Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss werbefrei sein

Die Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss bis 2020 schrittweise abgeschafft werden. Im ersten Schritt soll die Werbung ab 2017 auf 60 Minuten, im zweiten Schritt ab 2018 auf 30 Minuten reduziert werden. Ab 2020 soll dann komplett auf Werbung verzichtet werden.

Lukas Lamla, Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW zur geplanten Änderung des WDR-Gesetzes (15. Rundfunkänderungsgesetz):

Wir fordern einen komplett werbefreien und damit deutlich erkennbaren öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ein auf Werbung ausgerichteter Sender gestaltet sein Programm zielgruppen- und werbefreundlich. So unterscheidet sich der WDR derzeit in den werberelevanten Sendezeiten kaum noch von den Privaten. Das ist nicht im Sinne des öffentlich-rechtlichen Auftrags und hat einen negativen Einfluss auf die Arbeit innerhalb der Redaktionen.

 

Diese Praxis benachteiligt zudem die privaten Sendeanstalten, die im Gegensatz zum WDR auf Werbeeinahmen angewiesen sind. Aufgrund der größeren Reichweite des Westdeutschen Rundfunks kommt es dadurch zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in die vielfältige Rundfunklandschaft.

 

Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk lässt sich den Rundfunkbeitragszahlern nicht mehr vermitteln. Ein werbefreier WDR steigert außerdem die Akzeptanz für den Rundfunkbeitrag.

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Ein Kommentar auf “Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss werbefrei sein
  1. Günter Meyer sagt:

    So ein Schwachsinn. Mit dieser Forderung werden die Reichen und Schönen noch mächtiger und einflussreicher. Die sind nämlich nicht so arm, als dass sie sich keinen Wettbewerb mit dem Ö.R. leisten könnten.
    Es komm bei mir der Verdacht auf, dass hier der Lobbyismus mal wieder gesiegt hat.

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