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Vakanzen der Schulleitungen in NRW
Antwort der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 339 vom 15. August 2012
Drucksache 16/630
Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 339 mit Schreiben vom 13. September 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Die Schulleitungsstellen zahlreicher nordrhein-westfälischer Schulen sind unbesetzt. Besonders häufig sind Grundschulen und hier wiederum Konfessionsgrundschulen von Vakanzen der Schulleitung betroffen. Diese schwächen die Selbstverwaltung der Schulen und stellen für die Schüler, Eltern und Lehrerkollegien der betroffenen Schulen oftmals eine unangenehme Situation dar. Außerdem erschwert das Auswahlverfahren für die Schulleiterstellen eine zügige Besetzung dieser.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Landesregierung ist sich bewusst, dass jede einzelne nicht besetzte Leitungsstelle für die betroffenen Schulen, die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern eine besondere Belastung darstellt.
Die für die Stellenbesetzungen zuständigen Bezirksregierungen versuchen, Vakanzen so schnell wie möglich zu schließen. Es wird nicht nur zügig ausgeschrieben, sondern auch durch gezielte Ansprache potentieller Bewerberinnen und Bewerber versucht, zeitnahe Wiederbesetzungen zu erreichen.
1. Wie viele Schulen welcher Schulformen und Schularten sind ohne eigene Besetzung der Schulleitung ins Schuljahr 2012/13 gestartet?
Die Anzahl der Schulen pro Schulform, deren Stellen für die Leiterinnen oder Leiter aktuell nicht besetzt sind, ergibt sich aus der anliegenden Übersicht (Anlage 1), die den Stand vom 16. August 2012 wiedergibt. Bezüglich der Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen wird ergänzend darauf hingewiesen, dass nach einer aktuellen Umfrage bei den Bezirksregierungen alle Leitungsstellen besetzt bzw. die Leitung durch eine beauftragte Person wahrgenommen wird.
2. Wie werden vakante Schulleitungen in den verschiedenen Schulformen vertreten?
§ 60 Absatz 2 des Schulgesetzes bestimmt für alle Schulformen einheitlich folgende Vertretungsreihenfolge: Im Fall der Verhinderung der Schulleiterin oder des Schulleiters übernimmt zunächst die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter die Leitung. Bei deren oder dessen Verhinderung tritt – sofern vorhanden – ein anderes Mitglied der Schulleitung ein. Wenn diese Vertretungsoptionen nicht möglich sind, tritt eine andere beauftragte Lehrkraft oder die dienstälteste Lehrerin oder der dienstälteste Lehrer der Schule ein.
3. Wie viele Schulleitungen aus welchen Schulformen werden voraussichtlich zum 01.02. bzw. 01.08. eines jeden Jahres bis zum 01.08.2014 die gesetzliche Altersgrenze erreichen und somit im Regelfall aus dem Landesdienst ausscheiden?
Die Eintritte in den Ruhestand mit Erreichen der Regelaltersgrenze ergeben sich aus folgender Übersicht:
Zeitpunkt der
Zurruhesetzung | Grundschule | Hauptschule | Realschule | Gymnasium | Weiterbildungskolleg | Gesamtschule | Förderschule | Berufskolleg | Summe |
| 01.02.2013 | 25 | 7 | 6 | 6 | | 2 | 2 | 3 | 51 |
| 01.08.2013 | 30 | 5 | 1 | 4 | | 5 | 4 | 4 | 53 |
| 01.02.2014 | 37 | 7 | 8 | 16 | 2 | 3 | 7 | 6 | 86 |
| 01.08.2014 | 41 | 12 | 7 | 20 | 1 | 3 | 3 | 8 | 95 |
| Gesamt | 133 | 31 | 22 | 46 | 3 | 13 | 16 | 21 | 285 |
4. Welche Maßnahmen verfolgt die Landesregierung um die Position der Schulleitung der verschiedenen Schulformen attraktiver zu machen?
Der Aufwand an den Schulen für Verwaltungsaufgaben wurde und wird weiter reduziert. Darüber hinaus sind im Rahmen eines Modellvorhabens an beteiligten Schulen sogenannte Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten eingesetzt, um die Schulen und insbesondere die Schulleitungen von administrativen Aufgaben zu entlasten. Lehrerinnen und Lehrer, die einen Einsatz in der Schulleitung anstreben, werden frühzeitig und umfassend auf ihre neue Aufgabe vorbereitet. Mit dem Haushaltsentwurf 2012 werden für den Ausbau der Leitungszeit 224 zusätzliche Stellen bereitgestellt. Hierdurch wird die Leitungszeit insbesondere in den großen Schulsystemen verbessert. Bereits mit dem Haushalt 2011 hat die Landesregierung die Leitungszeit an Grundschulen um drei Wochenstunden erhöht, was einem Stellenvolumen von 340 Stellen entspricht.
5. Gibt es von Seiten der Landesregierung Pläne, das Verfahren zur Stellenbesetzungen von Schulleitern zu vereinfachen?
Die Besetzung von Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter erfolgt auf Grundlage einer eingehenden Qualifizierung vor der Übernahme des neuen Amtes, die mit einer Eignungsfeststellung abschließt. Die wissenschaftliche Evaluation durch die Freie Universität Berlin hat die gründliche konzeptionelle Anlage, die Zuverlässigkeit, die Differenzierungsfähigkeit und organisatorische Handhabbarkeit des Verfahrens bestätigt. Aufgrund der Transparenz und der gegebenen Objektivität erfährt es sowohl bei den Kandidatinnen und Kandidaten als auch bei den Beobachterinnen und Beobachtern eine hohe Akzeptanz. Gleichwohl arbeitet die Landesregierung an weiteren Verbesserungen wie z. B. der Berücksichtigung der Bewertung von Unterricht im Eignungsfeststellungsverfahren oder der Einbeziehung der Grundschulen.