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CDU, SPD und Grüne verhindern Abstimmung über verfassungswidrige Abgeordneten-Boni

Das Urteil des renommierten Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim fällt deutlich aus: „Die Funktionszulagen sind verfassungswidrig und in Nordrhein-Westfalen besonders hoch. Deswegen wollen die Abgeordneten sie möglichst verstecken“, sagte er in einem Bericht von Report Mainz vom 7. März 2017.

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#BoniDebatte: Live-Übertragung am 16.02., 13.25 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21.07.2000 festgestellt, dass „Regelungen über ergänzende Entschädigungen für die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, für die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen und für die Ausschussvorsitzenden mit dem Verfassungsrecht unvereinbar sind. Sie verstoßen gegen die Freiheit des Mandats und

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