Zeltstädte in NRW – Sehenden Auges in die humanitäre Katastrophe

Vor fast zwei Wochen wurde bekannt, dass die Duisburger Stadtverwaltung für bis zu 150 Flüchtlinge eine “Zeltstadt” in Duisburg-Walsum errichtet. Seither beherrscht das Thema die Schlagzeilen. Nur die Landesregierung und die Fraktionen im Landtag hüllen sich in verdächtiges Schweigen. Das Motto der Landesregierung und der anderen Fraktionen im Landtag NRW scheint also zu lauten: “Augen zu und durch”. Dabei war das Desaster schon lange absehbar.

Nicht nur Flüchtlingsorganisationen wie der NRW-Flüchtlingsrat kritisieren seit Jahren die mangelnde Vorbereitung der Kommunen und der Landesregierung auf die seit 2009 wieder steigenden Flüchtlingszahlen in NRW. Das Thema beschäftigt auch den Innenausschuss des Landtags seit mehr als zwei Jahren mit schöner Regelmäßigkeit. Wir Piraten haben immer wieder Berichte der Landesregierung zum Planungsstand der Flüchtlingsaufnahme in NRW angefordert und mehrere parlamentarische Initiativen erarbeitet. Zwischenzeitlich fehlten 1.000 Plätze für Flüchtlinge in den NRW-Aufnahmeinrichtungen. In einem der Berichte der Landesregierung vom Herbst 2012 wurde die katastrophale Situation in den nordrhein-westfälischen Aufnahmeeinrichtungen beschrieben. Damals brach die Erstaufnahme des Landes komplett zusammen und die hilfesuchenden Menschen mussten zeitweise in Turnhallen untergebracht werden. Die Landesregierung schrieb daraufhin am 29. Oktober 2012 in der Vorlage 16/330 “Derzeitige Situation in den nordrhein-westfälischen Aufnahmeeinrichtungen“, dass die Zentralen Unterbringungs- und Erstaufnahmeeinrichtungen mit der steigenden Zahl von Flüchtlingen in NRW überfordert seien und „ein geregeltes Asylverfahren mit den üblichen Verfahrensabläufen“ in den vergangenen Wochen kaum noch gewährleistet gewesen sei. Weiter hieß es, dass “in den Kommunen, die bereits jetzt selbst große Schwierigkeiten“ hätten, „Wohnraum für Asylbewerber zu schaffen, das Problem der Unterbringung fortsetzen“ werde. Die Regierung rechnete damals mit einem weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen und warnte vor den Herausforderungen, die auf das Land und die Kommune zukommen würden. Zu diesem Zeitpunkt schwelte der Konflikt in Syrien bereits seit mehr als einem Jahr. Mit Steigerungen der Flüchtlingszahlen musste jederzeit gerechnet werden, brechen doch weltweit, z. B. im Irak und Afghanistan, immer wieder Konflikte aus.

Dieser erschreckende und alarmierende Bericht veranlasste uns dazu verschiedene Vorschläge für eine Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme zu erarbeiten. Unser Antrag “Unser Land braucht eine Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme – hin zu einer humanen und dezentralen Unterbringung in ganz NRW” vom November letzten Jahres war Grundlage einer Anhörung im Mai dieses Jahres und ausnahmslos alle Experten beschrieben die aktuelle Situation rund um die Flüchtlingsaufnahme in NRW als äußerst alarmierend. Alle appellierten dringend an die wenigen Abgeordneten, die überhaupt zugegen waren, neue Konzepte zu entwickeln. Die Experten machten viele Vorschläge und schilderten eindringlich, dass man die Situation keinesfalls auf sich beruhen lassen könne und dass es an der Zeit sei zu handeln. Viele der anwesenden Kommunalvertreter gaben an, dass die Situation die Haushalte derzeit überfordere. Es wurde darauf verwiesen, dass die Kommunen verpflichtet seien, die ihnen zugewiesenen Menschen unterzubringen (§1 Absatz 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz), die pauschalen Zuweisungen des Landes aber gerade einmal ein Drittel der Kosten deckten. Die anwesenden Flüchtlingsorganisationen bemängelten, dass viele Kommunen die hilfesuchenden Menschen menschenunwürdig und inadäquat unterbrächten und wiesen sehr zurecht darauf hin, dass es laut Bundesverfassungsgericht mit der Verfassung unvereinbar sei, Menschen aus migrationspoltischen Erwägungen in derart unwürdiger Weise unterzubringen.

Die gängige Praxis einiger Kommunen, Flüchtlinge mit schlechter Versorgung abzuschrecken, muss ein Ende haben. Das unsägliche Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft und die Flüchtlinge „Leistungsempfängern nach den SGB II und XII“ gleichstellt werden. Menschenwürde ist kein “Deutschenrecht”, sie steht explizit jedem Menschen unterschiedslos zu. Auch einige der Kommunalvertreter sehen in der Abschaffung dieses Sondergesetzes einen Weg, die Situation für Flüchtlinge zu verbessern und gleichzeitig die kommunalen Haushalte zu entlasten.

In unserem Antrag führen wir noch einen weiteren konkreten Vorschlag zur Güte an: Es hat sich in vielen Städten, die Flüchtlingen eine humane und dezentrale Unterbringung in Wohnungen ermöglichen, gezeigt, dass diese Methode kostengünstiger ist. Selbst die Großstadt Köln, die unter einem eklatanten Mangel günstiger Sozialwohnungen leidet, bescheinigt dass die Unterbringung von Flüchtlingen in privatem Wohnraum preiswerter sei als die in Wohnheimen. Die Stadt betreibt ein Auszugsmanagement und will dieses sogar noch erweitern.[1] Es ist also im Vergleich schwer begreiflich, warum die Stadt Duisburg trotz ihrer Leerstände Zeltstädte baut. Weitere Beispiele für gelungene Unterbringungskonzepte findet man in Leverkusen, Wuppertal und Lünen. In Lünen hat eine lokale Flüchtlingsinitiative so viel Bewegung gebracht, dass sich der Stadtrat in diesem Frühjahr auf ein neues Unterbringungskonzept mit dem Schwerpunkt auf privater Unterbringung geeinigt hat. Auch andere Städte, z.B. Ratingen, denken verstärkt über Alternativen zur Lagerunterbringung nach und auch der Hessische Rechnungshof stellt in seinem Kommunalbericht 2013 fest, dass die Unterbringung zumindest von Familien in Privatwohnungen günstiger sei als die in Gemeinschaftsunterkünften.

Trotz alledem erreichen uns aus NRW nach wie vor reihenweise Negativmeldungen und das nicht erst seit gestern. Die Serie einschlägiger und schockierender Presseberichte über die schlechte Vorbereitung auf die steigenden Zugangszahlen und gruseligen sowie beschämenden Zustände reißen nicht ab. All dies ist um so beschämender, als es einem reichen Land wie Deutschland doch möglich sein müsste, die zur Zeit ca. 1.200 Flüchtlinge pro 1 Million Einwohner aufzunehmen. Durch die Aufnahmeprogramme des Bundes und des Landes haben es nach neuesten Informationen mittlerweile gerade einmal 1.897 Syrer und Syrerinnen geschafft, nach NRW einzureisen. Das ist weniger als ein Tropfen auf einem heißen Stein. Dennoch erklärte Innenminister Jäger auf der Frühjahrs-Konferenz  Innenminister, dass Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten den größten Beitrag bei der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen leiste. Proportional nimmt aber etwa Schweden weitaus mehr Flüchtlinge auf – ganz zu schweigen davon, dass die Türkei derzeit mehr als 760.000 und der Libanon mehr als eine Million Flüchtlinge beherbergen.

Die Landesregierung liefert keinerlei Konzepte, wie mit den steigenden Flüchtlingszahlen umzugehen ist und wie man in Zukunft für klare Vorgaben und Standards sorgen könnte, damit Flüchtlinge in NRW menschenwürdig untergebracht und versorgt werden. Stattdessen wird geschwiegen, weggeschaut, Verantwortung hin- und hergeschoben. Als letztes Jahr im Plenum unser Antrag gemeinsam mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes debattiert wurde – letzterer sah Anreize für Kommunen vor, Landesaufnahmeeinrichtungen zu schaffen -, standen die Abgeordneten unter dem Schock der Bootstragödie vom 3. Oktober 2013 vor Lampedusa, wo ca. 390 Menschen ertrunken waren. Die Idee mit den Anreizen war an sich schön, aber natürlich können nicht alle Städte Erstaufnahmeeinrichtungen schaffen. Alle Redner und Rednerinnen bekräftigten, dass es kein Weiter-so in der Flüchtlingspolitik geben dürfe, alle versprachen Reformen auch in NRW für das nächste Jahr: 2014! Als Ergebnis der Betroffenheit legt die Landesregierung uns aber nun einen Vorschlag zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vor, der keinerlei wirklich eigene Änderungen vorsieht, keine echte Initiativen, sondern lediglich Anpassungen, wie sie durch die Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowieso notwendig geworden sind. Sich immer darauf zu berufen, dass man aufgrund des Konnexitätsprinzips und der Selbstveraltung der Kommunen gar nichts machen kann, ist armselig. In Baden-Württemberg und anderen Bundesländern hat man Alternativen entwickelt. Diese Beispiele führen wir in unserem Antrag ab S. 2 an.

Nun ist es wieder einmal an uns, die Unterbringungssituation im Land NRW in den parlamentarischen Diskurs einzubringen. Wir fordern das Land auf, eine Bestandsaufnahme der Situation in NRW durchzuführen, eine Kostenrechnung in Auftrag zu geben, die feststellt, inwieweit die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes die Kommunen und das Land finanziell entlasten würde. Des Weiteren wollen wir, dass die Landesregierung einen Ermutigungserlass herausgibt, der die Kommunen anregt, vermehrt in Privatwohnungen unterzubringen. Denn dass die Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen statt in Gemeinschaftsunterkünften wirtschaftliche Vorteile bringen kann, wissen nicht nur bereits einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen, auch die Prüfung “Asyl” im hessischen Kommunalbericht 2013 des dortigen Landesrechnungshof kommt zu diesem Ergebnis. Wir werden dazu noch im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen Ideen einbringen.

Die Landesregierung muss jetzt handeln! Zeltstädte mögen notwendig sein, wenn im türkisch-syrischen Grenzgebiet zehntausende Flüchtlinge versorgt werden müssen. Aber eine Zeltstadt für 150 Menschen in Duisburg zu bauen, weil es angeblich keine Alternativen gibt, ist ein Skandal!

Am 15.08.14 hat der WDR einen Sprecher des MIK mit folgenden Worten zur Unterbringungssituation in den Kommunen zitiert: “Es muss natürlich angemessen und menschenwürdig sein.Solche warmen Worte haben wir hier im Landtag nun schon lange genug vernommen, es wird Zeit für Taten. Deshalb erinnern wir auch noch einmal an unseren Antrag und fordern die Parlamentarier auf, ihrem Gewissen zu folgen und unserem Antrag zuzustimmen, oder zumindest tragbare und die Not der Flüchtlinge lindernde Gegenvorschläge zu machen.

[1] Mitteilung_Ausschuss

 

 

 

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GP002: Ökonomische Vernunft wird gebraucht – Öffentliche Investitionen steigern

Dieser Beitrag ist Teil 19 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

So. Endlich die Schuldenbremse. Ich freue mich auf die Diskussion! Ein bunter Haufen findet sich hier zusammen. Bielefelder-pirat, Samy und Dave-Kay auf einem Antrag. Manchmal will ich gezwickt werden…

Antragstext:

Es wird beantrag, den folgenden Text an geeigneter Stelle in das Grundsatzprogram der Piratenpartei NRW aufzunehmen:

“Durch die politisch motivierte Aufnahme einer Schuldenbremse in das Grundgesetz wurden die verkehrten Schlüsse aus den Finanzmarktkrisen der letzten Jahre gezogen. Anstatt in Krisenzeiten antizyklisch zu investieren, wurde eine Selbstbeschränkung der Staatsausgaben aufgenommen, die die Parlamente in Deutschland in den Zwang versetzt, dringend notwendige Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Kommunen nicht zu tätigen. Dies hat zur Folge, dass die Substanz der öffentlichen Daseinsfürsorge nach und nach aufgezehrt und Sozialstandards abgeschmolzen werden.

Die PIRATENPARTEI NRW widerspricht der These, dass öffentliche Investitionen allein durch Einsparungen und Umschichtung in den Haushalten möglich sind. Ein weiterer Personalabbau zum Schließen von Haushaltslöchern wird, mit Ausnahme der Mittelreduzierung für Geheimdienste, entschieden abgelehnt. Viel mehr muss neben der Ausgabenseite auch die Einnahmenseite betrachtet werden. So würde u.a. eine Finanztransaktionssteuer mit Komplexitätsprogression nicht nur zu Steuermehreinnahmen führen, sondern könnte gleichzeitig auch das Finanzsystem stabilisieren.

Das gesamtgesellschaftliche Gleichgewicht ist aufgrund der immer noch vorhandenen Massenarbeitslosigkeit, der strukturellen Unterfinanzierung in Bildung und Infrastruktur und der katastrophalen Haushaltslagen der NRW-Kommunen gestört. Deswegen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Schuldenbremse auf Bundes- und Landesebene das volkswirtschaftlich Unvernünftigste.

Kreditaufnahmen des Landes für Investitionen in Bildung, in die Finanzausstattung der Kommunen und in den Ausbau und Erhalt der Infrastruktur dürfen kein Tabu sein, solange auf Bundesebene die Einnahmenseite nicht durch Schließen von Steuerschlupflöchern und durch Steuererhöhungen verbessert wird. Neuverschuldung ist kein Selbstzweck, sondern eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit, um Nordrhein-Westfalen vor viel höheren Folgekosten in der Zukunft zu schützen.”

Antragsbegründung:

Hintergrund

Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) von 2012 sowie die dazugehörige Rechtsverordnung (RVO TVgG-NRW) von 2013 bilden in NRW die rechtliche Grundlage einer fairen und nachhaltigen öffentlichen Beschaffung. Hier sind Kriterien des Umweltschutzes, der Beachtung sozialer Aspekte sowie der Energieeffizienz festgeschrieben.

Ferner hat die Europäische Union Anfang 2014 mit der Verabschiedung von drei Richtlinien eine tiefgreifende Reform des Vergabewesens auf den Weg gebracht. Durch diese Reform wird es für öffentliche Stellen einfacher, sozial und ökologisch nachhaltige Produkte einzukaufen, denn Umwelt- und Sozialstandards sind als Zuschlagskriterien fest im EU-Vergaberecht verankert worden.

Trotz der verbesserten rechtlichen Rahmenbedingungen für eine faire und nachhaltige öffentliche Beschaffung gibt es dringenden Nachbesserungsbedarf. So sind in der derzeitigen Landesgesetzgebung keine Kontrollmechanismen vorgesehen, die überprüfen, ob Menschen- und Arbeitsrechte bei der Herstellung von Produkten aus Ländern des globalen Südens tatsächlich eingehalten werden. Ferner fehlen in dem Gesetz und der dazugehörigen Verordnung eindeutige Verbindlichkeiten, regulierende Instrumente sowie angemessene Sanktionsmöglichkeiten um greenwashing von Unternehmen entgegen zu wirken. Des Weiteren werden bislang die Daten darüber, inwiefern die öffentliche Beschaffung bereits auf faire und nachhaltige Produkte umgestellt wurde, nicht erfasst. Transparenz und Kontrolle durch die Öffentlichkeit können allerdings nur dann gewährleistet werden, wenn Beschaffungsvorgänge statistisch erfasst und ausgewertet werden.

Diese Probleme will der Antrag adressieren.

In Nordrhein-Westfalen geben das Land, Städte, Gemeinden und Landschaftsverbände insgesamt pro Jahr rund 50 Milliarden Euro für Waren-, Bau- und Dienstleistungen aus. Dadurch besitzt das Land NRW eine enorme und aus Steuergeldern herbeigeführte Kaufkraft, durch welche sie einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf marktwirtschaftliche Gegebenheiten und vermeintliche Sachzwänge ausüben kann.

Öffentliche Stellen in NRW beschaffen tagtäglich Waren aus Ländern des globalen Südens, wie beispielsweise Kaffee, IT-Hardware, Kautschuk, Steine oder Textilien. Dass diese Produkte in den häufigsten Fällen unter Bedingungen produziert werden, die gegen jegliche Art von Arbeitsschutz- und Umweltstandards verstoßen und dabei grobe Menschenrechtsverletzungen keine Seltenheit darstellen, ist mittlerweile allgemein bekannt. Gleichzeitig sind die Menschen in den Ländern des globalen Südens abhängig von Einkommen aus Erwerbsarbeit, ganz gleich wie schlecht und schädlich die Konditionen sind. Deshalb können und müssen öffentliche Auftraggeber ihre Verantwortung übernehmen und Steuergelder nicht dazu verwenden, Produkte und Dienstleistungen einzukaufen, deren Herstellung bzw. Durchführung gegen jegliche Art von Umwelt- und Arbeitsschutzstandards verstößt. In Deutschland wurde Jahrhunderte lang für menschenwürdige Arbeitsbedingungen gekämpft. Diese Auseinandersetzung setzt sich in der aktuellen politischen Debatte um die Schaffung eines flächendeckenden Mindestlohns weiter fort. Die öffentliche Hand kann sich durch ihre auf Steuergeldern basierende Kaufkraft dafür einsetzen, dass soziale Mindeststandards überall auf der Welt eingehalten werden. Ökologisch nachhaltige und faire öffentliche Beschaffung ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen weltweit. Die PIRATEN NRW bekennen sich ohne Wenn und Aber zum Nachhaltigkeitsprinzip und verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen.

Die PIRATEN stehen bereits laut Grundsatzprogramm der Bundespartei für eine freiheitliche und soziale Wirtschaftsordnung und setzen sich für eine gerechte Ausgestaltung der Globalisierung ein. Dabei geht es den PIRATEN NRW in zentraler Weise auch darum, sich für die Rechte von Menschen aus Ländern des globalen Südens stark zu machen. Die Grundlage hierfür stellt das Bekenntnis der PIRATEN NRW zu den universellen Menschenrechten sowie das Ziel einer gerechten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung dar.

Durch das Engagement für eine faire und nachhaltige öffentliche Beschaffung können die PIRATEN NRW diesem Ziel ein großes Stück näher kommen.

Gegenrede

Ich mag es, dass endlich jemand über die Positionspapiere redet! Kann sich eigentlich jemand an die Historie des Ganzen erinnern? Damals(tm) in Chemnitz hat das jemand(tm) eingeführt, der mit seinem Antrag gescheitert ist.

Plötzlich kam er zu der Idee, dass man das ganze ja nicht “Programm” nennt, sondern “Position”. Toll!

Was fehlt: Eine Abstufung, eine klare Kausalkette bei den Programmen und Positionen. So etwas in dieser Art:


“Wir haben Grundsätze, so etwas wie ‘Werte und Normen’. Aus denen leitet sich alles ab.
Wir haben ein Programm, das unsere Grundsätze festlegt. Wir sind gegen Überwachung, wir wollen maximale Freiheit für den Einzelnen, wir sind für eine Novellierung des Urheberrechts.
Wir haben ein Wahlprogramm, in dem wir die Positionen ausarbeiten: “Wenn wir in der Regierung wären, dann würden wir X und Y ändern.
Wir haben Positionspapiere, die sind weder Programm noch Wahlprogramm, sondern Aussagen zu ganz bestimmten Punkten.”

Beispiel:

Wir sind für eine Änderung des Urheberrechts -> Die Schutzfrist nach dem Tod des Autors ist zu lang -> Wir würden diese Frist auf 10 Jahre verkürzen.

Ein Musiker rantet herum und fordert auf, alle Jugendlichen zu verurteilen, die Musik tauschen -> Wir setzen ein Positionspapier dagegen, wie Blödsinnig es ist diese Forderung zu erheben – und referenzieren auf Programm und Grundsätze.


Diese Änderung will aber noch eine Ebene einziehen, die Arbeitspapiere. Im Grunde sind das die Positionspapiere von früher. Die ehemaligen Positionspapiere werden irgendwie gleichwertig mit dem Programm. Ich verstehe nicht warum das so sein muss und sollte und sage daher:
Bitte ablehnen!

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Was am Ende zählt…

Die Räumung des Sozialen Zentrums Avanti kam mir etwas dazwischen. Eigentlich wollte ich nämlich heute dort auf dem Hof sitzen und einen Text schreiben über Arbeit.

Was definieren wir eigentlich als Arbeit?
Klar. Da gibt es die Lohnarbeit. Das machen viele, um halt die Kosten, die sie haben, bezahlen zu können. Wie viele Menschen sind glücklich, bei dem, was sie da tun? Und wie verändert es das Arbeitsergebnis, wenn Menschen glücklich sind, bei dem, was sie tun?

Ich habe ein paar Tage beobachten können, wie Menschen in einem recht kaputten Gebäude, dieser besetzten Kirche in Dortmund, unglaublich Großartiges auf die Beine gestellt haben. Das war Arbeit. Jeden Tag. Ich nehme aber an, niemand hat das als Arbeit empfunden. Es war anstrengend. Jeden Tag. Aber trotzdem haben viele bis in die Nacht hinein mit wenig Schlaf etwas geschaffen, was in der Erinnerung bleiben wird.

Ein Beispiel vielleicht: Gestern war Hoffest. Da es kein fließendes Wasser gibt, wurde für die Toiletten Regenwasser gesammelt in großen Tonnen auf dem Hof und dann konnte man mit Eimern die Toilette spülen. Da gestern sehr viele Menschen vor Ort waren, war irgendwann das Wasser in den Eimern beim Klo leer. Da ich das zufällig sah, habe ich geholfen, die Eimer aufzufüllen. Irgendwann guckt eine junge Frau um die Ecke und sagt: “Ach. Das wollte ich doch gerade machen.” Und mit bedauerndem Tonfall: “Schade.”
Ich musste lachen. Das ist keine so sonderlich tolle Arbeit. Aber ganz offensichtlich haben dort so viele Menschen freiwillig, selbstorganisiert Arbeiten und vor allem Verantwortung übernommen.

Und dies hat alle Bereiche des täglichen Lebens betroffen. Es war immer Essen da. (Vegan. Und immer unglaublich lecker.) Es wurde ständig geputzt. Und überall wurden nötige Renovierungsarbeiten und Verschönerungen durchgeführt. Es hatten sich innerhalb eines Tages Arbeitsgemeinschaften gebildet für Themen, wie Programmgestaltung, Kontakte mit Anwohner*innen, für Kontakte mit Presse, für Infrastruktur etc. Und Menschen mit ganz unterschiedlichem Hintergrund haben Dinge vorbeigebracht. Da sind auch Kleinigkeiten hilfreich. Kerzen. Oder ein paar aufmunterte Worte.

Diese Erfahrung kann niemand wegnehmen. Die Polizei kann das Gebäude räumen. Dieses Gefühl aber wird bleiben von Gemeinschaft und Miteinander und Solidarität.

Das Avanti hat mir gezeigt, dass es möglich ist, zu träumen von einer Gesellschaft, in der wir selbstorganisiert leben und arbeiten.

Es ist kein Ende. Es ist erst der Anfang.

Früchte des Zorns – Unsa Haus

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Online-Fraktionssitzung

Am Freitag, 29.08.14, treffen wir uns um 19 Uhr in Mumble: in unserer Online-Fraktionssitzung diskutieren wir mit allen Interessierten unsere Anträge, die wir für die kommende Plenarsitzung vorbereitet haben. Die Bandbreite der Themen ist groß – es geht von dem Breitbandausbau über Elektrofahrzeuge bis zum Hochschulzukunftsgesetz.

Hier sind die vorbereiteten Dokumente – wichtig: hierbei handelt es sich um Entwürfe, die noch während bzw. nach der Online-Fraktionssitzung verändert werden können.

 

Wir reden:  Freitag, 29. August 2014, ab 19 Uhr, Mumble – NRW-Server, Raum „Fraktion NRW“ Weiterlesen ›

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PaP002: Demokratische Hochschulen

Dieser Beitrag ist Teil 20 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

Nur 2 Programmanträge – immerhin komme ich dann mit der Zeit hin. Habe ich mir eh zu viel gelassen!!

Antragstext:

Die Versammlung möge beschliessen, das Parteiprogramm NRW an geeigneter Stelle im Bereich Bildung um den folgenden Text zu erweitern:

In keiner Region weltweit ist das Angebot an Hochschulen so hoch wie in Nordrhein-Westfalen. Die Politik setzt für dieses Hochschulnetzwerk den nötigen ordnungspolitischen und finanziellen, wenn auch aktuell nicht ausreichenden Rahmen. Durch die Einführung des Hochschulfreiheitsgesetzes wurde dieser Rahmen um eine vermeintliche Hochschulautonomie ergänzt. Die Hochschulen wurden unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und der Output-Orientierung umgestaltet. Das neu installierte Gremium des Hochschulrates hat die Entscheidungsbefugnisse der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, also der Hochschulangehörigen entscheidend verändert. Gleichzeitig wurden dadurch die Machtbefugnisse der Rektorate und Präsidien merklich ausgebaut. Wissenschaft und damit auch Hochschule funktionieren allerdings nicht durch ein Top-Down-Management. Deshalb ist es nötig, in den Rahmenbedingungen der Hochschulsteuerung neue, moderne Managementelemente zu etablieren. Die Piraten NRW stehen dafür ein, dass effektives Hochschulmanagement durch demokratische Entscheidungsstrukturen legitimiert werden muss. Die Akzeptanz der Entscheidungen durch alle Hochschulmitglieder ist entscheidend für eine positive Entwicklung der Hochschule

Antragsbegründung:

Hintergrund

Der AK Bildung NRW will mit diesem Antrag im Bereich Hochschulpolitik die Weichen für die Landtagswahl 2017 stellen.

Gegenrede

Hui! Ein Antrag den ich gut finde und den ich unterschreiben würde und trotzdem eine Gegenrede?

JA!

Denn wir haben diesen Part bereits im Programm. Wenn ich auf unsere Webseite gehe, finde ich dort folgenden Text:

“Mitbestimmung

Hochschulen sollen Körperschaften des öffentlichen Rechts sein, die sich selbst demokra ­tisch verwalten. Stattdessen werden sie durch den Hochschulrat fremdbestimmt. Nach ak ­tueller Gesetzeslage besteht der Hochschulrat mindestens zur Hälfte aus externen Ver ­tretern aus Wissenschaft und Wirtschaft. Der Hochschulrat wählt unter anderem das Präsi ­dium der Hochschule und kann so die Entwicklungs- und Wirtschaftspläne der Hochschule im eigenen Interesse mitbestimmen. Die PIRATEN NRW wollen den Hochschulrat als unde ­mokratisches Gremium sofort abschaffen und setzen sich für Gleichberechtigung von Mit ­arbeitern, Studierenden und Professoren in den Hochschulgremien ein.

In einigen Bundesländern wurden die verfassten Studierendenschaften stark einge ­schränkt oder sogar komplett abgeschafft. Diesem Trend stellen sich die PIRATEN NRW ent ­schieden entgegen. Die verfasste Studierendenschaft ist als Interessenvertretung der Stu ­dierenden unverzichtbar. Sie versetzt zudem die heranwachsenden Bürger unseres Landes in die Lage, Demokratie zu erlernen, zu gestalten und aktiv zu erleben. Die PIRATEN NRW setzen sich deshalb für den Erhalt dieser demokratischen Strukturen ein.

Darüber hinaus fordern die PIRATEN NRW die komplette Revision des am 25. Oktober 2006 vom Landtag des Landes NRW beschlossenen Hochschulfreiheitsgesetzes, mit dem Ziel, die demokratischen Strukturen in ­nerhalb der Hochschulen wieder herzustel ­len und zu erweitern.”



Haben wir. Danke schön. Weitergehen! :)

Anders gesagt: Bitte festhalten, bis wir endlich Struktur in unserem Programmchaos haben. Dann evtl. wieder rausholen. Bis dahin:
Bitte ablehnen!

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Sat1 Sommerinterview

Unser Fraktionsvorsitzender Joachim Paul war bei Sat1 im Sommerinterview.

Er bezieht u.a. Stellung zu den aktuellen Themen, wie Breitband-Ausbau (“Digitale Agenda” der Bundesregierung) und unsere Strafanzeige gegen Unbekannt (Software-Installation)

http://www.sat1nrw.de/Aktuell/Sommerinterview-mit-Joachim-Paul–Piraten-/42d12516/

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Räumung Avanti

Heute früh wurde ich durch einen Anruf geweckt, die Mordkommission stehe vor dem Avanti. Dort werde ermittelt wegen des Steinewurfs vom Samstag.

Ich bin dann dort mal relativ fix hin und stand zunächst länger an der Ecke Weißenburger/Enscheder. Die Polizei war nicht gewillt, parlamentarische Beobachtung zuzulassen. Dies wurde verwehrt mit dem Hinweis, man müsse mit der Einsatzleitung sprechen und es sei für meine Sicherheit. Auch nach ca. 20 Minuten war keine Einsatzleitung zu sprechen. Ich bin dann zur anderen Seite der Straße, wo ich die Pressestelle der Polizei vermutete. Dort lief kurz nach meinem Eintreffen ein Polizist der Hundertschaft hinter meinem Rücken her und sagte (in unmittelbarer Nähe einer Gruppe von Aktivist*innen) “Die kommt hier auf gar keinen Fall rein, die Olle.” (Ich gestehe, da bin ich dann doch mal kurz laut geworden.) Ich kann mir durchaus vorstellen, dass Polizist*innen sowas über mich denken. Dass es so offen ausgesprochen wird, ist neu. Beobachtung des Einsatzes war offensichtlich nicht erwünscht. Mir wurde dann folgend ein Platzverweis mündlich für den Bereich erteilt. (Der später hinzukommende Kommunikationsbeamte hob diesen auf und ließ mich in Begleitung dann zur der Kirche gegenüberliegenden Straßenseite. Das lief dann auch sehr korrekt und freundlich ab.)

Was ich mich nun frage: Wenn es um Ermittlungen bezüglich von Vorwürfen zum vergangenen Samstag geht: Wieso kommt die Staatsanwaltschaft Dortmund dann jetzt erst? In den letzten Tagen, in denen ja Duldung bestand durch die Kirche sind sicherlich viele Menschen ein- und ausgegangen. Alleine beim Konzert am Mittwoch schätze ich, dass über 200
Menschen vor Ort waren.

Weiterhin ist durch die Deklaration als Tatort bis Montag die Räumung des Avanti “nebenbei” mit durchgeführt worden. Die Duldung läuft am Wochenende aus. Damit wurden hier Tatsachen geschaffen.

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Update: In der Kirche soll die Polizei mehrfach nach mir gefragt haben. Bin gespannt, was sie mir anhängen wollen…

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PaP001: Faire öffentliche Beschaffung

Dieser Beitrag ist Teil 18 von 19 der Serie Antragslupe LPTNRW14.2

So, nach einige Tagen Stress kommt hier noch eine Runde “Antragslupe”

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschließen, dass der Landesverband Nordrhein-Westfalen folgenden Antragstext in das Parteiprogramm unter dem Punkt „Wirtschaft und Wirtschaftspolitik“ aufnimmt:

Die PIRATENPARTEI NRW setzt sich für eine faire und nachhaltige öffentliche Beschaffung ein. Vergabeprozesse der öffentlichen Hand müssen transparent und für alle nachvollziehbar sein. Die PIRATEN NRW stehen für:

Beschaffung von fairen und nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen Öffentliche Beschaffungsstellen sollen nur jenen Bietern den Zuschlag erteilen, deren Produkte bzw. Dienstleistungen ökologisch nachhaltig und unter der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt bzw. durchgeführt werden. Nachhaltigkeit bedeutet an dieser Stelle auch, dass die Lebenszykluskosten eines Produktes ein zentrales Kriterium in der Vergabepraxis darstellen. Jene Angebote, die nur aufgrund der Nicht-Einhaltung sozialer, arbeitsrechtlicher oder ökologischer Mindeststandards besonders wirtschaftlich erscheinen, sollen keine Berücksichtigung in der öffentlichen Vergabepraxis finden.

a) Transparenz
Transparenz muss bei allen Schritten in öffentlichen Beschaffungsvorgängen gewährleistet werden. Erst dadurch wird eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit möglich. Dafür müssen die Beschaffungsvorgänge statistisch erfasst, ausgewertet und diese Information für alle zugänglich gemacht werden. Es muss nachvollziehbar sein, welche Produkte und Dienstleistungen in welchem Umfang und zu welchen Konditionen eingekauft werden.

b) Unabhängige Kontrollen
Es sollen wirksame und unabhängige Kontrollmechanismen geschaffen werden, um überprüfen zu können, ob jene Produkte und Dienstleistungen, die von Unternehmen als fair geltend gemacht werden, auch tatsächlich unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt werden. Genauso soll überprüft werden, ob Kriterien der Nachhaltigkeit tatsächlich eingehalten werden. Selbstverpflichtungserklärungen von Unternehmen reichen allein nicht aus, um sicherzustellen, dass deren Produkte unter fairen und nachhaltigen Bedingungen produziert werden. Deshalb sollen Prüfmöglichkeiten in den Unternehmen vor Ort etabliert werden.

c) Sanktionen
Es sollen effektive Sanktionsmechanismen gegen jene Bieter eingeführt werden, die ihr Angebot wissentlich unter Verwendung falscher oder unzureichender Angaben einreichen. Dazu gehört auch die Schaffung eines Klagerechts für Dritte sowie eine Veröffentlichung jener Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben eines Vergabeverfahrens gehalten haben. Nur so kann der gängigen Praxis des greenwashings zahlreicher Unternehmen erfolgreich entgegen gewirkt werden.

Antragsbegründung:

Hintergrund

Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) von 2012 sowie die dazugehörige Rechtsverordnung (RVO TVgG-NRW) von 2013 bilden in NRW die rechtliche Grundlage einer fairen und nachhaltigen öffentlichen Beschaffung. Hier sind Kriterien des Umweltschutzes, der Beachtung sozialer Aspekte sowie der Energieeffizienz festgeschrieben.

Ferner hat die Europäische Union Anfang 2014 mit der Verabschiedung von drei Richtlinien eine tiefgreifende Reform des Vergabewesens auf den Weg gebracht. Durch diese Reform wird es für öffentliche Stellen einfacher, sozial und ökologisch nachhaltige Produkte einzukaufen, denn Umwelt- und Sozialstandards sind als Zuschlagskriterien fest im EU-Vergaberecht verankert worden.

Trotz der verbesserten rechtlichen Rahmenbedingungen für eine faire und nachhaltige öffentliche Beschaffung gibt es dringenden Nachbesserungsbedarf. So sind in der derzeitigen Landesgesetzgebung keine Kontrollmechanismen vorgesehen, die überprüfen, ob Menschen- und Arbeitsrechte bei der Herstellung von Produkten aus Ländern des globalen Südens tatsächlich eingehalten werden. Ferner fehlen in dem Gesetz und der dazugehörigen Verordnung eindeutige Verbindlichkeiten, regulierende Instrumente sowie angemessene Sanktionsmöglichkeiten um greenwashing von Unternehmen entgegen zu wirken. Des Weiteren werden bislang die Daten darüber, inwiefern die öffentliche Beschaffung bereits auf faire und nachhaltige Produkte umgestellt wurde, nicht erfasst. Transparenz und Kontrolle durch die Öffentlichkeit können allerdings nur dann gewährleistet werden, wenn Beschaffungsvorgänge statistisch erfasst und ausgewertet werden.

Diese Probleme will der Antrag adressieren.

In Nordrhein-Westfalen geben das Land, Städte, Gemeinden und Landschaftsverbände insgesamt pro Jahr rund 50 Milliarden Euro für Waren-, Bau- und Dienstleistungen aus. Dadurch besitzt das Land NRW eine enorme und aus Steuergeldern herbeigeführte Kaufkraft, durch welche sie einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf marktwirtschaftliche Gegebenheiten und vermeintliche Sachzwänge ausüben kann.

Öffentliche Stellen in NRW beschaffen tagtäglich Waren aus Ländern des globalen Südens, wie beispielsweise Kaffee, IT-Hardware, Kautschuk, Steine oder Textilien. Dass diese Produkte in den häufigsten Fällen unter Bedingungen produziert werden, die gegen jegliche Art von Arbeitsschutz- und Umweltstandards verstoßen und dabei grobe Menschenrechtsverletzungen keine Seltenheit darstellen, ist mittlerweile allgemein bekannt. Gleichzeitig sind die Menschen in den Ländern des globalen Südens abhängig von Einkommen aus Erwerbsarbeit, ganz gleich wie schlecht und schädlich die Konditionen sind. Deshalb können und müssen öffentliche Auftraggeber ihre Verantwortung übernehmen und Steuergelder nicht dazu verwenden, Produkte und Dienstleistungen einzukaufen, deren Herstellung bzw. Durchführung gegen jegliche Art von Umwelt- und Arbeitsschutzstandards verstößt. In Deutschland wurde Jahrhunderte lang für menschenwürdige Arbeitsbedingungen gekämpft. Diese Auseinandersetzung setzt sich in der aktuellen politischen Debatte um die Schaffung eines flächendeckenden Mindestlohns weiter fort. Die öffentliche Hand kann sich durch ihre auf Steuergeldern basierende Kaufkraft dafür einsetzen, dass soziale Mindeststandards überall auf der Welt eingehalten werden. Ökologisch nachhaltige und faire öffentliche Beschaffung ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen weltweit. Die PIRATEN NRW bekennen sich ohne Wenn und Aber zum Nachhaltigkeitsprinzip und verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen.

Die PIRATEN stehen bereits laut Grundsatzprogramm der Bundespartei für eine freiheitliche und soziale Wirtschaftsordnung und setzen sich für eine gerechte Ausgestaltung der Globalisierung ein. Dabei geht es den PIRATEN NRW in zentraler Weise auch darum, sich für die Rechte von Menschen aus Ländern des globalen Südens stark zu machen. Die Grundlage hierfür stellt das Bekenntnis der PIRATEN NRW zu den universellen Menschenrechten sowie das Ziel einer gerechten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung dar.

Durch das Engagement für eine faire und nachhaltige öffentliche Beschaffung können die PIRATEN NRW diesem Ziel ein großes Stück näher kommen.

Gegenrede

Endlich ein politischer Antrag. Es geht um das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) von 2012 sowie die dazugehörige Rechtsverordnung (RVO TVgG-NRW) von 2013. Etwas, das im Landtag immer wieder angesprochen wurde. Ich habe mich nicht darum gekümmert. Mit diesem Antrag musste ich mich aber mal schlauer machen und komme zum Schluss, dass dies eine Gegenrede wird. Sorry Nico!

Im Einzelnen:

Der einführende Text hört sich gut an, die Beschaffung des Landes soll fair und nachhaltig und unter Einhaltung von internationalen Mindesstandards passieren. Es soll überprüft werden, ob die aufgestellten Kriterien auch tatsächlich eingehalten werden. Leider sehe ich in der Praxis Probleme: Wollen wir mit einer solchen Forderung wirklich die Welt verbessern, müssen wir fordern, dass Unternehmer bis zum Rohstofflieferanten herauf fragen, ob die sprechende Standards – auch in anderen Ländern – beachtet werden. Ich glaube, dieser irre Aufwand viele Unternehmen davon abhalten, an Vergabeverfahren teilzunehmen. Bereits jetzt haben viele Firmen ein Problem mit der immer größeren Bürokratie.

Dazu kommt, dass es bereits Vergaberichtlinien gibt, die auch die Prüfung der Kriterien vorsehen (die Vergabe- und Vertragsordnungen VOL/A, VOB/A und VOF). Die Lebenszykluskosten sind beispielsweise in den VOL ganz explizit genannt (§16 Abs.8). Daher ist eine solche Forderung maximal ein Addon – Teile dessen gibt es schon als Bundesvorgabe. Dies noch einmal zu fordern halte ich für nicht angebracht.

Im Abschnitt “a) Transparenz” wird gefordert, die Vergabeverfahren statistisch auszuwerten. Ab dem “EU-Schwellenwert” von 207.000,-EUR bei Dienstleistungen, bzw. 5 Mio. EUR im Baubereich sind die Ausschreibungen allerdings an die EU weiterzugeben, die diese durch das “Amt für Veröffentlichungen” der Welt in ihrem Portal “TED” zugänglich macht. Man muss sich nur anmelden…

Unter dem Schwellenwert hat jedes Bundesland eine eigene Vergabeseite, um die öffentlichen Aufträge zu sammeln. Im Fall NRWs ist dieses hier zu finden. Ich kummulierte Zahlen findet man beim Statistischen Bundesamt, auch wenn ich das jetzt nicht ausprobiert habe – DE STATIS hilft dem Interessierten gerne.

Der Bereich “b) Unabhängige Kontrollen” ist mir zu ungenau. Ich verweise auf die kleine Firma, die keine Prüfung bis ins letzte Glied von sich aus aufbringen kann. Dann müssten staatliche Institutionen her. Aber wie soll das ablaufen? Gehen dann die Prüfer des Ministeriums/Amtes/… in die Firmen und laufen die supply-chain ab?

Kommen wir noch zu den “c) Sanktionen”. Hier soll vor allem ein Klagerecht Dritter geschaffen werden, dass es in der Praxis schon zu geben scheint. Allerdings wird es nie angewendet, denn die Prüfungen auf EU-Ebene sind noch härter, was die Einhaltung der Ausschreibungsrichtlinien angeht und für die “lächerlichen” 207.000,-EUR macht bei den heutigen Klage-Preisen keiner ein Fenster auf.

Wichtig: Die geforderten Sanktionen gibt es auch jetzt schon. Stellt sich heraus, dass der Anbieter gemogelt hat, können jederzeit Verträge aufgelöst werden, die Aufträge rückabgewickelt usw. Ergibt sich auch aus VOL und VOB und deren Anwendung. Dazu findet der große Bruder google einige News, wenn man sich auf die Suche macht.

Fazit: Ich sehe, dass hier einiges gefordert wird, was es schon gibt und die restlichen Forderungen halte ich für zu ungenau. Nur um die Worte “Nachhaltigkeit” und “Lebenszykluskosten” im Programm stehen zu haben ist mir der Antrag zu schwammig. Daher werde ich ihn

ablehnen!

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Nordrhein-westfälisches Kulturgut in Gefahr

Bei der heutigen Anhörung zur Erhaltung von (digitalem) Kulturgut bestätigten die Sachverständigen die Gefährdung des nordrhein-westfälischen Kulturgutes.

Lukas Lamla, Kulturpolitischer Sprecher:

Die Sachverständigen haben bestätigt, dass am Archivgesetz NRW Verbesserungen vorgenommen werden sollten. Es darf kein Archivgut zweiter Klasse geben, deshalb muss zukünftig auch kommunales Sammlungsgut vor dem Verkauf geschützt werden – schließlich ist Kulturgut keine Handelsware und sollte nicht zur Haushaltssanierung der Kommunen verscherbelt werden. Außerdem müssen die Regelungen zur digitalen Archivierung und Digitalisierung klarer gefasst werden. Wir fordern, dass möglichst viele kulturell wertvolle Unterlagen den Menschen im Internet zugänglich gemacht und auch weiterverwendet werden können. Kultur gehört allen Menschen. Weiterlesen ›

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Strafanzeige gegen zwei Piraten? Wir wissen von nichts!

Wie diverse Medien heute berichten, soll es zwei Strafanzeigen gegen zwei Abgeordnete der Piratenfraktion im Landtag NRW geben. Im Zuge von Demonstrationen am vergangenen Wochenende in Dortmund soll gegen das Versammlungsrecht verstoßen worden sein.

Wir wissen von nichts!

Ja: zwei unserer Abgeordnete – Daniel Düngel und Birgit Rydlewski – haben Demonstrationen in Dortmund durchgeführt und hatten diese ordnungsgemäß angemeldet. Beiden Abgeordneten sind aber bis dato – 28.08.2014, 16:00 Uhr – keine Strafanzeigen zugegangen.

Torsten Sommer, Abgeordneter der Piratenfraktion, der auch vor Ort war: „Wenn gegen uns Piraten ermittelt wird und wir von der Strafanzeige erst aus den Medien erfahren, ist das eine echte Frechheit! Weiterlesen ›

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