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Plenarrede “Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen #CETA stoppen!”

Am 5. November habe ich zu unserem Antrag “Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen CETA stoppen!”, Drucksache 16/7150, gesprochen. Die Rede könnt hier hier nachlesen bzw. nachsehen. Ich freue mich auf Euer Feedback! Redeprotokoll Daniel Schwerd (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal, auf der Tribüne und am Stream! (Beifall von Marcel Hafke [FDP]) In den letzten Jahren war vielfach von einem verlorengegangenen Primat der Politik die Rede. Begriffe wie „Postdemokratie“ folgten und sprachen eine generelle Krise des demokratischen Systems in der westlichen Welt an. Wer bis jetzt noch nicht so recht verstanden hat, was damit gemeint ist, sollte einmal einen Blick in CETA werfen, das beabsichtigte Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union. Was Politikwissenschaftler und Intellektuelle seit Langem auf theoretischer Grundlage diskutieren, hat dort nachvollziehbare Formen angenommen. Dieses abseits von jeder politischen Öffentlichkeit, hinter verschlossenen Türen ausgehandelte Abkommen gibt Konzernen eine Brechstange in die Hand, in zentrale Bereiche des Staatswesens einzudringen. Die Grundrechte der Bürger sowie Standards im Bereich des Arbeitsrechts, des Verbraucher- und Umweltschutzes sind in Gefahr, durch diesen Vertrag ausgehebelt zu werden. Auf dem Altar eines vermeintlichen Investitionsschutzes wird darauf abgezielt, Konzernen sogar ein außergerichtliches Klagerecht gegen alles einzuräumen, was ihren Geschäftsinteressen entgegensteht. Dabei sind die Karten äußerst ungleich verteilt. Während Konzerne ein Klagerecht gegen Staaten haben, ist es umgekehrt nicht möglich, dass Staaten ihrerseits gegen Konzerne klagen. Zudem gibt es keinerlei Rechtsmittel gegen ein Schiedsurteil. An vielen Stellen ist das Abkommen zudem unpräzise formuliert. Die Auslegung und Interpretation solcher unklaren Rechtsbegriffe werden später in der Praxis einem außerdemokratischen Komitee überlassen sein. Dies setzt Wirtschaft und Bürger unkalkulierbaren Risiken aus. (Beifall von den PIRATEN) Im Vertrag selbst wird eine knappe Ausnahmeliste aufgestellt. Alle anderen Wirtschaftsbereiche sind vom Vertragswerk umfasst. Das bedeutet, dass vergessene oder zukünftig entstehende Bereiche vom Vertrag eingeschlossen sein werden, auch wenn diese eines besonderen Schutzes bedurft hätten. Eine Reihe von Regelungen, die das Europäische Parlament mit der Ablehnung des ACTA-Abkommens verworfen hat, findet sich im CETA-Vertragsentwurf erneut. Dies bedroht die dringend notwendige und geplante EU-Urheberrechtsreform, die wir Piraten mit vorantreiben wollen. Schließlich gibt es im Vertragswerk keine Exception culturelle, durch die Kultur und Bildung generell ausgenommen wären. Es ist ganz offensichtlich: CETA greift in die Kompetenz des Bundes und der Länder ein. NRW ist vielfach unmittelbar und selbst von diesen Einschränkungen betroffen. Aus diesem Grunde darf das Abkommen in der jetzigen Form auf keinen Fall unterzeichnet werden! (Beifall von den PIRATEN) Der amerikanische Regierungsberater Samuel Huntington bemerkte einmal, Macht sei dann am stärksten, solange sie im Dunkeln bleibe. Dem Sonnenlicht ausgesetzt, beginnt sie sich zu verflüchtigen. Genau dies ist scheinbar auch bei CETA der Fall. Das steht uns auch beim Handelsabkommen TTIP bevor. Der hinter verschlossenen Türen ausgehandelte Vertragsentwurf wurde glücklicherweise von Whistleblowern geliebt, und man kann jetzt sehr gut nachvollziehen, wovor es Huntington graust. Die Transparenz, die wir immer eingefordert haben, ist dringend nötig, um vor solchen fatalen Fehlentwicklungen warnen zu können, wie wir sie jetzt sehen. (Beifall von den PIRATEN) Ich freue mich sehr, dass der Mehr Demokratie e. V. … Weiterlesen

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vordenker news – November 2014

Liebe Quer-, Nach-, Vor- und Mitdenkende, es sei in dieser Form der Hinweis erlaubt, dass auf KUNO, den Kulturnotizen zu Kunst, Musik und Poesie, am 11.11.2014 mit Matthias Hagedorns Beitrag “Perlen des Trash – Revisited” eine Reihe über Trivialmythen startete. Es bleibt abzuwarten, wohin uns das noch führen wird. Zunächst geht es um das “Groschenheft” […]

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Landesregierung muss Liste von Kunstwerken offenlegen

Nach Medienberichten hat das Kulturministerium eine vollständige Aufstellung aller Kunstwerke erhalten, die sich in Besitz von Landesunternehmen befinden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Versteigerung von zwei Bildern des Künstlers Andy Warhol aus dem Besitz der NRW.Bank-Tochter Westspiel,

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Piraten NRW unterstützen Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA

Die Piratenpartei NRW ruft zur Unterstützung der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA auf. Nachdem die EU-Kommission eine europaweite Bürgerinitiative gegen das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP jüngst aus rechtlich zweifelhaften Gründen stoppte, will ein europäisches Bündnis aus mehr als 290

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Das „#Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ ist ein Schuss in den Ofen. #LSR jetzt abschaffen!

Folgenden Text habe ich als Antrag Drucksache 16/7149 für den heutigen Plenartag eingereicht. Er wird im Landtag – zunächst ohne Debatte – an die zuständigen Ausschüsse, nämlich den Ausschuss für Kultur und Medien (federführend) und an den Wirtschaftsausschuss (mitberatend) überwiesen, eine Debatte im Plenum wird dann nach der jeweiligen Beratung im Ausschuss erfolgen. Im Ausschuss haben wir dann die Gelegenheit, Experten zum Scheitern dieses Vorhabens zu befragen. Das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ sollte ursprünglich bewirken, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln, auch Snippets genannt, für ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Allein den Verlagen sollte das ausschließliche Recht eingeräumt werden, solche kleinen Ausschnitte zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen, beispielsweise beim Suchmaschinenanbieter Google, wäre demnach nicht mehr zulässig gewesen, soweit nicht eine Regelung bzw. Lizenzierung mit dem jeweiligen Verlag getroffen wurde. Im Gegenzug hätten Suchmaschinenbetreiber eine angemessene Vergütung an die Verlage zahlen müssen. Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP von 2009 vorgesehen war, wurde das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ im Jahr 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat – nach der Zustimmung des Bundesrates am 22. März 2013 – am 1. August 2013 in Kraft. Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht hatte bereits am 27. November 2012 eine Stellungnahme zum damals geplanten „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ veröffentlicht. Es prophezeite, dass das geplante „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ „leer laufen“ werde. Verleger würden nicht aus Suchindexen gelöscht werden wollen, gleichzeitig seien Suchmaschinenbetreiber allerdings nicht bereit, Lizenzgebühren für Snippets zu zahlen. Dies könne zur Vergabe von Gratislizenzen und damit zu einem hohen Aufwand ohne direkten Mehrwert führen. Das Institut kommt zu dem Schluss, dass sich das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ „stets zum Nachteil der deutschen Volkswirtschaft auswirken“ und inländische Nutzer benachteiligen würde. Der Regierungsentwurf lasse sich „durch kein sachliches Argument rechtfertigen“, daher fehle „jede Grundlage dafür, die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden“. Wie zuvor von den Kritikern des Gesetzes befürchtet, setzte nach Inkrafttreten des „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ eine Rechtsunsicherheit ein, und einige Anbieter von Newsaggregatoren stellten ihre Dienstleistung ein. Die Berliner Verwertungsgesellschaft VG Media, die etwa 200 digitale verlegerische Angebote vertritt, und der Suchmachinenbetreiber Google stritten sich in den vergangenen Monaten um die Anzeige von Snippets der durch die VG Media vertretenen Verleger in den Google-Suchergebnissen. Daraufhin kündigte Google zunächst an, die entsprechenden Angebote ab dem 9. Oktober 2014 aus ihrem Index zu streichen. Nach Bitten der VG Media verschob Google die Streichung auf den 23. Oktober 2014. Am Tag zuvor, am 22. Oktober, räumte die VG Media Google ein “widerrufliches Gratisrecht” ein, die Angebote der von ihnen vertretenen Unternehmen vorläufig kostenfrei nutzen zu dürfen. Die VG Media sah sich “angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google zu diesem außergewöhnlichen Schritt gezwungen”. Während Google durch diese Gratislizenz gestärkt aus der Auseinandersetzung hervorgeht, sind die kleinen deutschen Anbieter von Newsaggregatoren und Suchmaschinen extrem benachteiligt. Sie dürfen ohne Lizenz keine Snippets verwenden und können aufgrund ihrer geringen Größe kaum auf Gratislizenzen hoffen. Die Rechtsunsicherheit, unter welchen Umständen und bei welcher Größe ein Snippet noch frei zur Benutzung oder lizenzpflichtig ist, … Weiterlesen

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Zur aktuellen Debatte „Flüchtlinge in NRW“

Flüchtlinge in NRW brauchen einen Flüchtlingsbeauftragten und verbindliche Standards Frank Herrmann, Sprecher im Innenausschuss, zur Debatte um die Situation der Flüchtlinge in NRW: Konsequentes Wegschauen und konsequentes Ignorieren durch die Landesregierung in der Flüchtlingspolitik: das ist der Skandal! Das Land

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Plenarübersicht zur 70. Plenarsitzung

Hier unsere Anträge mit aktuellen Statements:

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Landtag Intern, Ausgabe 9, 05.11.2014

Abverkauf der Kunst und Kultur eröffnet „Jäger verborgener Schätze“ werden sich freuen: Die Landesregierung hat den Abverkauf von Kunstwerken eingeläutet. Jetzt werden die ersten beiden Kunstwerke aus dem Eigentum der NRW-Tochter „WestSpiel“ versteigert. Wenn das so weitergeht, dauert es nicht

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Tagesordnung der 70. Plenarsitzung

Mittwoch, 05. November 2014

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Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen #CETA stoppen!

Folgenden Text habe ich als Antrag Drucksache 16/7150 für die kommenden Plenartage eingereicht. Er wird am Donnerstag, den 06.11., etwa gegen 14:30 Uhr im Landtag NRW debattiert und abgestimmt werden. Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) steht nach fünfjähriger Beratungszeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit kurz vor seinem Abschluss. Am 26. September 2014 wurde von den Vertragsparteien eine Erklärung zum Abschluss der Verhandlungen unterzeichnet. CETA gilt auch als Blaupause für das sich in den Beratungen befindliche Freihandelskommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Europa, TTIP. An CETA ist vielfache Kritik laut geworden. Es heble demokratische Kontrolle aus und bevorzuge einseitig die Interessen internationaler Großkonzerne. Die Vereinbarungen sind den Parlamentariern von Bund und Ländern nicht zur Verfügung gestellt worden. Eine transparente öffentliche Debatte fand bisher ebenso wenig statt. Wegen unklarer Rechtsbegriffe im Abkommen und der fehlenden institutionellen Unabhängigkeit privater Schiedsgerichte könnten Maßnahmen und Auflagen des Landes zum Grundrechts-, Menschenrechts-, Sozial-, Arbeits-, Verbraucher-, Natur- oder Umweltschutz dem Risiko unüberschaubarer Schadensersatzforderungen ausgesetzt werden. Die privaten Schiedsgerichte, die internationale Unternehmen zur Durchsetzung ihrer Interessen anrufen können, werden ad-hoc gebildet, wobei die Verdienstmöglichkeiten der Schiedsrichter mit der Zahl der Verfahren steigen. Es gibt keine Rechtsmittel gegen einen Schiedsspruch. Selbst wenn der Staat obsiegt, ist eine vollständige Erstattung seiner Rechtsverteidigungskosten nicht gewährleistet, so dass alleine schon das hohe Kostenrisiko eine Kommune oder ein Land veranlassen kann, auf ihr Regulierungsrecht zu verzichten. Schiedsverfahren zwischen demokratischen Rechtstaaten etablieren unnötigerweise eine doppelte Gerichtsbarkeit, da ausländische Konzerne gegen Beschränkungen gleichzeitig vor staatlichen Gerichten vorgehen und vor dem privaten Schiedsgericht Entschädigung fordern können. Auch die kommunalen Spitzenverbände wenden sich in einem gemeinsamen Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen vom Oktober 2014 gegen eine solche Schiedsgerichtsbarkeit. Sie sehen in den transatlantischen Freihandelsabkommen eine Gefährdung der kommunalen Rechte. Weiter besteht die Ansicht, dass CETA die demokratischen Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern vielfach beschränken. So sollen staatliche Genehmigungsverfahren laut CETA „so einfach wie möglich“ und ohne „unangemessene Verzögerung oder Verkomplizierung“ zu gestalten sein. Bei so unbestimmten Rechtsbegriffen könnte schon eine Beteiligung der Öffentlichkeit oder Umweltverträglichkeitsgutachten als „unangemessen“ oder „kompliziert“ angesehen werden. Auch dort wo das Abkommen den bestehenden Standards entsprechen soll, könnte es die gewählten Volksvertretungen an zukünftigen Änderungen hindern, etwa wenn Umwelt oder Verbraucher auf der Grundlage neuer Erkenntnisse oder einer neuen Bewertung besser geschützt werden sollen. Es ist zudem vollkommen unklar, ob das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW als „ungerechtfertigte Diskriminierung“ oder „unnötige Handelsbeschränkung“ im Sinne von CETA verworfen würde. Im Kapitel über „Rechte am geistigen Eigentum“ finden sich zahlreiche Ansätze des von der europäischen Öffentlichkeit und vom Europäischen Parlament mehrheitlich abgelehnten ACTA-Abkommens wieder. So soll etwa privaten Internetprovidern die Durchsetzung von Urheberrechten aufgebürdet werden, wodurch die Interpretation von Gesetzen privatwirtschaftlichen Firmen überlassen würde. Bestimmte Urheberrechtsverstöße könnten sogar unter das Strafrecht fallen. CETA würde die Spielräume bei der für die laufende Legislaturperiode anvisierte und mittlerweile auch seitens der Kommission geforderte EU-Urheberrechtsreform massiv einschränken. CETA geht über bestehende Freihandelsabkommen nicht nur insofern hinaus, als es neben Handel und Dienstleistungen erstmals für jegliche „wirtschaftliche Tätigkeit“ gelten soll, beispielsweise auch für den … Weiterlesen

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