Unsere Anträge im Januar

Mit diesen Anträgen gehen wir in das Januar-Plenum: 29.-31. Januar 2014. Unsere Themen:

Energieleitungen, digitales Zeitalter, Kinderschutz, Taschenrechner, Hochschulfinanzierung, Analphabetismus, Personen- und Arbeitnehmerfreizügigkeit, Greenwashing, Vorratsdatenspeicherung, „Karenzzeit“ für ausgeschiedene Regierungsmitglieder, Videoüberwachung.

Mittwoch, 29. Januar 2014, TOP 5, ab ca. 12.35 Uhr
Vorzeitige Überprüfung des Gesetzes zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG)
Drucksache 16/4811

Die für Oktober 2015 vorgesehene Überprüfung des Gesetzes zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG) muss auf dieses Jahr vorgezogen werden. Die Grundlagen für das EnLAG haben sich unter anderem durch den Koalitionsvertrag in Berlin geändert. Der erforderliche Netzausbau wird über die Netzentgelte erhebliche Kosten für die Verbraucher verursachen. Die Entscheidungsgrundlagen für die einzelnen Projekte müssen auf einem aktuellen Stand basieren, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.

 


 

Mittwoch, 29. Januar 2014, TOP 9, ab ca. 14.35 Uhr
Die Demokratie verteidigen im digitalen Zeitalter – Aufruf der Schriftsteller anerkennen
Drucksache 16/4814

Die Landesregierung muss die im Dezember 2013 veröffentlichte Erklärung von 560 Schriftstellern aus 83 Ländern „Die Demokratie verteidigen im digitalen Zeitalter“ anerkennen. Der Aufruf richtet sich an alle Regierungen und damit auch an die Landesregierung NRW. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Überwachungsaffäre fordert die Erklärung eine verbindliche internationale Konvention der digitalen Rechte.

 


 

Mittwoch, 29. Januar 2014, TOP 15, ab ca. 18.05 Uhr
Gesetz zum Ausbau des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen
Drucksache 16/4819, gemeinsamer Gesetzentwurf mit den Fraktionen von CDU und FDP

Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Heilberufsgesetzes (HeilBerG) vor. Damit soll unter Berücksichtigung des Datenschutzes eine zulässige Form des interkollegialen Austauschs von Kinderärzten ermöglicht werden. Bisher ist es betroffenen Ärzten nicht erlaubt, sich z.B. bei einem Verdacht auf Kindesmisshandlung ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten und damit möglicherweise der Täter interkollegial auszutauschen.

 


 

Mittwoch, 29. Januar 2014, TOP 20, ab ca. 19.50 Uhr (ohne Debatte)
Offene Softwarelösung für den Mathematikunterricht als Alternative zu Edeltaschenrechnern prüfen und erproben
Drucksache 16/4813

Taschenrechner sind eine Brückentechnologie und müssen aus dem Schulunterricht verbannt werden. Wir fordern stattdessen, offene Mathematiksoftwarelösungen als Alternative zu Taschenrechnern zu prüfen und an einigen Schulen zu erproben. Bereits jetzt setzen manche Schulen Computer im Unterricht und in Prüfungen anstelle von Taschenrechnern ein.

 


 

Donnerstag, 30. Januar 2014, TOP 1, ab 10.00 Uhr
Nach Fernsehinterview mit Edward Snowden: Untätigkeit der nordrhein-westfälischen Landesregierung in der NSA-Affäre ist grob fahrlässig
Aktuelle Stunde, Drucksache 16/4881

Bei dem ARD-Interview mit US-Whistleblower Edward Snowden sind zahlreiche Fragen aufgeworfen worden. Es deutet sich an, dass auch Landesregierungen überwacht werden und in NRW Wirtschaftsspionage im großen Stil betrieben wird. Bisher hat die NRW-Landesregierung auf die NSA-Enthüllungen mit Beschwichtigungen und Untätigkeit reagiert. Die jüngsten Äußerungen von Edward Snowden verdeutlichen einmal mehr, dass der bisherige Kurs der Landesregierung, selbst untätig zu bleiben und gleichzeitig auf die Bundesebene zu verweisen, als grob fahrlässig angesehen werden muss.

 


 

Donnerstag, 30. Januar 2014, TOP 2, ab ca. 11.35 Uhr
Hochschulfinanzierung transparent gestalten – Benachteiligung von Hochschulen durch leistungsorientierte Mittelvergabe
Drucksache 16/2281

Die Finanzierung der Hochschulen in NRW ist für den Steuerzahler nicht nachvollziehbar. Die Landesregierung muss im Rahmen des aktuellen Hochschulgesetzes für größtmögliche Transparenz sorgen. Die leistungsorientierte Mittelvergabe ist ungerecht, da eine nur an Kennzahlen orientierte Leistungsbewertung der Hochschulen als Indikator zur Mittelvergabe ungeeignet ist. Gemeinsam mit den Hochschulen und mit wissenschaftlicher Expertise müssen ein transparentes Finanzberichtswesen und gerechtere Wege der Mittelvergabe entwickelt werden.

 


 

Donnerstag, 30. Januar 2014, TOP 3, ab ca. 12.45 Uhr
Breites Bündnis gegen Analphabetismus in Nordrhein-Westfalen
Drucksache 16/4817, gemeinsamer Antrag aller Fraktionen

Die Landesregierung muss eine gemeinsame Initiative mit gesellschaftlichen Akteuren wie z. B. Kommunen, Weiterbildungsträgern und Bibliotheken zur Bekämpfung unzureichender Grundbildung und funktionalem Analphabetismus starten. Durch das Bündnis soll eine breite Öffentlichkeit für das Problem des Analphabetismus sensibilisiert und gemeinsam Strategien zur nachhaltigen Bekämpfung verabredet werden. Angebote zur Alphabetisierung und Grundbildung sollen mit weiteren Mitteln aus den Europäischen Sozialfond bedarfsgerecht ausgebaut werden.

 


 

Donnerstag, 30. Januar 2014, TOP 4, ab ca. 13.15 Uhr
Für eine echte Willkommenskultur in NRW: Der nordrhein-westfälische Landtag bekennt sich zur uneingeschränkten Personen- und Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union!
Drucksache 16/4812

NRW muss sich ohne Einschränkungen zur Personen- und Arbeitnehmerfreizügigkeit für alle EU-Bürger bekennen. NRW ist ein Bundesland mit einer hohen Einwanderungszahl. Trotzdem wird immer wieder eine mangelhafte Willkommenskultur beklagt und sogar durch die Landesregierung als Problem erkannt. Die politisch Verantwortlichen in NRW und im Bund müssen die mangelhafte Willkommenskultur in NRW und Deutschland aktiv so beeinflussen, dass Diskriminierungstendenzen und der Bildung von Vorurteilen gegenüber Zuwanderung und einzelnen Zuwanderergruppen entgegengewirkt werden.

 


 

Donnerstag, 30. Januar 2014, TOP 10, ab ca. 16.15 Uhr
Vermeidung von „Greenwashing“ bei der Umstellung der Stromversorgung der Gebäude bzw. Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen auf elektrische Energie aus regenerativen Quellen
Drucksache 16/4810

Die Landesregierung muss den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW beauftragen, die Stromversorgung für Landesgebäude und Liegenschaften auf 100 Prozent Ökostrom umzustellen. Der verwendete Ökostrom darf nur von Anbietern kommen, die den Neubau von Anlagen und die tatsächliche Einspeisung in das Netz garantieren, in dem auch der Verbraucher ist. Der BLB will aber nur sogenannte RECS-Zertifikate kaufen. Damit wird „Greenwashing“ betrieben, also „grauer Strom grün gewaschen“. Der Kauf von Herkunftsnachweisen für Strom leistet keinen Beitrag zur Änderung des Angebots auf dem Strommarkt, da er aus Altanlagen kommt und keinen positiven Effekt auf die Emission von Treibhausgasen hat.

 


 

Freitag, 31. Januar 2014, TOP 4, ab ca. 12.35 Uhr
EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die EU-Grundrechtecharta und darf nicht umgesetzt werden!
Drucksache 16/4815

Am 12. Dezember 2013 hat der Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union in einem Gutachten massive Bedenken gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geäußert – er hält die Richtlinie für einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Menschen und für nicht vereinbar mit der EU-Grundrechte-Charta. Schon 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Trotz dieser massiven rechtlichen Bedenken halten Bundesregierung und NRW-Landesregierung weiter an der Vorratsdatenspeicherung fest. Angesichts der Schwere des Grundrechts-Eingriffs und der in Studien nachgewiesenen weitgehenden Wirkungslosigkeit bei der Kriminalitätsbekämpfung fordern wir, dass man grundsätzlich auf die Vorratsdatenspeicherung verzichtet. Es ist ein Unding, dass stets erst Verfassungsgerichte einschreiten müssen, um freiheitsfeindliche Vorhaben unserer Regierungen zu verhindern.

 


 

Freitag, 31. Januar 2014, TOP 5, ab ca. 13.05 Uhr
„Karenzzeit“ für ausgeschiedene Regierungsmitglieder in Anlehnung an EU-Recht einführen
Drucksache 16/4816

Wir fordern eine Gesetzesänderung, welche nach dem Vorbild des EU-Rechts die wesentlichen Regelungen der Berufstätigkeit für ehemalige Mitglieder der Kommission auf Regierungsmitglieder und Staatssekretäre in NRW überträgt. Demnach ist eine Karenzzeit von drei Jahren einzuhalten, wenn die angestrebte Tätigkeit eine Interessenverflechtung mit dem zuvor ausgeübten Amt nahelegt. Außerdem soll der Einsatz eines Gremiums geprüft werden, welches Wechsel in die Privatwirtschaft bewertet.

 


 

Freitag, 31. Januar 2014, TOP 6, ab ca. 13.35 Uhr
Nordrhein-Westfalens öffentlicher Raum: Haben wir schon eine flächendeckende Videoüberwachung?
Große Anfrage Drucksache 16/3573, Antwort der Landesregierung Drucksache 16/4627

Die Landesregierung verweigert sich einer umfassenden Auskunft über die flächendeckende Videoüberwachung in NRW. Anstatt auf unsere Große Anfrage eine vollumfängliche und verlässliche Statistik über alle Kameras im Land zu erstellen, wurden Argumente zusammengetragen, um die Kameras nicht zählen zu müssen. Die aufgeführten 2.750 Kameraanlagen sind nur ein Bruchteil, denn viele weitere tausend Kameras in den Kommunen sind nicht erfasst. Eine Meldepflicht für Kameraanlagen würde zu einer lückenlosen Bestandsaufnahme beitragen und so einem inflationären Gebrauch entgegenwirken.

 


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