländer können jedoch auch entscheidende Änderungen erreichen.

Hierbei ist es von größter Bedeutung, dass nicht ein ungenügender Kompromiss geschlossen wird, sondern wirklich Verbesserungen und vor allem Vereinfachungen erreicht werden.

Die NRW-Landesregierung stellt in Aussicht, der teuren PKW-Maut letztlich zuzustimmen, wenn Ausnahmen für Grenzregionen ermöglicht würden. Zwar wurde die PKW-Maut auf Grund der Grenzsituation mit der Schweiz und Österreich erfunden, dennoch ist das Anliegen zunächst verständlich: Die Grenzregionen würden wirtschaftlich und gesellschaftlich besonders stark unter der Einführung der PKW-Maut leiden.

Allerdings würden zusätzliche Ausnahmen die sowieso unnötig komplexe PKW-Maut weiter verkomplizieren und verteuern. Die PKW-Maut muss – sofern sie nicht zu verhindern ist – insgesamt deutlich vereinfacht werden, denn nur dann besteht die Chance, dass durch sie überhaupt Geld eingenommen werden kann.

Die derzeit geplante Maut-Infrastruktur hat eine Komplexität, die für die Aufgaben, die geplanten Tarife, nicht benötigt wird. Eine solche überdimensionierte Überwachungs­infrastruktur wäre allemal für kombinierte Kilometer- und Zeittarife notwendig. Eine angemessenere, einfache Ausführung einer PKW-Maut ist die Vignette. Die intelligenteste Variante jedoch ist Nutzung der Energiesteuer (Mineralölsteuer). Eine entsprechende Erhöhung der Energiesteuer würde kaum bürokratischen Aufwand bedeuten und das Geld könnte nahezu vollständig für die Infrastruktur verwendet werden. Es ergäbe sich sogar ohne zusätzlichen Aufwand eine politisch wünschenswerte Lenkungswirkung – ganz ohne die Risiken, die bei dem Aufbau einer Überwachungsinfrastruktur entstehen würden.

Die PKW-Maut hat wirksame Finanzierungs-Lösungen und die Debatte um die Zukunft der Verkehrsinfrastruktur bereits über Jahre blockiert. Sie darf nicht zusätzlich der Einführung von Straßenprivatisierungen dienen. Im Gegenteil müssen die verkehrsträgerübergreifende Sanierung der Infrastruktur und die priorisierte Investition in eine smartgerechte Verkehrswende zu den wichtigsten verkehrspolitischen Themen werden.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

in einem Vermittlungsausschuss des Bundestags und Bundesrats, zur PKW-Maut (Infrastrukturabgabengesetz) die folgenden Forderungen einzubringen und zu verhandeln:

  • Die Nutzung von intelligenten und einfachen Alternativen zur PKW-Maut, wie die Energiesteuer.
  • Die massive Vereinfachung der PKW-Maut z.B. auf Basis von Vignetten.
  • Ein allumfassendes und dauerhaftes Verbot der Nutzung der Maut-Infrastruktur für jegliche Zwecke, die nicht der Mauterfassung dienen.
  • Das dauerhafte Ausschließen der Nutzung der PKW-Maut, der Maut-Daten oder der Maut-Infrastruktur für die Privatisierung von Autobahnen und Bundesstraßen sowie für die entsprechende Abrechnung – einschließlich aller Statistiken, die zur Privatisierung und Bewertung herangezogen werden.
  • Neue finanzielle Mittel müssen mit hoher Priorität für die Verkehrswende aufgebracht werden. Dazu gehören die Finanzierung der Sanierung alter Stadtbahntrassen und -tunnel durch den Bund und die Investition des Bundes in einen massiven Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs.
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Das Fach Informatik an allen nordrhein-westfälischen Schulen stärken!

I. Sachverhalt

In der Diskussion über die Bildungsaufgaben für ein Leben in der digitali­sierten Welt wird der hohe Stellenwert des Fachs Informatik allgemein an­erkannt. Denn: „Informatik ist die Be­zugswissenschaft sowohl für die di­gitale Bildung wie auch für die Entwicklung der Medien­kompetenz und für den Übergang von der Industriegesellschaft zur Informationsgesell­schaft.“ (Fachgruppe Informatische Bildung Nordrhein-Westfalen in der Gesellschaft für Infor­matik, Stellungnahme 16/3815) Diesem hohen Stellenwert für eine zeitgemäße Allgemeinbil­dung kann nicht allei­n mit der Vermittlung von informatischen Grundkenntnissen in anderen Fächern entspro­chen werden.

Ein Blick über die Grenzen Deutschlands hinaus zeigt, dass in anderen Ländern bereits An­sätze existieren, um informatisches Denken bereits für Kinder im Grundschulalter verfügbar zu ma­chen. Beispielsweise in England wurde zum Schuljahr 2014/15 das Fach „Computing“ als Pflichtfach ab der 1. Klasse eingeführt. Neben dem Erwerb von Medienkompetenz zielt der Kernlehrplan in England auch darauf ab, ein Verständnis für grundlegende Konzepte der In­formatik bei den Schülerinnen und Schülern zu schaffen (vgl. Renate Acht, Wie passt ein Video durchs Kabel? Informatische Bildung im Primarbereich, in: Schule NRW, 07/08 2015, S. 327ff.). Auch in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Projekt „Informatik an Grundschulen“ ein erster Schritt in diese Richtung unternommen worden. In diesem Projekt wird an fünf Grund­schulen in NRW erprobt, wie informatische Bildung ohne den Einsatz von Informatiksyste­men für Grundschülerinnen und Grundschüler gestaltet werden kann.

Im Ganzen betrachtet ist das Fach Informatik an den nordrhein-westfäli­schen Schulen im Ver­gleich zu den meisten anderen Fächer nur schwach vertreten. Gegenwärtig wird Informa­tik als Wahlpflichtfach in der Sekun­darstufe I angeboten. Zu Beginn der gymnasialen Ober­stufe kann es als Grundkurs gewählt werden und in der Qualifikationsphase auch als Leis­tungskurs weitergeführt werden. So kann Informatikunterricht zwar an der Mehrzahl der wei­terführenden Schulen angeboten werden, aber auf das Fach entfällt nur ein kleiner Unter­richtsanteil. 

Es wird auch nur von relativ wenig Schülerinnen und Schülern in der gymnasia­len Oberstufe gewählt. Dabei belegen in der gymnasialen Oberstufe nur sehr wenige Schüle­rinnen das Fach. Im Schuljahr 2015/16 wur­den in der gymnasialen Oberstufe insgesamt 42041 Schülerinnen und Schüler im Fach Infor­matik unterrichtet, darunter ledig­lich 10472 Schülerinnen. Unter den 1576 Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2015/16 in der Qualifikationsphase Informatik als Leistungskurs be­legt haben, finden sich nur 287 Schüle­rinnen (vgl. Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht 2015/16, hrsg. v. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Lan­des Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2016, S. 92).

Auch wird das Fach Informatik oftmals von Lehrerinnen und Lehrern unter­richtet, die keine Lehrbefähigung für dieses Fach haben. Im Bericht zur Aktuellen Situation bezüglich des Fachs Informatik (Vorlage 16/4904) gibt die rot-grünen Landesregierung zum fachfremd er­teilten Unterricht im Fach Informatik für das Schul­jahr 2016/17 Quoten zwischen 36,2% an Gymnasien und 82,8% an Hauptschulen an. Dies zeigt, dass Fachlehrer für Informatik in den Kollegien nicht ausreichend vertreten sind. Es ist anzunehmen, dass sich die Situation in Zukunft noch verschärft. Hierauf weist bei­spielsweise Klaus Klemm in seiner aktualisierten Version der Studie „Lehrerinnen und Lehrer der MINT-Fächer: Zur Bedarfs- und Angebots­entwicklung in den allgemein bildenden Schu­len der Sekundarstufen I und II am Beispiel Nordrhein-Westfalens“ aus wem Juli 2015 hin. Für die Bestandsentwick­lung der Lehrkräfte dieses Fachs bis zum Schuljahr 2025/26 erwartet Klemm einen Rück­gang auf 52% des Wer­tes des Schul­jahrs 2012/13. Als Bedarfsdeckungs­quote bis zum Schuljahr 2025/26 prognos­tiziert Klemm für das Fach Informatik lediglich eine Quote von 25%.

II. Der Landtag stellt fest

  • Angesichts der zentralen Bedeutung des Fachs Informatik für die Bildung in der digi­talisierten Welt ist anzustreben, dass mehr Kinder und Jugendliche in die­sem Fach unterrichtet werden.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • wirksame Maßnahmen zur Stärkung des Fachs Informatik zu ergreifen und dabei insbeson­dere gegenüber den Hochschulen, die Standorte der Lehrerausbildung sind, anzuregen, die Kapazitäten für die Lehramtsstudiengänge für das Fach Informatik auszubauen, so dass auf Zulassungsbeschrän­kungen für diese Studiengänge möglichst verzichtet werden kann.
  • in der Lehramtszulassungsverordnung das Studienfach Informatik bei den Studien­gängen der weiterführenden Schulen (§3 Abs. 2 und §4 Abs. 2) in die Liste jener Fä­cher aufzunehmen, die mit einem beliebi­gen zweiten Fach kombiniert werden können.
  • das Projekt „Informatik an Grundschulen“ mit dem Ziel fortzuführen, die verbindliche Aufnahme von Lerninhalten der informatischen All­gemeinbildung in den Unterricht der Grundschulen vorzu­bereiten.
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Die Game- und Netzkultur lebt mit dem Streaming: Veraltete Rundfunkkonzepte der Medienanstalten müssen für das digitale Zeitalter neu konzipiert werden!

I. Sachverhalt

Gemäß des aktuell gültigen Rundfunkstaatsvertrages braucht ein regelmäßig ausgestrahltes Liveprogramm für über 500 Personen eine Zulassung als Rundfunkangebot. Demnach hat am 21. März die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten beschlossen, einem beliebten Streaming-Kanal aus NRW, der auf der Streaming-Plattform „Twitch“ den Betrieb untersagen, wenn kein Zulassungsantrag gestellt wird.

Diese Einschätzung des ZAK entspricht der zurzeit gültigen Rechtslage. Problematisch ist jedoch die Übertragung von Regelungen, die für traditionellen Rundfunk geschaffen worden sind, auf das Internet. Streaming-Angebote, wie im aktuellen Fall für das sogenannte „Let’s Play“ – der Liveübertragung von Gaminghandlungen ins Netz – sind fluktuierend. Die Streaming-Angebote sind nicht immer mit kommerziellen Absichten verbunden.

Jede Privatperson im Netz kann mit entsprechender Motivation selbst zum Live-Sender werden und damit Teil einer netztypischen „n:n-Kommunikation“ (Nutzer zu Nutzer). Diese Form der Kommunikation bedeutet, dass ein Sender gleichzeitig Empfänger ist und diese Rolle sich je nach Blickwinkel und aktueller Aktivität ändern kann. Ein Sender nach traditioneller Auffassung von Rundfunk strahlt aus und wird von einem Publikum empfangen. Der Sender selbst ist kein Empfänger.

Zusätzlich muss beachtet werden, dass die Anbieter von solchen Live-Streams nicht die Inhaber der jeweiligen technischen Plattform sind, von der aus sie ihr Angebot zur Verfügung stellen. Daher ist es notwendig, die Rolle der jeweiligen Streaming-Plattform zu evaluieren.

II. Der Landtag stellt fest

  • Die aktuell gültige Rechtslage im Rundfunkstaatsvertrag für genehmigungspflichtigen Rundfunk ist für die Art und Form von Video-Liveübertragungen im Internet nicht in allen Aspekten übertragbar.
  • Für die Live-Übertragungen von Audioinhalten gelten nicht dieselben Regeln.
  • Einzelpersonen ohne kommerzielle Interessen können potenziell ein großes Publikum im Netz erreichen. Dies würde nach derzeitiger Rechtslage zu hohem bürokratischen Genehmigungsaufwand führen, der nicht gerechtfertigt ist und Innovation hindert.
  • Die Situation bezüglich Live-Streaming-Angeboten muss bezüglich der Anbieter von technischen Streaming-Plattformen und der jeweiligen einzelnen Streamer getrennt evaluiert werden.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • Die Unterschiede zwischen traditionellem Rundfunk und Live-Streaming-Angeboten im Internet zu evaluieren
  • die Unterschiede zwischen den jeweiligen Technischen Streaming-Plattformen und einzelnen Live-Streamern zu untersuchen
  • Die Ergebnisse der oben genannten Prüfaufträge für die Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages zu nutzen
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Davon würde Erdogan träumen: Das neue Patriotismus-Gesetz von Heiko Maas

Wenn es nach dem neuen Gesetzesentwurf von Justiziminister Heiko Maas geht, werden in Deutschland schon bald „verfassungsfeindliche Verunglimpfungen“ oder „landesverräterische Fälschungen“ innerhalb von 24 Stunden gelöscht. Das geht aus dem Referentenentwurf des „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ hervor, der zur Notifizierung an die EU geschickt wurde. (Heise.de und Netzpolitzik.org berichten)

„Hätte es so etwas in der Art schon 1962 gegeben, wäre es nie zur Spiegel-Affäre gekommen, weil der ausschlaggebende Artikel einfach gelöscht worden wäre“, sagt Michele Marsching, Fraktionsvorsitzender Piratenfraktion im Landtag NRW. „Dieser Gesetzesentwurf ist der er erste Schritt zu einer vollumfänglichen Zensur, vor der wir PIRATEN schon immer gewarnt haben. Denn was verfassungsfeindlich oder Landesverrat ist, haben immer noch Gerichte zu entscheiden und nicht eine privatisierte Patriotismus-Polizei, wie Heiko Maas sie offenbar fordert.“

Bereits am 17. März hatten die PIRATEN im Landtag NRW einen Antrag eingebracht, der die Landesregierung aufforderte, solchen Bestrebungen vorzubeugen. „Wir sind gegen Zensur, für Meinungsfreiheit“, sagte Nico Kern in seiner Rede. Doch alle anderen Fraktionen – selbst die sich sonst so liberal gebenden Grünen und FDP – lehnten den Antrag ab.

„Wir PIRATEN sind offenbar die letzte Partei in Deutschland, die sich noch dafür einsetzt, dass die Gewaltenteilung beibehalten wird: Die Exekutive darf sich nicht in die Belange der Judikative einmischen“, sagt Marsching. „Derzeit zeigen wir immer mit dem Finger auf die Türkei und kritisieren Erdogan für seinen Umgang mit der Meinungsfreiheit. Was aber in unserem eigenen Land geschieht, bekommt kaum jemand mit – und irgendwann fliegt uns das um die Ohren. Dann aber wird keiner mehr darüber berichten.“

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PIRATEN zwingen Rot-Grün zum Handeln: Informationspflicht für Fußballfans kommt

Wer bei einem Fußballspiel nur zuschaut, kann unter Umständen – ohne etwas getan zu haben – ganz schnell aktenkundig bei der Polizei werden und steht plötzlich als Krimineller da. Möglich machen das die Regeln der sogenannten Datei „Szenekundige Beamte“ – kurz: SKB-Datei (mehr dazu hier).

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„Wollten Grüne nur kurz erinnern, dass sie Anträge zu Braunkohle und Afghanistan-Abschiebestopp erfolgreich abgelehnt haben“

Zum Lacher der Woche der Grünen Fraktion „Grüne Fraktionsvorsitzende fordern Ende der Kohle und Abschiebestopp nach Afghanistan“ erklären die Piraten: 

„Wir wollten die Grünen nur kurz daran erinnern, dass wir zu den beiden angesprochenen Themen Anträge zur Abstimmung stehen hatten, die sie beide erfolgreich abgelehnt haben“, sagt Piraten-Abgeordneter Marc ‚Grumpy‘ Olejak. „Herzlichen Glückwunsch und ein schönes Wochenende. Achja, und viel Spaß beim Aufblasen von grünen Plastik-Herzen im rheinischen Braunkohlerevier.“

Weitere Informationen:

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VRR erwägt fahrscheinfreien Nahverkehr – eine Forderung der PIRATEN

Der Abschlussbericht der Piraten-Enquetekommission zur Finanzierung des Öffentlichen Personenverkehrs schlägt hohe Wellen beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Im Ausschuss für Tarif und Marketing hat der VRR den Vertretern von Kommunalpolitik und Fahrgästen zugesagt, die Finanzierbarkeit eines von allen Bewohnern gemeinschaftlich zu finanzierenden Tickets für Bus und Bahn zu untersuchen.

„Genau das ist eine der Empfehlungen unseres Berichtes“, sagt Oliver Bayer, Verkehrsexperte der Piratenfraktion NRW und Vorsitzender der Enquetekommission. „Wir sprechen vom fahrscheinfreien Öffentlichen Nahverkehr, bei dem alle – ohne Fahrschein – einfach einsteigen und mitfahren können. Piraten fordern das seit Jahren und haben vor und nach der Enquetekommission verschiedene Machbarkeitsstudien dazu in Auftrag gegeben und vorgelegt. Vorbild ist das ebenfalls solidarisch finanzierte Semesterticket für Studierende – ein Erfolgsmodell.“

Christian Gebel, Vertreter der Piratenpartei in der Verbandsversammlung des VRR, ergänzt: „Noch liegt die Berechnung natürlich nicht vor, aber das Ziel liegt bei etwa 30 Euro pro Person und Monat. Das scheint auch realistisch, denn in diesem Preisrahmen liegt heute bereits das Semester-Ticket der Studierenden.“

Auf www.fahrscheinfrei.de erfährt man mehr.

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CDU, SPD und Grüne verhindern Abstimmung über verfassungswidrige Abgeordneten-Boni

Das Urteil des renommierten Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim fällt deutlich aus: „Die Funktionszulagen sind verfassungswidrig und in Nordrhein-Westfalen besonders hoch. Deswegen wollen die Abgeordneten sie möglichst verstecken“, sagte er in einem Bericht von Report Mainz vom 7. März 2017.

Die Piratenfraktion NRW hatte schon im Januar einen Antrag und im Februar einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung dieser Boni für Abgeordnete gestellt. Eigentlich hätte der Gesetzesentwurf heute im Hauptausschuss beraten und abgestimmt werden können. CDU, SPD und Grüne meldeten aber plötzlich noch weiteren Beratungsbedarf an – wohlwissend, dass keine weitere Sitzung des Hauptausschuss vor der Wahl mehr stattfindet.

„Das ist eine Riesensauerei“, sagt Michele Marsching, Sprecher der Piraten im Hauptausschuss. „Ich kann nicht glauben, dass CDU, SPD und Grüne auf so dreiste Art und Weise eine Abstimmung über diese Boni im Sande verlaufen lassen.“

Der Landesrechnungshof NRW kritisiert diese Boni-Vergabe ebenfalls, hat aber keine Sanktionsmöglichkeiten.

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Fraktionssitzung vom 21.03.2017

Live-Protokoll der Sitzung

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