Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss werbefrei sein

Die Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss bis 2020 schrittweise abgeschafft werden. Im ersten Schritt soll die Werbung ab 2017 auf 60 Minuten, im zweiten Schritt ab 2018 auf 30 Minuten reduziert werden. Ab 2020 soll dann komplett auf Werbung verzichtet werden.

Lukas Lamla, Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW zur geplanten Änderung des WDR-Gesetzes (15. Rundfunkänderungsgesetz):

Wir fordern einen komplett werbefreien und damit deutlich erkennbaren öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ein auf Werbung ausgerichteter Sender gestaltet sein Programm zielgruppen- und werbefreundlich. So unterscheidet sich der WDR derzeit in den werberelevanten Sendezeiten kaum noch von den Privaten. Das ist nicht im Sinne des öffentlich-rechtlichen Auftrags und hat einen negativen Einfluss auf die Arbeit innerhalb der Redaktionen.

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Schluss mit ‘gefühlter Sicherheit’ – Keine Ausweitung der Videoüberwachung in NRW

Mittwoch, 27. Januar 2016, TOP 6, ca. 13.15 Uhr

Schluss mit ‘gefühlter Sicherheit’ – Keine Ausweitung der Videoüberwachung in NRW

Drucksache 16/10785

Die Landesregierung soll Videobeobachtung unabhängig und wissenschaftlich evaluieren lassen. Der weitere Ausbau von Videobeobachtung ist zu unterlassen, solange nicht die Wirksamkeit der Maßnahme bewiesen ist.


Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion NRW im Innenausschuss:

Kameras sind kein Sicherheitskonzept. Sie sind ein Placebo. Mit Kameras wird suggeriert, man würde etwas für die Sicherheit tun. Aber das stimmt nicht. Im besten Fall tut man etwas für die Aufklärung der Taten. Aber den Opfern hilft das nicht.

 

Das Vorhaben der Landesregierung, die Videoüberwachung auszuweiten, ist purer Aktionismus. Die bisherige Evaluierung der Videobeobachtung genügt wissenschaftlichen Standards nicht und eine Wirksamkeit ist nicht belegt. Mehr Videoüberwachung ist keine Lösung für gesellschaftliche Probleme.

 

2016-01-27_Frank Herrmann Keine Ausweitung Videoueberwachung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Fraktionssitzung vom 19.01.2016

Live-Protokoll der Sitzung

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Zum Antrag PUA “Silvesternacht 2015”

2016-01-19_Michele Marsching zum PUA Silvester2015Michele Marsching, Vorsitzender der Piratenfraktion NRW, zum Antrag von CDU- und FDP-Fraktion auf einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu den Vorfällen an Silvester in Köln:

 

Wir brauchen keinen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Innenminister Jäger muss weg. Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss verzögert die notwendigen Konsequenzen aus dem Versagen in Köln und den vielen anderen Skandalen in der Dienstzeit von Herrn Jäger. Leider haben CDU und FDP es nicht für nötig befunden, andere Fraktionen an der Festlegung der Untersuchungsinhalte zu beteiligen. Das zeigt: CDU und FDP machen Wahlkampf. Die Opfer aus der Silvesternacht dürfen nicht zu Wahlkampfzwecken missbraucht werden.

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Informatik als Pflichtfach an Schulen

Schüler für die digitale Zukunft fit machen

Die Piratenfraktion NRW fordert Informatik als Pflichtfach an Schulen. Schüler brauchen verbindliche Angebote für eine informatische Allgemeinbildung und ein Pflichtfach Informatik. Nur so können die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die zur umfänglichen Teilhabe an der digitalen Gesellschaft erforderlich sind.

Monika Pieper, Bildungspolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW:

Wir brauchen das Pflichtfach Informatik an allen Schulformen um unsere Schüler für die digitale Zukunft fit zu machen. Im digitalen Wandel sind informatische Grundkenntnisse Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und eine selbstbestimmte kritische Lebensgestaltung.

Dabei geht es nicht vorrangig um Programmierfähigkeiten, sondern um umfassende informatische Kenntnisse, die in allen Lebensbereichen zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Zum Antrag

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Fraktionssitzung vom 12.01.2016

Live-Protokoll der Sitzung

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Einrichtung und Besetzung einer Stelle einer/eines unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen

Donnerstag, 28. Januar 2016, TOP 10, ca. 15.35 Uhr

Einrichtung und Besetzung einer Stelle einer/eines unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen

Drucksache 16/10781

NRW braucht einen unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen. Die Stelle muss umgehend eingerichtet und besetzt werden, um die UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte des Kindes einzuhalten.


Olaf Wegner, Mitglied im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend:

Die Interessen und Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen brauchen eine Vertretung in der Politik. Es ist nicht nachvollziehbar und ein Skandal, dass NRW die Menschenrechtsverträge der UN schon seit Jahren missachtet und keinen unabhängigen Beauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen hat.

2016-01-28_Olaf Wegner Landesbeauftragter Kinder Jugend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Informatische Allgemeinbildung gewährleisten – Pflichtfach Informatik an allen Schulformen einführen

Freitag, 29. Januar 2016, TOP 6, ca. 13.35 Uhr

Informatische Allgemeinbildung gewährleisten – Pflichtfach Informatik an allen Schulformen einführen

Drucksache 16/10784

Wir fordern Informatik als Pflichtfach an Schulen. Schüler brauchen verbindliche Angebote für eine informatische Allgemeinbildung und ein Pflichtfach Informatik. Nur so können die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die zur umfänglichen Teilhabe an der digitalen Gesellschaft erforderlich sind. Bislang wird an den Schulen in NRW das Fach Informatik nur als Wahlfach angeboten und erreicht so nur wenige Schüler.

– umgekehrtes Verfahren, ohne Debatte –

 

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Pro Verschlüsselung und gegen jegliche Art von Hintertüren und Kryptobeschränkungen auch für staatliche Institutionen!

Donnerstag, 28. Januar 2016, TOP 5, ca. 13.05 Uhr

Mehr Verschlüsselung wagen! Staatliche  Hintertüren und Kryptobeschränkungen sind der falsche Weg!
Drucksache 16/10783

Nach niederländischen Vorbild fordern auch wir eine Förderung der Verschlüsselung von Kommunikation im Internet. Die Bürgerrechte, allen voran die Privatsphäre und die Vertraulichkeit der Kommunikation sollen geschützt werden, da beide wichtige Elemente der Demokratie darstellen.


Lukas Lamla, Netz- und Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:

Freiheit statt Überwachung – die Privatsphäre freier Bürger in einer Demokratie muss unbedingt geschützt werden. Sie stellt einen zentralen bürgerlichen Wert dar. OpenSource-Projekte, die dies gewährleisten, müssen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sein und öffentlich gefördert werden.

2016-01-28_Lukas Lamla Verschlüsselung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Der Entwurf der Bundesregierung für das Verwertungsgesellschaftengesetz diskriminiert Genossenschaften. Abwanderung der C3S ins europäische Ausland verhindern!

I. Sachverhalt

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt (Richtlinie 2014/26/EU), hat die Bundesregierung nun einen Kabinettsentwurf für die Umsetzung im Verwertungsgesellschaftsgesetz (VGG) vorgelegt.

Dieser Gesetzentwurf ist prinzipiell zu begrüßen, viele der darin enthaltenen Änderungen würdigen die Veränderungen der digitalen Revolution. Die werkgenaue und zeitnahe Abrechnung, Verkürzung von Kündigungsfristen, Erlaubnisse für nicht-kommerzielle Nutzung und Vorgaben zur elektronischen Kommunikation erweitern die Transparenz und Effizienz von Verwertungsgesellschaften im digitalen Zeitalter.

Die §§ 19 und 20 des Entwurfs, die die Mitbestimmung von Mitgliedern und Nichtmitgliedern regeln, kommen jedoch mit dem geltenden Genossenschaftsrecht in Konflikt. Rein investierende Mitglieder sind gesetzlich davon ausgeschlossen, ein Stimmrecht auf der Generalversammlung auszuüben (§8 (2) GenG).

Die EU-Richtlinie sieht jedoch in Artikel 14 keine bestimmte Rechtsform für Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung vor. In der beispielhaften Aufzählung von möglichen Gesellschaftsformen ist die Genossenschaft an zweiter Stelle genannt. Daher ist davon auszugehen, dass keine Rechts- oder Organisationsformen vorgeschrieben werden, jedoch möglich sein müssen.

Genauso geht die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung davon aus, dass die Genossenschaft eine mögliche Rechtsform für eine Verwertungsgesellschaft sei.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

Sich im Rahmen eine Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass die §§ 19 und 20 des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU entsprechend verändert werden um Konflikte mit dem Genossenschaftsgesetz (§8 (2) GenG) auszuräumen.

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