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Piraten pochen auf rechtssichere, offene WLANs

Lukas Lamla, Netz- und Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion in NRW erklärt zur heutigen Landtagsdebatte „Jetzt Rechtssicherheit für offene WLAN-Netze herstellen – Störerhaftung abschaffen und Login-Pflicht verhindern“: „Es gibt weiterhin keine Rechtssicherheit für Anbieter von offenen WLANs, die den Zugang zum

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Jetzt Rechtssicherheit für offene WLAN-Netze herstellen – Störerhaftung abschaffen und Login-Pflicht verhindern

I. Sachverhalt Der Unterlassungsanspruch gegen Betreiber offener WLAN-Netze, den Urheberrechteinhaber im Falle von Urheberrechtsverletzungen Dritter haben, die sogenannte Störerhaftung, wurde durch die Reform des Telemediengesetzes im Juni 2016 nicht beseitigt. Auch das EuGH-Urteil in der Rechtssache C‑484/14 vom 15. September

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Pressemitteilung: Weiterhin Rechtsunsicherheiten beim freien WLAN

Lukas Lamla, Netz- und Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion in NRW kommentiert den im Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf: Trotz vollmundiger Ankündigungen im Vorfeld, schaffen es SPD und Union im Bundestag nicht die WLAN-Störerhaftung abzuschaffen. Nun wurde ein halbherziger und handwerklich schlechter Gesetzesentwurf

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Abschaffung Störerhaftung: Kein Grund zur Euphorie

Lukas Lamla, Netz- und Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW, zur Ankündigung der Bundesregierung, die Störerhaftung abzuschaffen: Die Äußerungen der Bundesregierung sind mit Vorsicht zu genießen, da die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes noch nicht abgeschlossen ist.   Es gibt keinen Grund

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Störerhaftung in den letzten Atemzügen – das wurde auch Zeit

Der Bundesrat spricht sich gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung aus. WLAN-Anbieter wie Cafes, Hotels, aber auch Initiativen wie Freifunk sollen von der Störerhaftung freigestellt werden und laufen nicht mehr Gefahr für Urheberrechtsverstöße in Haftung genommen zu werden. Lukas Lamla, Mitglied

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Unsere Themen und Erfolge im ersten Jahr im Landtag NRW: 2012/2013

Man nehme: 20 völlig unterschiedliche Menschen, die nach einem rasanten Wahlkampf plötzlich Abgeordnete sind. 50 leere Räume, die es zu beziehen gilt. Und über 50 engagierte Mitarbeiter, die die „Politiker aus Notwehr“ unterstützen wollen. Das Ziel: andere Politik machen. So

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Neue Video-Podcasts zu Störerhaftung und BND-Spionageaffäre

Hallo liebe Blogleser_innen, ich möchte zukünftig zu wichtigen Themen Video-Podcasts erstellen, damit Ihr einen schnellen Überblick über meine Arbeit erhaltet. Anbei die ersten beiden Podcasts. Über die Störerhaftung und geplante Änderungen des Telemediengesetzes: Zur BND-Spionageaffäre und unsere Reaktion darauf:

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Neue Podcasts

Hallo liebe Blogleser_innen, ich will Euch auf neue Podcasts von mir hinweisen. Ich werde zukünftig zu wichtigen Themen Podcasts erstellen, damit Ihr einen schnellen Überblick über meine Arbeit erhaltet. Über Störerhaftung und deren geplante Änderungen: BND-Affäre und unsere Reaktion:

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Störerhaftung: Angst schaden Internet

Der folgende Artikel wurde am 13.April bei politik-digital e.V. in der Rubrik “Netzpolitischer Einspruch” veröffentlicht. Es scheint eine zutiefst deutsche Eigenart zu sein: Die Suche nach jemandem, den man für den Fall des Scheiterns verantwortlich macht. Kann man den Verursacher selbst nicht greifen, soll wenigstens jemand anderes für den Schaden haften. Und bevor man etwas Neues zulässt, unterhält man sich erst einmal über die Schadenersatzpflicht. Im deutschen Internet gibt es dafür die sogenannte Störerhaftung: Wenn über ein drahtloses Netzwerk urheberrechtsgeschützte Dateien heruntergeladen werden, so kann nach gegenwärtiger Rechtsprechung der Betreiber des Netzwerkes als „Mitstörer“ in Anspruch genommen werden. Dabei hat der Gesetzgeber es anders gewollt: Im Telemediengesetz ist niedergelegt, dass ein Netzwerkzugangsbetreiber für Rechtsverletzungen seiner Nutzer nicht haftet, solange er davon keine Kenntnis hat. Diese Haftungsfreistellung nennt sich „Providerprivileg“. Dabei orientiert man sich an der Post: Auch sie ist nicht dafür verantwortlich, wenn sie Bombenbaupläne, Erpresserbriefe, anstößige Fotos oder raubkopierte Bücher transportiert. Und niemand verlangt von ihr, jeden Brief zu öffnen und auf Rechtsverstöße zu überprüfen – ganz im Gegenteil, das Postgeheimnis verbietet ihr das sogar. Das Providerprivileg im Telemediengesetz ist aber kein Freibrief: Es gilt nämlich nicht, wenn sich der Netzbetreiber die Inhalte zu eigen macht, er Kenntnis von illegalen Inhalten bekommt, oder ihn jemand auf Rechtsverstöße hinweist: Er muss dann umgehend tätig werden und ist ab diesem Zeitpunkt sehr wohl haftbar für beanstandete Inhalte. Damit soll verhindert werden, dass sich jemand auf dem Providerprivileg ausruht und es zulässt, dass in seinem Netz fortlaufend Rechtsverstöße begangen werden. Aber es handelt sich um eine Ex-Post-Regelung: Zu vorauseilendem Gehorsam ist niemand verpflichtet. Störerhaftung – ein deutscher Sonderfall Aus irgendeinem Grund hat die deutsche Rechtsprechung die Betreiber von drahtlosen Internetzugängen, also von WLAN-Netzwerken, bislang oft anders behandelt. Ihnen wurden die Kosten der Rechtsverfolgung auferlegt, auch wenn ihnen persönlich gar kein Rechtsverstoß nachgewiesen wurde: Das Gericht ordnete dem Betreiber des Netzwerkes das Delikt auch ohne sein Wissen und Wollen zu. Daraus hat sich eine Abmahnindustrie in Deutschland entwickelt, die gezielt nach Urheberrechtsverstößen über Internetzugänge sucht und von den Betreibern des Zugangs dann horrende Kosten des Rechtsinstrumentes der Abmahnung einfordert. Darauf spezialisierte Kanzleien erzielten zwei- bis dreistellige Millionenbeträge an Gebühren pro Jahr. Betreiber von WLAN-Netzwerken in Schulen, Cafés, Hotels, aber auch private Betreiber von Netzwerken in Wohngemeinschaften, Nachbarschaften und Familien sahen sich mit solchen kostenpflichtigen Abmahnungen konfrontiert und sollten zahlen, auch wenn sie die Rechtsverletzungen weder persönlich begangen hatten noch überhaupt davon wissen konnten. Menschen, die ihren Internetzugang mit ihren Nachbarn oder Passanten teilen, Betreiber von sogenannten Freifunk-Knoten, mussten mit diesen Problemen ebenfalls rechnen. Unter diesen Voraussetzungen sind nicht viele Netzwerkbetreiber bereit, ihren Internetzugang zu teilen – und das ist schlecht für die öffentliche Netzversorgung mit drahtlosen Internetzugängen in Deutschland. In vielen anderen Ländern ist WLAN-Zugang im öffentlichen Raum eine Selbstverständlichkeit. Ob in öffentlichen Nahverkehrsmitteln, Fußgängerzonen oder irgendwo in Wohngebieten: Ein freies WLAN findet sich immer. So etwas wie die Störerhaftung gibt es nur in Deutschland, kein anderes Land kennt dieses Rechtskonstrukt. Die Politik hat das Problem ebenfalls erkannt: Eine Klarstellung, dass das Providerprivileg, … Weiterlesen

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Ausgerechnet Dieter Gorny? Digitalen Wandel gestalten statt sich zu verweigern.

Aus dem Bundeswirtschaftsministerium kommen derzeit besorgniserregende Entwicklungen, die Netzpolitik betreffend. Nach dem katastrophalen Entwurf zur Neuregelung der Störerhaftung und verstörenden Signalen zur Netzneutralität wurde nun ausgerechnet Dieter Gorny zum “Beauftragten für kreative und digitale Ökonomie” ernannt. Dieter Gorny, Mitbegründer des Musiksenders Viva und der Musikmesse Popkomm, hat in der Vergangenheit als Cheflobbyist des Bundesverbands Musikindustrie den Kampfbegriff des geistigen Eigentums hochgehalten. Die Stopp-Schilder im Internet der damaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen 2009 fand er toll, er schaffte es in einem einzigen Satz, vom dokumentierten Kindesmissbrauch zum Schutz geistigen Eigentums überzuleiten. Er nimmt damit die Extremposition der Content-Industrie ein, die ihr Geschäftsmodell durch das Internet in erster Linie bedroht sieht, und ihre Distributionsmodelle am liebsten auf das Internet übertragen möchte, notfalls mit der Schaffung zusätzlicher Rechtsmittel. Der geänderten Nutzererfahrung, den sich ändernden Anforderungen von Konsumenten im Netz trat er meist feindlich entgegen. Von ihm war noch nicht zu hören, dass das Urheberrecht diesen modernen Entwicklungen angepasst werden muss und neue Methoden geschaffen werden müssen, um den Urhebern und Musikern ihren Lebensunterhalt zu sichern. Womöglich, weil der Tonträgervertrieb nur noch eine untergeordnete Rolle spielt. Wenn Gorny seine Aufgabe als “Beauftragter für kreative und digitale Ökonomie” erfüllen möchte, muss er von dieser Extremposition abrücken. Dann muss er für einen Dialog zur Überarbeitung der Urheberrechte offen sein. Und er muss auch für die Digitalwirtschaft offen sein, die sich nicht auf die Distribution von Musik beschränkt. So muss er beispielsweise Internetunternehmen anhören, die in der Aggregation von Inhalten, in der Schaffung von benutzerfreundlichen Diensten ihren Schwerpunkt sehen. Auch die Interessen der Musiker werden nicht automatisch von der Tonträgerindustrie vertreten. Wir werden sehen, wie Gorny seinen Dialogauftrag annimmt. Bersorgniserregend war die Aussage von Rainer Sontowski, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerum, bei der Vorstellung der Personalie Gorny. Er bedauerte, “die Digitalisierung zunächst den Netzpolitikern überlassen zu haben”. Hier offenbart sich eine Grundhaltung, welche die Netzpolitik als feindlich, das Internet als bedrohlich empfindet, und die Entwicklung seit dem Internet 2.0 am liebsten auf eine erweiterte Shoppingmeile beschränken würde. Netzpolitiker werden als Gegner begriffen anstatt als Gesprächspartner. Warum die Angst? Netzpolitik ist Gesellschaftspolitik. Das Internet geht nicht mehr weg – wir haben allerdings die Chance, die disruptiven Veränderungen, die es mit sich bringt, aktiv zu gestalten. Nur in Verteidigungshaltung zu gehen bedeutet, die Gestaltung anderen zu überlassen. Mit der Wahl Dieter Gornys wird diese Regierung weiter in Verteidigungshaltung verharren. Zu diesem Thema habe ich dem kulturpolitischen Reporter Peter Grabowski für WDR 5 “Scala, das Kulturmagazin” ein Interview gegeben, was am 31.03. um 12 Uhr gesendet werden wird. Ich verlinke das hier, sobald es online ist.

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