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“Hanfpirat” Lukas Lamla beim Global Marijuana March 2015 in Dortmund

Lukas Lamla, auch bekannt als der „Hanfpirat“, war auf dem diesjährigen Global Marihuana March in Dortmund. Hier hat er am Rande des Marsches, mit teilnehmenden Demonstrantinnen und Demonstranten, über Cannabis gesprochen.

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(K)ein Aufruf zum Hanfanbau

Bei einem Tierfutter-Lieferanten gibt es zurzeit Hanfsamen für 5,99 Euro! Unsere Antwort darauf hier: Bitte nutzt die Hanfsamen ordnungsgemäß! Wir wollen auf gar keinen Fall die Bilder von euren Hanfpflanzen an hanfarbeit@piratenfraktion-nrw.de oder mit #Hanfarbeit auf Twitter, Facebook & Co.

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Hanfpirat antwortet auf das Cannabiskontrollgesetz der Grünen – WTF?!

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Auswertungen der Cannabis-Anhörungen

Unsachlich, frech und überheblich Die aktuelle Debatte um eine moderne Drogenpolitik in NRW hat einen neuen Höhepunkt erreicht: Die Anhörungen zum Piraten-Antrag „Cannabis legalisieren – Drogenpolitik neu ausrichten“ wurden im Rechts-, Gesundheits- und Jugendausschuss ausgewertet. Daniel Düngel, Gesundheits- und Jugendpolitischer

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SPD verunglimpft Cannabis-Konsumenten

Die aktuelle Debatte um eine moderne Drogenpolitik in NRW hat einen neuen Höhepunkt erreicht: Mit Beleidigungen und unsachlichen Äußerungen versuchen SPD-Abgeordnete, von den Argumenten ihrer Kontrahenten abzulenken. Wir hatten ja zwei Anhörungen zu unserem Antrag »Cannabis legalisieren – Drogenpolitik neu

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Lukas Lamla und Georg Wurth (DHV) ziehen das Fazit aus der Cannabis-Anhörung

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Anhörung zu unserem Cannabis Antrag

Heute fand die 2. Anhörung zu unserem Antrag “Cannabis legalisieren – Drogenpolitik neu ausrichten” im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit & Soziales statt Die Tagesordnung der Anhörung Audiomitschnitt der Anhörung anhören [audio:https://cloud.piratenfraktion-nrw.de/public.php?service=files&t=434145dd315bae7d05240566cdd8c93e&download] Audiomitschnitt der Anhörung als Download

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Lukas Lamla zum “Maulkorbminister” Jäger und der Causa Wimber

Der Hintergrund der Geschichte Tagesordnung der Ausschussitzung Schriftliche Stellungnahme des Ministeriums zur Anfrage

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NRW-Justizminister Kutschaty und die Angst vor dem Internet

Bei Twitter ist er nicht, und sein Facebook-Profil hat er abschalten lassen: Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD). Jetzt beschreibt er im aktuellen SPIEGEL seine Pläne für ein „Recht auf digitalen Neustart“. Und offenbart damit ein trauriges Maß an Internet-Halbwissen. Das Netz besteht nicht nur aus Google. Inhalte, welche Google in seinem Suchindex löschen muss, sind nicht verschwunden: Sie sind lediglich in einer der Suchmaschinen unter einer der denkbaren Suchanfragen nicht mehr auffindbar. Mit seiner Forderung beschwört der NRW-Justizminster einen Datenschutz erster und zweiter Klasse herauf: Einen Datenschutz, der sich auf Veröffentlichung im Internet erstreckt, und einen, der sich auf Suchergebnisse bezieht, also Auflistungen von Referenzen auf Inhalte. Oder kurz gesagt: Ein neues Recht, dass zuvor legal veröffentlichte Inhalte nicht verlinkt werden dürfen. An den ursprünglichen Inhalten ändert sich dadurch jedenfalls nichts, und auch nicht an der grundsätzlichen Auffindbarkeit von Inhalten unter anderen Suchphrasen. Das vom Minister geforderte Gesetz hat der EU-Gerichtshof mit seinem sogenannten „Recht auf Vergessen“ vorweggenommen, als er im vergangenen Mai Google dazu verpflichtete, Inhalte des Suchindexes auf Anforderung von Bürgern zu löschen. Und auch hier schon haben Internetexperten vor den negativen Auswirkungen einer solchen, neuen Form von Suchmaschinen-Zensur gewarnt. Ein solches Recht wird auch Begehrlichkeiten bei anderen Interessengruppen wecken. Wer bislang gegenüber Internetseiten keinen Erfolg damit hatte, unerwünschte Inhalte entfernen zu lassen, wie etwa negative Produktpresse oder kritische Berichterstattung über Unternehmen, wird zukünftig den Weg der Suchergebnis-Zensur wählen. Einschränkungen von Presse- und Meinungsfreiheit sind zu befürchten. Kutschaty lässt sich davon allerdings nicht beeindrucken, wenn er diese Regelung nun per Bundesratsinitiative in nationales Recht umsetzen möchte. Wenn wir ein „Recht auf Vergessen“ erreichen möchten, muss es bei den Inhalten ansetzen: Es bedarf einer Verpflichtung, dass Benutzer sozialer Medien diesen gegenüber ein uneingeschränktes Recht darauf haben, dass ihre eigenen Inhalte auf Wunsch rückstandslos von deren Systemen gelöscht werden. Dies kann zwar nicht dafür sorgen, dass einmal verbreitete und geteilte Inhalte aus dem Internet verschwinden, es setzt aber zumindest an der Quelle an, und gibt den Internetnutzern mehr Herrschaft über ihre eigenen Daten zurück – anstatt im Sekundärindex Google die Daten nur gleichsam ausblenden lassen zu wollen. Löschen ist immer wirksamer als Sperren. Kutschaty bezeichnet im SPIEGEL-Interview die Cloud-Computing als „ungeregelten Bereich“. Das erinnert fatal an das Narrativ des rechtsfreien Raums Internet – als seien heute bestehende Gesetze auf Internet-Clouds nicht anwendbar. Wildes Durcheinanderwerfen von Fragen der Persönlichkeitsrechte, Google und Internetkriminalität, Angst vor Onlinebanking und Cybermobbing, wie er es im Interview betreibt, gemahnt an Angstmache von Sicherheitspolitik-Fanatikern. Und reflexhaftes Fordern von härteren Strafen und neuen Straftatbeständen, wie es der Minister tut, sind dann doch eher unter Aktionismus abzuheften. Selbstverständlich ist sicherzustellen, dass Daten in der Cloud im Eigentum der Nutzer bleiben. Das ist aber weniger eine rechtliche, sondern mehr eine technische Frage: Wir brauchen mehr Angebote von sicher verschlüsselten Clouds, in denen hochgeladene Inhalte nur von denjenigen gelesen werden können, die über den separaten Schlüssel verfügen – und nicht einmal von den Betreibern der Clouds selbst. Es bedarf sehr viel mehr Kenntnis und Wissen über solche Techniken. Wenn überhaupt, dann … Weiterlesen

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NRW-Justizminister Kutschaty und die Angst vor dem Internet

Bei Twitter ist er nicht, und sein Facebook-Profil hat er abschalten lassen: Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD). Jetzt beschreibt er im aktuellen SPIEGEL seine Pläne für ein „Recht auf digitalen Neustart“. [1] Und offenbart damit ein trauriges Maß an Internet-Halbwissen.

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