Hier unsere Anträge mit aktuellen Statements:
Hier unsere Anträge mit aktuellen Statements:
Freie WLAN-Netzwerke müssen wirklich frei sein – verschärfte Störerhaftung schadet NRW Die Bundesregierung hat mit ihrem neuen Gesetzentwurf zur Öffnung von WLAN-Netzen und der damit verbundenen Störerhaftung heftige Diskussionen ausgelöst. Wir kritisieren diesen Entwurf scharf, da er jede Freifunk-Initiative im…
Donnerstag, 19. März 2015 Top 6. Chancen von Industrie 4.0 nutzbar machen – Mittelstand und Industrie beim digitalen Transformationsprozess unterstützen Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/8120 Block II Unser Redner: Daniel Schwerd Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung Audiomitschnitt der…
Donnerstag, 19. März 2015 Top 3. Gründungen im Handwerk fördern Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/8102 Unser Redner: Daniel Schwerd Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung Audiomitschnitt der Rede von Daniel Schwerd anhören Audiomitschnitt der…
Donnerstag, 19. März 2015 Top 2. Koalitionsstreit beenden, Kritik von Kommunen, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden ernstnehmen – Ministerpräsidentin Kraft muss zügig einen grundlegend überarbeiteten LEP-Entwurf vorlegen! Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 16/8127 Block II…
Donnerstag, 19. März 2015 Top 2. Koalitionsstreit beenden, Kritik von Kommunen, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden ernstnehmen – Ministerpräsidentin Kraft muss zügig einen grundlegend überarbeiteten LEP-Entwurf vorlegen! Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 16/8127 Block II…
Mittwoch, 18. März 2015 Top 6. Landesregierung muss Mitleidentscheidung Klarheit für die Menschen im rheinischen Braunkohlerevier schaffen Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/8128 Unser Redner: Hanns-Jörg Rohwedder Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Überweisung Audiomitschnitt der Rede von Hanns-Jörg Rohwedder anhören Audiomitschnitt…
Mittwoch, 18. März 2015 Top 5. Autonomes Fahren: Chancen der Digitalisierung und des Wandels im Mobilitätsmarkt erkennen und für die Flexibilisierung des Öffentlichen Nahverkehrs nutzen Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/8111 Unser Redner: Oliver Bayer Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur…
Es verfestigt Monopole und bedroht Gründer und kleine Unternehmen Das Leistungsschutzrecht soll verlegerische Inhalte bei der Nutzung in Suchmaschinen und Newsaggregatoren rechtlich besser stellen. Dadurch werden Monopolisten wie Google gestärkt, kleine Unternehmen der Internet- und Kreativwirtschaft benachteiligt. Der Antrag der…
Die von der Bundesregierung geplante verschärfte Störerhaftung schadet dem Internet-Standort NRW. Die neuen Regeln widersprechen dem gemeinsamen Entschlussstand im Landtag NRW. Ich fordere in der nächsten Plenarsitzung in einem Antrag die Landesregierung auf, sich gegen diese schädliche Neuregelung einzusetzen und die Verschärfung der Störerhaftung zu verhindern. Die geplante Neuregulierung der Haftung von WLAN-Anbietern versetzt Freifunk-Initiativen den Todesstoß. Sie stellt eben keine rechtliche Klarstellung dar, sondern eröffnet neue Felder für die Abmahnindustrie. Der Entwurf ist ein Rückschritt auf dem Weg zur Informationsgesellschaft und steht dem digitalen Wandel im Weg. Das schadet dem Internet-Standort Deutschland und insbesondere NRW und passt so gar nicht zur gerade von der Landesregierung ausgerufenen ´Digitalen Reform´ NRW 4.0. Dienstanbieter haften bislang nicht ohne Kenntnis Im §8 des Telemediengesetzes (TMG) ist das sogenannte Providerprivileg von Internet-Diensteanbietern geregelt. Hierin ist niedergelegt, dass Dienstanbieter für fremde Informationen, die durch ihre Netze und Angebote durchgeleitet werden, ohne eigene Kenntnis oder Mitwirkung grundsätzlich nicht verantwortlich sind. In der deutschen Rechtsprechung gab es bisher unterschiedliche Interpretationen, ob derjenige, der einen drahtlosen Netzwerkzugang bereitstellt, ebenso als Internet-Diensteanbieter zu gelten hat, und inwieweit er von der Haftung für fremde Inhalte freigestellt ist. Aufgrund dieser Unklarheiten hat sich eine Abmahnindustrie darauf spezialisiert, Betreiber von WLAN-Netzwerken abzumahnen, indem ihnen Verantwortung für fremde Inhalte aufgrund einer angenommenen Störerhaftung zugewiesen wird. Die Bundesregierung plant, den §8 des Telemediengesetzes zu überarbeiten. Es sollen zwei weitere Absätze hinzugefügt werden, die zur rechtlichen Klarstellungen dienen sollen. Ein entsprechender Entwurf ist an die Öffentlichkeit gelangt. Dieser gibt Anlass zu Besorgnis, denn er führt zu einer Verschlechterung der Lage von WLAN-Anbietern und ruft neue rechtliche Unsicherheiten hervor. Zwar wird im Entwurf die Haftungsfreistellung explizit auf Betreiber von WLAN-Netzwerken ausgedehnt. Gleichzeitig wird dem Netzwerkbetreiber auferlegt “zumutbare Maßnahmen” zu ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. Es soll, so der Entwurf, “in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen” verhindert werden, dass sich “außenstehende Dritte” unberechtigten Zugriff auf das jeweilige WLAN verschaffen. Auferlegte Maßnahmen sabotieren Freifunk Damit ist der Betrieb eines echten Freifunknetzes nicht mehr möglich. Dieses richtet sich ausdrücklich an jedermann im Netzbereich, ohne dass die Identität jedes Nutzers bekannt ist. Gerade durch den Verzicht auf Verschlüsselung oder Zutrittskontrolle steht ein solches Netz jedem Menschen im Einzugsbereich zur Verfügung, auch Passanten und Besuchern. Es ist schlichtweg nicht möglich, jeden im Einzugsbereich eines Freifunknetzes zu registrieren und zu identifizieren. Der “digitale Schluck Wasser”, den man seinen Nachbarn und Passanten seines Hauses anbieten möchte, wird dadurch faktisch ausgeschlossen. Dies ist ein fatales Signal für den Standort Deutschland: In nahezu allen Ländern Europas ist ein freier WLAN-Zugang an allen Orten eine Selbstverständlichkeit. Man kann sich überall in den Städten und öffentlichen Verkehrsmitteln bewegen und findet an vielen Orten freie Netzwerkzugänge ohne Registrierung und Namenspflicht. Nur in Deutschland kann es solche Zugänge dann nicht mehr geben. Damit schließt sich Deutschland selbst vom digitalen Fortschritt, Partizipation und Teilhabe im Netz aus. Die Breitbandstrategie von Bund und Ländern wird konterkariert. Breitbandzugang, der laut Bundesgerichtshof Teil der materiellen Lebensgrundlage der Menschen ist, wird verkompliziert und verwehrt. Aber selbst ein verschlüsseltes WLAN mit Zutrittskontrolle ist … Weiterlesen →