Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) verurteilte das Jobcenter Wuppertal, die angemessenen Unterkunftskosten für Wuppertaler SGB-II-Bezieher rechtmäßig anzusetzen. Das Gericht entschied, dass die Methode zur Festsetzung der Werte für die übernahmefähigen Unterkunftskosten auf Grundlage der kalten Grundmiete rechtswidrig und insofern immer von einer Bruttokaltmiete auszugehen sei. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Seitens des Jobcenters wurde betont, dass man die Entscheidung des LSG so rasch wie möglich, d.h. zum Anfang des Jahres 2016, umsetzen wollte. Eine Umsetzung erfolgte aber nicht, wie auch Sozialverbände nunmehr feststellen mussten. Diese fordern zum wiederholten Mal die Anwendung der Rechtsprechung der Sozialgerichte. Anscheinend werden bei den Jobcentern nicht immer alle Gerichtsentscheidungen unmittelbar umgesetzt.
Aus diesem Grund frage ich die Landesregierung:
- Ist die Situation im Jobcenter Wuppertal wie in der Vorbemerkung beschrieben?
- Gibt es weitere Jobcenter, die nach einer rechtskräftigen Einzelfallentscheidung der Sozialgerichtedieselbe nicht umsetzen?
- Gibt es weitere Jobcenter, die grundsätzlich Entscheidungen der Sozialgerichte ignorieren?
- Welche Sanktionen drohen Jobcentern, wenn sie sich nicht rechtskonform verhalten?
- Welche Sanktionen drohen den die Jobcenter tragenden Kommunen, wenn sich die Jobcenter nicht rechtskonform verhalten?
Sobald eine Antwort eintrifft, wird diese hier veröffentlicht.



















